Betreff
Periodischer Bericht über die Situation der ambulanten und (voll-) stationären Pflege im Landkreis Ebersberg
Vorlage
2022/0728
Aktenzeichen
22 / 48 Wo
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 29.03.2017, TOP 5

SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15

SFB-Ausschuss am 02.07.2020, TOP 9

 

Im März 2017 fasste der SFB-Ausschuss unter anderem folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

    1. alle zwei Jahre einen periodischen Bericht über die Situation der ambulanten und (voll-) stationären Pflege im Landkreis Ebersberg zu erstellen und dem SFB-Ausschuss zu berichten. Der erste Bericht ist nach Möglichkeit bis Ende 2017/ Frühjahr 2018 fertigzustellen.

 

Im SFB-Ausschuss am 02.10.2018 wurde erstmals über die Situation der Pflege im Landkreis Ebersberg für die Jahre berichtet. Ein weiterer Bericht erfolgte in der Sitzung am 02.07.2020.

 

Im Folgenden wird nun die Situation zum Berichtszeitpunkt 2020 und 2021 dargestellt.

 

 

I.     Ambulante Pflege:

 

Die ambulante Pflege liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) des Landratsamtes. Die Überwachung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MK). Gegenüber dem Landratsamt besteht keine Berichts- oder Rechenschaftspflicht.

 

 

II.    Vollstationäre Pflege:

Derzeit verfügt der Landkreis Ebersberg über 19 stationäre Einrichtungen. Dabei handelt es sich um 13 Pflegeeinrichtungen und um 6 Behinderteneinrichtungen. Darüber hinaus gibt es noch 23 Betreute Wohngruppen (im Bereich der Behinderteneinrichtungen). Eine stationäre Pflegeinrichtung wurde vom Träger zum August 2021 geschlossen. Die Bewohner konnten alle durch das Betreiben des Trägers in andere Einrichtungen umziehen.

 

Die (voll-) stationären Einrichtungen für ältere Menschen (ausgenommen Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen) sowie die stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden von der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen –Qualitätsentwicklung und Aufsicht– (FQA) beim Landratsamt Ebersberg durch regelmäßig wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen überwacht. Grundsätzlich ist einmal jährlich in jeder dieser Einrichtungen die Einhaltung der Vorgaben des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) zu prüfen.

 

Eine Veröffentlichung der Prüfberichte – auch in anonymisierter Form– kann aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Januar 2012 derzeit immer noch nicht erfolgen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Träger der Einrichtung hierzu ausdrücklich seine Zustimmung gibt. Für eine generelle Veröffentlichung der Prüfberichte gemäß Art. 17b PfleWoqG müssen vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch Regelungen getroffen werden. Bisher ist die dafür notwendige Rechtsverordnung nach Art. 25 Abs. 2a PfleWoqG noch nicht ergangen.

 

Aufgrund der Situation um Covid 19 gab es im Jahr 2020 eine Ausnahme bezüglich den turnusmäßigen Nachschauen. Mit Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurden die Regelbegehungen in der Zeit von Mitte März 2020 bis Ende August 2020 ausgesetzt. Anlassbezogene Begehungen waren davon jedoch nicht umfasst und wurden weiterhin durchgeführt.

 

 

Im Berichtszeitpunkt 2020 und 2021 fanden folgende Heimnachschauen statt:

 

Jahr 2020:

  • 10 Nachschauen in Pflegeeinrichtungen (2 turnusgemäß, 8 anlassbezogen)
  •   2 Nachschauen in Behinderteneinrichtungen (2 anlassbezogen)

 

Jahr 2021:

  • 18 Nachschauen in Pflegeeinrichtungen (11 turnusgemäß, 7 anlassbezogen)
  •   5 Nachschauen in Behinderteneinrichtungen (3 turnusgemäß, 2 anlassbezogen)

 

Mängelfeststellungen gab es überwiegend in folgenden Qualitätsbereichen:

·         Pflege und Dokumentation (z.B. Umsetzung ärztlicher Anordnungen, fehlende Dekubitusprophylaxe, Planung und Dokumentation Pflegeprozess, Durchführung Grundpflege sowie behandlungspflegerische Maßnahmen, fehlende Körperpflege, fehlende Maßnahmenplanung, unzureichendes Schmerzmanagement, fehlende Mobilität, fehlendes Ernährungsmanagement, fehlende Sturzprophylaxe)

·         Personal (z.B. unzureichende FK-Besetzung auf einzelnen Wohnbereichen, unzureichende FK-Besetzung einzelner Dienstzeiten)

·         Qualitätsmanagement (z.B. unzureichendes Beschwerdemanagement)

·         Arzneimittel (z.B. Umgang mit Betäubungsmittel, Bedarfsmedikation nicht vorrätig, keine bewohnerbezogene Aufbewahrung)

·         Hygiene (z.B. nicht Einhaltung von Hygienestandards)

·         Freiheitsentziehende Maßnahmen

·         Soziale Betreuung (fehlende Planung und Dokumentation)

 

Anzahl der Mängel im Einzelnen:

 

Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen:

 

Bereich

Anzahl 2020

Anzahl 2021

Pflege und Dokumentation

33

42

Personal

3

6

Arzneimittel

14

6

Wohnqualität / Bauliche Gegebenheiten

1

11

Hygiene

5

12

FEM

0

1

Soziale Betreuung / Lebensbegleitung

0

4

Hauswirtschaftliche Versorgung

0

0

Beschwerdebearbeitung

0

0

 

 

Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung:

 

Bereich

Anzahl 2020

Anzahl 2021

Pflege und Dokumentation

0

0

Personal

0

0

Arzneimittel

0

1

Wohnqualität / Bauliche Gegebenheiten

0

0

Hygiene

0

1

FEM

0

0

Soziale Betreuung / Lebensbegleitung

0

0

Hauswirtschaftliche Versorgung

0

0

Beschwerdebearbeitung

0

0

 

 

Darüber hinaus gab es für die FQA noch folgende Aufgabenschwerpunkte:

·         Prüfungsverfahren zur Leitung mehrerer Einrichtungen:

o   2020: 0 Anträge

o   2021: 1 Antrag (Ablehnung)

 

·         Prüfungsverfahren zur Leitung und Pflegedienstleitung (PDL) in Personalunion:

o   2020: 0 Anträge

o   2021: 0 Anträge

 

·         Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung der neuen Einrichtungs- sowie Pflegedienstleitung:

o   2020: 1 Antrag

o   2021: 3 Anträge

 

·         Überprüfung Fachkraftquote 50 %:

o   2020:   Pflegeeinrichtungen: 13 von 14

            Behinderteneinrichtungen: 4 von 6

o   2021:   Pflegeeinrichtungen: 12 von 13

Behinderteneinrichtungen: 5 von 6

 

·         Anträge nach § 27 Abs. 2 Satz 1PflBG (Gesetz über die Pflegeberufe) / Anrechnung Auszubildende auf die FK-Quote)

o   2020:   hier bestand noch keine Möglichkeit

o   2021: 6 Anträge

 

·         Nachtdienstschlüssel (1:30 – 1:40) erfüllt:

o   2020:   Pflegeeinrichtungen: 14 von 14

o   2021:   Pflegeeinrichtungen: 12 von 13

 

·         Bewohnervertretungen (Beratungen, Bestellungen):

o   Pflegeeinrichtungen: 6 gewählte Vertretungen / 7 bestellte Vertretungen

o   Behinderteneinrichtungen: 6 gewählte Vertretungen

 

·         Prüfung / Beratung der baulichen Mindestvoraussetzungen nach der AVPfleWoqG:

o   2020:   3 Beratungsgespräche gegenüber Einrichtungsträger

o   2021:   1 fachliche Stellungnahme gegenüber Bauamt

            5 Beratungsgespräche gegenüber Einrichtungsträger

 

 

Anordnungen zur Erfüllung des PfleWoqG) und der AVPfleWoqG:

Zu folgenden Bereichen wurden behördliche Anordnungen erlassen:

 

·         Sturzprophylaxe:        

o   2020: 1 Anordnung

o   2021: 1 Anordnung

 

·         Umsetzung ärztliche Anordnungen:

o   2020: 2 Anordnungen

o   2021: 0 Anordnungen

 

·         Umgang mit Arzneimittel / Betäubungsmittel:

o   2020: 1 Anordnung

o   2021: 0 Anordnungen

·         Dekubiti:

o   2020: 2 Anordnungen

o   2021: 0 Anordnungen

·         Grundpflege:

o   2020: 1 Anordnung

o   2021: 0 Anordnungen

 

·         Wundmanagement:

o   2020: 1 Anordnung

o   2021: 0 Anordnungen

 

·         Planung / Dokumentation Pflegeprozess

o   2020: 1 Anordnung

o   2021: 1 Anordnung

 

·         Notfallmanagement (Rufglocke):

o   2020: 1 Anordnung

o   2021: Anordnungen

 

Es ist zu beachten, dass jede Nachschau nur eine Momentaufnahme darstellt und dabei auch immer nur einzelne Qualitätsbereiche überprüft werden.

 

III.    Situation um Covid-19:

In den Berichtsjahren 2020 und 2021 war die Lage in den stationären Einrichtungen stark geprägt von der Situation um Covid-19 und die damit verbundenen Maßnahmen.

In sämtlichen Einrichtungen kam es zu mehr oder weniger starken Ausbrüche. Von Beginn der Pandemie bis Juni 2022 waren 1.159 Bewohner und 582 Mitarbeiter mit dem Corona Virus infiziert, bedauerlicherweise verstarben 135 Bewohner während oder nach ihrer Infizierung mit dem Virus.

Die Infektionsschutzverordnungen gaben während den verschiedenen Wellen unterschiedlich starke Regelungen vor. Gleichbleibend über den Zeitraum war die Verpflichtung der Mitarbeiter zum Tragen einer FFP2 Maske. Für Dritte (Besucher und Dienstleister) galt diese Verpflichtung ebenso, befreit hiervon waren lediglich die Bewohner.

Eine doch sehr große Einschränkung für die Bewohner war in der ersten Phase der Pandemie das Besuchsverbot sowie die Einschränkungen des harten Lockdowns (hier überwiegend das Kontaktverbot): Konnte hierdurch der Virus zwar überwiegend aus den Einrichtungen gehalten werden, litten die Bewohner doch sehr unter diesen massiven Einschränkungen.

Der Landkreis hielt während des gesamten Berichtszeitraum sein Angebot aufrecht, den Einrichtungen sowohl für das Personal als auch den Bewohner, auch dort wo kein Ausbruch zu verzeichnen war, Testungen (vorbeugend) zur Verfügung zu stellen.

 

IV.   Zusammenfassung und Ausblick

 

Im Mittelpunkt der Arbeit der FQA steht der Schutz und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Die FQA berät im Rahmen von Begehungen und Anfragen die Einrichtungen, gibt Qualitätsempfehlungen und unterbreitet bei der Feststellung von Mängeln Lösungsvorschläge. Ebenso berät und unterstützt die FQA Bewohner und Angehörige und führt bei Bedarf anlassbezogenen Prüfungen in den Einrichtungen durch.

 

Beschwerden von Bewohnern und Angehörigen betrafen überwiegend das Thema Corona und das dadurch ausgesprochene generelle Kontaktverbot. Aber auch das Tragen von Schutzmasken sowie das Testen vor Betreten der Einrichtung war hiervon betroffen.

 

Bei der Feststellung von erheblichen Mängeln werden in der Regel mit Zwangsgeld belegte Anordnungen erlassen, die den Träger verpflichten, die betreffenden Mängel umgehend abzustellen. Auch anhand von Wiederholungsnachschauen prüft die FQA, ob die Mängel abgestellt wurden.

 

Für die nächste Zeit ist wichtig, dass die Einrichtungen weiterhin ihre Fachkraftquote (50 Prozent) im Blick haben. Erfreulicherweise haben die Einrichtungen über den gesamten Berichtszeitraum diese erfüllt. Fehlende Fachkräfte können immer zu einer Qualitätsminderung führen. Deshalb ist verstärkt ein Augenmerk auf die Einarbeitung sowie Anleitung der Hilfskräfte sowie der neuen Mitarbeiter zu richten.

 

 

Seit dem Jahr 2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Statistikverfahren bezüglich des Berichtszeitraum von zwei Jahren auf ein jährliches Berichtswesen umgestellt. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, künftig dem SFB-Ausschuss jährlich zu berichten. Der nächste Bericht könnte somit im Juli 2023 für das Jahr 2022 erfolgen. Hier wird spezifisch aus der Sicht der FQA berichtet, die übrigen pflegerelevanten Themen können in den Jahresbericht des SG 62 (Jahresbericht Demografie) einfließen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.   Der SFB-Ausschuss nimmt vom Bericht über die Situation der ambulanten und (voll-) stationären Pflege im Landkreis Ebersberg Kenntnis.

2.   Der periodische Bericht zur Situation der stationären Pflege erfolgt zukünftig jährlich als Jahresbericht der FQA.

3.   Die übrigen pflegerelevanten Themen fließen zukünftig in den Jahresbericht des Sachgebiets Demografie ein.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine