Betreff
Wohnberatung für Senioren; Evaluationsbericht und Entscheidung über die Fortführung des Projektes
Vorlage
2022/0618
Aktenzeichen
6- Demografie
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 18.03.2015, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 05.10.2016, TOP 13ö

SFB-Ausschuss am 29.03.2017, TOP 8ö

SFB-Ausschuss am 29.06.2017, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 04.10.2017, TOP 10ö

SFB-Ausschuss am 10.04.2019, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 02.07.2020, TOP 6ö

SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 5ö

 

Der SFB-Ausschuss hat am 02.07.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1.    Das Caritaszentrum Ebersberg übernimmt die Wohnberatung für Senioren weiterhin mindestens für die Jahre 2021 und 2022. Es erhält zu deren Durchführung maximal 10.500,- Euro pro Jahr.

2.    Das Caritaszentrum Ebersberg wird aufgefordert, sich zu verpflichten eng mit dem Pflegestützpunkt des Landkreises Ebersberg zusammenzuarbeiten.

3.    Ein weiterer Evaluationsbericht über die Arbeit der Wohnberatung erfolgt im ersten Halbjahr 2021.

 

Zum Zeitpunkt des obenstehenden Beschlusses war von Seiten der Verwaltung noch nicht absehbar, ob die Arbeit einer Wohnberatungsstelle in den Pflegestützpunkt integriert werden kann. Dies lag zum einen an den fehlenden Erfahrungswerten zur zeitlichen Auslastung der Pflegeberater*innen des Pflegestützpunktes und zum anderen an der damaligen Besetzung des Pflegestützpunktes mit lediglich einem Vollzeitäquivalent.

Mittlerweile kann die Verwaltung auf die im Jahr 2021 gesammelten Erfahrungswerte des Pflegestützpunktes zurückgreifen und der Politik zwei Umsetzungsvarianten für die Umsetzung der Wohnberatung ab dem Jahr 2023 unterbreiten. Beide Varianten sind fachlich umsetzbar und decken den Bedarf der Wohnberatung im Landkreis Ebersberg ab, der unbestritten besteht und im Rahmen der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts auch von allen Fachleuten bekräftigt wurde. Aus fachlicher Sicht gibt es von Seiten der Verwaltung keine Präferenz für eine der aufgezeigten Varianten.

Variante A („Status-Quo“)

Die Wohnberatungsstelle verbleibt im Jahr 2023 weiterhin in der Trägerschaft der Caritas Ebersberg und wird mit 10.500,- Euro jährlich bezuschusst (siehe Anlage 1). An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Wohnberatungsstelle der Caritas stets eng und konstruktiv mit dem Pflegestützpunkt zusammenarbeitet. Herr Münch als zertifizierter Wohnberater konnte gemeinsam mit seinen ehrenamtlichen Wohnberater*innen im Jahr 2021 60 Wohnberatungen durchführen. Dies entspricht einem Kostenaufwand von 175,- Euro pro durchgeführter Wohnberatung. Herr Münch wird den Mitgliedern des SFB-Ausschusses im Rahmen der Sitzung den Jahresbericht der Caritas Ebersberg vorstellen.

Variante B („Integration der Aufgabe in den Pflegestützpunkt Ebersberg“)

Die Pflegeberaterinnen des Pflegestützpunktes werden bereits zu zertifizierten Wohnberaterinnen weitergebildet, um auch diesen Beratungsbedarf in der Pflegeberatung abdecken zu können. Aufgrund der Tatsache, dass im Landkreis Ebersberg, anders als in anderen Landkreisen, die vollen Personalressourcen von 2,38 Vollzeitäquivalenten für Einzelfallberatungen zur Verfügung stehen, kann der Pflegestützpunkt diese Aufgabe im Rahmen der bestehenden personellen und finanziellen Strukturen übernehmen. Das bayernweite Lenkungsgremium für Pflegestützpunkte, die sogenannte Pflegestützpunktkommission, hat für dieses Vorhaben bereits ihre eindeutige Zustimmung signalisiert.

Bei der Umsetzung dieser Variante ergeben sich unmittelbare Synergien, da der Pflegestützpunkt ohnehin die barrierefreie Musterwohnung ab dem Jahr 2023 betreiben wird.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der SFB-Ausschuss nimmt den Evaluationsbericht zur Kenntnis. Der nächste Evaluationsbericht erfolgt turnusmäßig im ersten Halbjahr 2023.

 

2.    Die Wohnberatung wird ab dem Jahr 2023 unbefristet in Trägerschaft der Caritas Ebersberg fortgeführt. Sie erhält für deren Durchführung maximal 10.500,- Euro pro Jahr.

 

Alternativ:

 

1.    Der SFB-Ausschuss nimmt den Evaluationsbericht zur Kenntnis. Der nächste Evaluationsbericht erfolgt im ersten Halbjahr 2023 im Rahmen des turnusmäßigen Jahresberichts des Teams Demografie.

 

2.    Die Wohnberatung wird ab dem Jahr 2023 ohne zusätzliche Kosten durch den Pflegestützpunkt Ebersberg wahrgenommen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Bei Variante A fallen ab dem Jahr 2023 Haushaltsmittel von jährlich 10.500,- Euro an.

 

Bei Variante B fallen keine zusätzlichen Haushaltsmittel ab dem Jahr 2023 an.