Betreff
Pauschalzuschuss Caritaszentrum Ebersberg; Schreibabyberatung
Vorlage
2022/0782
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 17ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 6ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 15ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 15ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 9ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 16ö

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger bezuschusst die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritas-Zentrums bei ihrem Beratungsangebot für Eltern von 0 bis 3-jährigen, auch Schreibabyberatung genannt.

 

In einem Sachvortrag wird der Verwendungszweck auf Wunsch von einem Vertreter des Caritas-Zentrums Grafing vorgestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023, dem Caritas-Zentrum Ebersberg für sein Beratungsangebot für Eltern von 0 bis 3-jährigen (Schreibabyberatung) folgenden Zuschuss:

 

Zuschuss lt. Antrag:             10.491,14 Euro

(Veränderung zu 2022:       +     185,50 Euro    = 1,80 %)

 

  1. Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

 

  1. Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2023 eingeplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es entstehen Aufwendungen von 10.491,14 Euro, das sind 185,50 Euro bzw. 1,80% mehr als im Vorjahr.

 


Entwicklung der Zuschussgewährung in den vergangenen Jahren

 

 

HH-Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

 

beantragter
Landkreis-zuschuss

7.652,00 €

    9.090,00 €

     9.198,00 €

       9.650,27 €

      9.978,03 €

10.305,64

10.491,14 €

 

%-Veränderung
zum Vorjahr

-6,28%

18,79%

1,19%

4,92%

3,40%

 

3,28%

1,80%

 

Differenz

    479,54 €

-   495,63 €

            -  

- €

 

-      

 


9.978,03 €

Textfeld: Spitzen-abrechnung in 2023

 

Spitzabrechnung in 2024

 

Spitzab-rechnung

8.131,54 €

  8.594,37 €

     9.198,00 €

9650,27

 

 

%-Veränderung zum Vorjahr

2,99%

5,69%

7,02%

4,92%

3,40%