Am 18.01.2022 stellte KRin Waltraud Gruber (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) den
Antrag zum Thema Klimarelevanz von Beschlüssen (Anlage 1). In dem Antrag wird
auf den Beschluss vom 29.07.2019 verwiesen, da hier beschlossen wurde die
Auswirkungen aller Beschlüsse auf das Klima zu prüfen.
Der Kreistag fasst am 29.07.2019 folgende
Beschlüsse:
Der Kreistag
des Landkreises Ebersberg
·
ruft den Klimanotstand aus.
& |
abgelehnt |
15 Ja 32 Nein |
·
erkennt die Notwendigkeit
der Eindämmung der weltweiten Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als
Aufgabe von höchster Priorität an.
·
erkennt an, dass die
bisherigen Maßnahmen und Planungen bis jetzt nicht ausreichen, um die
Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
·
berücksichtigt ab sofort die
Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt
Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
·
stellt fest, dass die im
Landkreis gesetzten Klimamaßnahmen überprüft werden sollen und festgestellt
werden sollte, wie diese in Zukunft die Erreichung der Klimaziele tatsächlich
sicherstellen können.
·
fordert den Landrat auf, dem
Kreistag und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und
Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.
·
fordert die Städte und
Gemeinden, die Unternehmen und Betriebe sowie die Bürgerinnen und Bürger des
Landkreises auf, den Klimaschutz mit aller Kraft und Ernsthaftigkeit
voranzutreiben.
& |
einstimmig angenommen |
|
·
Der Landkreis Ebersberg
erklärt sich zur „Klimaschutzregion“.
& |
angenommen |
gegen 1 Stimme |
|
|
Zur Umsetzung wurden in allen Sitzungsvorlagen die
Auswirkungen auf das Klima wie folgt dargestellt:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
☒ ja, positiv
☐
ja, negativ
☐
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen? ☐ ja* ☐ nein*
Welche?
Der Antrag kritisiert, dass damit die Auswirkungen auf das
Klima nicht ausreichend berücksichtigt werden und beantragt ein
standardisiertes Verfahren zur Klimarelevanzprüfung.
Es gibt verschiedene Tools um die Auswirkung von Vorhaben auf
das Klima zu prüfen. Die Klimaschutzmanagerin hat diese Tools untersucht und
analysiert und auf Basis dieser ein neues Tool erstellt, welches einfach und
effektiv ist, das Wichtigste umfasst und gleichzeitig nicht zu umfangreich ist.
Das Tool wird in der ULV Sitzung am 09.02.2022 vorgestellt.
Bei dem Tool handelt es sich um eine Excel Tabelle mit drei
Blättern: einem Titelblatt, dem Check Stufe 1 und dem Check Stufe 2. Der Check
Stufe 1 besteht aus 13 Fragen mit vorgefertigten Antwortmöglichkeiten. Hier
soll die jeweils zutreffende Antwort ausgewählt werden. Dadurch verändert sich
automatisch das Ergebnis. Je nach Ergebnis weiß der/die Sachbearbeiter/in ob
das Vorhaben
·
keine
·
positive
·
negative
oder
·
positive
und negative
Auswirkungen auf das Klima hat.
Hat das Ergebnis auch negative Auswirkungen auf das Klima, so
ist die Alternativenprüfung mit Hilfe von Check Stufe 2 durchzuführen. Im Check
Stufe 2 helfen 3 Leitfragen samt Beispielen dem/der Sachbearbeiter/in zu
überlegen, ob es klimafreundlichere Alternativen zum Vorhaben gibt. Hier gibt
es ein Feld für die Notizen des/der Sachbearbeiters/in.
Mittelfristig soll es das Ziel sein, dass jede/r
Sachbearbeiter/in die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung mit Hilfe dieses
Tools bei jedem Vorhaben, jeder Entscheidung durchführt und die ausgefüllte
Tabelle den Sitzungsvorlagen beigefügt wird, damit auch die Kreisräte die
Auswirkung auf das Klima in ihren Entscheidungen berücksichtigen können.
Momentan wird das Tool vom Team IT getestet. Am Ende des 1.
Quartals 2022 erhält die Klimaschutzmanagerin das Feedback und kann das Tool
dann ggf. anpassen. Ziel ist es, dass die ggf. angepasste Version dann im
gesamten Landratsamt eingeführt wird und bei jeder Entscheidung angewandt und
den Sitzungsvorlagen beigefügt wird.
Der Vorteil ist, dass Bewusstsein für klimaschädliche und
klimafreundliche Vorhaben geschaffen wird und zukünftig klimafreundliche
Vorhaben präferiert werden. Nur wenn wir klimafreundliche Vorhaben umsetzen,
können wir das Klimaziel erreichen und den Klimawandel aufhalten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag.
Vorschlag der Klimaschutzmanagerin:
Ab dem 01.06.2022 wird bei der
Erstellung von Sitzungsvorlagen die „Prüfung Klimarelevanz und Alternativen“
für alle Vorhaben durchgeführt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Die Anwendung der Prüfung der Klimarelevanz und möglichen Alternativen von Vorhaben hat keine direkte Auswirkung auf den Haushalt. Durch den höheren Aufwand kann es aber Verzögerungen bei der Vorlage an die Kreisgremien geben.