Betreff
Sonnenlandkreis Ebersberg - Solarenergie auf allen kreiseigenen Gebäuden nutzen; Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.03.2022
Vorlage
2022/0666
Art
Sitzungsvorlage

Mit Schreiben vom 13.03.2022 stellte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag:

 

Der Landkreis Ebersberg erneuert und erweitert den Grundsatzbeschluss zur Nutzung der eigenen Liegenschaften für die Sonnenenergienutzung wie folgt:

 

1.    Der Landkreis Ebersberg strebt an, neben allen geeigneten Dachflächen auch alle geeigneten Fassaden und Parkplatzflächen seiner Liegenschaften für Solarenergie zu nutzen, wofür neben Photovoltaik auch Solarthermie zur Eigennutzung oder im Verbund mit kalter Nahwärme möglich ist;

2.    Der Landkreis Ebersberg prüft noch 2022 und danach in regelmäßigen Abständen, welche Flächen der eigenen Liegenschaften nach dem aktuellen Stand der Technik für Solarenergie mit Blick auf Statik, Dachausrichtung und -steigung geeignet sind, wägt dabei die Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik miteinander ab und zieht für die Prüfung die neuen, technischen Entwicklungen heran (z.B. Leichtbaumodule bei statischen Problemen; gute Erträge auch bei Ost-, West- und teilweise sogar bei Nordausrichtung, bei Fassadennutzung sowie bei Beschattung dank moderner, effizienter Module;

3.    Der Landkreis Ebersberg zieht künftig die Klimaschutzleistung als Hauptkriterium für die Priorisierung der Investitionsentscheidungen und Auslegung der Größe heran statt des Eigenverbrauchs von Strom. Das heißt, das Ziel ist die möglichst vollständige Nutzung der Flächen.

4.    Auf Grund dieser Priorisierung werden jedes Jahr Anlagen für solare Energie eingeplant, so dass bis 2030 alle Projekte umgesetzt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Liegenschaften des Landkreises liegt beim LSV-Ausschuss. Die Budgetverantwortung ebenfalls. Der Antrag sollte an den zuständigen LSV-Ausschuss verwiesen werden, der am 06.04.2022 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Antrag von Bündnis 90 /Die Grünen wird an den zuständigen LSV-Ausschuss verwiesen. Dort wird der Antrag am 06.04.2022 behandelt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine