Am 26.09.2019 beschloss der ULV-Ausschuss
einstimmig die Gründung der Arbeitsgruppe Klimaschutzregion:
Der ULV-Ausschuss fasst dementsprechend
folgenden Beschluss:
1. Der Landkreis setzt eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der
„Klimaschutzregion“ (AG KSR) ein, die mit Vertretern aus dem Kreistag, der
Gemeinden, der Energieagentur, der Energiegenossenschaften, dem EBERwerk sowie
des Klimaschutzmanagers besetzt wird. Die Arbeitsgruppe tritt regelmäßig
zusammen, um im Rahmen eines mit den Kreisgremien abzustimmenden Gesamtkonzepts
Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer spürbaren Verringerung der CO2
- Emissionen im Landkreis beitragen.
2. Die AG KSR berichtet halbjährlich im Kreistag.
3. Bei künftigen Entscheidungen des Landkreises wird die
Klimarelevanz der Beschlussvorlagen bewertet und deren Umweltverträglichkeit
berücksichtigt. Entsprechende Alternativen werden geprüft und bei positiver
Bilanz im Rahmen der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushaltes
umgesetzt.
4. In den Sitzungsvorlagen für die Kreisgremien wird künftig
neben dem Register „Auswirkungen auf den Haushalt“ auch das Register
„Auswirkungen auf das Klima“ aufgenommen.
Nach
Gründung der AG KSR wurde 2020 die Durchführung des European Energy Awards
beschlossen. Im Rahmen des European Energy Awards werden zunächst die bereits
vorhandenen Gegebenheiten in den Bereichen erfasst, auf die der Landkreis auf
dem Weg zur Treibhausgasneutralität direkt oder indirekt Einfluss hat. Auf
Basis der erfassten Informationen wird ein Maßnahmenprogramm entwickelt, um
zielgerichtet den CO2 Ausstoß im Landkreis Ebersberg weiter zu
reduzieren. Im European Energy Award gibt es 2 Arbeitsgruppen, welche 2021
gegründet wurden:
-
das Energieteam und
-
den Klimabeirat.
Das Energieteam bereitet Maßnahmenpakete
vor und der Klimabeirat schlägt den
beschließenden Gremien vor, welche der Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Die
Zusammensetzung des Energieteams und des Klimabeirats sowie deren Funktion
entsprechen weitestgehend den unter Punkt 1 des oben aufgeführten Beschlusses
genannten Bedingungen für die Zusammensetzung und Funktion der AG KSR. Der
Unterschied zwischen dem Klimabeirat und der AG KSR ist der, dass in der AG KSR
jeweils 2 Vertreter jeder Fraktion teilnehmen, während im Klimabeirat nur ein Vertreter
jeder Fraktion ist. Stattdessen sind im Klimabeirat weitere Personen aus der
Praxis vertreten. Die Absicht war es, den Klimabeirat nicht zu groß
aufzustellen, um maximale Handlungsfähigkeit und Effizienz zu erzeugen und
dabei eine enge Verzahnung von Politik und Praxis zu erreichen.
Aus
Effizienzgründen schlägt die Verwaltung daher vor, dass die AG KSR aufgelöst
wird, da deren gewünschte Funktion bereits durch die EEA Gruppen Energieteam
und Klimabeirat erfüllt wird.
Wenn
es von den Fraktionen gewünscht ist, kann die Anzahl der Fraktionsvertreterinnen
sowie Fraktionsvertreter ebenfalls auf 2 erhöht werden, sodass dieser
Unterschied zwischen Klimabeirat und AG KSR aufgelöst wird. Wenn dies nicht als
notwendig erachtet wird, bleibt die Besetzung des Klimabeirats wie bisher
bestehen.
Des
Weiteren wurde für die AG KSR der oben zitierte Beschluss Ziffer 2 für eine halbjährliche
Berichterstattung gefasst. Für den Klimabeirat besteht bisher keine
entsprechende Festlegung. Da die Berichterstattung stets auch Kapazitäten
bindet, die für die Maßnahmenumsetzung fehlen und über den Fortschritt der
laufenden Maßnahmen ohnehin im ULV-Ausschuss berichtet wird, empfiehlt die
Verwaltung eine jährliche Berichterstattung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die AG KSR wird aufgelöst.
2. Der Klimabeirat berichtet jährlich über den Fortschritt von
Energiewende und Klimaschutz im ULV-Ausschuss.
Auswirkung auf den Haushalt:
Wegfall der Sitzungsgelder für
die AG Klimaschutzregion