Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am 19.07.2021, TOP 24 Nö
Kreistag am 02.08.2021, TOP 21 Nö
Aufsichtsratsmitglieder haben grundsätzlich Anspruch auf Entlastung in angemessenen Zeitabständen nach der Rechnungslegung und Tätigkeitsbericht, im Regelfall also jährlich. Nach einer Empfehlung des BKPV wurde erstmals für 2013 die Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung herbeigeführt. Davor wurde eine solche Entlastung nicht vorgenommen.
Der Aufsichtsrat der Kreisklinik hat sich in seiner Sitzung am 14.06.2021 mit dem Jahresabschluss 2020 der gGmbH befasst und beschlossen, Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung hinsichtlich des Jahresabschlusses 2020 abzugeben. Diese Empfehlungen sahen vor, das Jahresergebnis entsprechend dem Schema zur Vermeidung von Überkompensation zu verwenden. Mit diesen Empfehlungen hat sich der Kreis- und Strategieausschuss am 19.07.2021 und der Kreistag am 02.08.2021 befasst und den Landrat beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kreisklinik gGmbH entsprechende Beschlüsse zu erwirken.
Es ist nun über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 zu beschließen.
Zu beachten ist, dass bei dem Ermächtigungsbeschluss des Kreistags für den Gesellschafter weder der Landrat noch die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen dürfen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).
Aus Wettbewerbsgründen wird der Jahresabschluss der Kreisklinik gGmbH in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung erteilt.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine