Betreff
Pauschalzuschuss Caritaszentrum Ebersberg; Erziehungsberatungsstelle
Vorlage
2022/0781
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 15ö

 

Die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers und vertraglich seit 1990 auf das Caritas-Zentrum Ebersberg übertragen.

 

Die Erziehungsberatungsstelle der Caritas in Grafing mit einer Außenstelle in Markt Schwaben weist in ihrem Haushaltsplan für 2023 Gesamtkosten in Höhe von 707.709,72 Euro aus. Der daraus resultierende vertragliche Finanzierungsanteil des Landkreises beläuft sich auf 562.922,21 Euro.

 

Der Finanzierungsanteil des Landkreises steigt damit um 2.655,28 Euro gegenüber dem Ansatz des Jahres 2022, das entspricht einer Erhöhung von 0,47 %. Auf die Ursachen der Kostensteigerung wird die Kreisgeschäftsführerin des Caritas-Zentrums Ebersberg, Frau Alexandra Bohn, in ihrem Sachvortrag eingehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Die vom Caritas-Zentrum beantragte Kostenbeteiligung in Höhe von 562.922,21 Euro an der als Pflichtaufgabe des Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023, genehmigt.

 

Kostenbeteiligung lt. Antrag:          562.922,21 Euro

(Veränderung zu 2022:                  +    2.655,28 Euro    = + 0,47 %)

 

  1. Wie bisher wird die Kostenbeteiligung nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es fallen Ausgaben in Höhe von 562.922,21 Euro an. Diese liegen um 2.655,28 Euro bzw. 0,47 % über dem Zuschussbedarf des Vorjahres.

 

 


Entwicklung der Zuschussgewährung in den vergangenen Jahren

 

HH-Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

 

beantragter
Landkreis-zuschuss

421.712,00 €

422.767,12 €

445.615,13 €

473.094,95 €

498.201,92 €

552.885,33 €

560.266,93 €

562.922,21 €

 

%-Veränderung
zum Vorjahr

0,47%

0,25%

5,40%

6,17%

5,31%

10,98%

1,34%

0,47%

 

Differenz

- 38.164,51 €

-   6.322,43 €

       816,04 €

   8.568,18 €

- 9.363,86 €

- 57.846,96 €

Spitzen-abrechnung in 2023

Spitzabrechnung in 2024

 

Spitzab-rechnung

383.547,49 €

416.444,69 €

446.431,17 €

481.663,13 €

488.838,06

495.038,37 €

 

%-Veränderung zum Vorjahr

-2,48%

8,58%

7,20%

7,89%

1,47%

1,25%