Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 28.07.2021, TOP 6ö

 

Um das Klimaziel des Landkreises, klimaneutral 2030, zu erreichen muss der Energiebedarf des Landkreises durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2006, welcher 2015 bestätigt wurde, legt zudem fest, dass diese Energie regional erzeugt werden soll (Anlage 1).

 

Die Energie da zu erzeugen, wo sie verbraucht wird, ist sinnvoll und sorgt für regionale Wertschöpfung. Nur mit einem Energiemix, z.B.  aus Sonnen- und Wind-Energie sowie Energie aus Biomasse, kann der Strombedarf des Landkreises gedeckt werden. Aus der Meilensteinplanung der Klimaschutzmanagerin, welche am 28.07.2021 im ULV-Ausschuss vorgestellt wurde, geht hervor, dass im Landkreis mindestens 26 Windräder mit einem durchschnittlichen Ertrag von 9000 MWh/a benötigt werden. Auch das BüKe Projekt kam zu demselben Ergebnis und stellte dies am 24.03.2021 ebenfalls im ULV-Ausschuss vor.

 

Das bedeutet, dass zusätzlich zu den 5 geplanten Windrädern im Ebersberger Forst, 21 weitere notwendig sind. Die möglichen Standorte liegen auf Gemeindegrund. Daher wurden die Gemeinden dazu angeregt, gemeinsam nach Standorten zu suchen. Hierfür hat Professor Schöbel von der Technischen Universität München ein Teilraumkonzept entwickelt, das die Zusammenarbeit der Gemeinden und die Standortsuche erleichtern soll. Dieses wurde in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 28.07.2021 vorgestellt. In den Bürgermeisterdienstbesprechungen berichteten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jeweils zum Fortschritt der Planungen. Die Energieagentur Ebersberg-München erstellte ein Unterstützungsangebot für die Gemeinden (Anlage 2).

 

Nun liegen auch die Potenzialflächen für Windenergie im Landkreis Ebersberg als erste Ergebnisse aus dem digitalen Energienutzungsplan vor. Die Grundlagen für die Standortplanung sind geschaffen.

 

In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 09.02.2022 sagte Herr Landrat Niedergesäß der Bürgerin Bärbel Zankl zu, dass im kommenden ULV- Ausschuss zu dem Thema berichtet wird (Anlage 3). Eine entsprechende Übersicht wird zurzeit erstellt, die Gemeinden wurden gebeten über den jeweils aktuellen Stand zu berichten. Die Ergebnisse werden zunächst in der Bürgermeister Dienstbesprechung am 04.04.2022 diskutiert und dann entsprechend im ULV-Ausschuss am 18.05.2022 präsentiert.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein, durch die Kenntnisnahme entsteht keine Auswirkung auf das Klima, nur durch die daraus folgenden Handlungen.

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine