Mit Schreiben vom 23.01.2022 beantragen Bündnis 90/ Die Grünen, die
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans in den Kreisgremien
zu diskutieren (Anlage 2):
Antrag:
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Die
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) wird als
Tagesordnungspunkt aufgenommen.
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Falls
es schon einen Entwurf einer Stellungnahme seitens der Verwaltung gibt, wird
diese vorgestellt.
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Den
Mitgliedern des ULV und des KSA wird die Möglichkeit gegeben, eigene
Beurteilungen und Anregungen vorzustellen und zu diskutieren.
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Nach
gemeinsamer Abstimmung gibt letztendlich der Kreisausschuss eine Empfehlung an
die Verwaltung, die Anregungen seitens des Ausschusses bei der Stellungnahme
zur Teilfortschreibung des LEP zu berücksichtigen.
Der Antrag konnte aus Zeitgründen in
der Sitzung des ULV-Ausschusses am 9.02.2022 nicht mehr behandelt werden und
wir deshalb zu dieser Sitzung erneut vorgelegt.
Durch die Teilfortschreibung sollen in
der Verordnung über das LEP, in den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu
folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen werden:
1. Für gleichwertige
Lebensverhältnisse und starke Kommunen
2. Für nachhaltige Anpassung an
den Klimawandel und gesunde Umwelt
3. Für nachhaltige Mobilität
Auffällig sind u.a. die
vorgesehene Ausweitung der Aufgaben für die Regionalen Planungsverbände, die
angedachten Streichungen von Ausnahmen zum Anbindegebot sowie das nicht weiter
konkretisierte Bekenntnis zum dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Das Landesentwicklungsprogramm ist das
fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die
räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Es trifft landesweit raumbedeutsame
Festlegungen (Ziele und Grundsätze). Die mit (Z) gekennzeichneten Ziele sind
von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für raumbedeutsame
Planungen eine Berücksichtigungs- bzw. Anpassungspflicht. Grundsätze (G) sind
bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Wie in der Vergangenheit beabsichtigt
auch der Bayerische Landkreistag, eine eigene Stellungnahme abzugeben.
Mit Schreiben vom 14.01.2022
gab der Bayerische Landkreistag den Landkreisen die Möglichkeit zur
Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Landkreistag.
Unbeschadet der hierzu vorgesehenen
Gremienbehandlung besteht die Möglichkeit, Anregungen zum LEP-E bis
möglichst zum 4. März 2022 per E-Mail an den Bayerischen Landkreistag zu senden.
Daraufhin wurden im
Auftrag von Herrn Landrat Niedergesäß mit E-Mail vom 17.01.2022 insgesamt 22
Fachstellen im Landratsamt sowie die Energieagentur, die EBERWerke und das
Jobcenter um Stellungnahme bis zum 28.02.2022 gebeten. Diese Stellungnahmen wurden
inzwischen als Anregungen zusammengefasst und gegenüber dem Bayerischen
Landkreistag abgegeben (s. Anlage 1).
Unabhängig davon hat
jeder Landkreis
die Möglichkeit, bis zum 1. April 2022 unmittelbar schriftlich an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie (StMWi) oder per E-Mail an lep-beteiligung@stmwi.bayern.de Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen zur Entwurfsfassung der
LEP-Teilfortschreibung sowie eine zur besseren Nachvollziehbarkeit
bereitgestellte Lesefassung der vorgeschlagenen Änderungen können unter https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/
abgerufen werden.
Entsprechend
dem Antrag kann die Verwaltung auch einen Beschluss des ULV-Ausschusses unter
Einbeziehung von bis dahin eingegangenen Rückmeldungen direkt an das StMWi
weiterleiten.
Bis zur Ladung sind
Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der AfD Fraktion eingegangen.
Diese liegen dieser Sitzungsvorlage bei (Anlagen 2 und 3).
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über die Anträge.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine.