Betreff
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH; E-Mobilitätskonzept, Bericht der Lotsenstelle
Vorlage
2022/0641
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 17.07.2018, TOP 06 ö

ULV-Ausschuss am 26.09.2018, TOP 05 ö

 

Der ULV-Ausschuss fasste in seiner Sitzung am 26.09.2018 folgenden Beschluss:

1.   Zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen nach dem Elektromobilitätskonzept des Landkreises, sowie für die Planung und Durchführung kommunikativer Aufgaben im Bereich der Elektromobilität im Landkreis Ebersberg wird eine „Lotsenstelle Elektromobilität“ bei der Energieagentur Ebersberg München eingerichtet.

2.   Für diese Aufgabe entstehen der Energieagentur Personalkosten für eine Halbtagesstelle im gehobenen Angestelltenbereich in Höhe von jährlich 31.000 Euro.

3.   Vor Umsetzung des Beschlusses soll das Thema im Aufsichtsrat der Energieagentur beraten werden mit dem Ziel, die Stelle von der Energieagentur zu finanzieren.

4.   Eine Förderung aus der Förderrichtlinie Landesentwicklung („FöRLa“) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Servicestelle Bayern Regional, ist zu prüfen.

5.   Die Lotsenstelle wird auf die Dauer von 3 Jahren finanziert. Über eine weitere Förderung entscheidet der Kreis- und Strategieausschuss.

Zu Punkt 1.:

Die Energieberaterstelle Elektromobilität ist mit der Umsetzung und Koordination der Maßnahmen des Konzeptes vertraut. Der aktuelle Stand und das weitere Vorgehen wird in der ULV-Ausschusssitzung am 06.07.2022 vorgestellt.

1.   Das Elektromobilitätskonzept „Team Red“:

Im Jahr 2018 erstellte die Innovationsberatungsfirma „Team Red“ ein Elektromobilitätskonzept für den Landkreis Ebersberg. In diesem Konzept wird vor allem auf Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität im Landkreis Ebersberg eingegangen. Diese Maßnahmen sind unter anderem:

-       Förderung elektromobiler Pendler (Ladeinfrastruktur bei Arbeitgebern fördern).

-       Fördermittelakquise (Akquise-Prozess aufsetzen).

-       Überregionale Koordination (Regel-Treffen organisieren).

-       Einsatz von Elektrofahrzeugen im Carsharing.

-       Förderung von Pedelec-Verkehr (Radwege, Förderung).

-       Elektrifizierung ÖPNV.

-       Beratungsangebote, Schaffen einer zentralen Anlaufstelle.

2.   Aufgaben der Elektromobilitätstelle der Energieagentur Ebersberg-München:

Für die Umsetzung einer zentralen Anlaufstelle und das Anbieten von Beratungen wurde in der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine „Lotsenstelle“ in den Stellenplan aufgenommen. Im Folgenden werden die Aufgabenbereiche der Lotsenstelle seit Erstellung des Konzeptes aufgezeigt.

-       Schaffung eines umfassenden Beratungsangebots:

o   Beratungsangebot für Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

o   Impulsberatungen und weiterführende Beratungen (über 500 Stück seit 2018).

o   Interkommunaler Arbeitskreis „Öffentliche Ladeinfrastruktur“.

o   Beratung zu Förderprogrammen für E-Mobilität:

§  Förderbausteine für Kommunen zum Thema E-Mobilität.

§  Förderung von Ladestationen für Privatpersonen.

§  Förderung der Beratung zu E-Mobilität in Gemeinschaftsgaragen.

§  Förderung von Ladestationen und deren Grundinstallation in Gemeinschaftsgaragen.

§  Förderung von Ladestationen für Unternehmen.

§  Förderung von Lastenfahrrädern und ggf. E-Rollern.

-       Durchführung begleitender Öffentlichkeitsarbeit:

o   Etablierung eines E-Mobilitäts-Newsletters.

o   Veranstaltung von Vorträgen und E-Mobilitätstagen.

o   Erstellung einer Homepage-Unterseite zum Thema E-Mobilität auf der Homepage der Energieagentur.

o   Repräsentation des Themas E-Mobilität in etablierten Formaten der Energieagentur (z. B. „Energiespartipp“, „Zahlen-Daten-Fakten“, „Projekt des Monats“ oder „Fachgespräche Energiewende“).

o   Durchführung von runden Tischen zum Thema „öffentliche Ladeinfrastruktur“:

§  Schaffung der Möglichkeit zum Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen.

§  Begleitung Ladeinfrastrukturaufbau und Umstellung kommunale Flotte, Bauleitplanung, Parkplätze und Förderungen.

o   Aufbau eines Email-Verteilers zum Thema E-Mobilität:

§  Für Ansprechpartner*innen der Gemeinden.

§  Abfragen der aktuellen Situation in den Gemeinden möglich.

o   Unterstützung der Carsharing-Vereine.

Der Großteil Maßnahmen des Konzepts wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

3.   Aktueller Stand der Elektromobilität:

Die Zahl der rein elektrischen PKW hat sich innerhalb der letzten beiden Jahren fast verdreifacht. Für das Jahr 2020 wurde ein Ziel bezüglich der öffentlichen Ladepunkte im Landkreis Ebersberg gesetzt:

-       Ziel für das Jahr 2020: 46 Ladepunkte

-       Stand Jahresbeginn 2021: 71 Ladepunkte

-       Stand Mai 2022: 99 Ladepunkte

4.   Weiteres Vorgehen:

Das Elektromobilitätskonzept war ein guter Startschuss für die Entwicklung der E-Mobilität im Landkreis. Jetzt ist zu empfehlen, die E-Mobilität weiter voranzutreiben, neue Maßnahmen zu entwickeln und generell den Umstieg auf E-Fahrzeuge zu erleichtern. Die öffentliche Ladeinfrastruktur muss weiter ausgebaut werden, wodurch und die Last der Betreiberrolle mit der Vergabe von Stellplätzen von den Gemeinden genommen werden könnte. Für das Vorantreiben sind seitens der Energieagentur folgende Maßnahmen für die nähere Zukunft geplant: 

-       Aufbau von Ladeinfrastruktur auf landkreiseigenen Flächen (Schulen, Liegenschaften, LRA).

-       Anbieten von Workshops zum Thema Ladeinfrastruktur in Kommunen am 27.07.2022 (Thema nächster Workshop: Abgabe der Betreiberrolle).

-       Modernisierung der Homepageunterseite E-Mobilität.

-       Erstellung eines Magazins.

Zu den Punkten 2. - 5.:

Im Jahr 2018 war zu Beginn geplant, die „Lotsenstelle“ durch den Landkreis Ebersberg mit 31.000 € zu bezuschussen. Zu einem Zuschuss kam es allerdings nicht, da die Stelle aufgrund der Wichtigkeit des Themas und der stetig steigenden Beratungsnachfrage zwischenzeitlich fest im Stellenplan der Energieagentur integriert wurde, nach Beschluss durch den Aufsichtsrat der Energieagentur, was eine erneute Beschlussfassung zur weiteren Bezuschussung der „Lotsenstelle“ durch den Kreis- und Strategieausschuss hinfällig macht. Die Finanzierung erfolgt nun über den Zuschuss des Landkreises an die Energieagentur. Eine Förderung aus der „FöRLa“ wurde geprüft, aber es gab keine Förderungsmöglichkeit.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine veränderten Auswirkungen auf den Haushalt.