Betreff
Liegenschaften des Landkreises; PV-Konzept zu den Liegenschaften
Vorlage
2022/0738
Aktenzeichen
13
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss vom 16.06.2021, TOP Ö 4

ULV-Ausschuss vom 06.07.2021, TOP Ö 10

 

Am 16.06.2021 beschloss der ULV-Ausschuss das Maßnahmenprogramm für das Jahr 2021 des European Energy Awards (EEA). Teil dieses Beschlusses war die Erstellung eines PV-Konzepts für die Liegenschaften des Landkreises, welches der ULV-Ausschuss mit einer Gegenstimme beschloss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der im Haushalt 2021 bereitgestellten Mittel die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu unterstützen:

1.    Erstellung eines PV-Konzepts für die Liegenschaften des Landkreises

Die Energieversorgung der eigenen Liegenschaften ist im Hinblick auf die Erreichung des Klimaziels von hoher Bedeutung, da diese im direkten Einflussbereich des Landkreises steht. Zudem entspricht der Landkreis seiner gesetzlich verankerten Vorbildfunktion, indem die Emissionen der eigenen Gebäude reduziert und verfügbare Potenziale genutzt werden. Daher wurde bereits im Jahr 2010 ein PV-Konzept erstellt. Da sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaik seit 2010 in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht deutlich verändert haben, wurde eine neue Betrachtung erarbeitet. Des Weiteren ist inzwischen insgesamt eine konsequentere Maßnahmenumsetzung erforderlich, um die Klimaschutzziele des Landkreises zu erreichen, was für die eigenen Liegenschaften ebenso wie für andere Handlungsfelder gilt. Das Konzept aus 2010 hatte zum Ziel, die geeignetsten Dächer zu identifizieren, weshalb nicht alle Liegenschaften betrachtet wurden. Es wurden Anlagen vorgeschlagen, die dem technisch-wirtschaftlichem Optimum zum damaligen Zeitpunkt entsprachen, aber nicht auf eine Ausschöpfung des Potenzials hinwirken. Viele darin vorgeschlagene Anlagen wurden inzwischen umgesetzt. Nun stellt sich die Frage danach, die übrigen Dachflächenpotenziale der Liegenschaften gänzlich zu identifizieren und eine Ausnutzung technisch möglicher und wirtschaftlich vertretbarer Potenziale anzustreben.

 

Hierzu wurde eine Potenzialanalyse von der Energieagentur Ebersberg-München im Austausch mit den Liegenschaften des Landratsamtes erstellt. Es wurden zunächst alle 16 kreiseigenen Liegenschaften auf Ihr PV-Ertrags-Potenzial unter Berücksichtigung der bekannten Gegebenheiten überprüft. Obwohl bereits in den letzten Jahren laufend PV-Anlagen errichtet wurden, ist weiterhin ein hohes Potenzial verfügbarer Dachflächen vorhanden. Insgesamt stehen Flächen für die Installation von bis zu 2,8 MWP zur Verfügung, womit ca. 2,5 GWh PV-Strom erzeugt werden könnten, was wiederum in etwa dem Strombedarf von 620 Haushalten entspricht (Annahme: Jahresverbrauch pro Haushalt: 4.000 kWh). Dabei ist dringend zu beachten, dass die Bewertung nur als erste Orientierung dient, denn die genauen technischen Prüfungen (z. B. Statik, Brandschutz, Netzverträglichkeit, Zustand und Aufnahmekapazität der Niederspannungshauptverteiler etc.) wurden in diesem Schritt nicht durchgeführt. Im Sinne eines effizienten und effektiven Personaleinsatzes werden diese Aspekte erst unmittelbar im Vorfeld der jeweiligen Umsetzung geprüft, um die aktuellen Gegebenheiten zu ermitteln. Erst, wenn die detaillierten Prüfungen vorliegen, können belastbare Kostenermittlungen erfolgen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt werden. Deshalb ist zu erwarten, dass sich das Potenzial in der sukzessiven Detailbetrachtung der einzelnen Liegenschaften reduzieren wird.

 

Um einen großen Teil der identifizierten Potenziale in Umsetzung zu bringen, sollten technische Prüfungen nicht nur im Hinblick auf den Ist-Zustand durchgeführt, sondern stets beleuchtet werden, welche Maßnahmen ggf. nötig wären, um die nötigen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Dies ist insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn Sanierungsmaßnahmen am Dach in Aussicht stehen.

 

Weitere Informationen zur Potenzialanalyse sind dem Bericht inkl. Anlagen im Anhang zu entnehmen. Der Bericht wird dem ULV-Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Hinweis des Sachgebiets Kreishochbau und Liegenschaften:

 

Im Jahre 2020 wurden auf den Flächen des Landkreises Ebersberg durch PV-Anlagen 3.769.475 kwh Strom erzeugt. Der Stromverbrauch aller Liegenschaften des Landkreises

lag für diesen Betrachtungszeitraum bei ca. 2.100.000 kwh, somit wurde ein Überschuss von 44 % aus umweltfreundlicher Sonnenenergie erzielt.

 

Für das Jahr 2021 werden die Stromerträge derzeit im Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften ermittelt. Da bei allen Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen die Errichtung von PV-Anlagen vorgesehen ist, ist mit einer weiteren Steigerung der Stromproduktion durch PV-Anlagen zu rechnen. Parallel dazu erfolgt die Untersuchung der Eignung von Bestandsdächern, an denen keine Baumaßnahmen in den nächsten Jahren geplant sind.

Bereits jetzt erzeugt der Landkreis Ebersberg mehr Strom auf seinen Flächen als durch seine Liegenschaften verbraucht werden. Durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien werden fossile Energieträger verdrängt, Emissionen reduziert und die PV-Anlagen auf den Flächen des Landkreises Ebersberg tragen bereits jetzt und zukünftig erheblich zum Klimaschutz bei. 

 

Fazit:

Auf den Liegenschaften des Landkreises steht ein hohes Dachflächenpotenzial für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung. Der vorliegende Bericht ist dienlich, um das Gesamtpotenzial grob abzuschätzen, die Dächer zu priorisieren und die Ressourcenplanung für die Umsetzung zu unterstützen.

 

Zu beachten ist, dass erst, wenn alle erforderlichen technischen Prüfungen vorliegen, abschließende Aussagen zum umsetzbaren Potenzial im Hinblick auf Leistung, Stromertrag und Wirtschaftlichkeit getroffen werden können. Derzeit fehlen sämtliche technische Prüfungen wie etwa Statik, Brandschutz, Netzverträglichkeit, Zustand und Aufnahmekapazität der Niederspannungshauptverteiler. Sie wurden in diesem Schritt nicht durchgeführt.

 

Zum Verständnis: Bei älteren Gebäuden sind die Elektroverteiler nicht für so große Strommengen ausgelegt, d. h. diese müssen dann u. U. getauscht werden, was Einfluss auf die Amortisation hat. Man muss sich dann die Frage stellen, ob nicht durch eine andere bauliche Maßnahme mehr Effizienz im Klimaschutz erreicht wird.

 

Um das größtmögliche Potential für PV auf den Liegenschaften auszuschöpfen, sollen zunächst die folgenden Liegenschaften auf die Umsetzungsmöglichkeit geprüft werden.

·         Max-Mannheimer-Gymnasium Grafing

·         Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

·         Realschule Vaterstetten (Zweckverband)

 

Hierfür werden noch in 2022 die notwendigen Untersuchungen stattfinden, wie oben beschrieben (z.B.: Prüfung der Statik und des Sanierungszustandes der Dächer (Dacheindeckung, Dichtheit etc.).

 

Im Vortrag im LSV-Ausschuss wird die von der Energieagentur durchgeführte PV-Potenzialanalyse der landkreiseigenen Liegenschaften vorgestellt. Dabei wird die Vorgehensweise der Potenzialanalyse beschrieben und anschließend näher auf die Liegenschaften eingegangen, welche ein besonders hohes PV-Potenzial vorweisen. Dabei werden folgende Aspekte näher dargestellt:

 

-      Bestimmung des technischen Potenzials an installierbarer PV-Leistung

-      zu erwartende PV-Stromerzeugung

-      mögliche Betreibermodelle unter Berücksichtigung des aktuellen EEG‘s

-      eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit nach aktuellen Gegebenheiten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv (siehe Prüfung Klimarelevanz)

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner. Der Bericht sowie die geplanten nächsten Schritte werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Die Kosten für die Prüfungen sind nicht im Haushalt enthalten und müssten außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe ist noch nicht berechnet.