Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 12ö
SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 7ö
SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 11ö
Der SFB-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.10.2020 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
1. Bedarfsgerechte Kinderbetreuung:
Die Firma Sira-Kinderbetreuung soll in den Prüfprozess der
bedarfsgerechten Kinderbetreuung eingebunden werden.
Zwischenergebnis:
Wie bereits in den Sitzungen des
SFB-Ausschusses am 10.03.2021 sowie am 13.10.2021 thematisiert, ist für die
Kinderbetreuung innerhalb des Landratsamtes das „Audit Familie & Beruf“
zuständig. Diese Stelle war bis in den Herbst 2021 unbesetzt. Im Dezember 2021
wurde, in Zusammenarbeit mit dem Team Demografie, eine Umfrage unter allen
Mitarbeiter*innen des Landratsamtes zum Thema Kinderbetreuung durchgeführt.
Hierbei wurde nicht nur der derzeitige Bedarf der Belegschaft abgefragt,
sondern alle Beschäftigten angesprochen, um die grundsätzliche Bedeutung und
den Stellenwert des Themas besser einschätzen zu können. Frau Aschenbrenner von
der Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring wird den Mitgliedern des
SFB-Ausschusses, gemeinsam mit dem Leiter des Teams Demografie, Herrn Specht,
die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung vorstellen. Ausgehend von den 171 erhaltenen Rückmeldungen sollte aus Sicht der
Verwaltung gemäß der Ziffer 1 Buchstabe a) des Antrags der Kreistagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2020 eine analoge Bedarfsabfrage unter den weiteren
landkreiseigenen Betrieben erfolgen, um ein Gesamtbild des Bedarfes zu
erhalten.
Anhand dieses Bedarfsbildes kann die Politik unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheiden, ob eine landkreiseigene betriebliche Kindertagesbetreuung aufgebaut werden soll oder, entsprechend der Ziffer 1 Buchstabe b) des Antrags, die Möglichkeit einer gemeinschaftlich organisierten Kindertagesbetreuung mit anderen Unternehmen geprüft werden soll.
Die Verwaltung weist erneut
darauf hin, dass die Festlegung auf einen gewerblichen Anbieter wie die Firma
Sira-Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergaberechts problematisch
ist und empfiehlt daher, den Beschluss des SFB-Ausschusses vom 14.10.2020 zu
Ziffer 1, „Die Firma Sira-Kinderbetreuung
soll in den Prüfprozess der bedarfsgerechten Kinderbetreuung eingebunden
werden.“ aufzuheben.
2. Maßnahmen zur Unterstützung bei Obdachlosigkeit:
a. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Übersicht über die Situation
der Obdachlosen in den Gemeinden und Städten des Landkreises hinsichtlich deren
Zahl, ihrer Unterbringung, der Dauer ihres Aufenthalts in den Unterkünften und
ihrer Betreuung zu erheben, so wie dies vor einigen Jahren bereits für den AK
Wohnen geschehen ist. Dafür soll auch auf die Expertise der von der Diakonie
betreuten Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) zurückgegriffen
werden.
b. Es soll erneut versucht werden, mindestens 2 Immobilien anzumieten, die
von allen Kommunen des Landkreises für wohnungslose oder obdachlose Menschen
genutzt und von den Kommunen entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung finanziert
werden.
c. Für diese Einrichtungen soll eine adäquate Betreuung durch
sozialpädagogisches Fachpersonal sichergestellt werden.
Dieser Antrag wird zunächst an die
Bürgermeister-Dienstbesprechung „verwiesen“ und das Ergebnis dem SFB-Ausschuss
und dem Arbeitskreis Wohnen zur weiteren Beratung vorgelegt.
Zwischenergebnis:
Das Thema wurde in der
Bürgermeisterdienstbesprechung am 22.11.2021 behandelt. Es wurde dort
vereinbart, das Thema im Rahmen der nächsten Sitzung erneut aufzugreifen.
Anschließend wird die zuständige Sachgebietsleiterin, Frau Wolinski, den
Mitgliedern des SFB-Ausschusses berichten.
3.
Finanzierung planungsbedingter Kosten und Lasten der Kommunen:
Der
Landkreis stellt im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung
(Bürgermeisterdienstbesprechung, Wohnbaukonferenz) die Möglichkeiten und
Grenzen der Kommunen dar, die planungsbegünstigten Eigentümer*innen bzw.
Investor*innen an den durch die eingeleiteten Bebauungsplanverfahren
ausgelösten Kosten und Lasten zu beteiligen.
Zur
Wohnbaukonferenz werden geeignete Expert*innen und Praktiker*innen aus den
Verwaltungen sowie die Mandatsträger*innen der Landkreiskommunen eingeladen. In
besonderer Weise wird dabei das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung
(SoBoN), wie es von der Landeshauptstadt München und einer Reihe weiterer
bayerischer Kommunen entwickelt wurde, vorgestellt.
Zwischenergebnis:
Dieser Beschluss wird im Rahmen der nächsten Wohnbaukonferenz umgesetzt. Aufgrund der aktuellen Pandemielage steht hierfür aber noch kein Termin fest.
4.
Initiativen an Kitas und Schulen:
4.1
Der Armutsbericht wird im Rahmen des Schulleiterdialogs am 01.12.2020
besprochen. Dabei wird versucht, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
4.2
Der Armutsbericht wird zunächst in der ARGE Wohlfahrt vorgestellt. Dabei wird
versucht, Maßnahmen zu erarbeiten
4.3
Der Armutsbericht wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten von den
Verfasser*innen der Studie in den Bildungseinrichtungen des Landkreises
vorgestellt und diskutiert.
Zwischenergebnis:
Zu 4.1: Pandemiebedingt fand kein Schulleiterdialogforum statt. Dieses ist für den Sommer 2022 vorgesehen. Das Thema Armutsbericht ist bereits als Tagesordnungspunkt angemeldet.
Zu 4.2: Bisher hat pandemiebedingt keine weitere Sitzung der ARGE Wohlfahrt stattgefunden. Sobald es die aktuelle Situation zulässt, wird diese nachgeholt. An dieser Stelle sei erwähnt, dass sowohl die AWO, als auch die Caritas, und damit zwei wesentliche Vertreter der ARGE Wohlfahrt, an der Erstellung des Berichtes beteiligt waren.
Zu 4.3: Auch dieser Punkt war bisher pandemiebedingt nicht möglich. Die Verfasser*innen der Studie haben aber bereits ihre Bereitschaft signalisiert, den Bericht vorzustellen. Allerdings macht eine Befassung nach Ansicht aller Beteiligten erst dann Sinn, wenn die Pandemielage einen gemeinschaftlichen Austausch mit den Bildungseinrichtungen zulässt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der SFB-Ausschuss hebt die Ziffer 1 seines Beschlusses vom 14.10.2020 auf, da die Festlegung auf die Firma Sira im Zusammenhang mit dem Vergaberecht problematisch ist.
2. Der SFB-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Umfrage zum Bedarf der betrieblichen Kindertagesbetreuung in den landkreiseigenen Betrieben durchzuführen und über die Ergebnisse im Rahmen des nächsten Zwischenberichts zu informieren.
3. Der SFB-Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Ein neuerlicher Zwischenbericht erfolgt, sobald inhaltlich relevante Berichtsergebnisse eintreten.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine