Mit Schreiben vom 13.03.2022 stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag:
Der Landkreis Ebersberg erneuert und
erweitert den Grundsatzbeschluss zur Nutzung der eigenen Liegenschaften für die
Sonnenenergienutzung wie folgt:
1.
Der Landkreis Ebersberg strebt an,
neben allen geeigneten Dachflächen auch alle geeigneten Fassaden und
Parkplatzflächen seiner Liegenschaften für Solarenergie zu nutzen, wofür neben
Photovoltaik auch Solarthermie zur Eigennutzung oder im Verbund mit kalter
Nahwärme möglich ist;
2.
Der Landkreis Ebersberg prüft noch
2022 und danach in regelmäßigen Abständen, welche Flächen der eigenen
Liegenschaften nach dem aktuellen Stand der Technik für Solarenergie mit Blick
auf Statik, Dachausrichtung und -steigung geeignet sind, wägt dabei die Nutzung
von Solarthermie und Photovoltaik miteinander ab und zieht für die Prüfung die
neuen, technischen Entwicklungen heran (z.B. Leichtbaumodule bei statischen
Problemen; gute Erträge auch bei Ost-, West- und teilweise sogar bei
Nordausrichtung, bei Fassadennutzung sowie bei Beschattung dank moderner,
effizienter Module;
3.
Der Landkreis Ebersberg zieht künftig
die Klimaschutzleistung als Hauptkriterium für die Priorisierung der
Investitionsentscheidungen und Auslegung der Größe heran statt des
Eigenverbrauchs von Strom. Das heißt, das Ziel ist die möglichst vollständige
Nutzung der Flächen.
4. Auf Grund dieser Priorisierung werden jedes Jahr Anlagen für solare
Energie eingeplant, so dass bis 2030 alle Projekte umgesetzt werden.
Die Zuständigkeit für die Liegenschaften des Landkreises liegt beim LSV-Ausschuss. Die Budgetverantwortung ebenfalls. Der Antrag sollte an den zuständigen LSV-Ausschuss verwiesen werden, der am 06.04.2022 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Antrag von Bündnis 90 /Die Grünen wird an den zuständigen LSV-Ausschuss verwiesen. Dort wird der Antrag am 06.04.2022 behandelt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine