Betreff
Armutserhebung des Landkreises; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2020 - Zwischenbericht
Vorlage
2022/0596
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 12ö

SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 11ö

 

Der SFB-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.10.2020 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

1. Bedarfsgerechte Kinderbetreuung:

Die Firma Sira-Kinderbetreuung soll in den Prüfprozess der bedarfsgerechten Kinderbetreuung eingebunden werden.

Zwischenergebnis:

Wie bereits in den Sitzungen des SFB-Ausschusses am 10.03.2021 sowie am 13.10.2021 thematisiert, ist für die Kinderbetreuung innerhalb des Landratsamtes das „Audit Familie & Beruf“ zuständig. Diese Stelle war bis in den Herbst 2021 unbesetzt. Im Dezember 2021 wurde, in Zusammenarbeit mit dem Team Demografie, eine Umfrage unter allen Mitarbeiter*innen des Landratsamtes zum Thema Kinderbetreuung durchgeführt. Hierbei wurde nicht nur der derzeitige Bedarf der Belegschaft abgefragt, sondern alle Beschäftigten angesprochen, um die grundsätzliche Bedeutung und den Stellenwert des Themas besser einschätzen zu können. Frau Aschenbrenner von der Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring wird den Mitgliedern des SFB-Ausschusses, gemeinsam mit dem Leiter des Teams Demografie, Herrn Specht, die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung vorstellen. Ausgehend von den 171 erhaltenen Rückmeldungen sollte aus Sicht der Verwaltung gemäß der Ziffer 1 Buchstabe a) des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2020 eine analoge Bedarfsabfrage unter den weiteren landkreiseigenen Betrieben erfolgen, um ein Gesamtbild des Bedarfes zu erhalten.

Anhand dieses Bedarfsbildes kann die Politik unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheiden, ob eine landkreiseigene betriebliche Kindertagesbetreuung aufgebaut werden soll oder, entsprechend der Ziffer 1 Buchstabe b) des Antrags, die Möglichkeit einer gemeinschaftlich organisierten Kindertagesbetreuung mit anderen Unternehmen geprüft werden soll.

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass die Festlegung auf einen gewerblichen Anbieter wie die Firma Sira-Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergaberechts problematisch ist und empfiehlt daher, den Beschluss des SFB-Ausschusses vom 14.10.2020 zu Ziffer 1, „Die Firma Sira-Kinderbetreuung soll in den Prüfprozess der bedarfsgerechten Kinderbetreuung eingebunden werden.“ aufzuheben.

2. Maßnahmen zur Unterstützung bei Obdachlosigkeit:

a.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Übersicht über die Situation der Obdachlosen in den Gemeinden und Städten des Landkreises hinsichtlich deren Zahl, ihrer Unterbringung, der Dauer ihres Aufenthalts in den Unterkünften und ihrer Betreuung zu erheben, so wie dies vor einigen Jahren bereits für den AK Wohnen geschehen ist. Dafür soll auch auf die Expertise der von der Diakonie betreuten Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) zurückgegriffen werden.

b.    Es soll erneut versucht werden, mindestens 2 Immobilien anzumieten, die von allen Kommunen des Landkreises für wohnungslose oder obdachlose Menschen genutzt und von den Kommunen entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung finanziert werden.

c.    Für diese Einrichtungen soll eine adäquate Betreuung durch sozialpädagogisches Fachpersonal sichergestellt werden.

 

Dieser Antrag wird zunächst an die Bürgermeister-Dienstbesprechung „verwiesen“ und das Ergebnis dem SFB-Ausschuss und dem Arbeitskreis Wohnen zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Zwischenergebnis:

 

Das Thema wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 22.11.2021 behandelt. Es wurde dort vereinbart, das Thema im Rahmen der nächsten Sitzung erneut aufzugreifen. Anschließend wird die zuständige Sachgebietsleiterin, Frau Wolinski, den Mitgliedern des SFB-Ausschusses berichten.

 

3. Finanzierung planungsbedingter Kosten und Lasten der Kommunen:

 

Der Landkreis stellt im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung (Bürgermeisterdienstbesprechung, Wohnbaukonferenz) die Möglichkeiten und Grenzen der Kommunen dar, die planungsbegünstigten Eigentümer*innen bzw. Investor*innen an den durch die eingeleiteten Bebauungsplanverfahren ausgelösten Kosten und Lasten zu beteiligen.

 

Zur Wohnbaukonferenz werden geeignete Expert*innen und Praktiker*innen aus den Verwaltungen sowie die Mandatsträger*innen der Landkreiskommunen eingeladen. In besonderer Weise wird dabei das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN), wie es von der Landeshauptstadt München und einer Reihe weiterer bayerischer Kommunen entwickelt wurde, vorgestellt.

 

Zwischenergebnis:

 

Dieser Beschluss wird im Rahmen der nächsten Wohnbaukonferenz umgesetzt. Aufgrund der aktuellen Pandemielage steht hierfür aber noch kein Termin fest.

 

4. Initiativen an Kitas und Schulen:

 

4.1 Der Armutsbericht wird im Rahmen des Schulleiterdialogs am 01.12.2020 besprochen. Dabei wird versucht, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

4.2 Der Armutsbericht wird zunächst in der ARGE Wohlfahrt vorgestellt. Dabei wird versucht, Maßnahmen zu erarbeiten

4.3 Der Armutsbericht wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten von den Verfasser*innen der Studie in den Bildungseinrichtungen des Landkreises vorgestellt und diskutiert.

 

Zwischenergebnis:

 

Zu 4.1: Pandemiebedingt fand kein Schulleiterdialogforum statt. Dieses ist für den Sommer 2022 vorgesehen. Das Thema Armutsbericht ist bereits als Tagesordnungspunkt angemeldet.

 

Zu 4.2: Bisher hat pandemiebedingt keine weitere Sitzung der ARGE Wohlfahrt stattgefunden. Sobald es die aktuelle Situation zulässt, wird diese nachgeholt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass sowohl die AWO, als auch die Caritas, und damit zwei wesentliche Vertreter der ARGE Wohlfahrt, an der Erstellung des Berichtes beteiligt waren.

 

Zu 4.3: Auch dieser Punkt war bisher pandemiebedingt nicht möglich. Die Verfasser*innen der Studie haben aber bereits ihre Bereitschaft signalisiert, den Bericht vorzustellen. Allerdings macht eine Befassung nach Ansicht aller Beteiligten erst dann Sinn, wenn die Pandemielage einen gemeinschaftlichen Austausch mit den Bildungseinrichtungen zulässt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der SFB-Ausschuss hebt die Ziffer 1 seines Beschlusses vom 14.10.2020 auf, da die Festlegung auf die Firma Sira im Zusammenhang mit dem Vergaberecht problematisch ist.

 

2.    Der SFB-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Umfrage zum Bedarf der betrieblichen Kindertagesbetreuung in den landkreiseigenen Betrieben durchzuführen und über die Ergebnisse im Rahmen des nächsten Zwischenberichts zu informieren.

 

3.    Der SFB-Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Ein neuerlicher Zwischenbericht erfolgt, sobald inhaltlich relevante Berichtsergebnisse eintreten.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine