Betreff
MVV Regionalbus; Sonderzahlungen an Verkehrsunternehmen aufgrund gestiegener Treibstoffpreise
Vorlage
2022/0722/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die im Landkreis Ebersberg verkehrenden MVV-Regionalbuslinien werden aktuell aus­schließlich mit Diesel betrieben. Die seit dem Ukrainekrieg drastisch gestiegenen Diesel­preise haben die Busunternehmen im Landkreis stark getroffen. Im Vergleich zum März 2022 sind die Dieselpreise zwar wieder gesunken, haben sich jedoch aktuell auf einem hohen Niveau eingependelt.

 

Die in den Verträgen mit den im MVV tätigen Verkehrsunternehmen verankerten Preis­anpassungsklauseln decken lediglich zu erwartende Preissteigerungen und Preissenkungen ab. Die aktuellen Entwicklungen sind damit nicht abgedeckt und gehen über die getroffenen vertraglichen Klauseln hinaus.

 

Folglich ergeben sich bei den Unternehmen kurzfristig Liquiditätsengpässe, mittelfristig kann mit einer Unterdeckung des Betriebs gerechnet werden. Insolvenzen können nicht ausgeschlossen werden.

 

Zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität wurde den Verkehrsunternehmen Mitte März, nach Abstimmung aller MVV Aufgabenträger, ein Vorschuss in Höhe von 15% der im Januar geleisteten Zahlungen gewährt. Abhängig von den weiteren Entwicklungen können auch in Zukunft noch weitere Vorschüsse erforderlich sein.

 

Ähnlich zur aktuellen Situation, zeigte sich 2008 in Folge der Finanzkrise, eine deutliche Erhöhung der Treibstoffkosten. 2008 erfolgten außervertragliche Sonderzahlungen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, jederzeit widerruflich und befristet. Das damalige Vorgehen wurde unter Beachtung des Vergabe- und Beihilferechts mit dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt.

 

Die Verbundgesellschaft hat sich mit den Aufgabenträgern ausgetauscht, wie auf Basis der Vorgehensweise von 2008, auf die aktuelle Entwicklung reagiert werden könne.

 

Folgende Rahmenbedingungen wurden für potentielle Sonderzahlungen definiert:

               Außervertraglich

               Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der Aufgabenträger

               Jederzeit widerruflich

               (zunächst) befristet

Die Verkehrsunternehmen müssen bei den Sonderzahlungen gleichbehandelt werden, um Verstöße gegen das Vergaberecht auszuschließen und gegebenenfalls Förderrichtlinien nicht zu verletzen. Eine möglichst unbürokratische, handhabbare Lösung ist anzustreben.

 

Unter den definierten Rahmenbedingungen ist folgendes Verfahren vorgesehen:

               Dem Index 2021 (Durchschnittswert 2021 aktuell in Bearbeitung) werden die aktuellen Indexwerte Gegenüber gestellt.

               Auf dieser Grundlage wird zunächst für März 2022 (auf Basis des bereits vorliegenden Energie-Indizes März 2022) eine Sonderzahlung geleistet.

               Anschließend erfolgt eine quartalsmäßige Betrachtung am Ende des Quartals.

               Die Sonderzahlungen erfolgen längstens bis zur nächsten vertraglich regulären Anpassung (voraussichtlich April 2023).

               Gewährt wird die Sonderzahlung als monatlicher Pauschalbetrag je Linie.

 

Die MVV-Verbundlandkreise streben ein einheitliches Vorgehen zur freiwilligen Gewährung dieser Sonderzahlung an. Aus diesem Grund gibt es eine einheitliche Beschlussvorlage, der sich alle Verbundlandkreise anschließen sollen.

 

Zum Zeitpunkt des Versandes der Sitzungsvorlage, haben alle Fachausschüsse der anderen Verbundlandkreise der einheitlichen Beschlussformulierung der Verbundlandkreise bereits zugestimmt.

 

Der ULV-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 nach kurzer Diskussion den Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.            Dem außervertraglichen Kostenausgleich zur Kompensation der gestiegenen Treibstoffpreise ab März 2022 bis auf Weiteres wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens jedoch bis zur nächsten vertraglichen Indexanpassung, auf Grundlage des dargelegten Vorgehens in stets widerruflicher Weise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt.

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, der MVV GmbH die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

3.            Die MVV GmbH wird beauftragt, in Rücksprache mit der Verwaltung hinsichtlich der Fortführung der Zahlungen für den Landkreis Ebersberg die entsprechenden außervertraglichen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

4.            Der Landrat wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Treibstoffpreise jederzeit über einen Widerruf der außervertraglichen Zahlungen und damit deren vorzeitiges Ende zu entscheiden.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Auf Basis der vorliegenden Index-Werte für März 2022, ergäbe sich eine erste Sonder­zahlung des Landkreises Ebersberg von ca. 57.900 €. Diese Mehrkosten betragen etwa 15,5% im Vergleich zum Preistand März 2021 und entsprechen dem bereits gewährten Vorschuss. Der gewährte Vorschuss würde aber nicht mit der Sonderzahlung verrechnet werden, sondern erst im Laufe des Jahres abgeschmolzen werden, um die erst nachträgliche quartalsweise Abrechnung der Folgemonate abzufedern und die Liquidität der Unternehmen zu sichern.

 

Durch den Freistaat Bayern erfolgte eine Soforthilfe an den Landkreis von 49.215 € (144.750 Landkreisbürger x 0,34). Dieser Betrag wird reduziert durch die Ansprüche der im Landkreis vorhandenen Aufgabenträger Vaterstetten und PPA entsprechend der dort gemeldeten Einwohner.

 

Der für den Landkreis verbleibende Soforthilfebetrag des Freistaats beläuft sich somit auf ca. 34.465 €.

 

Der Haushalt 2022 wird im Monat März somit um ca. 23.435 € außer Plan belastet.

 

Auf Grundlage der aktuellen Entwicklung wird davon ausgegangen, dass für die Monate nach März 2022 eine geringere Sonderzahlung von Seiten des Landkreises zu leisten sein wird. Die Mehrkosten werden derzeit auf 10% - 13% prognostiziert. Bei einem gleichbleibenden Preisniveau und keiner weiteren staatlichen Unterstützung würde der Haushalt 2022 bis zum Ende des Jahres mit weiteren ca. 360.000 € belastet werden.

 

Die Sonderzahlungen für den Monat März 2022 können mit den im Haushalt eingestellten Mitteln bedient werden. Bezüglich der anderen Monate kann aufgrund der noch nicht bekannten Sonderzahlungshöhe keine finale Aussage getroffen werden. Durch 2022 geplante, allerdings nicht benötigte Haushaltsmittel (Betrieb Brennstoffzellenbusse, partielle Bedienausfälle durch Corona) besteht Handlungsspielraum im Bereich des prognostizierten Sonderzahlungsbetrags für 2022.

 

Haushaltsmittel für 2023 werden entsprechend berücksichtigt.

 

Eventuelle weitere staatliche Zahlungen aus z.B. Rettungsschirmen für die Unternehmen, würden bei zukünftigen Sonderzahlungen berücksichtigt, um eine Überkompensation auszuschließen.