Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 04.10.2017, TOP 3ö
SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9ö
Am 21.03.2022 hat die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, der Landkreis möge folgende Punkte mit der Stiftung St. Zeno in Kirchseeon abklären:
- Ist die Stiftung St. Zeno grundsätzlich bereit und in der Lage
eine vorgezogene Einrichtung des geplanten BSZ Grafing-Bahnhof zu
übernehmen?
Die vorgezogene Gründung des Berufsschulzentrums in Kirchseeon würde insgesamt 10.323 m² erfordern (vgl. Ziffer 2) Bereits am 11.03.2020 hat der SFB-Ausschuss die Verwaltung beauftragt, mit der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg über eine künftige Kooperation zu verhandeln und dem SFB-Ausschuss zu berichten. In der bisherigen Diskussion waren nur die Berufsfachschule für Kinderpflege und die Fachakademie für Sozialpädagogik außerhalb des Standortes Grafing-Bahnhof angedacht.
Eine Übernahme der Trägerschaft wäre für die Stiftung mit erheblichen Ausgaben verbunden (vgl. Ziffer 3).
- Wenn ja, in welchem räumlichen, personellen, zeitlichen und
organisatorischen Umfang kann das Berufsbildungswerk die Aufgabe
übernehmen?
Die „räumliche und zeitliche“ Situation muss ausgelotet und eine Nutzung/Anmietung mit der Stiftung St. Zeno verhandelt werden. Dabei ist geplante vorläufige Unterbringung der Berufsfachschule für Kinderpflege bzw. der Fachakademie für Sozialpädagogik sowohl zeitlich als auch räumlich zu berücksichtigen.
Der „personelle und organisatorische Umfang“ erstreckt sich auf Nebenleistungen der Anmietung, wie Hausmeister, etc. und sollte im Interesse einer einfachen Abrechnung in den Kosten (vgl. Ziffer 4) enthalten sein.
Das Berufsbildungswerk mit seiner staatlich anerkannten Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung und individuellen Lernförderung ist eine von sieben Einrichtungen der öffentlichen Stiftung St. Zeno, Kirchseeon. Verhandlungspartner des Landkreises ist die Stiftung.
- Würde die Stiftung dem Landkreis lediglich Räumlichkeiten zur
Verfügung einer Berufsschule anbieten, oder auch die Trägerschaft dieser
übernehmen?
Inwieweit die Stiftung dem Landkreis die entsprechenden Räumlichkeiten für das Berufsschulzentrum zur Verfügung stellen könnte, muss geprüft werden (vgl. Ziffer 2). Zu klären wäre, ob sich der Antrag nur auf eine der Berufsschulen für Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, Lagerlogistik, Kfz-Mechatronik, Zahnmedizin bzw. Fachinformatik oder das gesamte Berufsschulzentrum bezieht.
Da es sich jeweils um staatliche Schulen handeln soll, liegt die Sachaufwandsträgerschaft beim Landkreis Ebersberg. Auch eine Trägerschule (wie bei den Berufsintegrationsklassen) ist nach der formellen Schulgründung nicht mehr erforderlich.
Mit der Übernahme der Trägerschaft für die Berufsschule(n) müsste die Stiftung sowohl für die Sach- als auch Personalausstattung aufkommen. Staatliche Zuschüsse zur Erstausstattung nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und zur Ausstattung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) würden damit entfallen. Ebenso würde nicht der Freistaat Bayern die Lehrkräfte stellen, sondern die Stiftung selbst.
Basierend auf einen Berufsschulgründungsantrag der SPD-Fraktion hat der FSK-Ausschuss am 09.10.2013 die Verwaltung „beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, die bereits vorhandenen Strukturen in Kirchseeon (Berufsbildungswerk St. Zeno und Berufsförderungswerk München, mit Sitz in Kirchseeon) mit ergänzenden Angeboten (z.B. Inklusion) zu stabilisieren und zu stärken". Einer dementsprechend im Rahmen des Masterplan Schulen von Landrat Niedergesäß vorgeschlagenen Kooperation der geplanten Berufsschule mit der Sonderpädagogischen Berufsschule am Berufsbildungswerk Kirchseeon (BBW) erteilte das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus zunächst aus schulfinanztechnischen Gründen (Regelschulsystem/Förderschulsystem) eine Absage. In Kooperation zwischen Landkreis und Stiftung könnte eine „Kommunale Schule“ im Sinne des Art. 27 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) errichtet werden. Für das Lehrpersonal an kommunalen Schulen dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, gewährt der Freistaat Bayern gemäß Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) für den Lehrpersonalaufwand einen Zuschuss von bis zu 70 v.H. des Lehrpersonalaufwands. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr. Die kommunale Körperschaft, die Dienstherr des Lehrpersonals ist, trägt nach Art. 15 BaySchFG sowohl den Personalaufwand als auch den Schulaufwand.
- Mit welchen Kosten ist eine vorgezogene Einrichtung eines
Berufsschulzentrums verbunden?
Ausreichende Kapazitäten vorausgesetzt, muss über die Anmietung von Räumlichkeiten in St. Zeno ist mit der Stiftung verhandelt werden.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei der Standortentscheidung für das Berufsschulzentrum im Rahmen des Masterplan Schulen die Situierung in Kirchseeon ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Einer der Gründe war die schlechtere Verkehrsanbindung, insbesondere für die Münchener Schüler*innen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Prüfauftrag
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag
Vorschlag der Verwaltung:
1.
Die Verwaltung
beauftragt, mit der Stiftung St. Zeno zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang
das geplante staatliche Berufsschulzentrum vorläufig gegründet und bis zur
Errichtung des Gebäudes am Standort Grafing-Bahnhof am Standort des
Berufsbildungswerk Kirchseeon untergebracht werden kann und welche Kosten der
Landkreis zu tragen hätte.
2. Die Trägerschaft für das Berufsschulzentrum verbleibt beim Landkreis Ebersberg.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine (Prüfauftrag)
Das geplante Berufsschulzentrum ist auf der Wartliste. Im Ergebnishaushalt sind für 2022 lediglich 60.150,34 € für den Sachaufwand der BVJ-k-Klasse eingestellt.