Betreff
Stärkung Klimaschutzmanagement; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2022
Vorlage
2022/0605
Art
Sitzungsvorlage

Am 18.01.2022 stellte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen weiteren Antrag zur Stärkung des Klimaschutzmanagements (Anlage 1). Die Aufgaben Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sollen intensiviert werden, indem 2023 die notwendigen Stellen geschaffen und das notwendige Budget zur Verfügung gestellt wird.

Dass mehr Ressourcen zur Erreichung des Klimaziels notwendig sind, zeigte die Klimaschutzmanagerin in ihrem Bericht über die Meilensteinplanung in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 28.07.2021. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation wurde jedoch beschlossen, dass vorerst mit vorhandenen Ressourcen gearbeitet werden muss.

Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

Abstimmung über den Vorschlag der Klimaschutzmanagerin:

1.   Der Landkreis erkennt an, dass bisherige Ressourcen nicht ausreichen, um das selbst gesteckte Ziel (klimaneutral 2030) zu erreichen.

2.   Personelle Ressourcen werden ab dem Haushaltsjahr 2022 aufgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur übernächsten Sitzung (01.12.2021) einen entsprechenden Vorschlag vorzubereiten.

3.   Ein entsprechendes Budget wird im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur übernächsten Sitzung (01.12.2021) einen entsprechenden Vorschlag vorzubereiten.

&

abgelehnt

Ja 5   Nein 9

Abstimmung über den Vorschlag der Finanzmanagerin:

  1. Der Landkreis hält am gesteckten Ziel fest, dass der Landkreis Ebersberg bis zum Jahr 2030 klimaneutral ist. Um das Ziel erreichen zu können, ist es notwendig, dass neben den Kommunen auch alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen deren Beitrag dazu leisten.
  2. Die Klimaschutzmanagerin wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, das dieses Ziel zunächst ohne die Bereitstellung weiterer Personalressourcen ermöglicht.
  3. Eine weitere Ausweitung der personellen Ressourcen ist derzeit angesichts der schwierigen Haushaltssituation nicht möglich.

&

angenommen

Ja 9   Nein 5

 

Als Folge dessen hat Frau Dr. Ruetgers das Konzept „dezentrales Klimaschutzmanagement“ entwickelt. Dieses befindet sich nun in der Einführung (siehe hierzu die Sitzungsvorlage zum Thema dezentrales Klimaschutzmanagement).

Die Umsetzung des Konzepts ist äußerst wichtig. Nach wie vor sollten aber mehr Stellen geschaffen und mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um das Klimaziel zu erreichen. Die Einführung des dezentralen Klimaschutzmanagements ist hier ein sinnvoller erster Schritt, durch den auch deutlich werden wird, in welchen Sachgebieten ein/e zusätzliche/r Klimaschutzmanager/in unterstützen sollte.

Die Verstärkung des Klimaschutzmanagements sollte mindestens drei weitere Stellen beinhalten von denen, nach aktuellem Stand, zwei förderfähig sind:

-          Eine/n weitere/n Klimaschutzmanager/in für die Unterstützung der Sachgebiete

-          Eine/n weitere/n Klimaschutzmanager/in für die Unterstützung der Gemeinden (eventuell förderfähig für 2 Jahre bis zu 70%)

-          Eine/n Klimaanpassungsmanager/in, der die Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts koordiniert (eventuell förderfähig für 3 Jahre bis zu 70%)

 

Damit diese Stellen handlungsfähig sind, müsste das entsprechende Budget zur Verfügung gestellt werden, welches mindestens 1 Mio € pro Vollzeitstelle umfassen sollte.

Natürlich macht auch eine Vergrößerung der Energieagentur Sinn, da auch hier alle Kapazitäten bereits ausgeschöpft sind und mehr Mitarbeiter für mehr Klimaschutz benötigt werden.

Stellungnahme der Finanzmanagerin:

Der Vorschlag der Klimaschutzmanagerin erfordert zusätzliche Finanzmittel von jährlich 3 bis 4 Mio €, das entspricht etwa 1,4 – 1,8 Kreisumlagenpunkte. Der ULV-Ausschuss kann hier vorberatend Empfehlungen über den Kreis- und Strategieausschuss an den Kreistag geben, abschließend muss der Kreistag hierüber entscheiden. Der ULV-Ausschuss könnte allenfalls Umschichtungen im eigenen Teilbudget vornehmen.

Unklar bleibt, was mit den zusätzlichen 3 Stellen bewirkt werden soll und welche Maßnahmen verfolgt werden. Weil diese „Querschnittsstellen“ die Maßnahmen nicht umsetzen, wären ebenfalls entsprechende Personalkapazitäten dort zu schaffen, wo die Umsetzungsverantwortung liegt.

Von der Schaffung von zusätzlichen Stellen, die „nach innen wirken“ wird abgeraten. Die Umsetzungskompetenz liegt bei den zuständigen Sachgebieten. Der Kreistag hat mit den Leitlinien Bau bereits die Weichen für klimafreundliche Umsetzung gestellt und im Beschaffungswesen wird schon lange auf Regionalität gesetzt. Klimafreundliche Beschaffung ist auch dort bei den Sachbearbeitern längst angekommen.

Für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers für die Gemeinden wären diese erst im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung zu befragen – schließlich müssten die Gemeinden die Stelle finanzieren.

Die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Energieagentur wäre ebenfalls vom Landkreis zu finanzieren. Es wird angeregt, den Aufsichtsrat der Energieagentur zu bitten, sich damit zu befassen. Die Energieagentur kann niemals alle Beratungsaufgaben für die Unternehmen und Bürger des Landkreises übernehmen. Es sollte darüber beraten werden, Netzwerkpartner zu finden, die die Ziele der Energieagentur in der Umsetzung unterstützen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem KSA wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag.

 

Vorschlag der Klimaschutzmanagerin:

 

  1. Für das Jahr 2023 werden drei neue Stellen im Klimaschutzmanagement geschaffen, zwei Klimaschutzmanager/innen und ein/e Klimaanpassungsmanager/in.
  2. Das Budget von 3.000.000 für die drei neuen Stellen wird im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt.
  3. Zusätzlich wird das Budget für die bestehende Stelle zur Verfügung gestellt in mindestens der gleichen Höhe.
  4. Es wird versucht Förderungen für die Stellen zu gewinnen.

Anmerkung zu diesem Beschlussvorschlag: Das liegt nicht in der Kompetenz des ULV-Ausschusses. Bei Zustimmung wäre eine Weiterleitung über den Kreis- und Strategieausschuss an den Kreistag notwendig.

 

Vorschlag der Finanzmanagerin:

1.   Bis zu den Eckwerteberatungen sind von der Klimaschutzmanagerin konkrete Vorschläge zu erarbeiten, in welchen Budgets für welche Maßnahmen welche Beträge zur Verfügung gestellt werden sollen, damit sich der Kreis- und Strategieausschuss vorberatend für die Beschlussfassung des Kreistags damit befassen kann.

2.   Zu den angeforderten Stellen sind Stellenbeschreibungen vorzulegen, aus denen messbare Ziele hervorgehen.

3.   Zur Stelle des Klimaschutzmanagements für die Unterstützung der Gemeinden ist die Zustimmung zur Finanzierung in der Bürgermeisterdienstbesprechung einzuholen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Im Haushalt 2023 werden 3 Mio € für die drei neuen Stellen benötigt. Zusätzlich wird Budget für die bestehende Stelle im Klimaschutzmanagement benötigt in mindestens der gleichen Höhe, also ebenfalls 1 Mio €.