a) aktueller Stand des Verfahrens,
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 25.01.2022
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im ULV am 09.02.2022
ULV-Ausschuss am 09.02.2022, TOP 9Ö und N15
a) Aktueller Stand des Verfahrens
1. Sachstandbericht zum Verfahren zur Änderung
der LSG-Verordnung und weitere Schritte
In
der Sitzung des ULV-Ausschusses am 09.02.2022 wurde der aktualisierte Zeitplan
vorgestellt. In dieser Sitzung wurde die Fortführung des Verfahrens und die
Durchführung der strategischen Umweltprüfung (SUP) vom ULV-Ausschuss bekräftigt.
Die
Verwaltung hat daher die erforderlichen Vergabeunterlagen sowie fachlichen
Informationen zusammengestellt und aufbereitet.
Die
Auswahl der in Frage kommenden Büros fand in Abstimmung mit dem aktuellen
Projektträger sowie als Ausfluss der umfangreichen Recherchen (Input durch
andere Behörden und weitere Experten) statt. Die vorausgewählten Büros wurden
vor der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes persönlich durch die uNB
kontaktiert.
Am
28.02.2022 wurden die geeigneten Fachbüros, die ihr Interesse bekundet hatten,
zur Abgabe eines Angebots zur Durchführung der strategischen Umweltprüfung
aufgefordert.
Die
Frist zur Abgabe eines Angebotes läuft bis 04.04.2022.
Die
Vergabeentscheidung ist nach der Auswertung der Angebote Ende April vorgesehen,
der Start der strategischen Umweltprüfung im Mai 2022.
Damit
verläuft das Projekt derzeit innerhalb des Zeitplans.
2. Entscheidung des EuGH zur SUP-Pflicht vom
22.02.2022
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.2.2022 zur Notwendigkeit einer
Strategischen Umweltprüfung bei einer LSG-Änderung entschieden (C-300/20).
Der
EuGH folgert in seinem Urteil, dass die Verordnung im entschiedenen Fall
des Landschaftsschutzgebiets „Inntal Süd“ wohl nicht der SUP-Pflicht
unterliegt. Erforderlich wäre dafür, dass die fragliche Verordnung eine
„signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und
Durchführung eines oder mehrerer in den Anhängen der UVP-Richtlinie
aufgeführter Projekte“ enthält. Die abschließende Entscheidung zum konkreten
Sachverhalt überlässt der EUGH dem Bundesverwaltungsgericht.
Auch nach
dem EuGH-Urteil bleiben aus Sicht der Verwaltung gewisse Unsicherheiten bzgl.
der Notwendigkeit einer SUP bei einer Zonierung eines LSG für
Windenergieanlagen, weil die Sachverhalte nicht 1:1 vergleichbar sind. So wurde
beim Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ (lediglich) der Geltungsbereich der
Verordnung räumlich durch Herausnahmen verkleinert, jedoch keine Zonierung für
Windenergieanlagen vorgenommen.
Auch die
Juristen der Green City AG stützen diese Einschätzung. Es bleibe ein Restrisiko
mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen (Anfechtung und Aufhebung des
Genehmigungsbescheides oder jahrelange Ungewissheit über die Wirksamkeit der
LSGVO-Änderung). Von daher bleibe die Entscheidung für die SUP richtig.
Darüber
hinaus sind - wie bereits in den vergangenen Sitzungen ausgeführt - die Daten,
die in der SUP erarbeitet werden, neben dem Umweltbericht für die Begründung
und Abwägung der Verordnungsänderung durch den Kreistag von essentieller
Bedeutung.
Zur
Frage, ob Zonierungskonzepte für Windenergieanlagen eine signifikante
Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Durchführung eines Projekts im
Sinne des EuGH-Urteils darstellen, ist zwar in absehbarer Zeit mit einer
Entscheidung des Bayerischen Verwaltungs-gerichtshofs zu rechnen. Dort ist ein
entsprechendes Verfahren anhängig, das aufgrund der Vorlage des BVerwG an den EuGH
ruht.
Der ULV hat
am 09.02.2022 jedoch die Entscheidung zur Beauftragung der SUP bekräftigt, um
den Fortgang des Verfahrens nicht weiter zu verzögern. Die SUP für eine
Zonierung des LSG Ebersberger Forst wurde daher entsprechend dem Zeitplan Ende
Februar ausgeschrieben (s.o.).
b)
Antrag der SPD vom 25.01.2022
Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben
vom 25.01.2022,
Das Landratsamt wird beauftragt
zeitnah zu klären, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Unternehmen
die Fortführung des Projekts von fünf WKA im Ebersberger Forst realisiert
werden kann.
Im ULV am 9.2.2022 bitten wir um umfängliche Informationen zur
weiteren Projektentwicklung.
Wie unter a) dargestellt, hat der ULV die
Fortführung des Projektes und als nächsten Schritt die Beauftragung der SUP
beauftragt.
Hinsichtlich der Zukunft des Projektträgers
GreenCity AG lässt sich feststellen, dass mittlerweile das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde.
Alle betroffenen Beteiligten sind im
Gespräch, um die für die Zukunft und die Fortführung des Projektes tragfähigste
Lösung zu finden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Keine
durch diesen Bericht.
Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der ULV-Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung berichtet auch weiterhin regelmäßig über den
Stand des
Verfahrens.
3. Abstimmung über den Antrag
der SPD-Kreistagsfraktion vom 25.01.2022
Vorschlag der
Verwaltung:
Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 25.01.2022 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine