Die Angelegenheit wurde
bereits behandelt im
ULV, 30.03.2022
Am 18.01.2022 stellte die Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN einen weiteren Antrag zur Stärkung des Klimaschutzmanagements (Anlage
1). Die Aufgaben Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sollen intensiviert
werden, indem 2023 die notwendigen Stellen geschaffen und das notwendige Budget
zur Verfügung gestellt wird. Am 09.02.2022 stellte die Klimaschutzmanagerin
vor, dass drei Stellen zusätzlich geschaffen werden müssten. Die konkreten
Aufgabenbeschreibungen und Budgetanforderungen sollten in der Sitzung des
ULV-Ausschusses im Mai vorgestellt werden und sind dem Folgenden zu entnehmen.
Der einstimmige Beschluss hierzu aus der Sitzung des ULV-Ausschusses des
09.02.2022 lautet:
Bis zur ULV-Sitzung am 18.05.2022 sind von der
Klimaschutzmanagerin im Austausch mit der Energieagentur Vorschläge zu erarbeiten, in welchen Budgets für welche Maßnahmen welche
Beträge zur Verfügung gestellt werden sollen, damit sich der Kreis- und Strategieausschuss vorberatend
für die Beschlussfassung des Kreistags damit befassen kann.
Zu den angeforderten Stellen sind nähere Beschreibungen vorzulegen, aus
denen messbare Ziele hervorgehen.
Hintergrund
Der Kreistag hat 2006 beschlossen bis 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Das Klimaziel wurde 2015 nochmal bekräftigt. Die Klimaschutzmanagerin legte mit der Meilensteinplanung letztes Jahr dar, dass das Klimaziel nicht erreicht werden kann, wenn nicht deutlich mehr geschieht. Hierfür braucht es vor allem personelle aber auch finanzielle Ressourcen, um das Klimaziel erreichen zu können.
Doch auch mit Erreichung des Klimaziels werden einige Klimafolgen unvermeidbar sein. Das Thema Klimaanpassung muss daher jetzt auch angegangen werden.
Andere bayerische Landkreise mit vergleichbarer Größe beschäftigen in der Regel mehr als einen Klimaschutzmanager:
- Landkreis München (> LK EBE): 10 Vollzeitstellen im Klimaschutzmanagement (inkl. 1 Klimaanpassungsmanager), plus 5 Stellen für nachhaltige Mobilität (insgesamt 15 Stellen). Für 2023 werden 2 weitere KSM-Stellen beantragt.
- Landkreis Landsberg am Lech (< LK EBE): 3 Vollzeitstellen im Klimaschutzmanagement
- Landkreis Aichach-Friedberg (< LK EBE): 2,7 Vollzeitstellen
-
Landkreis
Erding: 1 Vollzeitstelle, Klimaanpassung macht auch Naturschutz mit,
weitere Stelle wünschenswert aber noch nicht konkret geplant
-
Landkreis
Rosenheim: 5 Vollzeitstellen, die sich mit den Themen Wirtschaftsförderung,
Kreisentwicklung und Klimaschutz beschäftigen, dem Klimaschutz können 2
Vollzeitstellen zugerechnet werden.
-
Landkreis
Freising: 2 Teilzeitstellen im Klimaschutz, Förderantrag bereits gestellt
für 1 Vollzeit-Klimaschutzmanager und 1 Vollzeit-Kimaanpassungsmanager, in
absehbarer Zukunft also insg. 3 Vollzeitstellen
-
Landkreis
Mühldorf: ca. 1,5 Stellen plus Unterstützung durch Fachbereichsleitung
-
Landkreis
Miesbach: 2 Teilzeitstellen im Klimaschutzmanagement, nachhaltige Mobilität
ist eine extra Stabsstelle, Überlegungen für weitere Stellen finden statt
Die folgenden drei beschriebenen Stellen sollen – auf Vorschlag der Klimaschutzmanagerin - samt ihrem Budget im Stellen- und Haushaltsplan 2023 vorgesehen werden.
Klimaanpassungsmanager*in (KAM)
Der Klimawandel ist bereits da und Vorkehrungen müssen getroffen werden, um auf die unvermeidbaren Folgen (z.B. Starkregen, Dürren, Hitze, Überschwemmungen, Wasserknappheit, etc.) vorbereitet zu sein. Wirtschaft, Verwaltung und Bevölkerung müssen sensibilisiert und konkrete Maßnahmen geplant werden (siehe Aufgabenliste KAM weiter unten). Der Landkreis lässt in diesem Jahr ein Klimaanpassungskonzept erstellen. Dieses sollte ab 2023 umgesetzt werden. Hierfür bedarf es Personal, eine*n Klimaanpassungsmanager*in. Auch andere Kommunen stellen Klimaanpassungsmanager*innen ein.
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ist eine bundeseigene gemeinnützige Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium gegründet wurde. Sie förderte Personal für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept: 275.000 € für maximal 36 Monate. Die Förderquote lag bei bis zu 80%, wenn dies begründet werden konnte. Es waren also mindestens 20% Eigenmittel notwendig. Auch förderte ZUG die Umsetzung einer investiven Maßnahme mit bis zu 200.000 €, vorausgesetzt es gibt einen Klimaanpassungsmanager. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, wird sich aber voraussichtlich zum Ende des Jahres wieder öffnen.
Die Stellenschaffung ist notwendig und sollte daher unabhängig von der Förderung sein. Dennoch sollte versucht werden, die Förderung zu erhalten, da diese den Landkreis finanziell entlastet.
Aufgaben Klimaanpassungsmanager*in (KAM)
Die Aufgabe der/des KAM wird es sein, das Klimaanpassungskonzept umzusetzen. Da dieses noch nicht fertig gestellt ist, sind die Maßnahmen noch nicht bekannt. Unten folgende Maßnahmen sind exemplarisch genannt und beruhen auf den Planungen eines vergleichbaren bayerischen Landkreises (Landkreis Ostallgäu), der die Einstellung eines/r Klimaanpassungsmanagers plant. Die Tätigkeiten wurden auf den Landkreis Ebersberg angepasst.
Extremwetterereignisse
·
Erarbeitung
und Verbreitung von Empfehlungen zur individuellen Vorsorge zu Extremlagen (z.
B. mittels Vorträge, Flyer, Presse) und Unterstützung der Verbreitung
vorhandener Warnsysteme
·
Identifikation
bedrohter touristischer Infrastruktur gemeinsam mit Tourismusverband, Ansprache
der Betreibenden und Motivation zur Zustandsbeurteilung und ggf. Sicherung
·
Sensibilisierung
der Energieversorgungsunternehmen zur Steigerung der Resilienz der Energieversorgung,
Sensibilisierung der Wasserversorgungsunternehmen für Ausfall der
Energieversorgung
·
Sensibilisierung
der Kommunen für Notversorgung im Blackout-Fall
·
Informationsveranstaltung
für Straßenbaulastträger zur Verbesserung der Resilienz der Verkehrswege
·
Information
und Sensibilisierung von Gebäudebesitzenden und Planungsbüros zur Stärkung der
Resilienz
·
Information
und Sensibilisierung der Liegenschaften zur Stärkung der Resilienz
Planung,
Gebäude und Bauwerke
·
Beratung
zu klimawandelresilienter Bauweise von Gewerbebauten und -gebieten,
Bekanntmachung vorhandener Planungshinweiskarten (z. B. LfU)
·
Durchsicht
und Kommentierung von B-Plänen und Planungen für Gewerbegebiete, Sammlung und
Darstellung von Best-practise-Beispielen
·
Erstellung
eines Leitfadens zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung, Schulung von Planern
und Bauamtsleitungen
·
Sensibilisierung
der Bürgermeister*innen und Bauamtsverantwortlichen für Biotopvernetzung im
Zuge der Ausgleichsmaßnahmenregelung
·
Identifikation
von Verkehrsinfrastrukturflächen, die entsiegelt werden könnten.
Sensibilisierung der jeweiligen Flächenbesitzenden
Wasser
·
Ansprache
und Sensibilisierung der Wasserversorger im Landkreis, Motivation zur Bildung
von Notverbünden und Vorsorge für Trockenphasen
·
Sensibilisierung
der Bevölkerung zum Umgang mit Bedarfsspitzen im Trockenfall und zur
Einrichtung von Regenrückhalteelementen
·
Einrichtung
einer sektorübergreifenden Arbeitsgruppe zu Starkregenereignissen, Erarbeitung
von Präventivstrategien in Kooperation mit Beteiligten
Öffentlichkeitsarbeit
·
Vorträge
und Exkursionen für Waldbesitzer zum Waldumbau, Waldschultage, Kooperation mit
FBGs und WEZ
·
Vorträge
& Beratungen zum Thema klimaangepasste Landwirtschaft
·
Vorträge
zum Thema Klimaanpassung für die breite Öffentlichkeit
·
Erstellung
von Infoflyern für Fachpersonal, z.B. zum Thema Hitze
·
Konzeption
eines Hitzewarnsystems für alte Menschen und Tourist*innen, Werbung für
Hitzeaktionspläne in den Kommunen, Vernetzung mit Seniorenbeauftragten und
Tourismusanbietenden
·
Informationsveranstaltung
neue Gesundheitsgefahren für Fachpersonal (z. B. medizinische Fachkräfte),
runder Tisch "invasive Arten"
·
Vorträge
für Unternehmen, Fokus Lieferketten, Arbeitsschutz, Prozesskühlung, angepasste
Speisenzubereitung und –lagerung
·
Einrichtung
einer Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen in Kooperation mit Allgäu
GmbH, IHK und HW
·
Mentoring
ZUG
Datenerhebung
/ Recherche
·
Datenerhebung
für Projekte. Recherche zu aktuellen Themen, um auf aktuellem Stand zu sein und
dieses Wissen auch bei oben genannten Aufgaben/Projekten anzuwenden.
Aufwand
Die
oben genannten Aufgaben sind im Rahmen einer Vollzeitstelle im Zeitraum von 3
Jahren ausführbar. Die Personalkosten bei einer Einstufung in Entgeltgruppe 11
Stufe 2 würden jährlich 71.762,06 € betragen.
Hinzu
kommt das notwendige Budget von 55.000 € für
28.000
€ Öffentlichkeitsarbeit:
-
Erstellung
& Druck von Flyern, Postern & Broschüren
-
Veranstaltungen
24.000
€ Beratungsleistung:
-
Referierende
für Schulungen & Veranstaltungen
-
Prozessunterstützung
3.000
€ Reisekosten & Schulungen:
-
Weiterbildungen
Somit
belaufen sich die Kosten auf:
Jährlich:
71.762,06€ + 55.000€ = 126.762,06€
In
3 Jahren: 126.762,06 * 3 = 380.286,18€
Bei
einer Förderung von 275.000€ (entspricht einer Förderquote von 72,31% und
Eigenmitteln von 27,69%) wären die Kosten:
Jährlich:
126.762,06€ * 0,2769 = 35.100,41€
In
3 Jahren: 380.286,18€ * 0,2769= 105.301,24€
Koordinationsmanager*in
Die
Stelle des/der Koordinationsmanagers/in unterstützt die Gemeinden bei
Klimaschutzprojekten. Oft können Klimaschutzprojekte aufgrund des Mangels an
Ressourcen (finanziell und personell) nicht umgesetzt werden. Die Stelle
der/des Koordinationsmanagers kann hier unterstützen, indem sie z.B.
Fördergelder akquiriert und Maßnahmen umsetzt, die Gemeinden unterstützt von
der Planung bis zur Umsetzung.
Die
Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums fördert die Stelle des
Koordinationsmanagements mit 70% für 24 Monate.
Die
Aufgaben einer/s Koordinationsmanagers*in sind:
-
die
Kommunen unterstützen bei Klimaschutzprojekten (siehe Aufgabenliste)
-
Informationsvermittlung
-
Begleitung
von Maßnahmen: Planung-Förderung-Ausschreibung-Umsetzung (Durchführung von
Maßnahmen der Kommunen soll nachgewiesen werden)
Ein
Beschluss des Kreistags sowie eine formlose Teilnahmeerklärung von mind. 25%
der Gemeinden sind notwendig, um die Förderung erhalten zu können.
Aufgaben
·
Recherche
& Beantragung von Fördermitteln
·
Unterstützung
bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem ENP, wie z.B.:
o
der Entwicklung von Fernwärme
Strategien,
o
der Erstellung von Quartierslösungen und –konzepten,
o
der Erstellung von kommunalen Informations- und Fördermaßnahmen
für Bürger,
o
Aktualisierung der Planungsrahmenbedingungen für PV Freifläche und
Windenergie (Aktualisierungen durch Sommerpaket, EEG Reformierung, etc.)
·
Unterstützung
bei der Standortplanung
·
Unterstützung
bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem EEA (z.B. Energiemanagement, Mobilität,
Ausbau erneuerbare Energien, Kampagnen)
·
Unterstützung
bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept
·
Bei
Maßnahmen-Planung, Ausschreibung, Vergabe, etc.
·
Öffentlichkeitsarbeit:
Information, Akzeptanzschaffung, Motivation zu klimaschützenden Maßnahmen
Aufwand
Die
Personalkosten bei einer Einstufung in Entgeltgruppe 11 Stufe 2 würden
71.762,06€ jährlich betragen.
Hinzu
kommt das optionale Budget von 48.000 € für:
25.000
€ Öffentlichkeitsarbeit:
-
Erstellung
& Druck von Flyern, Postern & Broschüren
-
Veranstaltungen
-
Kampagnen
20.000
€ Beratungsleistung:
-
Referierende
für Schulungen & Veranstaltungen
-
Prozessunterstützung
3.000
€ Reisekosten & Schulungen:
-
Weiterbildungen
Somit
belaufen sich die Kosten mit optionalem Budget auf:
Jährlich:
71.762,06€ + 48.000€ = 119.762,06€
In
2 Jahren: 119.762,06 * 2 = 239.524,12€
Bei einer Förderung von 70%
(Eigenmittel 30%) wären die Kosten mit Budget:
Jährlich:
119.762,06€ * 0,3 = 35.928,62€
In
2 Jahren: 239.524,12€ * 0,3= 71.857,24€
Ohne
optionales Budget belaufen sich die Kosten auf:
Jährlich
(ohne Förderung): 71.762,06 € , mit
Förderung 70%: 71.762,06€*0,3=
21.528,62€
In
2 Jahren: 143.524,12€, mit Förderung 70%: 43.057,24€
Klimaschutzmanager*in
Die
Klimaschutzmanagerin stellte in der ULV Sitzung am 30.03.2022 die Projekte vor,
die sie im letzten Jahr umgesetzt hat. Einige davon sind andauernde Projekte,
wie z.B. Projekte des EEA, des ENP, die Meilensteinplanung,
Verwaltungstätigkeiten, Gremienarbeit, Netzwerkarbeit, Beratungsleistung und
Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, HyBayern, Recherchen, Moorrenaturierung, dezentrales
Klimaschutzmanagement, nachhaltige Beschaffung, Prüfung Klimarelevanz von
Vorhaben, etc. Zudem plant die Klimaschutzmanagerin stets neue Projekte, um für
mehr Klimaschutz z.B. auch in der Landwirtschaft und der Industrie zu sorgen,
um dem Kapazitätenmangel im Handwerk v.a. im Bereich erneuerbare Energien
entgegenzuwirken, etc.
Die
Klimaschutzmanagerin leistet ständig Überstunden und hat das Kapazitätslimit
bereits erreicht. Eine zusätzliche Stelle im Klimaschutzmanagement könnte vor
allem die neuen zusätzlichen internen Aufgaben übernehmen (Unterstützung der
Sachgebiete), so dass sich die Klimaschutzmanagerin auf die Projekte
konzentrieren kann. Zusätzlich kann die weitere Stelle die Klimaschutzmanagerin
bei bestehenden und neuen Projekten unterstützen, Themen angehen, die bisher
aus Kapazitätsgründen nicht angegangen werden konnten und dafür sorgen, dass
auch bei Krankheit oder Urlaub das Klimaschutzmanagement fortgeführt werden
kann.
Aufgaben
·
Unterstützung
der Sachgebiete bei
o Dezentrales KSM
o Nachhaltige Beschaffung
o Prüfung Klimarelevanz und Alternativen
·
Unterstützung
der Klimaschutzmanagerin bei
o Maßnahmen aus dem EEA
o Kampagnen
o Planung weiterer Maßnahmen
o Ber atung
o Öffentlichkeitsarbeit
o Veranstaltungen
o Gremienarbeit
o Themen, für die bisher keine Kapazitäten
waren, wie z.B. Mobilität
·
Vertretung
der Klimaschutzmanagerin bei Urlaub & Krankheit
Aufwand
Die
Personalkosten bei einer Einstufung in Entgeltgruppe 11 Stufe 2 würden
71.762,06 € jährlich betragen.
Hinzu
kommt das notwendige Budget von 38.000 € für:
25.000
€ Öffentlichkeitsarbeit:
-
Erstellung
& Druck von Flyern, Postern & Broschüren
-
Veranstaltungen
10.000
€ Beratungsleistung:
-
Referierende
für Schulungen & Veranstaltungen
-
Beratungsleistung
3.000
€ Reisekosten & Schulungen:
-
Weiterbildungen
Somit
belaufen sich die Kosten auf:
Jährlich:
71.762,06€ + 38.000€ = 109.762,06€
Für
weitere Maßnahmen wird das bestehende Budget der Klimaschutzmanagerin genutzt.
Fazit
Die
Schaffung der drei Stellen ist nach Auffassung der Klimaschutzmanagerin das
notwendige Minimum, um der Erreichung des Klimaziels ein Stück näher zu kommen
und um notwendige Vorkehrungen für die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels
treffen zu können. Von dem Personal profitieren sowohl die Gemeinden als auch
der Landkreis direkt. Zudem besteht die Möglichkeit einer Förderung. Angemerkt
werden muss jedoch, dass die Beantragung von Förderungen sehr zeitintensiv ist
und die investierte Zeit bei der Umsetzung von anderen Klimaschutzmaßnahmen
fehlt (weil es nur eine Klimaschutzmanagerin gibt).
Bei
der Planung wurde ein sehr geringes Budget für die Stellen angerechnet. Die
personelle Verstärkung ist dringend notwendig.
Der
geringe Budgetansatz sorgt dafür, dass möglichst die Kreisumlage nicht erhöht
werden muss und den Gemeinden so nicht weniger Mittel für den Klimaschutz zur
Verfügung stehen. Im Gegenteil, mit den zusätzlichen Stellen vergrößern sich
ihre Ressourcen.
Die
gesamten Kosten belaufen sich im Jahr auf maximal 356.286,18€ für alle drei zusätzlichen Stellen samt ihrem Budget.
Sollte eine Förderung erzielt werden können, belaufen sich die Kosten für die
drei zusätzlichen Stellen samt ihrem Budget auf voraussichtlich 180.791,09€. Die reinen Personalkosten
für die drei Stellen betragen jährlich ohne Förderung 215.286,18€, mit Förderung mindestens 107.643,09€.
Das
bisherige Gesamtbudget der Klimaschutzmanagerin könnte ausreichen um die
Stellen samt Budget zusätzlich zu finanzieren, da durch die zusätzlichen
Stellen mehr Kapazitäten vorhanden wären, so dass weniger externe Leistung
beansprucht werden müsste und somit könnten Kosten gespart werden. Zudem sind
2023 voraussichtlich auch die sehr kostenintensiven Projekte abgeschlossen. Ein
Budget von insgesamt 900.000 wäre ausreichend für alle 4 Stellen (bisheriges KSM
und 3 zusätzlichen Stellen) samt ihrem Budget.
Stellungnahme der Amtsleitung:
Die
Amtsleitung unterstützt und wertschätzt die Arbeit der Klimaschutzmanagerin
sehr. Faktisch wurden die Kapazitäten in diesem Bereich mit Ausscheiden des
Amtsvorgängers, Hans Gröbmayr um 0,9 VZÄ erhöht, da Herr Gröbmayr mit 90 %
Anteil seiner Arbeitszeit als Geschäftsführer der Energieagentur fungiert hat
und mit 10 % als Klimaschutzmanager. Auch wurden und werden die VZÄ in der
Energieagentur in den letzten Jahren deutlich ausgebaut, was dem Vergleich mit
den anderen Landkreisen ohne Energieagentur durchaus standhält.
Die Amtsleitung hat jedoch in den vergangenen Beratungen zu diesem Thema anerkannt, dass die Kapazitäten im Klimaschutzmanagement durchaus an der Grenze sind und gerade im Vergleich zum Landkreis München eine Stärkung in diesem Bereich unterstützt werden sollte. In Abwägung mit den weiteren Herausforderungen des Landkreises (Bildung, Ausbau ÖPNV, Radwege, Kreisklinik, …) sowie der finanziell angespannten Situation und auch der der Finanzsituation der Städte und Gemeinden unterstützt die Amtsleitung die drei gewünschten Stellen nicht in vollem Umfang, explizit wird die Stelle zur Förderung der Gemeinden nicht unterstützt. So haben die Gemeinden im Landkreis Ebersberg die Möglichkeit, sich über die Energieagentur eines Teilzeitklimaschutzmanagements zu bedienen. Auch sollten aus grundsätzlichen Erwägungen die organisatorischen Zuständigkeiten getrennt werden.
Die Amtsleitung unterstützt folgenden Vorschlag:
- Ein VZÄ zur Unterstützung / Erweiterung des Klimaschutzmanagements wie in der dritten Position beschrieben.
Alternativ könnte eine solche Stelle ganz oder teilweise in der Liegenschaftsverwaltung angesiedelt werden, um zunächst die Umsetzung der dort schon bekannten Klimaschutzmaßnahmen an den Liegenschaften des Landkreises zu unterstützen.
- Ein VZÄ für das Klimaanpassungskonzept, dezidiert begrenzt auf drei Jahre und unter der Voraussetzung, dass diese Stelle durch den Bund gefördert wird.
Alternativ könnte diese Stelle auch in der Energieagentur angesiedelt werden. Dies macht auch deshalb Sinn, weil die Strukturen der beiden Landkreise sehr ähnlich sind und ein Konzept für beide Landkreise sinnvoll sein könnte. Eine etwaige Förderung durch den Bund ist zu prüfen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss nach Beratung im
ULV-Ausschuss.