a) Beauftragung der WBE gKU
b) Zustimmung zur Änderungssatzung der WBE gKU
a) Beauftragung der WBE gKU
Die Kreisklinik
Ebersberg gGmbH benötigt dringend bezahlbaren Wohnraum vor allem für das
Pflegepersonal. Die vorhandenen Personalwohnbauten sind alt und unattraktiv,
trotzdem voll und können den Bedarf weit nicht decken. Obwohl im August 2022
der erste Personalwohnbau mit 22 Wohnungen bezugsfertig durch die Wohnbaugesellschaft
gKU umgesetzt wird, deckt dies nicht den Bedarf nach Wohnraum für das Personal
ab. Mit diesem Neubau an der Pfarrer-Guggetzer-Straße kommen 19 Philippinischen
Pflegekräfte dazu, die untergebracht werden müssen. Es besteht schon eine Warteliste mit 22
Mitarbeitern für Apartments und 15 Mitarbeiter für 2-Zimmer Wohnungen. Es kommt
3- bis 4-mal im Jahr die Nachfrage bzw. der Bedarf nach 3 bis 4- Zimmer
Wohnungen. Wohnraum auf dem freien Markt ist aber nicht zu gewinnen. Die Klinik
wird ab 2020 aufgrund der Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung (PPuGV)
wirtschaftliche Nachteile erleiden, sollte es ihr nicht gelingen die aktuell
freien 30 Pflegestellen qualifiziert zu besetzen. Neue, qualifizierte
Pflegemitarbeiter sind aber nur in Kombination mit günstigem, bezahlbaren
Wohnraum zu gewinnen.
Die Planungen für den zweiten Personalwohnbau an der von-Scala-Straße
sind eingeleitet und derzeit in Abstimmung mit der Regierung Oberbayern. Es
müssen nach aktuellem Stand Umplanungen durchgeführt werden. Es handelt sich um
das Grundstück mit der Flurnummer 824/7 der Gemarkung Ebersberg. Die Größe des
Grundstücks beträgt 2.413 m². Nach den ersten Planungen sollen 60 Wohnungen mit
einer Tiefgarage (natürlich belüftet) entstehen. Laut den Berechnungen dafür
belaufen sich die Baukosten auf 15 bis 20 Mio. €.
Bei bestem Verlauf könnte 2023 mit der Bebauung des Grundstückes begonnen
werden. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll die WBE gKU beauftragt werden. Bei
diesem großen Bauprojekt ist damit zu rechnen, dass hier eine europaweite
Ausschreibung durchgeführt werden muss. Hierzu ist die aktuelle Beschlusslage
im Verwaltungsrat der WBE gKU anzupassen, die derzeit eine europaweite
Ausschreibung ausschließt. Leider wird das bisher von der WBE praktizierte
Vorgehen der Beauftragung eines Generalübernehmers von der Regierung zunehmend
kritisch beobachtet, sie möchte gewerkeweise Vergaben. Nach Überzeugung der WBE
hat dies aber große Nachteile, sowohl bezüglich der Kostensicherheit
(Nachträge) als auch bezüglich einer rechtzeitigen Umsetzung wegen der
Insolvenzgefahr von Unternehmen. Auch Lieferengpässe kann man mit einem
Generalunternehmer deutlich besser verhandeln, als wenn man es mit zahlreichen
Gewerken zu tun hat.
Als erster Schritt wäre die Beauftragung des Kreistags an die WBE gKU
erforderlich. Dann kann die WBE unverzüglich die Bauvoranfrage bei der Stadt
Ebersberg stellen. Gleichwohl werden die Planungen fortgesetzt werden
(Abstimmung mit der Stadt Ebersberg, Regierung von Oberbayern und Vorbereitung
der Bauvoranfrage).
Im Änderungsvertrag im Pachtvertrag vom 20.05.2019 ist das Grundstück mit
der Flurnummer 824/7 seit dem 01.06.2019 nicht mehr enthalten. Der Aufsichtsrat
der Kreisklinik hat am 07.03.22 folgendes einstimmig beschlossen:
„Der
Aufsichtsrat beantragt beim Landkreis Ebersberg zeitnah auf dem Grundstück Fl.
Nummer 824/7 möglichst viele, bedarfsgerechte, geförderte und bezahlbare
Wohnungen in Zusammenarbeit mit der WBE gKU herzustellen.“
b) Zustimmung
zur Änderungssatzung der WBE gKU
Mit dem Bau der Personalwohnungen für das Klinikpersonal der Kreisklinik Ebersberg in der von-Scala-Straße in Ebersberg soll 2023 begonnen werden. Der Landkreis Ebersberg als Grundstückseigentümer muss dafür die Aufnahme dieses Grundstückes in die Unternehmungssatzung der Wohnbaugesellschaft gKU beschließen. Die rechtsaufsichtliche Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur Änderungssatzung mit dem Wortlaut für den folgenden Paragrafen für die Unternehmenssatzung wurde eingeholt, die Zustimmung der Regierung liegt bereits vor:
„In §
2 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Worten (von-Scala-Straße in Ebersberg) die
Worte und der Fl-Nr. 824/7 der Gemarkung Ebersberg eingefügt“.
Die Änderungssatzung ist auch von der Stadt Grafing und den Gemeinden Moosach und Anzing zu beschließen, ebenso vom Verwaltungsrat per einstimmigen Beschluss.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
- Mit der Umsetzung der Errichtung von
Personalwohnbauten für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH auf dem Grundstück
des Landkreises Fl-Nrn. 824/7 Gemarkung Ebersberg mit einer Größe von
2.413 qm wird das gemeinsame Kommunalunternehmen Wohnbaugesellschaft
Ebersberg beauftragt.
- Voraussetzung ist, dass eine Förderfähigkeit
nach dem KommWFP gegeben ist und eine satzungskonforme Umsetzung (günstiger
Wohnraum) erfolgen kann.
3.
Die Änderungssatzung zur Aufnahme des
Grundstückes in der von-Scala-Straße gemäß Anlage 3 wird beschlossen. Der Landrat wird beauftragt und
ermächtigt die Änderungssatzung zu unterzeichnen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Wenn das Vorhaben von der WBE gKU realisiert
wird, kann das Förderprogramm des Freistaates Bayern (KommWFP) genutzt werden.
Bevorzugt sollte der Landkreis den nicht
durch Zuschüsse gedeckten Investitionsanteil (bis zu 50 % der
Investitionskosten) als zinsverbilligtes Darlehen der WBE gKU zur Verfügung
stellen. Es handelt sich um rentierliche Schulden. Der komplette Schuldendienst
(Zins und Tilgung) wird von der WBE gKU geleistet.
Sollte die Aufnahme des Kredites das
Portfolio des Landkreises zu stark belasten, wäre alternativ auch die
Darlehensaufnahme durch die WBE gKU denkbar. Dies hätte allerdings den Nachteil
höherer Zinsen, die über die Mieten zu finanzieren wären.
Egal, wie sich der Kreistag entscheidet, der
Landkreis würde keine eigene Liquidität in das Bauvorhaben einbringen.