Betreff
Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Klimaschutzmanagement und Energieagentur Ebersberg-München gGmbH
Vorlage
2022/0709
Art
Sitzungsvorlage

Die Energieagentur Ebersberg-München (EA) sowie die Klimaschutzmanagerin (KSM) verfolgen das gleiche Ziel: den Klimaschutz voranzutreiben und möglichst das Klimaziel (Freiheit von fossilen und anderen endlichen Energieträgern bzw. Klimaneutralität bis zum Jahr 2030) zu erreichen. Hierbei arbeiten sie je nach Projekt in unterschiedlichen Konstellationen eng und effizient zusammen. Dabei gibt es klare Verantwortlichkeiten sowie Zuständigkeiten. Die Aufgabenteilung wird anhand der folgenden Beispiele dargelegt und in der Sitzung von der KSM und einem Vertreter der EA erläutert werden. Die ausgewählten Beispiele stellen lediglich einen Auszug dar und sind nicht abschließend. Dabei wird insbesondere erläutert, welche beispielhaften Aufgaben gesamtverantwortlich durch die EA und welche Aufgaben gesamtverantwortlich durch die KSM bearbeitet werden. In einigen Fällen ist die EA Dienstleisterin des Landkreises im direkten Auftrag der KSM.

Künftig wird bei den Tagesordnungspunkten immer vorangestellt, wer die Verantwortung trägt, es wird also „Klimaschutzmanagement“ oder „Energieagentur“ dem Tagesordnungspunkt vorangestellt.

 

Verantwortlichkeit der Klimaschutzmanagerin (KSM)

1. Landratsamt-interne Projekte und Aufgaben

-     Nachhaltige Beschaffung;

-     Klimarelevanztool;

-     Dezentrales KSM;

-     Gremienarbeit zu den Themen;

-     Beantwortung von internen und externen Anfragen zum Thema Klimaschutz.

 

2. Öffentlichkeitsarbeit der Klimaschutzmanagerin

Planung und Durchführung von Kampagnen, Events und ÖA-Projekten.

 

3. Klimathon

Planung, Umsetzung, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit.

 

4. Klimaanpassungskonzept

Projektleitung, Ausschreibung, Fördermittel, Planung und Organisation.

 

5. Digitaler Energienutzungsplan

Projektleitung und Auftraggeberin: Ausschreibung, Fördermittel, Gremienarbeit, Planung, Organisation. 

 

6. EEA (European Energy Award)

Projektleitung seitens der KSM: Ausschreibung, Fördermittel, Organisation, Gremienarbeit (Planung, Organisation, Sitzungsvorlagen, Präsentationen, Umsetzung, Anfragen).

 

7. Windprojekte im Landkreis

Projektleitung seitens der KSM: Motivation der Gemeinden, Förderung des interkommunalen Austauschs, Monitoring, Präsentationen, Information der Gremien/Gremienarbeit, Identifikation des gemeindeübergreifenden Unterstützungsbedarfs (z. B. bei fortgeschrittenen Projekten, landkreisweite Kampagne denkbar etc.).

 

Verantwortlichkeit bei der Energieagentur (EA)

 

1. Öffentlichkeitsarbeit der Energieagentur

Bewerben des Angebotes der Energieagentur, Pflege der eigenen Kanäle (Social Media, Homepage etc.), regelmäßige Newsletter, eigene Veranstaltungen etc.

 

2. Klimaschulen und Bildungsarbeit

Bildungsarbeit an Schulen, Kitas sowie Erwachsenenbildung (Energiespardorf etc.).

 

3. Beratungsleistungen für Bürger*innen

Bürgerenergieberatung, vorwiegend in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern (gedeckt durch Bundesförderung) sowie umfangreiches Angebot an Online-Seminaren (z. B. Basisberatungen und Fachgespräche) und Referententätigkeit bei Veranstaltungen.

 

4. Unternehmensbündnis „DIE KLIMANEUTRALEN“ und weitere Angebote an Unternehmen

Planung, Umsetzung, Organisation und Beratung der in den Landkreisen Ebersberg und München ansässigen Unternehmen im Rahmen der KLIMANEUTRALEN sowie als eigenständiges Erstberatungsangebot (alles kostenpflichtig).

 

5. Pflege von Netzwerken

Insbesondere Organisation & Durchführung der Treffen der Gemeindebeauftragten, Betrieb des Kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk Ebersberg-München.

 

6. Leistungen für Trägerlandkreise und deren Gemeinden (EA gleichermaßen als Dienstleisterin)

-     Unterstützung der Landkreise und Kommunen bei Windkraftprojekten.

-     Betreuung von ARGEn im Bereich Wind (perspektivisch im Bereich Geothermie / Fernwärme).

-     Dienstleisterin beim European Energy Award (Beratung von LKs und perspektivisch Kommunen).

-     Erstellung des Digitalen Energienutzungsplans.

-     Beratung von Gemeinden bei eigenen Förderprogrammen.

-     Betreuung der Solarpotenzialkataster.

-     Beratung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit von LK und Gemeinden

o  Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen oder Themenwochen.

o  Informationsstände auf Veranstaltungen (z. B. Elektromobilitätstage, Straßenfeste etc.).

 

FAZIT:

 

Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sind individuell klar geregelt. Die Aufgabenverteilung wird regelmäßig abgestimmt.

Die Energieagentur sowie bei Bedarf auch die Klimaschutzmanagerin stimmen sich zudem kontinuierlich mit dem Landratsamt München ab, sodass Kapazitäten gemeinsam und effizient sowie mögliche Synergien genutzt werden.

Das Treffen der Gemeinden Gemeindebeauftragten sowie das „Stadtradeln“ sind Beispiele für Tätigkeiten, die die Energieagentur ausschließlich für den Landkreis Ebersberg übernimmt. Für diese Aufgaben hat der Landkreis München die notwendigen Kapazitäten selbst geschaffen während die Kapazitäten beim Klimaschutzmanagement des Landkreises Ebersberg dafür nicht ausreichend sind.

Grundsätzlich ist das Klimaschutzmanagement der zentrale Anknüpfpunkt seitens des Landkreises zur Abstimmung und Kommunikation zwischen allen relevanten Akteuren (Energieagentur, Presse, Gemeinden, Bürgerschaft, externe Akteure, interne Abteilungen) sowie für die Weiterentwicklung des Klimaschutzes im Landkreis (einschl. Planung, Initiierung, Koordination und Monitoring, Durchführung landkreisweiter Projekte wie z. B. digitaler Energienutzungsplan), während die Energieagentur die praktische Arbeit / Zuarbeit leistet und die fachliche Tiefe gewährleistet (Beratungsleistungen, Betreuung von ARGEn oder Effizienznetzwerken, Unterstützung bei THG-Bilanzen, Erstellung von digitalen Energienutzungsplänen, Begleitung von Energiewendeprojekten in der Anlaufphase usw.).

Zusätzlich zur Planung und Umsetzung einer Klimaschutz-Strategie für den Landkreis fungiert das Klimaschutzmanagement im Wesentlichen als elementares Bindeglied zwischen Verwaltung / Landkreis und Energieagentur und ist deren erster Ansprechpartner, der sich in allen Maßnahmen um die verwaltungsinterne Koordination und Kommunikation kümmert (z. B. interne Kommunikation oder Erstellung von Sitzungsvorlagen).

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein keine Auswirkung durch Kenntnisnahme (siehe Tool in der Anlage)

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine