Künftig wird bei den
Tagesordnungspunkten immer vorangestellt, wer die Verantwortung trägt, es wird
also „Klimaschutzmanagement“ oder „Energieagentur“ dem Tagesordnungspunkt
vorangestellt.
Verantwortlichkeit
der Klimaschutzmanagerin (KSM)
1. Landratsamt-interne Projekte und Aufgaben
-
Nachhaltige Beschaffung;
-
Klimarelevanztool;
-
Dezentrales KSM;
-
Gremienarbeit zu den Themen;
-
Beantwortung von internen und externen Anfragen zum
Thema Klimaschutz.
2.
Öffentlichkeitsarbeit der Klimaschutzmanagerin
Planung und Durchführung von Kampagnen, Events und
ÖA-Projekten.
3. Klimathon
Planung, Umsetzung, Evaluation,
Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit.
4.
Klimaanpassungskonzept
Projektleitung, Ausschreibung, Fördermittel,
Planung und Organisation.
5. Digitaler Energienutzungsplan
Projektleitung und Auftraggeberin: Ausschreibung,
Fördermittel, Gremienarbeit, Planung, Organisation.
6. EEA (European
Energy Award)
Projektleitung seitens der KSM: Ausschreibung, Fördermittel, Organisation, Gremienarbeit (Planung,
Organisation, Sitzungsvorlagen, Präsentationen, Umsetzung, Anfragen).
7. Windprojekte im Landkreis
Projektleitung seitens
der KSM: Motivation der Gemeinden, Förderung des interkommunalen Austauschs,
Monitoring, Präsentationen,
Information der Gremien/Gremienarbeit, Identifikation des
gemeindeübergreifenden Unterstützungsbedarfs (z. B. bei fortgeschrittenen
Projekten, landkreisweite Kampagne denkbar etc.).
Verantwortlichkeit
bei der Energieagentur (EA)
1.
Öffentlichkeitsarbeit der Energieagentur
Bewerben des Angebotes der Energieagentur, Pflege
der eigenen Kanäle (Social Media, Homepage etc.), regelmäßige Newsletter,
eigene Veranstaltungen etc.
2. Klimaschulen und Bildungsarbeit
Bildungsarbeit an Schulen, Kitas sowie
Erwachsenenbildung (Energiespardorf etc.).
3.
Beratungsleistungen für Bürger*innen
Bürgerenergieberatung, vorwiegend in Kooperation
mit der Verbraucherzentrale Bayern (gedeckt durch Bundesförderung) sowie
umfangreiches Angebot an Online-Seminaren (z. B. Basisberatungen und
Fachgespräche) und Referententätigkeit bei Veranstaltungen.
4.
Unternehmensbündnis „DIE KLIMANEUTRALEN“ und weitere Angebote an Unternehmen
Planung, Umsetzung, Organisation und Beratung der
in den Landkreisen Ebersberg und München ansässigen Unternehmen im Rahmen der
KLIMANEUTRALEN sowie als eigenständiges Erstberatungsangebot (alles kostenpflichtig).
5. Pflege von Netzwerken
Insbesondere Organisation & Durchführung der
Treffen der Gemeindebeauftragten, Betrieb des Kommunalen
Energieeffizienz-Netzwerk Ebersberg-München.
6. Leistungen für Trägerlandkreise
und deren Gemeinden (EA gleichermaßen als Dienstleisterin)
-
Unterstützung der Landkreise und Kommunen bei
Windkraftprojekten.
-
Betreuung von ARGEn im Bereich Wind (perspektivisch
im Bereich Geothermie / Fernwärme).
-
Dienstleisterin beim European Energy Award
(Beratung von LKs und perspektivisch Kommunen).
-
Erstellung des Digitalen Energienutzungsplans.
-
Beratung von Gemeinden bei eigenen
Förderprogrammen.
-
Betreuung der Solarpotenzialkataster.
-
Beratung und
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit von LK und Gemeinden
o Unterstützung bei
der Durchführung von Veranstaltungen oder Themenwochen.
o Informationsstände
auf Veranstaltungen (z. B. Elektromobilitätstage, Straßenfeste etc.).
FAZIT:
Die Verantwortlichkeiten und
Zuständigkeiten sind individuell klar geregelt. Die Aufgabenverteilung wird
regelmäßig abgestimmt.
Die Energieagentur sowie bei
Bedarf auch die Klimaschutzmanagerin stimmen sich zudem kontinuierlich mit dem
Landratsamt München ab, sodass Kapazitäten gemeinsam und effizient sowie
mögliche Synergien genutzt werden.
Das Treffen der Gemeinden
Gemeindebeauftragten sowie das „Stadtradeln“ sind Beispiele für Tätigkeiten, die
die Energieagentur ausschließlich für den Landkreis Ebersberg übernimmt. Für
diese Aufgaben hat der Landkreis München die notwendigen Kapazitäten selbst
geschaffen während die Kapazitäten beim Klimaschutzmanagement des Landkreises
Ebersberg dafür nicht ausreichend sind.
Grundsätzlich ist das
Klimaschutzmanagement der zentrale Anknüpfpunkt seitens des Landkreises zur
Abstimmung und Kommunikation zwischen allen relevanten Akteuren
(Energieagentur, Presse, Gemeinden, Bürgerschaft, externe Akteure, interne
Abteilungen) sowie für die Weiterentwicklung des Klimaschutzes im Landkreis
(einschl. Planung, Initiierung, Koordination und Monitoring, Durchführung
landkreisweiter Projekte wie z. B. digitaler Energienutzungsplan), während
die Energieagentur die praktische Arbeit / Zuarbeit leistet und die
fachliche Tiefe gewährleistet (Beratungsleistungen, Betreuung von ARGEn oder
Effizienznetzwerken, Unterstützung bei THG-Bilanzen, Erstellung von digitalen
Energienutzungsplänen, Begleitung von Energiewendeprojekten in der Anlaufphase
usw.).
Zusätzlich zur Planung und
Umsetzung einer Klimaschutz-Strategie für den Landkreis fungiert das
Klimaschutzmanagement im Wesentlichen als elementares Bindeglied zwischen
Verwaltung / Landkreis und Energieagentur und ist deren erster Ansprechpartner,
der sich in allen Maßnahmen um die verwaltungsinterne Koordination und
Kommunikation kümmert (z. B. interne Kommunikation oder Erstellung von
Sitzungsvorlagen).
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine