zur Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen"
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 05.07.2018, TOP 06ö
SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö
SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 9.1ö
SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 16ö
Der SFB-Ausschuss fasste am 01.10.2019 folgenden einstimmigen Beschluss:
- Der SFB- Ausschuss beschließt die neue „Richtlinie des Landkreises
Ebersberg zur Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen“ mit Wirkung zum
01.01.2020. Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 12
zur Niederschrift.
- Dem Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 15.06.2018 ist damit
vollumfänglich entsprochen, da ein gesichertes Kurzzeitpflegemodell für
den Landkreis Ebersberg erarbeitet wurde, welches durch die Ergebnisse der
Pflegebedarfsplanung im Jahr 2020 bedarfsgerecht angepasst werden kann und
in die Zuständigkeit der Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus
fällt.
Die am 01.10.2019 beschlossene Fassung der „Richtlinie des Landkreises Ebersberg zur Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen“ (vgl. Anlage 1) läuft zum 31.12.2022 aus. Über den Fortbestand der Richtlinie ist im Rahmen der Sitzung zu entscheiden.
Ziel der Richtlinie war es, im Landkreis Ebersberg bis zu acht feste Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, fördert der Landkreis jeden geschaffenen Kurzzeitpflegeplatz mit einer Pauschale von 4.240,- Euro unter der Bedingung, dass die stationäre Pflegeeinrichtung einen positiven Förderbescheid nach der „Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)“ des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (Az. 43c-G8300-2018/146-33) vom 08. August 2018 vorlegen kann. Die vom Landkreis Ebersberg ausgereichte Förderpauschale dient dabei als Ausgleich für den höheren Verwaltungsaufwand, den die Kurzzeitpflege im Vergleich zur stationären Dauerpflege erforderlich macht.
Nach einer Laufzeit von nunmehr zwei Jahren bleibt festzustellen, dass die mit der Förderrichtlinie angestrebte Zielsetzung, im Landkreis Ebersberg bis zu acht Kurzzeitpflegeplätze zusätzlich einzurichten, deutlich verfehlt wurde. Lediglich eine Einrichtung bietet zwei feste Kurzzeitpflegeplätze an und nimmt hierfür die Landkreisförderung in Anspruch. Dessen ungeachtet benötigt der Landkreis Ebersberg dringend weitere feste Kurzzeitpflegeplätze, wie die Berechnungen im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept auf Seite 177 ff.( 1 (lra-ebe.de), als auch die Rückmeldungen u.a. der Pflegeberaterinnen des Pflegestützpunktes deutlich machen.
Auch wenn die gewünschte Anzahl an festen Kurzzeitpflegeplätzen bisher nicht erreicht wurde, empfiehlt es sich, die Richtlinie in einer redaktionell überarbeiteten Version (vgl. Anlage 2) um weitere zwei Jahre fortzuführen, um der Verwaltung Zeit zu verschaffen, die stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis zur Schaffung weiterer Kurzzeitpflegeplätze zu bewegen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der SFB- Ausschuss verlängert die
„Richtlinie des Landkreises Ebersberg zur Förderung von festen
Kurzzeitpflegeplätzen“ um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024. Die
redaktionell überarbeitete Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses und
Anlage zur Niederschrift.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, nochmals auf die stationären Pflegeeinrichtungen des Landkreises
zuzugehen und für die Inanspruchnahme der Richtlinie zu werben.
Auswirkung auf den Haushalt:
Für die Umsetzung des Beschlusses fallen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Kosten in Höhe von maximal 34.000,- Euro an (8 Plätze * 4.240,- € = 33.920,-).