Betreff
Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten; Generalsanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume - Finanzieller Anteil des Landkreises Ebersberg
Vorlage
2022/0737
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bislang in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Staatliche Realschule Vaterstetten behandelt, zuletzt in der Sitzung am 02.12.2021.

 

Der Gebäudetrakt „Naturwissenschaftliche Fachräume“ ist nach über 40 Jahren seit Inbetriebnahme der Realschule Vaterstetten dringend sanierungsbedürftig. Zudem entsprechen die naturwissenschaftlichen Fachräume nicht mehr den heutigen Unterrichtserfordernissen. Es wurde eine Machbarkeitsstudie mit Alternativen erstellt und in der Zweckverbandsversammlung vorgestellt.  Der Kostenrahmen der favorisierten Variante  – gleichzeitig die wirtschaftlichste – einschl. Risikozuschlag für die Investition, liegt bei ca. 5,5 Mio € brutto (Preisstand Januar 2021).

 

Die Maßnahme ist dringlich!

 

Die Verbandsversammlung beschloss am 02.12.2021:

 

Die Bauarbeiten zur „Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume“ sollen 2024 beginnen, unter dem Vorbehalt, dass im Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften des Landkreises Ebersberg die notwendige Personalkapazität zur Verfügung steht.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume der Realschule Vaterstetten wird befürwortet. Ebenso der von der Verbandsversammlung gewünschte Baubeginn im Jahr 2024.

2.    Die Maßnahme wird zu ca. 2/3 durch den Landkreis Ebersberg finanziert. die Maßnahme(-beteiligung) soll daher zunächst auf die Warteliste gesetzt werden.

3.    Über die Empfehlung an den Kreisausschuss und Kreistag zur Aufnahme in den Haushalt wird in der Beratung über den Haushalt ´23ff entschieden.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme muss auch die Finanzierung gesichert sein.

Der Landkreis Ebersberg trägt ca. 2/3 der Maßnahmekosten, d.h. ca. 3,7 Mio €, zzgl. mittlerweile zu berücksichtigender Preissteigerungen.

 

Diese fallen bei einem Baubeginn im Jahr 2024 im Wesentlichen 2024 (0,9 Mio € von 3,7 Mio), 2025 (1,6 Mio € von 3,7 Mio €) und 2026 (1 Mio € von 3,7 Mio €) an.