Betreff
Gründung der Ebersberger Geothermiegesellschaft; Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 23.02.2022
Vorlage
2022/0648
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 06.10.2021, TOP 12 ö

 

Die AfD Kreistagsfraktion beantragte am 23.02.2022, der Landkreis Ebersberg solle die Gründung einer „Ebersberger Geothermiegesellschaft - bestehend aus den Gemeinden

Vaterstetten und Zorneding, evtl. auch mit den Städten Ebersberg und Grafing und dem Markt Kirchseeon sowie dem Landkreis Ebersberg“ unterstützen (Anlage 1):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei den im Betreff genannten Gemeinden

baldmöglichst das Gründungsinteresse für eine gemeinsame Geothermiegesellschaft zu

erkunden und ggf. zu wecken. Im Falle allseitigen Interesses erarbeitet die Verwaltung in

Abstimmung mit diesen Partnern den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zur Vorlage

in der nächstmöglichen Sitzung.“

 

Die Verwaltung beschäftigt sich bereits seit Dezember 2020 mit dem Thema Tiefengeothermie im Landkreis Ebersberg. Über den Stand wurde am 6.10.2021 im ULV-Ausschuss berichtet und folgender Beschluss gefasst:

 

  1. Der ULV-Ausschuss nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Landkreis mit der Klimaschutzmanagerin und der Energieagentur die Idee eines gemeinsamen Geothermie-Projekts der Gemeinden Vaterstetten, Zorneding, Kirchseeon sowie der Städte Grafing und Ebersberg unterstützend begleitet.
  2. Dem-ULV-Ausschuss ist regelmäßig darüber zu berichten.
  3. Der Antrag der AfD-Fraktion vom 25.08.2021 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

angenommen

Ja 12 Nein 1

 

Die Gemeinde Vaterstetten verfolgt das Thema Tiefengeothermie bereits seit einigen Jahren und hat nun die großräumige Aufsuchungserlaubnis für Geothermie erhalten.

 

Für den Landkreis Ebersberg ist die Nutzung der Tiefengeothermie ein wesentlicher Bestandteil für das Gelingen der Wärmewende. Ein vorstellbarer Weg wäre ein Zusammenschluss interessierter Gemeinden, welche dann gemeinsam eine Machbarkeitsstudie finanzieren und ebenfalls einen Claim anmelden könnten. Sinnvoll wäre in dem Fall sicherlich die Gründung einer Projektgesellschaft, welche die Bohrung sowie den Ausbau der Wärmenetze gemeinsam finanzieren würde. Sehr gut wäre es auch, wenn Bürger sich hieran finanziell beteiligen könnten. Allerdings obliegen diese Handlungsschritte den Gemeinden. Der Landkreis würde ein solches Vorhaben im Bereich des Möglichen unterstützen. Auch sieht der Landkreis hier eine Förderung von 100.000 € vor, die in den Kreishaushalt zurückfließen, wenn das Projekt umgesetzt wird.

 

Da die Nutzung von Tiefengeothermie essentiell für das Erreichen des Klimaziels ist, unterstützt die Verwaltung soweit möglich den Prozess. Die Initiative muss hierfür aber zunächst von den Gemeinden ausgehen. Die Innovative Energie für Pullach, auf die im Antrag der AFD Kreistagsfraktion verwiesen wird, wurde von der Gemeinde Pullach gegründet. Der Landkreis München war hieran nicht beteiligt.

 

Eine Weiterleitung des Antrags an den Kreis- und Strategieausschuss und an den Kreistag ist entbehrlich, das Förderprogramm ermöglicht die Abrufung der Mittel.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv, wenn die Tiefengeothermie zur Wärmegewinnung genutzt wird

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Sollten die Gemeinden Interesse an der Gründung einer Gesellschaft zur Nutzung der Geothermie haben kann beim Landkreis aus dem Förderprogramm ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € beantragt werden. Diese Mittel fließen bei Realisierung des Projekts in den Kreishaushalt zurück.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Für das Projekt kann eine Förderung in Höhe von 100.000 € aus dem Förderprogramm gewährt werden die bei Realisierung des Projekts in den Kreishaushalt zurückfließt.