Die im Kreishaushalt dargestellte
Abschreibung (Kostenstelle 040, siehe Anlage 2) betrifft die Abschreibung auf
vom Landkreis geleistete und in dieser Bilanzposition ausgewiesenen gegebenen
Investitionszuschüsse. Diese werden beim Sondervermögen wiederum als
Sonderposten ausgewiesen, die ertragswirksam aufgelöst werden, aber die
Abschreibungen (Aufwendungen) nicht decken können.
Im Zusammenhang mit der Diskussion der
Zuschüsse für die Eigenfinanzierungsanteile bei der Kreisklinik wurde auch der
unterschiedliche Ausweis des Anlagevermögens der Kreisklinik im Sondervermögen
und in der gGmbH diskutiert. Deshalb wurde im Jahr 2020 eine Prüfung
durchgeführt, inwieweit alle Grundstücke und Gebäude an einer Stelle abgebildet
werden können (also entweder Sondervermögen oder gGmbH). Eine Zusammenführung scheitert
aus Kostengründen (Grunderwerbssteuer).
Durch die Erstellung des konsolidierten
Jahresabschlusses des Landkreises, der u.a. auch eine konsolidierte Bilanz
enthält sowie der Möglichkeit des Ausweises der Herkunft der einzelnen
Positionen hat sich die Transparenz verbessert. Der erste Gesamtabschluss wurde
dem Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2017 vorgelegt und vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband geprüft. Auch für das Rechnungsjahr 2021 wurde ein
konsolidierter Jahresabschluss erstellt und dem Kreis- und Strategieausschuss
in der Sitzung am 10.10.2022 vorgestellt.
Der Kreistag beschließt den Haushalt des Sondervermögens im Tagesordnungspunkt gemeinsam mit dem Kreishaushalt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens „Liegenschaften bei der Kreisklinik Ebersberg“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2023.
Auswirkung auf den Haushalt:
Der Mandant Sondervermögen, der von der Kreisklinik geführt wird, weist einen Jahresfehlbetrag (Verlust) in Höhe von 105.618 € aus. Dieser Verlust wird am 01.01.2023 mit dem Eigenkapital verrechnet.
Daneben führt der Landkreis eine Kostenstelle für das Sondervermögen (040) unmittelbar im Kreishaushalt. Der vom Landkreis zu finanzierende Nettobedarf im Kreishaushalt beträgt im Jahr 2023 insgesamt 280.000 €. (Vorjahr: 400.000 €). Die Reduzierung ist auf den Wegfall der Innenausstattung der BA 3a und 3b nach 20 Jahren zurückzuführen.
Der Werteverzehr der Investitionen bis Bauabschnitt 3b der Kreisklinik entsteht als Abschreibung im Kreishaushalt. Die Prüfung wird durch das Revisionsamt im Landratsamt durchgeführt. Die Erbpachtzinsen für die Strahlentherapie werden seit dem Haushalt 2017 direkt im Haushalt des Sondervermögens bei der Kreisklinik Sondervermögen ausgewiesen (s. Anlage 1).