Betreff
Klimaschutzmanagement; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2022
Vorlage
2022/0605/2
Art
Sitzungsvorlage

Die Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV, 30.03.2022

Am 18.01.2022 stellte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen weiteren Antrag zur Stärkung des Klimaschutzmanagements (Anlage 1). Die Aufgaben Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sollen intensiviert werden, indem 2023 die notwendigen Stellen geschaffen und das notwendige Budget zur Verfügung gestellt wird. Am 09.02.2022 stellte die Klimaschutzmanagerin vor, dass drei Stellen zusätzlich geschaffen werden müssten. Die konkreten Aufgabenbeschreibungen und Budgetanforderungen sollten in der Sitzung des ULV-Ausschusses im Mai vorgestellt werden und sind dem Folgenden zu entnehmen. Der einstimmige Beschluss hierzu aus der Sitzung des ULV-Ausschusses des 09.02.2022 lautet:

Bis zur ULV-Sitzung am 18.05.2022 sind von der Klimaschutzmanagerin im Austausch mit der Energieagentur Vorschläge zu erarbeiten, in welchen Budgets für welche Maßnahmen welche Beträge zur Verfügung gestellt werden sollen, damit sich der Kreis- und Strategieausschuss vorberatend für die Beschlussfassung des Kreistags damit befassen kann.

Zu den angeforderten Stellen sind nähere Beschreibungen vorzulegen, aus denen messbare Ziele hervorgehen.

 

Hintergrund

Der Kreistag hat 2006 beschlossen bis 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Das Klimaziel wurde 2015 nochmal bekräftigt. Die Klimaschutzmanagerin legte mit der Meilensteinplanung letztes Jahr dar, dass das Klimaziel nicht erreicht werden kann, wenn nicht deutlich mehr geschieht. Hierfür braucht es vor allem personelle aber auch finanzielle Ressourcen, um das Klimaziel erreichen zu können.

Doch auch mit Erreichung des Klimaziels werden einige Klimafolgen unvermeidbar sein. Das Thema Klimaanpassung muss daher jetzt auch angegangen werden.

 

Andere bayerische Landkreise mit vergleichbarer Größe beschäftigen in der Regel mehr als einen Klimaschutzmanager:

 

-       Landkreis München (> LK EBE): 10 Vollzeitstellen im Klimaschutzmanagement (inkl. 1 Klimaanpassungsmanager), plus 5 Stellen für nachhaltige Mobilität (insgesamt 15 Stellen). Für 2023 werden 2 weitere KSM-Stellen beantragt.

-       Landkreis Landsberg am Lech (< LK EBE): 3 Vollzeitstellen im Klimaschutzmanagement

-       Landkreis Aichach-Friedberg (< LK EBE): 2,7 Vollzeitstellen

-       Landkreis Erding: 1 Vollzeitstelle, Klimaanpassung macht auch Naturschutz mit, weitere Stelle wünschenswert aber noch nicht konkret geplant

-       Landkreis Rosenheim: 5 Vollzeitstellen, die sich mit den Themen Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung und Klimaschutz beschäftigen, dem Klimaschutz können 2 Vollzeitstellen zugerechnet werden.

-       Landkreis Freising: 2 Teilzeitstellen im Klimaschutz, Förderantrag bereits gestellt für 1 Vollzeit-Klimaschutzmanager und 1 Vollzeit-Kimaanpassungsmanager, in absehbarer Zukunft also insg. 3 Vollzeitstellen

-       Landkreis Mühldorf: ca. 1,5 Stellen plus Unterstützung durch Fachbereichsleitung

-       Landkreis Miesbach: 2 Teilzeitstellen im Klimaschutzmanagement, nachhaltige Mobilität ist eine extra Stabsstelle, Überlegungen für weitere Stellen finden statt

 

 

Die folgenden drei beschriebenen Stellen sollen – auf Vorschlag der Klimaschutzmanagerin - samt ihrem Budget im Stellen- und Haushaltsplan 2023 vorgesehen werden.

 

Klimaanpassungsmanager*in (KAM)

Der Klimawandel ist bereits da und Vorkehrungen müssen getroffen werden, um auf die unvermeidbaren Folgen (z.B. Starkregen, Dürren, Hitze, Überschwemmungen, Wasserknappheit, etc.) vorbereitet zu sein. Wirtschaft, Verwaltung und Bevölkerung müssen sensibilisiert und konkrete Maßnahmen geplant werden (siehe Aufgabenliste KAM weiter unten). Der Landkreis lässt in diesem Jahr ein Klimaanpassungskonzept erstellen. Dieses sollte ab 2023 umgesetzt werden. Hierfür bedarf es Personal, eine*n Klimaanpassungsmanager*in. Auch andere Kommunen stellen Klimaanpassungsmanager*innen ein.

 

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ist eine bundeseigene gemeinnützige Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium gegründet wurde. Sie förderte Personal für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept:  275.000 € für maximal 36 Monate. Die Förderquote lag bei bis zu 80%, wenn dies begründet werden konnte. Es waren also mindestens 20% Eigenmittel notwendig. Auch förderte ZUG die Umsetzung einer investiven Maßnahme mit bis zu 200.000 €, vorausgesetzt es gibt einen Klimaanpassungsmanager. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, wird sich aber voraussichtlich zum Ende des Jahres wieder öffnen.

 

Die Stellenschaffung ist notwendig und sollte daher unabhängig von der Förderung sein. Dennoch sollte versucht werden, die Förderung zu erhalten, da diese den Landkreis finanziell entlastet.

 

Aufgaben Klimaanpassungsmanager*in (KAM)

Die Aufgabe der/des KAM wird es sein, das Klimaanpassungskonzept umzusetzen. Da dieses noch nicht fertig gestellt ist, sind die Maßnahmen noch nicht bekannt. Unten folgende Maßnahmen sind exemplarisch genannt und beruhen auf den Planungen eines vergleichbaren bayerischen Landkreises (Landkreis Ostallgäu), der die Einstellung eines/r Klimaanpassungsmanagers plant. Die Tätigkeiten wurden auf den Landkreis Ebersberg angepasst.

 

Extremwetterereignisse

·         Erarbeitung und Verbreitung von Empfehlungen zur individuellen Vorsorge zu Extremlagen (z. B. mittels Vorträge, Flyer, Presse) und Unterstützung der Verbreitung vorhandener Warnsysteme

·         Identifikation bedrohter touristischer Infrastruktur gemeinsam mit Tourismusverband, Ansprache der Betreibenden und Motivation zur Zustandsbeurteilung und ggf. Sicherung

·         Sensibilisierung der Energieversorgungsunternehmen zur Steigerung der Resilienz der Energieversorgung, Sensibilisierung der Wasserversorgungsunternehmen für Ausfall der Energieversorgung

·         Sensibilisierung der Kommunen für Notversorgung im Blackout-Fall

·         Informationsveranstaltung für Straßenbaulastträger zur Verbesserung der Resilienz der Verkehrswege

·         Information und Sensibilisierung von Gebäudebesitzenden und Planungsbüros zur Stärkung der Resilienz

·         Information und Sensibilisierung der Liegenschaften zur Stärkung der Resilienz

 

Planung, Gebäude und Bauwerke

·         Beratung zu klimawandelresilienter Bauweise von Gewerbebauten und -gebieten, Bekanntmachung vorhandener Planungshinweiskarten (z. B. LfU)

·         Durchsicht und Kommentierung von B-Plänen und Planungen für Gewerbegebiete, Sammlung und Darstellung von Best-practise-Beispielen

·         Erstellung eines Leitfadens zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung, Schulung von Planern und Bauamtsleitungen

·         Sensibilisierung der Bürgermeister*innen und Bauamtsverantwortlichen für Biotopvernetzung im Zuge der Ausgleichsmaßnahmenregelung

·         Identifikation von Verkehrsinfrastrukturflächen, die entsiegelt werden könnten. Sensibilisierung der jeweiligen Flächenbesitzenden

Wasser

·         Ansprache und Sensibilisierung der Wasserversorger im Landkreis, Motivation zur Bildung von Notverbünden und Vorsorge für Trockenphasen

·         Sensibilisierung der Bevölkerung zum Umgang mit Bedarfsspitzen im Trockenfall und zur Einrichtung von Regenrückhalteelementen

·         Einrichtung einer sektorübergreifenden Arbeitsgruppe zu Starkregenereignissen, Erarbeitung von Präventivstrategien in Kooperation mit Beteiligten

Öffentlichkeitsarbeit

·         Vorträge und Exkursionen für Waldbesitzer zum Waldumbau, Waldschultage, Kooperation mit FBGs und WEZ

·         Vorträge & Beratungen zum Thema klimaangepasste Landwirtschaft

·         Vorträge zum Thema Klimaanpassung für die breite Öffentlichkeit

·         Erstellung von Infoflyern für Fachpersonal, z.B. zum Thema Hitze

·         Konzeption eines Hitzewarnsystems für alte Menschen und Tourist*innen, Werbung für Hitzeaktionspläne in den Kommunen, Vernetzung mit Seniorenbeauftragten und Tourismusanbietenden

·         Informationsveranstaltung neue Gesundheitsgefahren für Fachpersonal (z. B. medizinische Fachkräfte), runder Tisch "invasive Arten"

·         Vorträge für Unternehmen, Fokus Lieferketten, Arbeitsschutz, Prozesskühlung, angepasste Speisenzubereitung und –lagerung

·         Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen in Kooperation mit Allgäu GmbH, IHK und HW

·         Mentoring ZUG

 

Datenerhebung / Recherche

·         Datenerhebung für Projekte. Recherche zu aktuellen Themen, um auf aktuellem Stand zu sein und dieses Wissen auch bei oben genannten Aufgaben/Projekten anzuwenden.

Aufwand

Die oben genannten Aufgaben sind im Rahmen einer Vollzeitstelle im Zeitraum von 3 Jahren ausführbar. Die Personalkosten bei einer Einstufung in Entgeltgruppe 11 Stufe 2 würden jährlich 71.762,06 € betragen.

 

Hinzu kommt das notwendige Budget von 55.000 € für

 

28.000 € Öffentlichkeitsarbeit:

-          Erstellung & Druck von Flyern, Postern & Broschüren

-          Veranstaltungen

24.000 € Beratungsleistung:

-          Referierende für Schulungen & Veranstaltungen

-          Prozessunterstützung

3.000 € Reisekosten & Schulungen:

-          Weiterbildungen

 

Somit belaufen sich die Kosten auf:

Jährlich: 71.762,06€ + 55.000€ = 126.762,06€

In 3 Jahren: 126.762,06 * 3 = 380.286,18€

 

Bei einer Förderung von 275.000€ (entspricht einer Förderquote von 72,31% und Eigenmitteln von 27,69%) wären die Kosten:

Jährlich: 126.762,06€ * 0,2769 = 35.100,41€

In 3 Jahren: 380.286,18€ * 0,2769= 105.301,24€

 

Koordinationsmanager*in

Die Stelle des/der Koordinationsmanagers/in unterstützt die Gemeinden bei Klimaschutzprojekten. Oft können Klimaschutzprojekte aufgrund des Mangels an Ressourcen (finanziell und personell) nicht umgesetzt werden. Die Stelle der/des Koordinationsmanagers kann hier unterstützen, indem sie z.B. Fördergelder akquiriert und Maßnahmen umsetzt, die Gemeinden unterstützt von der Planung bis zur Umsetzung.

 

Die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums fördert die Stelle des Koordinationsmanagements mit 70% für 24 Monate.

 

Die Aufgaben einer/s Koordinationsmanagers*in sind:

-          die Kommunen unterstützen bei Klimaschutzprojekten (siehe Aufgabenliste) 

-          Informationsvermittlung

-          Begleitung von Maßnahmen: Planung-Förderung-Ausschreibung-Umsetzung (Durchführung von Maßnahmen der Kommunen soll nachgewiesen werden)

Ein Beschluss des Kreistags sowie eine formlose Teilnahmeerklärung von mind. 25% der Gemeinden sind notwendig, um die Förderung erhalten zu können.

 

Aufgaben

·         Recherche & Beantragung von Fördermitteln

·         Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem ENP, wie z.B.:

o   der Entwicklung von Fernwärme Strategien,

o   der Erstellung von Quartierslösungen und –konzepten,

o   der Erstellung von kommunalen Informations- und Fördermaßnahmen für Bürger,

o   Aktualisierung der Planungsrahmenbedingungen für PV Freifläche und Windenergie (Aktualisierungen durch Sommerpaket, EEG Reformierung, etc.)

·         Unterstützung bei der Standortplanung

·         Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem EEA (z.B. Energiemanagement, Mobilität, Ausbau erneuerbare Energien, Kampagnen)

·         Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept

·         Bei Maßnahmen-Planung, Ausschreibung, Vergabe, etc.

·         Öffentlichkeitsarbeit: Information, Akzeptanzschaffung, Motivation zu klimaschützenden Maßnahmen 

Aufwand

Die Personalkosten bei einer Einstufung in Entgeltgruppe 11 Stufe 2 würden 71.762,06€ jährlich betragen.

 

Hinzu kommt das optionale Budget von 48.000 € für:

 

25.000 € Öffentlichkeitsarbeit:

-          Erstellung & Druck von Flyern, Postern & Broschüren

-          Veranstaltungen

-          Kampagnen

20.000 € Beratungsleistung:

-          Referierende für Schulungen & Veranstaltungen

-          Prozessunterstützung

3.000 € Reisekosten & Schulungen:

-          Weiterbildungen

 

Somit belaufen sich die Kosten mit optionalem Budget auf:

Jährlich: 71.762,06€ + 48.000€ = 119.762,06€

In 2 Jahren: 119.762,06 * 2 = 239.524,12€

 

Bei einer Förderung von 70% (Eigenmittel 30%) wären die Kosten mit Budget:

Jährlich: 119.762,06€ * 0,3 = 35.928,62€

In 2 Jahren: 239.524,12€ * 0,3= 71.857,24€

 

Ohne optionales Budget belaufen sich die Kosten auf:

Jährlich (ohne Förderung): 71.762,06 € , mit Förderung 70%: 71.762,06€*0,3= 21.528,62€

In 2 Jahren: 143.524,12€, mit Förderung 70%: 43.057,24€

 

 

Klimaschutzmanager*in

Die Klimaschutzmanagerin stellte in der ULV Sitzung am 30.03.2022 die Projekte vor, die sie im letzten Jahr umgesetzt hat. Einige davon sind andauernde Projekte, wie z.B. Projekte des EEA, des ENP, die Meilensteinplanung, Verwaltungstätigkeiten, Gremienarbeit, Netzwerkarbeit, Beratungsleistung und Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, HyBayern, Recherchen, Moorrenaturierung, dezentrales Klimaschutzmanagement, nachhaltige Beschaffung, Prüfung Klimarelevanz von Vorhaben, etc. Zudem plant die Klimaschutzmanagerin stets neue Projekte, um für mehr Klimaschutz z.B. auch in der Landwirtschaft und der Industrie zu sorgen, um dem Kapazitätenmangel im Handwerk v.a. im Bereich erneuerbare Energien entgegenzuwirken, etc.

 

Die Klimaschutzmanagerin leistet ständig Überstunden und hat das Kapazitätslimit bereits erreicht. Eine zusätzliche Stelle im Klimaschutzmanagement könnte vor allem die neuen zusätzlichen internen Aufgaben übernehmen (Unterstützung der Sachgebiete), so dass sich die Klimaschutzmanagerin auf die Projekte konzentrieren kann. Zusätzlich kann die weitere Stelle die Klimaschutzmanagerin bei bestehenden und neuen Projekten unterstützen, Themen angehen, die bisher aus Kapazitätsgründen nicht angegangen werden konnten und dafür sorgen, dass auch bei Krankheit oder Urlaub das Klimaschutzmanagement fortgeführt werden kann.

 

Aufgaben

·         Unterstützung der Sachgebiete bei

o   Dezentrales KSM

o   Nachhaltige Beschaffung

o   Prüfung Klimarelevanz und Alternativen

·         Unterstützung der Klimaschutzmanagerin bei

o   Maßnahmen aus dem EEA

o   Kampagnen

o   Planung weiterer Maßnahmen

o   Ber atung

o   Öffentlichkeitsarbeit

o   Veranstaltungen

o   Gremienarbeit

o   Themen, für die bisher keine Kapazitäten waren, wie z.B. Mobilität

·         Vertretung der Klimaschutzmanagerin bei Urlaub & Krankheit

 

Aufwand

Die Personalkosten bei einer Einstufung in Entgeltgruppe 11 Stufe 2 würden 71.762,06 € jährlich betragen.

 

Hinzu kommt das notwendige Budget von 38.000 € für:

 

25.000 € Öffentlichkeitsarbeit:

-          Erstellung & Druck von Flyern, Postern & Broschüren

-          Veranstaltungen

10.000 € Beratungsleistung:

-          Referierende für Schulungen & Veranstaltungen

-          Beratungsleistung

3.000 € Reisekosten & Schulungen:

-          Weiterbildungen

 

Somit belaufen sich die Kosten auf:

Jährlich: 71.762,06€ + 38.000€ = 109.762,06€

 

Für weitere Maßnahmen wird das bestehende Budget der Klimaschutzmanagerin genutzt.

 

Fazit

Die Schaffung der drei Stellen ist nach Auffassung der Klimaschutzmanagerin das notwendige Minimum, um der Erreichung des Klimaziels ein Stück näher zu kommen und um notwendige Vorkehrungen für die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels treffen zu können. Von dem Personal profitieren sowohl die Gemeinden als auch der Landkreis direkt. Zudem besteht die Möglichkeit einer Förderung. Angemerkt werden muss jedoch, dass die Beantragung von Förderungen sehr zeitintensiv ist und die investierte Zeit bei der Umsetzung von anderen Klimaschutzmaßnahmen fehlt (weil es nur eine Klimaschutzmanagerin gibt).

 

Bei der Planung wurde ein sehr geringes Budget für die Stellen angerechnet. Die personelle Verstärkung ist dringend notwendig.

 

Der geringe Budgetansatz sorgt dafür, dass möglichst die Kreisumlage nicht erhöht werden muss und den Gemeinden so nicht weniger Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung stehen. Im Gegenteil, mit den zusätzlichen Stellen vergrößern sich ihre Ressourcen.

 

Die gesamten Kosten belaufen sich im Jahr auf maximal 356.286,18€ für alle drei zusätzlichen Stellen samt ihrem Budget. Sollte eine Förderung erzielt werden können, belaufen sich die Kosten für die drei zusätzlichen Stellen samt ihrem Budget auf voraussichtlich 180.791,09€. Die reinen Personalkosten für die drei Stellen betragen jährlich ohne Förderung 215.286,18€, mit Förderung mindestens 107.643,09€.

 

Das bisherige Gesamtbudget der Klimaschutzmanagerin könnte ausreichen um die Stellen samt Budget zusätzlich zu finanzieren, da durch die zusätzlichen Stellen mehr Kapazitäten vorhanden wären, so dass weniger externe Leistung beansprucht werden müsste und somit könnten Kosten gespart werden. Zudem sind 2023 voraussichtlich auch die sehr kostenintensiven Projekte abgeschlossen. Ein Budget von insgesamt 900.000 wäre ausreichend für alle 4 Stellen (bisheriges KSM und 3 zusätzlichen Stellen) samt ihrem Budget. 

 

Stellungnahme der Amtsleitung:

Die Amtsleitung unterstützt und wertschätzt die Arbeit der Klimaschutzmanagerin sehr. Faktisch wurden die Kapazitäten in diesem Bereich mit Ausscheiden des Amtsvorgängers, Hans Gröbmayr um 0,9 VZÄ erhöht, da Herr Gröbmayr mit 90 % Anteil seiner Arbeitszeit als Geschäftsführer der Energieagentur fungiert hat und mit 10 % als Klimaschutzmanager. Auch wurden und werden die VZÄ in der Energieagentur in den letzten Jahren deutlich ausgebaut, was dem Vergleich mit den anderen Landkreisen ohne Energieagentur durchaus standhält.

Die Amtsleitung hat jedoch in den vergangenen Beratungen zu diesem Thema anerkannt, dass die Kapazitäten im Klimaschutzmanagement durchaus an der Grenze sind und gerade im Vergleich zum Landkreis München eine Stärkung in diesem Bereich unterstützt werden sollte. In Abwägung mit den weiteren Herausforderungen des Landkreises (Bildung, Ausbau ÖPNV, Radwege, Kreisklinik, …) sowie der finanziell angespannten Situation und auch der der Finanzsituation der Städte und Gemeinden unterstützt die Amtsleitung die drei gewünschten Stellen nicht in vollem Umfang, explizit wird die Stelle zur Förderung der Gemeinden nicht unterstützt. So haben die Gemeinden im Landkreis Ebersberg die Möglichkeit, sich über die Energieagentur eines Teilzeitklimaschutzmanagements zu bedienen. Auch sollten aus grundsätzlichen Erwägungen die organisatorischen Zuständigkeiten getrennt werden.

Die Amtsleitung unterstützt folgenden Vorschlag:

 

  • Ein VZÄ zur Unterstützung / Erweiterung des Klimaschutzmanagements wie in der dritten Position beschrieben.

 

Alternativ könnte eine solche Stelle ganz oder teilweise in der Liegenschaftsverwaltung angesiedelt werden, um zunächst die Umsetzung der dort schon bekannten Klimaschutzmaßnahmen an den Liegenschaften des Landkreises zu unterstützen.

 

  • Ein VZÄ für das Klimaanpassungskonzept, dezidiert begrenzt auf drei Jahre und unter der Voraussetzung, dass diese Stelle durch den Bund gefördert wird.

 

Alternativ könnte diese Stelle auch in der Energieagentur angesiedelt werden. Dies macht auch deshalb Sinn, weil die Strukturen der beiden Landkreise sehr ähnlich sind und ein Konzept für beide Landkreise sinnvoll sein könnte. Eine etwaige Förderung durch den Bund ist zu prüfen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv, bei Stellenerweiterung, denn mehr Stellen leisten mehr Klimaschutz

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Beschluss nach Beratung im ULV-Ausschuss.

 

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Abhängig vom Beschluss.