Betreff
Wirtschaftsplan 2023 für die Kreisklinik gGmbH; Ausgleichzahlungen an andere Begünstigungen durch den Landkreis
Vorlage
2021/0576
Art
Sitzungsvorlage

I.   Sachverhalt:

Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik gGmbH unterliegt der Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch die Gesellschafterversammlung. Nach § 17 Abs. 6 der Satzung benötigt die Geschäftsführung für die Verabschiedung der jährlichen Unternehmensplanung wie Wirtschaftsplan und Investitionsplan (nur) die Zustimmung des Aufsichtsrates.

Nachdem die Satzung keine Regelungen zur Genehmigung durch die Kreisgremien enthält, ist die Möglichkeit der Weisungserteilung an Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich.

Seit dem Wirtschaftsplan 2010 gibt es einen grundlegenden Wandel im Bereich der Wirtschaftsplanung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Anforderungen des europäischen Beihilferechts. Der bisherige Begriff „korrespondierende Posten“ wurde ersetzt durch den Begriff „Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen des Landkreises für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI).

Um eine Notifizierung der Zuwendungen an die Kreisklinik gGmbH bei der EU-Kommission zu vermeiden, wurde die Kreisklinik Ebersberg gGmbH im Rahmen eines sog. Betrauungsaktes öffentlich durch den Landkreis Ebersberg betraut. Dies deshalb, weil die Zuschüsse an die Kreisklinik in der Regel die Grenzen, die durch die DE-Minimis-Verordnung vorgegeben sind, übersteigen. Voraussetzung für die Bezuschussung der Kreisklinik gGmbH war deshalb ein Betrauungsakt im Rahmen der Freistellungsentscheidung. Diesen Betrauungsakt hat der Kreistag in seiner Sitzung am 21.12.2009 TOP 5 ö beschlossen und am 13.5.2013 auf die aktuellen Anforderungen angepasst (Laufzeitbegrenzung auf 10 Jahre, Widerrufsrecht). Mit Beschluss des Kreistags vom 18.12.2017 TOP 7 ö wurde der Betrauungsakt letztmalig geändert. Diese Änderung des Betrauungsaktes war notwendig, um die EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Strukturförderprogramms des Freistaats Bayern für Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum in Anspruch zu nehmen. Zur Vermeidung einer Quersubventionierung war es daher notwendig den Betrauungsakt dahingehend anzupassen, dass das Ergebnis / Defizit der Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe gesondert ausgewiesen wird.

Die Förderung des Defizitausgleichs der Gynäkologie und Geburtenhilfe 2021 wurde fristgerecht bei der zuständigen Regierung von Oberfranken beantragt und befindet sich derzeit in Bearbeitung.

Anträge der Kreisklinik im Zusammenhang mit dem Betrauungsakt im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2023:

Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis im Wirtschaftsjahr 2023 finden sich in der Anlage dieser Sitzungsvorlage. Sie sind Bestandteil des Betrauungsaktes.

Außerdem werden die Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis für die Wirtschaftsjahre 2016 – 2027 in Anlage 2 dargestellt. Diese längerfristige Übersicht wurde erstmalig in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 08.11.2021 vorgestellt.

Zinslose Verpachtung:

Seit Betriebsaufnahme am 1.1.2002 der gGmbH sind die Grundstücke und Gebäude aus dem Sondervermögen Kreisklinik (Besitzgesellschaft) an die Kreisklinik gGmbH (Betriebsgesellschaft) zinslos verpachtet.

Zuschuss für medizinische Geräte und EDV:

In den Vorjahren hatte die Kreisklinik gGmbH beantragt, dass 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen, aus positiven Ergebnissen aus dem DAWI generell und kumulativ den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zugeführt werden sollen. Damit sollte sichergestellt werden, dass der medizinische und EDV-technische Standard auf dem derzeitigen hohen Niveau erhalten bleiben kann. Verbleibende Nettoergebnisse müssen (zur Vermeidung einer Überkompensation) zur Reduzierung der Zuschüsse des Landkreises (in der Regel für Baumaßnahmen) eingesetzt werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird eine eventuelle Überkompensation festgestellt und dokumentiert und im Folgejahr von der Kreisklinik gGmbH den zweckgebundenen Rücklagen für Baumaßnahmen zugeführt.

Das Beteiligungsmanagement des Landkreises hat diesen Antrag gegenüber dem Gesellschafter immer befürwortet. Seit Jahren weist aber die Kreisklinik keinen Gewinn mehr aus. Die Regelung läuft deshalb ins Leere. Auch über Rücklagen verfügt die Klinik nicht mehr.

Die Regelung, 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen aus positiven Ergebnissen den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zuzuführen, entspricht in etwa einem Betrag von 1,5 Mio. € jährlich. Diese 3 % zusätzlich den allgemeinen Krankenhausleistungen zu den pauschalen Fördergeldern nach Art 12 BayKrG zuzuweisen, wird im Klinikwesen als notwendige Bereitstellungspauschale zur Finanzierung von kurzfristigen Anlagegütern angesehen.

Der Landkreis kann für die Erbringung der in § 2 Abs. 1 genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse jeweils erforderliche Investitionszuschüsse leisten.

Wenngleich diese Regelung ausreichen würde, auch Investitionszuschüsse über Baumaßnahmen hinaus zu leisten (also z.B. auch für EDV und medizinische Geräte), wurde vorgeschlagen, den Betrauungsakt (DAWI) wie folgt zu ergänzen:

Der Landkreis kann auf Antrag des Aufsichtsrats der Kreisklinik Zuschüsse für Investitionen in medizinische Geräte und die Weiterentwicklung der EDV leisten. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung auf Grund des Betrauungsakts.

Das Beteiligungsmanagement empfiehlt eine Zuschusszahlung anstelle eines Darlehens, weil Darlehen das Betriebsergebnis der Klinik weiter belasten. Dies ist in der derzeitigen Situation der Kreisklinik nicht zielführend.

Der Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2019 sowie der Kreistag am 22.11.2019 folgten daher mit Beschluss dem Vorschlag, der Kreisklinik Ebersberg gGmbH einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV jährlich zu gewähren, sofern die Kreisklinik hierfür nicht in der Lage ist. Zur Vermeidung von Überkompensation erfolgt die Endabrechnung aufgrund des Betrauungsakts.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022 sowie der Kreistag am 16.05.2022 haben den Beschluss konkretisiert und zusätzlich beschlossen:

 

Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 bedeutet dies Folgendes:

 

Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 1.103.400,40 € deckt die Verluste der Jahre 2018 (751.949 €) und 2019 (246.166 €) ab. Der Zuschuss i.H.v. 1,5 Mio. € ist um den verbleibenden Betrag i.H.v. 105.285 € zu kürzen, sofern die Liquidität der Kreisklinik dies zulässt. Der Zuschuss für medizinische Geräte und EDV beträgt somit 1.394.715 €.

 

Dadurch, dass sich die Anschaffungen der medizinischen Geräte und EDV zeitlich nicht immer in dem Wirtschaftsjahr, in dem sie geplant sind, umsetzen lassen, ist der Beschluss zu ergänzen. Grund für die zeitlichen Verzögerungen sind u.a. aktuelle Lieferengpässe, verzögerte Angebotsabgabe der Fachfirmen, dringliche Ersatzbeschaffung. Um für den Zuschussnehmer Planungssicherheit herzustellen, wird vorgeschlagen, folgende Maßnahmen im Verwendungsnachweis eines Jahres zu berücksichtigen:

 

·         Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr

·         Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt

·         Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.

 

Die Ergänzungen wurden vom BKPV geprüft und als zulässig empfunden.

 

Verlustausgleich:

Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren gedeckt werden können.

In 2020 erfolgte ein Verlustausgleich in Höhe von 1.960.276. Es wurde der Verlust 2015 in Höhe von 2.187.370 € mit dem Bilanzgewinn 2016 (227.094 €) verrechnet.

In 2021 ist wegen des Bilanzgewinns in Höhe von 227.094 € im Jahr 2016 kein Verlustausgleich zu leisten. Es wurden einmalig 1,7 Mio. € aus erhöhten Schlüsselzuweisungen der Kreisklinik zur Verfügung gestellt.

In 2022 wurde der Verlust vom Jahr 2017 in Höhe von 2.377.395 € ausgeglichen. Da im Jahr 2020 ein Gewinn in Höhe von 1.409.789 € erzielt werden konnte, reduziert sich der zu leistende Verlustausgleich auf 967.606 €.

Die Kreisklinik erwirtschaftete 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.103.400,40 €. Dieser deckt die Verluste der Jahre 2018 (751.949 €) und 2019 (246.166 €) ab.

Bis 2027 sind folglich keine Verlustausgleiche mehr zu leisten.

Bürgschaftserklärungen:

Bürgschaftserklärungen sind Begünstigungen für die DAWI und als solche Bestandteile des Betrauungsaktes. Die vom Freistaat Bayern an die Kreisklinik gGmbH gewährten Zuwendungen für die Baumaßnahmen müssen vom Landkreis im Rahmen von Bürgschaftserklärungen abgesichert werden. Derzeit sind das

 

Bürgschaftserklärung vom 20.11.2001

42.437.226 €

Bürgschaftserklärung vom 09.05.2005

  9.000.000 €

Bürgschaftserklärung vom 10.02.2009

10.000.000 €

Bürgschaftserklärung vom 29.04.2010

11.824.000 €

Bürgschaftserklärung vom 07.12.2015

15.960.000 €

Summe

89.221.226 €

Mit der Staatsschuldenverwaltung des Landesamts für Finanzen wurde vereinbart, im Kalenderjahr 2024 die Bürgschaft i.H.v. 42.437.226 € zurückzugeben, da zu diesem Zeitpunkt der Restbuchwert einen entsprechenden Betrag aufweist.

Sicherung der Liquidität der Kreisklinik gGmbH:

Aufgrund der fehlenden Eigenkapitaldecke der Kreisklinik gGmbH und der günstigeren Kreditkonditionen für den Landkreis, werden Darlehen (Zwischen- und Endfinanzierung) von geförderten und nicht geförderten Baumaßnahmen grundsätzlich über den Landkreis aufgenommen. Zins und Tilgung der 20%igen Eigenbeteiligung der Investitionsmaßnahmen werden von der Klinik gGmbH dem Landkreis erstattet.

Für geförderte Maßnahmen (Zwischenfinanzierung) trägt der Landkreis den Zins.

Darüber hinaus sichert der Landkreis die Liquidität der Kreisklinik gGmbH ab 2022 nicht mehr wie ursprünglich mit 10 Mio. € (in 2021), sondern mit 14 Mio. € ab. Hierfür muss im gegebenen Fall der Landkreis einen weiteren Kassenkredit über 4 Mio. € aufnehmen. Sollte der Betrag in Höhe von 4 Mio. € nicht ausreichen oder sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Kassenkredit zurückzahlen.

Unterstützung von Marketingmaßnahmen:

Zur Erzielung einer hohen Auslastung seiner Klinik unterstützt der Landkreis die gGmbH im Jahr 2023 in Höhe von 32 Tsd. € für Marketingmaßnahmen. Die Höhe entspricht den erzielten Erbpachtzinsen eines kliniknahen Grundstücks des Landkreises.

Änderung der Eigenbeteiligung:

Der Kreistag hat am 14.12.2015 beschlossen, 80 % der Eigenbeteiligung der Kreisklinik an Baumaßnahmen zu bezuschussen. Dies ist an folgende Bedingungen geknüpft:

-       Kein Automatismus, jede Baumaßnahme wird einzeln geprüft

-       Abschlagszahlungen nach Baufortschritt

-       Vorbehalt der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts

-       Abrechnung nach Vorlage des Verwendungsnachweises

-       Rückforderung bei nicht zweckentsprechender Verwendung

-       Sollte die Kreisklinik höhere Gewinne schreiben käme es zur Bildung von Rücklagen für Investitionen. In diesem Fall gilt die Vorrangverwendung der Baurücklagen und der Landkreis kann die Zuschussbescheide entsprechend reduzieren.

 

Sachverhaltsdarstellung zu Projekten, auf die der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2015 Auswirkungen hat:

1. Bauabschnitt 8

Die Fertigstellung von BA 8 erfolgte im April 2014. Der Bauabschnitt ist schlussgerechnet.

Der Eigenanteil des Landkreises beträgt 80% - 6.348.000 €, der darlehensfinanzierte Eigenanteil der Kreisklinik 20% - 1.587.000 €.

Die Finanzierungskosten der 20%igen Eigenbeteiligung werden voraussichtlich 259 TEUR betragen.

 

2. Bauabschnitt 9 (Gesamtsanierung Bettenhaus)

Für den Bauabschnitt 9 werden Baukosten in Höhe von 22,8 Mio. € erwartet. Gegenüber der ursprünglichen Planung konnten durch Bauzeitverkürzung Einsparungen in Höhe von ca. 3 Mio. € generiert werden. Die Finanzierung verteilt sich wie folgt:

 

 

Planung 2022

Planung 2023

Anteil Freistaat Bayern

16.758.000 €

13.342.000 €

Umfinanzierung nach Artikel 12

-3.416.000 €

0 €

Eigenanteil Landkreis Zuschussbescheid 80 %

5.789.600 €

6.157.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Erbe

1.440.000 €

1.440.000 €

Eigenanteil 20% gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis

459.000 €

1.899.000 €

 

Bis 31.12.2019 wurden 15,1 Mio. € an Fördermitteln ausbezahlt, jedoch entsteht voraussichtlich eine Rückforderung, da die Fördermittel nur in der Höhe ausbezahlt werden, als auch die förderfähigen Kosten angefallen sind.

Die Baumaßnahme wurde im ersten Quartal 2019 fertig gestellt und in Betrieb genommen.

Die gesamten Vorfinanzierungszinsen der Regierungsanteile für diesen Bauabschnitt werden mit 165 TEUR veranschlagt. Die Kosten für die Finanzierung des Eigenanteils von 20% werden sich voraussichtlich auf 715 TEUR belaufen.

Der Betrag, der aus dem Erbe Jakob "finanziert" wird (1,44 Mio. EUR) ist im 80% Landkreisanteil enthalten.

Für 2023 wurde der Eigenanteil des Landkreises mit 367.454 € eingeplant. Bisher wurden bereits Zuschussbescheide in Höhe von insgesamt 5,79 Mio. € beschlossen.

3. Sanierung OP 0,4,5

Mit der Sanierung des OP 0,4,5 wurde im Jahr 2013 begonnen, wofür zunächst Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Mio. € veranschlagt waren. Die Gesamtkosten belaufen sich endgültig insgesamt auf 4,994 Mio. €, wovon 2 Mio. € durch staatliche Mittel gefördert werden.

 

Planung 2022

Planung 2023

Anteil Freistaat Bayern

2.062.000 €

2.062.000 €

Örtliche Beteiligung

36.000 €

36.000 €

Zuschussbescheid 80 % Landkreis

2.317.000 €

2.317.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis

579.000 €

579.000 €

 

7. Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1

Es ist geplant auf der Fläche des jetzigen Personalwohnbau I eine neue zentrale Notaufnahme als eigener Gebäudebestandteil zu errichten. Dieser soll dann eine eigene Anbindung an die ehemalige B 304 erhalten, um somit den Verkehr in der Pfarrer-Guggetzer-Straße zu entlasten und gleichzeitig eine komfortablere An- und Abfahrt zu erhalten.

Die Realisierung des Projekts wird nicht vor Quartal IV 2023 beginnen können, jedoch wird das Projekt in der Planung berücksichtigt.

Die bisherige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 22,9 Mio. € (Planung 2022: 17,8 Mio. €).

Es wird mit zugesagten Fördermitteln der Regierung von 10,8 Mio. € gerechnet. Die fachliche Billigung steht noch aus.

Der Eigenanteil des Landkreises und der Klinik von ca. 12,1 Mio. € (Planung 2022: 7.0 Mio. €) soll aus dem "Erbe Jakob" finanziert werden. Hierzu gibt es einen eigenen Beschluss des Kreistages vom 15.03.2021.

Jedoch werden die aus der Veräußerung des Erbes voraussichtlich erzielten Erlöse nicht ausreichen, um auch schon den 80% Anteil des Landkreises mit 9,7 Mio. € abzudecken. Insofern sollte der 20%-Eigenanteil der Klinik über ein Darlehen des Landkreises finanziert werden. Sollte der erzielte Erlös aus dem Erbe nicht ausreichen, um den 80%-Anteil des Landkreises zu decken, ist dieser anderweitig vom Landkreis zu decken.

8. Zentrale Notaufnahme Neubau Pflegefachschule, E2

Der Neubau des ZNA-Gebäudes soll auf Ebene E2 eine Pflegefachschule beinhalten. Die Herstellungskosten werden mit ca. 3,5 Mio. € geplant. Staatliche Fördermittel werden mit ca. 2.000 T€ geplant. Der Eigenanteil in Höhe von 1,5 Mio. € wird im Verhältnis von 80% zu 20% vom Landkreis, bzw. von der Klinik getragen. Zusätzlich wurden Finanzierungskosten für die 20%-ige Eigenbeteiligung der Klinik mit 112 Tsd. € berücksichtigt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.10.2022 beschlossen, die Maßnahme von der Warteliste zu nehmen und in den Haushalt 2023 bis 2026 einzuplanen.

 

9. Zentrale Notaufnahme Neubau Erweiterung MVZ / Whg., E3

Das Geschoß E3 wird mit der "Erweiterung" des MVZ (bzw. alternativ ggf. Wohnungen) geplant. Die Baukosten hierfür werden sich auf ca. 3,2 Mio. € belaufen.

Die Finanzierung des Stockwerks erfolgt über eine Darlehensaufnahme beim Landkreis.

Die Tilgung, bzw. die Abfinanzierung erfolgt über die Vermietung des Geschosses.

Finanzierungskosten werden voraussichtlich in Höhe von ca. 1,2 Mio. € anfallen.

 

10. Zentrale Notaufnahme Neubau MVZ, E4

Die Ebene E4 wird für den Betrieb des MVZ vorgesehen. Die Baukosten für dieses Stockwerk werden sich auf ca. 3,5 Mio. € belaufen. Die Finanzierung des Stockwerks erfolgt über eine Darlehensaufnahme beim Landkreis. Die Tilgung, bzw. die Abfinanzierung erfolgt über die Vermietung des Geschosses.

Mit Finanzierungskosten von ca. 1,3 Mio. € wird geplant.

Da die Ebene E4 voraussichtlich für das MVZ nicht ausreicht, wird auch für die Ebene E3 zur

Nutzung des MVZ`s (gepl. Erweiterung der Sitze) verwendet.

 

11. Zentrale Notaufnahme Neubau Verwaltung, E5

In der Ebene E5 soll die Erweiterung der Verwaltung untergebracht werden.

Für diesen Bereich wird mit Baukosten von ca. 1,6 Mio. € geplant (Planung 2022: 1,3 Mio. €).

Hierbei steht nicht die gesamte Fläche der Ebene E5 zur Verfügung, da der andere Teil des Stockwerks für die Technikzentrale verwendet wird. Die Kosten der Technikzentrale sind bereits anteilig den einzelnen Ebenden entsprechend zugerechnet. Für den Verwaltungsbereich ist mit keiner staatlichen Förderung zu rechnen. Die Finanzierung dieses Bereichs erfolgt im Verhältnis von 80% durch Landkreis (1,3 Mio. €, Planung 2022 720 Tsd. €), bzw. zu 20% durch die Klinik. Der 20%-ige Klinikanteil wird über ein Landkreisdarlehen finanziert.

Die Finanzierungskosten des 20%-igen Eigenanteils der Klinik werden ca. 123 Tsd. € betragen (Planung 2022: 24 Tsd. €). Grund für die Erhöhung ist die Zinsentwicklung.

 

 

12. Endoskopie (Hygienemaßnahme)

In 2019 wurde der Förderbescheid zur Förderung der Hygienemaßnahme in der Endoskopie in Höhe von 331 Tsd. € kurzfristig erlassen. Die gesamte Maßnahme beläuft sich auf ca. 883 Tsd. €.

Die Fertigstellung erfolgte bereits 2020. Die entsprechenden Fördermittel sind noch in 2019 geflossen.

Die Endabrechnung, incl. Indexierung und Auszahlung erfolgte in 2022.

Entsprechend der aktuellen Beschlusslage der Gremien wird der Eigenanteil der verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 531 Tsd. € entsprechend 80%-Landkreis und 20%-Klinik eingeplant.

 

13. Aufstockung Parkhaus

Es ist geplant das bestehende Parkhaus um ca. 70 Stellplätze zu erweitern. Hierfür werden Kosten von ca. 2 Mio. € veranschlagt (Planung 2022: 1,2 Mio. €). Eine genaue Kostenschätzung, bzw. Planung liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, ist aber in Bearbeitung.

Das Bauvorhaben ist nicht gefördert und soll im Verhältnis 80% zu 20% durch den Landkreis bzw. durch die Klinik getragen werden.

 

14. Aufzüge (3-er Gruppe)

Für die Erneuerung der Aufzüge (3-er Gruppe) wurde ein Kontingentantrag bei der Regierung gestellt.

Die Regierung hat die grundsätzliche Förderfähigkeit dieser Maßnahme bereits bestätigt und hierfür förderfähige Kosten in Höhe von 976 Tsd. € anerkannt.

Die geplanten Kosten belaufen sich auf ca. 989 Tsd. €. Der verbleibende Anteil von ca. 12 Tsd. € wird durch Darlehensaufnahme finanziert.

Die Maßnahme soll bereits Ende 2022, bzw. Anfang 2023 auf Grund der Dringlichkeit realisiert werden. Mit Finanzierungskosten in Höhe von ca. 2 Tsd. € wird geplant.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Wirtschaftsplan 2023 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Zur Liquiditätssicherung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird ein Kassenkredit im Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 2.400.000 € gewährt. Sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen.

 

3.    Im Kreishaushalt werden für das Jahr 2023 folgende Zuschussbescheide geplant und in Aussicht gestellt:

 

Bauabschnitt 9:                                                                             

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2023:                                367.454 €

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 6.157.000 €

Bisherige Zuschussbescheide: 5.789.600 €

Kostensteigerung des 80% Anteils: 367.454 €

 

Aufstockung Parkhaus

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2023:                                  1 Mio. €

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 1.600.000 €

Planung Stand 2022: 960.000 €

Kostensteigerung des 80% Anteils: 640.000 €

 

ZNA Neubau Pflegefachschule, E2

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2023:                              209 Tsd. € 

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 1.192.626 €

     

ZNA Neubau Verwaltung, E5

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2023:                               212 Tsd.€

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 1.307.106 €

Planung Stand 2022: 720 Tsd. €, Zuschuss 400 Tsd. €

Kostensteigerung des 80% Anteils: 587 Tsd. €

        

Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2023:                             870.000 €

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 9.713.997 €

Planung Stand 2022: 7.037.075 €


Der Erlass entsprechender Bescheide ist von der Kreisklinik gGmbH zu beantragen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Verwendungsnachweis.

4.    An Defizitausgleichen werden gewährt:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe:                    1.300.000 €

 

5.    Der Zuschuss für medizinische Geräte und EDV in Höhe von 1.500.000 € wird für das Haushaltsjahr 2023 um den verbleibenden Betrag von 105.285 € gekürzt, sofern die Liquidität der Kreisklinik dies zulässt. Der Zuschuss für medizinische Geräte und EDV beträgt in diesem Fall 1.394.715 €.

 

6.    Der Beschluss des Kreistags vom 16.05.2022 wird wie folgt ergänzt:

Folgende Maßnahmen werden im Verwendungsnachweis eines Jahres berücksichtigt:

 

·         Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr

·         Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.

·         Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.

     

Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.

 

7.    Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die Aufstellung über die Ausgleichszahlungen 2016 – 2027(Anlage 2) zu Kenntnis. Eine Beschlussfassung für die Haushaltsplanung 2023 ff erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung 2023.

 

 

gez.

 

 

Barbara Strangfeld

 

Auswirkung auf Haushalt:

DAWI bildet sich im Kreishaushalt auf der Kostenstelle 041 ab. Die Finanzierung von Darlehen erfolgt beim Landkreis (Kostenstelle 020, Finanzierung).

Rot = Zahlungen vom Landkreis an die Kreisklinik

Grün = Zahlungen von der Kreisklinik an den Landkreis

An Zwischenfinanzierungsdarlehen werden 2023 veranschlagt:

Zentrale Notaufnahme Neubau Anteil MVZ, E4

454.000

Zentrale Notaufnahme Neubau Erweiterung MVZ / Whg., E3

411.000

Sicherheitszuschlag 50% der geplanten Fördermittel für 2023

683.000

Sicherheitszuschlag 50% der geplanten Fördermittel für 2023, Rückzahlung

-1.157.775

Summe

390.225

An Eigenbeteiligungsdarlehen werden 2023 veranschlagt:

Eigenbeteiligungsdarlehen BA 9

1.845.324

Summe

1.845.324

An Rückflüssen aus Eigenbeteiligungsdarlehen werden 2023 veranschlagt:

Eigenbeteiligungsdarlehen BA 8

-78.486

Eigenbeteiligungsdarlehen Dialyse

-112.281

OP Sanierung 0, 4, 5

-27.406

Pfarrer-Guggetzer-Haus

-79.955

Parkdeck

-88.000

Endoskopie

-10.074

Summe

-396.202

An Zuschüssen für med. Geräte und EDV werden 2023 veranschlagt:

Zuschuss für med. Geräte und EDV (1,5 Mio € abzgl. 105.285 €)

1.394.715 €

Summe

1.394.715 €

 

An Zuschüssen für diverse Bauvorhaben werden veranschlagt:

BA 9

367.454

Aufstockung Parkhaus

1.000.000

Zentrale Notaufnahme Neubau Pflegefachschule, E2

209.000

Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1

870.000

Zentrale Notaufnahme Neubau Verwaltung, E5

212.000

Summe

2.658.454

 

An Defizitausgleichen werden veranschlagt:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe

1.300.000

Summe

1.300.000

 

An Krediten zur Sicherung der Liquidität werden veranschlagt:

Kreditrahmen insgesamt, davon bereits abgerufen 10 Mio. €

Auszahlung 2023

14.000.000

2.400.000

Summe

14.000.000

 

 

An Zwischenfinanzierungszinsen werden veranschlagt:

Zinsen, die die Kreisklinik an den Landkreis für Zwischenfinanzierungsdarlehen zurückzahlt

- 12.276

Summe

- 12.276

 

 

An Eigenbeteiligungszinsen werden veranschlagt:

Zinsen, die die Kreisklinik an den Landkreis für Eigenbeteiligungsdarlehen zurückzahlt

- 116.163

Summe

- 116.163

 

 

Sonstiges:

Personalkostenerstattung (für Revision und Landrat)

- 15.000

Zuschuss Marketingmaßnahmen (wird finanziert über Erbpacht)

32.000

Summe

17.000

 

 

Mittelabfluss zwischen Landkreis und Kreisklinik

9.586.362

 

 

Nettokosten Landkreis gesamt:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe Anteil Landkreis (300.000 €)

Zuschüsse vom Landkreis (inkl. Erbverwendung)

Zuschuss zu medizinische Geräten und EDV

Zwischensumme (inkl. Erbverwendung)

Davon aus Erbverwendung

Nettokosten Landkreis gesamt (ohne Erbanteile)

 

300.000

2.658.454

1.500.000

4.458.454

- 870.000

3.588.454