Betreff
Aufhebung der Nr. 2 des ULV-Beschlusses zu TOP 6 Ö vom 06.10.2021; Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 10.03.2022
Vorlage
2022/0659
Art
Sitzungsvorlage

Die AFD Kreistagsfraktion stellte am 10.03.2022 folgenden Antrag:

 

Antrag auf Aufhebung der Nr. 2 des ULV-Beschlusses zu TOP 6 Ö vom 06.10.2021 mit dem dortigen Wortlaut „Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen von Prof. Dr. Schöbel bei der Modifizierung der LSG-Verordnung zu berücksichtigen“

 

Die Begründung sei Herrn Prof. Dr. Schöbel’s Verbindung zur Partei Bündnis 90/Die Grünen, die für die Verwirklichung von Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst eintrete. Die AFD-Kreistagsfraktion hegt Zweifel an der Unvoreingenommenheit von Herrn Prof. Dr. Schöbel.

 

Der Kreistag hat auf Empfehlung des ULV-Ausschusses in seiner Sitzung am 27.01.2020 Prof. Dr. Sören Schöbel-Rutschmann, Technische Universität München (TUM), beauftragt, ein Konzept zur Zonierung des Landschaftsschutzgebiets (LSG) Ebersberger Forst unter Berücksichtigung der Kriterien „Eigenart der Landschaft“ und „Erholungsfunktion“ zu erarbeiten.

 

Der Auftrag wurde in Form eines Forschungs- und Entwicklungsvertrags (F & E-Vertrag) an die Technische Universität München (TUM), Professur für Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume (LAREG), Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann erteilt. Der F & E-Vertrag unterlag keiner Ausschreibungspflicht. Der Kontakt zu Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann ist über den damaligen Klimaschutzmanager, Hans Gröbmayr zustande gekommen.

 

Für das Landratsamt war allein die Expertise des Wissenschaftlers ausschlaggebend. Hr. Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann hat seinen Forschungsschwerpunkt in der Veränderung der Landschaft in der Energiewende und in deren gesellschaftlicher Akzeptanz. Er forscht und veröffentlicht zur Landschaftsästhetik und hatte bereits im Vorfeld in Kreisgremien beratend Stellung genommen.

 

Herrn Prof. Dr. Schöbels private politische Verortung war und ist nicht relevant für die wissenschaftliche gutachterliche Tätigkeit. Abgesehen davon, ist das erklärte Ziel einer breiten Mehrheit des Kreistags laut Kreistagsbeschluss vom 27.01.2020, bis zu fünf Windräder im Ebersberger Forst zu realisieren (siehe Anlage 2):

„…

2. Der Kreistag befürwortet unter Abwägung aller Gesichtspunkte die Realisierung von bis zu fünf Windrädern im Ebersberger Forst.

 

angenommen

Ja 42 Nein 9“

 

Nicht zuletzt ist mit dem ULV-Beschluss Nr. 2 zu TOP 6 Ö vom 06.10.2021, dessen Aufhebung die AfD beantragt, ohnehin keine endgültige Festlegung bezüglich der im Gutachten dargestellten Anregungen für eine Zonierung verbunden. Die endgültige Beschlussfassung über die Gesichtspunkte, die bei der Verordnungsänderung berücksichtigt werden, sowie die Abwägung dieser Gesichtspunkte erfolgt erst durch den Kreistag am Ende des formellen Verordnungsänderungsverfahrens. Dies wurde im ULV-Ausschuss in der Vergangenheit wiederholt im Zusammenhang verdeutlicht. 

 

Vor diesem Hintergrund ist auch der Beschluss des ULV-Ausschusses zu den von Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann entwickelten Gesichtspunkten zu sehen. Soweit der ULV-Ausschuss beschlossen hat, dass die Anregungen aus dem Gutachten von Prof. Dr. Schöbel bei der Modifizierung der LSG-Verordnung berücksichtigt werden sollen, so ist dieser Beschluss als Auftrag zu verstehen, diese Gesichtspunkte bei den Vorbereitungen des Verordnungsentwurfs für den Kreistag als mögliche fachliche Kriterien in die Prüfung und die Überlegungen miteinzubeziehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag

Auswirkung auf den Haushalt:

Die Ablehnung des Antrags der AfD vom 10.3.2022 hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.

Sollte der Antrag angenommen und als Folge dessen ein anderer Experte beauftragt werden, entstünden entsprechende Kosten.