Betreff
Klimarelevanz von Beschlüssen; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2022
Vorlage
2022/0604
Art
Sitzungsvorlage

Am 18.01.2022 stellte KRin Waltraud Gruber (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) den Antrag zum Thema Klimarelevanz von Beschlüssen (Anlage 1). In dem Antrag wird auf den Beschluss vom 29.07.2019 verwiesen, da hier beschlossen wurde die Auswirkungen aller Beschlüsse auf das Klima zu prüfen.

 

Der Kreistag fasst am 29.07.2019 folgende Beschlüsse:

 

Der Kreistag des Landkreises Ebersberg

·      ruft den Klimanotstand aus.

&

abgelehnt

15 Ja  32 Nein

 

·      erkennt die Notwendigkeit der Eindämmung der weltweiten Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

·      erkennt an, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen bis jetzt nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

·      berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.

·      stellt fest, dass die im Landkreis gesetzten Klimamaßnahmen überprüft werden sollen und festgestellt werden sollte, wie diese in Zukunft die Erreichung der Klimaziele tatsächlich sicherstellen können.

·      fordert den Landrat auf, dem Kreistag und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

·      fordert die Städte und Gemeinden, die Unternehmen und Betriebe sowie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises auf, den Klimaschutz mit aller Kraft und Ernsthaftigkeit voranzutreiben.

&

einstimmig angenommen

 

·      Der Landkreis Ebersberg erklärt sich zur „Klimaschutzregion“.

&

angenommen

gegen 1 Stimme

 

 

 

Zur Umsetzung wurden in allen Sitzungsvorlagen die Auswirkungen auf das Klima wie folgt dargestellt:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                               ja, positiv

                                                               ja, negativ

                                                               nein

Wenn ja, negativ:

   Bestehen alternative Handlungsoptionen?    ja*    nein*

 

Welche?

 

Der Antrag kritisiert, dass damit die Auswirkungen auf das Klima nicht ausreichend berücksichtigt werden und beantragt ein standardisiertes Verfahren zur Klimarelevanzprüfung.

 

Es gibt verschiedene Tools um die Auswirkung von Vorhaben auf das Klima zu prüfen. Die Klimaschutzmanagerin hat diese Tools untersucht und analysiert und auf Basis dieser ein neues Tool erstellt, welches einfach und effektiv ist, das Wichtigste umfasst und gleichzeitig nicht zu umfangreich ist.

 

Das Tool wird in der ULV Sitzung am 09.02.2022 vorgestellt.

 

Bei dem Tool handelt es sich um eine Excel Tabelle mit drei Blättern: einem Titelblatt, dem Check Stufe 1 und dem Check Stufe 2. Der Check Stufe 1 besteht aus 13 Fragen mit vorgefertigten Antwortmöglichkeiten. Hier soll die jeweils zutreffende Antwort ausgewählt werden. Dadurch verändert sich automatisch das Ergebnis. Je nach Ergebnis weiß der/die Sachbearbeiter/in ob das Vorhaben

 

·          keine

·         positive

·         negative oder

·         positive und negative

 

Auswirkungen auf das Klima hat.

 

Hat das Ergebnis auch negative Auswirkungen auf das Klima, so ist die Alternativenprüfung mit Hilfe von Check Stufe 2 durchzuführen. Im Check Stufe 2 helfen 3 Leitfragen samt Beispielen dem/der Sachbearbeiter/in zu überlegen, ob es klimafreundlichere Alternativen zum Vorhaben gibt. Hier gibt es ein Feld für die Notizen des/der Sachbearbeiters/in.

 

Mittelfristig soll es das Ziel sein, dass jede/r Sachbearbeiter/in die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung mit Hilfe dieses Tools bei jedem Vorhaben, jeder Entscheidung durchführt und die ausgefüllte Tabelle den Sitzungsvorlagen beigefügt wird, damit auch die Kreisräte die Auswirkung auf das Klima in ihren Entscheidungen berücksichtigen können.

 

Momentan wird das Tool vom Team IT getestet. Am Ende des 1. Quartals 2022 erhält die Klimaschutzmanagerin das Feedback und kann das Tool dann ggf. anpassen. Ziel ist es, dass die ggf. angepasste Version dann im gesamten Landratsamt eingeführt wird und bei jeder Entscheidung angewandt und den Sitzungsvorlagen beigefügt wird.

 

Der Vorteil ist, dass Bewusstsein für klimaschädliche und klimafreundliche Vorhaben geschaffen wird und zukünftig klimafreundliche Vorhaben präferiert werden. Nur wenn wir klimafreundliche Vorhaben umsetzen, können wir das Klimaziel erreichen und den Klimawandel aufhalten. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag.

 

 

Vorschlag der Klimaschutzmanagerin:

 

Ab dem 01.06.2022 wird bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen die „Prüfung Klimarelevanz und Alternativen“ für alle Vorhaben durchgeführt.

 

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Die Anwendung der Prüfung der Klimarelevanz und möglichen Alternativen von Vorhaben hat keine direkte Auswirkung auf den Haushalt. Durch den höheren Aufwand kann es aber Verzögerungen bei der Vorlage an die Kreisgremien geben.