Diese Angelegenheit wurde mehrfach behandelt seit den
ULV-Ausschüssen am 27.11.2017, TOP 3 und 26.09.2018, TOP 6
Die Behandlung der Bio-, Grün- und Gartenabfälle wurde mit
wissenschaftlicher Begleitung untersucht (Dr. Markus Helm, Dr. Werner Häusler).
Das derzeit umgesetzte Konzept ist Ergebnis der auf dieser wissenschaftlichen
Basis getroffenen Entscheidung der Kreisgremien.
Der Landkreis hat wesentliche Aufgaben der Abfallentsorgung/-behandlung
an die Gemeinden delegiert. Die Ahndung von widerrechtlicher Nutzung den Tonnen
fällt i.d.R. auch darunter (vgl. Antrag B:3 und C:4). Umfang, Kosten und Erlöse
dazu werden vom Landkreis nicht abgefragt.
Die im Antrag angeforderten Daten können der Anlage entnommen werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag
Auswirkung auf den Haushalt:
keine