Die AFD Kreistagsfraktion stellte am
10.03.2022 folgenden Antrag:
Antrag
auf Aufhebung der Nr. 2 des ULV-Beschlusses zu TOP 6 Ö vom 06.10.2021 mit dem
dortigen Wortlaut „Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen von Prof. Dr.
Schöbel bei der Modifizierung der LSG-Verordnung zu berücksichtigen“
Die Begründung sei Herrn Prof. Dr. Schöbel’s
Verbindung zur Partei Bündnis 90/Die Grünen, die für die Verwirklichung von
Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst eintrete. Die
AFD-Kreistagsfraktion hegt Zweifel an der Unvoreingenommenheit von Herrn Prof.
Dr. Schöbel.
Der Kreistag hat auf Empfehlung des
ULV-Ausschusses in seiner Sitzung am 27.01.2020 Prof. Dr. Sören
Schöbel-Rutschmann, Technische Universität München (TUM), beauftragt, ein
Konzept zur Zonierung des Landschaftsschutzgebiets (LSG) Ebersberger Forst
unter Berücksichtigung der Kriterien „Eigenart der Landschaft“ und
„Erholungsfunktion“ zu erarbeiten.
Der Auftrag wurde in Form eines Forschungs-
und Entwicklungsvertrags (F & E-Vertrag) an die Technische Universität
München (TUM), Professur für Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume
(LAREG), Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann erteilt. Der F & E-Vertrag unterlag
keiner Ausschreibungspflicht. Der Kontakt zu Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann ist
über den damaligen Klimaschutzmanager, Hans Gröbmayr zustande gekommen.
Für das Landratsamt war allein die Expertise
des Wissenschaftlers ausschlaggebend. Hr. Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann hat
seinen Forschungsschwerpunkt in der Veränderung der Landschaft in der
Energiewende und in deren gesellschaftlicher Akzeptanz. Er forscht und
veröffentlicht zur Landschaftsästhetik und hatte bereits im Vorfeld in
Kreisgremien beratend Stellung genommen.
Herrn Prof. Dr. Schöbels private politische
Verortung war und ist nicht relevant für die wissenschaftliche gutachterliche
Tätigkeit. Abgesehen davon, ist das erklärte Ziel einer breiten Mehrheit des
Kreistags laut Kreistagsbeschluss vom 27.01.2020, bis zu fünf Windräder im
Ebersberger Forst zu realisieren (siehe Anlage 2):
„…
2. Der Kreistag befürwortet unter
Abwägung aller Gesichtspunkte die Realisierung von bis zu fünf Windrädern im
Ebersberger Forst.
|
angenommen |
Ja 42 Nein 9“ |
Nicht zuletzt ist mit dem ULV-Beschluss Nr.
2 zu TOP 6 Ö vom 06.10.2021, dessen Aufhebung die AfD beantragt, ohnehin keine
endgültige Festlegung bezüglich der im Gutachten dargestellten Anregungen für
eine Zonierung verbunden. Die endgültige Beschlussfassung über die
Gesichtspunkte, die bei der Verordnungsänderung berücksichtigt werden, sowie
die Abwägung dieser Gesichtspunkte erfolgt erst durch den Kreistag am Ende des
formellen Verordnungsänderungsverfahrens. Dies wurde im ULV-Ausschuss in der
Vergangenheit wiederholt im Zusammenhang verdeutlicht.
Vor diesem Hintergrund ist auch der
Beschluss des ULV-Ausschusses zu den von Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann
entwickelten Gesichtspunkten zu sehen. Soweit der ULV-Ausschuss beschlossen
hat, dass die Anregungen aus dem Gutachten von Prof. Dr. Schöbel bei der
Modifizierung der LSG-Verordnung berücksichtigt werden sollen, so ist dieser
Beschluss als Auftrag zu verstehen, diese Gesichtspunkte bei den Vorbereitungen
des Verordnungsentwurfs für den Kreistag als mögliche fachliche Kriterien in
die Prüfung und die Überlegungen miteinzubeziehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung
über den Antrag
Auswirkung auf den Haushalt:
Die Ablehnung des Antrags der AfD vom 10.3.2022 hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Sollte der Antrag angenommen und als Folge dessen ein anderer Experte beauftragt werden, entstünden entsprechende Kosten.