Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
· LSV am 06.04.2022 TOP 10 Ö
Durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde folgender Antrag
hinsichtlich der Nutzung von Solarenergie auf allen kreiseigenen Gebäuden
gestellt:
Der Landkreis Ebersberg erneuert und
erweitert den Grundsatzbeschluss zur Nutzung der eigenen Liegenschaften für die
Sonnenenergienutzung wie folgt:
1. Der Landkreis Ebersberg strebt an, neben
allen geeigneten Dachflächen auch alle geeigneten Fassaden und Parkplatzflächen
seiner Liegenschaften für Solarenergie zu nutzen, wofür neben Photovoltaik auch
Solarthermie zur Eigennutzung oder im Verbund mit kalter Nahwärme möglich ist;
2. Der Landkreis Ebersberg prüft noch 2022
und danach in regelmäßigen Abständen, welche Flächen der eigenen Liegenschaften
nach dem aktuellen Stand der Technik für Solarenergie mit Blick auf Statik,
Dachausrichtung und -steigung geeignet sind, wägt dabei die Nutzung von
Solarthermie und Photovoltaik miteinander ab und zieht für die Prüfung die
neuen, technischen Entwicklungen heran (z.B. Leichtbaumodule bei statischen
Problemen; gute Erträge auch bei Ost-, West- und teilweise sogar bei
Nordausrichtung, bei Fassadennutzung sowie bei Beschattung dank moderner,
effizienter Module;
3. Der Landkreis Ebersberg zieht künftig die
Klimaschutzleistung als Hauptkriterium für die Priorisierung der
Investitionsentscheidungen und Auslegung der Größe heran statt des
Eigenverbrauchs von Strom. Das heißt, das Ziel ist die möglichst vollständige
Nutzung der Flächen.
4.
Auf
Grund dieser Priorisierung werden jedes Jahr Anlagen für solare Energie
eingeplant, so dass bis 2030 alle Projekte umgesetzt werden.
Der Antrag ging am 14.03.2022 beim Landratsamt ein und wurde aufgrund
der kurzfristigen Einreichung und den damit verbundenen notwendigen
Vorbereitungen im LSV-Ausschuss am 06.04.2022 nicht final behandelt. Gemäß
Beschluss soll dieser Antrag in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 19.05.2022
behandelt werden.
Zu Punkt
1 aus dem Antrag:
Der Landkreis Ebersberg strebt an, neben allen geeigneten Dachflächen
auch alle geeigneten Fassaden und Parkplatzflächen seiner Liegenschaften für
Solarenergie zu nutzen, wofür neben Photovoltaik auch Solarthermie zur
Eigennutzung oder im Verbund mit kalter Nachwärme möglich ist.
Photovoltaik als Fassaden- bzw. Parkplatzlösung
Grundsätzlich werden mit den geplanten Neubauten oder Bauteilsanierungen,
PV-Anlagen Planung von den beauftragten Planer abgefragt. Auch mögliche
Platzierungen werden in der Planungsphase durchgesprochen. Unter anderem wurde
auch in der Planung des Anbaus am SFZ Grafing eine Fassadenplatzierung
behandelt bzw. geprüft.
Nachfolgend eine exemplarische Darstellung einer Fassadenlösung im
Vergleich zum Dachplatzierung.
Mögliche Modultypen für Fassadenmontage:
Dünnschichtmodule Fassade
Leistung: ca. 120 – 140 W/m²
Kosten: ca. 150 €/m² für das Modul + ca. 50 €/m² für die Unterkonstruktion
Dickschichtmodule Fassade
Leistung: ca. 140 – 210 W/m²
Kosten: ca. 300 €/m² für das Modul + ca. 50 €/m² für die
Unterkonstruktion
Als Vergleich Module für den Dachaufbau
Leistung: ca. 200 – 210 W/m²
Kosten: ca. 110 €/m² für das Modul + ca. 35 €/m² für die
Unterkonstruktion
Bei einer Simulation wurden zwei Neigungen mit Südausrichtung
untersucht. Für eine Dachplatzierung wurde eine Neigung von 35° und bei der
Fassadenplatzierung eine Neigung von 90° angesetzt. Mit einer Anlagengröße von
30 kWp ergibt sich bei 35° Neigung ein Jahresertrag von 32.227 kWh/Jahr und bei
einer Neigung von 90° ein Jahresertrag von 22.855 kWh/Jahr. Folglich ergab sich
bei der Fassadenplatzierung ein reduzierter Ertrag von 29%.
Des Weiteren sind bei Fassadenlösungen noch weitere Punkte zu beachten.
Reflexionen/Blendungen
Bei der Montage von PV-Modulen an Fassadenflächen ist dringend darauf zu
achten, dass störende oder sogar gefährliche Reflexionen zwingend vermieden
werden. Besonders kritisch sind hier Reflexionen von PV-Anlagen bei
Sonneneinstrahlung, die Auswirkungen auf den laufenden Verkehr sowie
angrenzende Bebauung haben. Ein Blendgutachten sollte im Vorfeld dringend
erstellt werden.
Befestigungsmöglichkeit an Bestandsfassaden
Die Befestigung von PV-Anlagen ist an gedämmten Fassaden nur mit stark
erhöhtem Aufwand nachträglich möglich, da die Dämmschichten meistens nicht
mechanisch belastbar sind. Die Befestigung muss durch die Dämmschicht auf die
Massivbauteile erfolgen. Bei Befestigungen an sonstigen, vorgehängten Fassaden (z.
B. Klinkerfassade etc.) müssen die statischen Befestigungsmöglichkeiten
zwingend geprüft werden.
Kollisionen/Kreuzungen mit Ableitung von
Blitzschutzanlagen
Bei der Montage von PV-Anlagen an der Fassade ist zwingend auf die
Ableitungen der Blitzschutzanlage zu achten. Äußere Blitzschutzanlagen werden
an Schulen, Kindergärten und öffentlichen Gebäuden baurechtlich gefordert. Die
Ableitungen der Blitzschutzanlagen verlaufen an den Bestandsgebäuden in der
Regel im Abstand von max. 15 m vom Dach in Richtung Boden. Eine Annäherung zu
diesen Ableitungen mit elektrischen Anlagen hat bei einem Blitzschlag eine
Beschädigung der PV-Module, auch im Weiteren Umgriff, zur Folge.
Verschattungen durch Bäume und Bebauungen
Bei der Planung von PV-Anlagen an Gebäudefassaden ist längerfristig die
mögliche Verschattung durch Bäume oder Sträucher sowie auch die Verschattung
durch Nachbarschaftsbebauungen zu beachten. Hier wirken sich flachere
Einstrahlwinkel der Sonne (z. B. im Winter) besonders negativ aus.
Aufgrund der deutlich reduzierten Energieerträge in Verbindung mit
höheren Investitionskosten und zusätzlicher Aufwendungen bei der Planung und
Montage von PV-Anlagen an Fassaden wurde es als wirtschaftlicher angesehen die
Dachflächen mit PV-Anlagen zu belegen.
Parkplatzlösung
Parkplätze werden in der Regel gem. Bauantrag und dem damit verbundenen
Stellplatznachweis, in der entsprechenden Anzahl vorgehalten. Es ist nicht
davon auszugehen, dass hier freie Stellplätze für die Belegung zur Verfügung
stehen.
Für eine Installation wäre folglich eine carport-ähnliche Konstruktion
notwendig. Dies wurde in der Vergangenheit aufgrund der Wirtschaftlichkeit
nicht umgesetzt.
Solarthermie als Eigennutzung
Das Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften hat in der Vergangenheit
die möglichen Flächen in der Regel mit Photovoltaik statt Solarthermie belegt.
Eine Brauchwasserbereitung über Solarthermie wurde aufgrund der
vergleichsweise geringen Warmwassermengen an den Schulen nicht umgesetzt.
Eine Heizungsunterstützung über Solarthermie wurde nicht umgesetzt, da
die hohen Erträge aus der Anlage in der Regel nur in den Sommermonaten zur
Verfügung stehen. Weiter sind die für einen heizungsunterstützenden Betrieb
notwendigen Heizungshydrauliken mit Pufferspeicheranlagen in der Regel an den
Gebäuden des Landkreises nicht vorhanden. Ein weiterer Punkt ist, dass für
einen wirtschaftlichen Betrieb die hierzu benötigten Heizflächen
(Flächenheizung statt Heizkörper für niedrigere Vorlauftemperaturen) oftmals
nicht vorhanden sind.
Zusammenfassend wird die Belegung der möglichen Flächen mit Photovoltaik
gegenüber der Solarthermie als sinnvoller angesehen und entsprechend umgesetzt.
Zu Punkt
2 aus dem Antrag:
Der Landkreis Ebersberg prüft noch 2022 und danach in regelmäßigen
Abständen, welche Flächen der eigenen Liegenschaften nach dem aktuellen Stand
der Technik für Solarenergie mit Blick auf Statik, Dachausrichtung und
–steigung geeignet sind, wägt dabei die Nutzung von Solarthermie und
Photovoltaik miteinander ab und zieht für die Prüfung die neuen, technischen
Entwicklungen heran (z. B. Leichtbaumodule bei statischen Problemen; gute
Erträge auch bei Ost-, West- und teilweise sogar bei Nordausrichtung, bei
Fassadennutzung sowie bei Beschattung dank moderner, effizienter Module).
PV Konzept
Die Energieagentur Ebersberg-München führt derzeit eine Analyse des
Dachflächenpotentials für Photovoltaik der Liegenschaften des Landkreises
Ebersberg durch. Hierbei sollten auch durch die Energieagentur die
Voraussetzungen zur Standsicherheit, Blitzschutz und Brandschutz geprüft
werden. Weiter fließen in diese Analyse auch die Eigenverbrauchsquoten,
Netzanschlussprüfung, Nebenkosten sowie Betriebs- und Instandhaltungskosten
ein.
Im Dezember 2021 wurde dem Landkreis Ebersberg ein Zwischenbericht zum
PV Anlagen Konzept übermittelt. Das Sachgebiet Hochbau und Liegenschaften hat
hierzu der Energieagentur Detailinformationen zu den Liegenschaften übermittelt
sowie an vor Ortterminen teilgenommen, die für die weitere Bearbeitung durch
die Energieagentur benötigt wurden.
Das fertige Konzept wird den politischen Gremien durch die
Energieagentur vorgestellt.
Zu Punkt
3 aus dem Antrag:
Der Landkreis Ebersberg zieht künftig die Klimaschutzleistung als
Hauptkriterium für die Priorisierung der Investitionsentscheidungen und
Auslegungen der Größe heran, statt des Eigenverbrauchs von Strom. Das heißt,
das Ziel ist die möglichst vollständige Nutzung der Flächen.
Grundsatz
Der Landkreis hat bislang einen hohen Eigenverbrauchsanteil der
PV-Anlagen als Planungs- und Ausführungsziel vorgegeben. Dies entsprechend um
einen wirtschaftlichen Betrieb mit sinnvollen Amortisationszeiten zu erzielen.
Bei einer nicht auf das Gebäude abstimmten Erhöhung der PV-Flächen wirkt
sich das u. U. negativ auf die Amortisationszeiten der Anlagen aus. Weiter ist
hierbei zu beachten, dass bei Anlagengrößen über 100 kWp der Landkreis hier als
Direktvermarkter tätig werden muss. Zusätzlich wären bei Anlagengrößen über 135
kWp aufwendige Anlagenzertifikate notwendig. Als weiterer Punkt ist hier zu
berücksichtigen, dass bei größeren Anlagen der Hausanschluss und eine
Netzverträglichkeitsprüfung passenden gegeben sein müssen. Andernfalls fallen
hier erhebliche Kosten für die Hausanschlusserneuerung mit Verteilung an.
Zu Punkt
4 aus dem Antrag:
Auf Grund dieser Priorisierung werden jedes Jahr Anlagen für solare
Energie eingeplant, so dass bis 2030 alle Projekte umgesetzt werden.
Aktuelle Projekte
Nachfolgend eine Auflistung der aktuellen PV-Anlagen Projekte.
Am Gymnasium Vaterstetten ist derzeit eine PV Anlage mit 99 kWp in
Planung, die im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden soll.
An der Realschule Ebersberg wird derzeit eine PV Anlage mit 29,7 kWp
geplant. Die Installation der Anlage ist für 2022 vorgesehen. Die
Betriebsaufnahme ist für 2023 vorgesehen.
Für das SFZ Grafing ist eine PV Anlage mit 64 kWp in Planung, die bis
2024 in Betrieb gehen soll.
Ergänzend gibt die Anlage 2 zur Sitzungsvorlage eine Übersicht zu den
klimaschutzrelevanten Maßnahmen.
Ausblick in die Zukunft
Bei alle
zukünftigen Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten wird der Einbau von
PV-Anlagen angestrebt und mit hoher Priorität behandelt.
Bei zu langen Amortisationszeiten ist es sinnvoll in
Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, bei denen bessere und effizientere
Reduzierungen der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Dies bedarf immer
einer Einzelfallprüfung!
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag.
Auswirkung auf den Haushalt:
Derzeit keine
Auswirkung auf den Haushalt.