Betreff
Windenergie im Ebersberger Forst;
a) aktueller Stand des Verfahrens,
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 25.01.2022
Vorlage
2022/0623
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im ULV am 09.02.2022

ULV-Ausschuss am 09.02.2022, TOP 9Ö und N15

 

 

a)    Aktueller Stand des Verfahrens

 

 

1. Sachstandbericht zum Verfahren zur Änderung der LSG-Verordnung und weitere Schritte

 

In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 09.02.2022 wurde der aktualisierte Zeitplan vorgestellt. In dieser Sitzung wurde die Fortführung des Verfahrens und die Durchführung der strategischen Umweltprüfung (SUP) vom ULV-Ausschuss bekräftigt.

 

Die Verwaltung hat daher die erforderlichen Vergabeunterlagen sowie fachlichen Informationen zusammengestellt und aufbereitet.

 

Die Auswahl der in Frage kommenden Büros fand in Abstimmung mit dem aktuellen Projektträger sowie als Ausfluss der umfangreichen Recherchen (Input durch andere Behörden und weitere Experten) statt. Die vorausgewählten Büros wurden vor der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes persönlich durch die uNB kontaktiert.

 

Am 28.02.2022 wurden die geeigneten Fachbüros, die ihr Interesse bekundet hatten, zur Abgabe eines Angebots zur Durchführung der strategischen Umweltprüfung aufgefordert.

 

Die Frist zur Abgabe eines Angebotes läuft bis 04.04.2022.

 

Die Vergabeentscheidung ist nach der Auswertung der Angebote Ende April vorgesehen, der Start der strategischen Umweltprüfung im Mai 2022.

 

Damit verläuft das Projekt derzeit innerhalb des Zeitplans.

 

2. Entscheidung des EuGH zur SUP-Pflicht vom 22.02.2022

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.2.2022 zur Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung bei einer LSG-Änderung entschieden (C-300/20).

 

Der EuGH folgert in seinem Urteil, dass die Verordnung im entschiedenen Fall des Landschaftsschutzgebiets „Inntal Süd“ wohl nicht der SUP-Pflicht unterliegt. Erforderlich wäre dafür, dass die fragliche Verordnung eine „signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer in den Anhängen der UVP-Richtlinie aufgeführter Projekte“ enthält. Die abschließende Entscheidung zum konkreten Sachverhalt überlässt der EUGH dem Bundesverwaltungsgericht.

 

Auch nach dem EuGH-Urteil bleiben aus Sicht der Verwaltung gewisse Unsicherheiten bzgl. der Notwendigkeit einer SUP bei einer Zonierung eines LSG für Windenergieanlagen, weil die Sachverhalte nicht 1:1 vergleichbar sind. So wurde beim Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ (lediglich) der Geltungsbereich der Verordnung räumlich durch Herausnahmen verkleinert, jedoch keine Zonierung für Windenergieanlagen vorgenommen.

 

Auch die Juristen der Green City AG stützen diese Einschätzung. Es bleibe ein Restrisiko mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen (Anfechtung und Aufhebung des Genehmigungsbescheides oder jahrelange Ungewissheit über die Wirksamkeit der LSGVO-Änderung). Von daher bleibe die Entscheidung für die SUP richtig.

 

Darüber hinaus sind - wie bereits in den vergangenen Sitzungen ausgeführt - die Daten, die in der SUP erarbeitet werden, neben dem Umweltbericht für die Begründung und Abwägung der Verordnungsänderung durch den Kreistag von essentieller Bedeutung.

 

Zur Frage, ob Zonierungskonzepte für Windenergieanlagen eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Durchführung eines Projekts im Sinne des EuGH-Urteils darstellen, ist zwar in absehbarer Zeit mit einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungs-gerichtshofs zu rechnen. Dort ist ein entsprechendes Verfahren anhängig, das aufgrund der Vorlage des BVerwG an den EuGH ruht.

 

Der ULV hat am 09.02.2022 jedoch die Entscheidung zur Beauftragung der SUP bekräftigt, um den Fortgang des Verfahrens nicht weiter zu verzögern. Die SUP für eine Zonierung des LSG Ebersberger Forst wurde daher entsprechend dem Zeitplan Ende Februar ausgeschrieben (s.o.).

 

b)   Antrag der SPD vom 25.01.2022

 

Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 25.01.2022,

 

Das Landratsamt wird beauftragt zeitnah zu klären, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Unternehmen die Fortführung des Projekts von fünf WKA im Ebersberger Forst realisiert werden kann.

 

Im ULV am 9.2.2022 bitten wir um umfängliche Informationen zur weiteren Projektentwicklung.

 

 

Wie unter a) dargestellt, hat der ULV die Fortführung des Projektes und als nächsten Schritt die Beauftragung der SUP beauftragt.

 

Hinsichtlich der Zukunft des Projektträgers GreenCity AG lässt sich feststellen, dass mittlerweile das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

 

Alle betroffenen Beteiligten sind im Gespräch, um die für die Zukunft und die Fortführung des Projektes tragfähigste Lösung zu finden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

Keine durch diesen Bericht.

Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1. Der ULV-Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung berichtet auch weiterhin regelmäßig über den Stand des

Verfahrens.

 

3. Abstimmung über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 25.01.2022

 

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 25.01.2022 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine