Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
16.
Jugendhilfeausschuss am 18.07.2019, TOP 7ö
02.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 10ö
05.
Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 11ö
Die Fachstelle für
Suchtprävention wurde 2019 vom Landkreis übernommen und in die Stelle für
Suchtprävention und -beratung im Gesundheitsamt, SG 53, integriert. Die
Aufgaben der Suchtpräventionsfachkraft sind eng verknüpft mit den
Arbeitsfeldern der kommunalen Jugendarbeit und des Jugendschutzes im
Kreisjugendamt Ebersberg, der Bildungsregion und der Gesundheitsregionplus.
Mit der Eingliederung der
Suchtpräventionsfachkraft im Gesundheitsamt Ebersberg können viele Synergien
genutzt werden. Die Fachkraft ist eingebunden in ein abteilungsübergreifendes
Team des Gesundheitsamtes und des Kreisjugendamtes Ebersberg, was sich auch im
gemeinsamen Auftritt auf der kürzlich modernisierten suchtlos-Website (https://suchtlos.lra-ebe.de/) zeigt, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses in der
vorhergehenden Sitzung vorgestellt wurde. Das Gesundheitsamt hat viel
Erfahrung in der Präventionsarbeit an Schulen und verfügt über gut gewachsene
Kontakte und Netzwerke.
Die Anfragesituation zur
Suchtprävention ist hoch; gerade Schulen aber auch Jugendorganisationen nehmen
das Angebot sehr gut wahr. Ziel ist eine nachhaltige Präventionsarbeit im
Landkreis Ebersberg zu gewährleisten. Neue Themen wie Mediensucht,
Essstörungen, neue Psychoaktive Substanzen erfordern eine breite
Angebotspalette, denen sich die Suchtprävention stellen muss.
Über die im Jahr 2018
gegründete Steuerungsgruppe Sucht, die u.a. mit Teilnehmern aus den Schulen,
den kommunalen Jugendpflegern sowie der Polizei besetzt ist, kann durch die
Integration der Suchtpräventionsfachkraft ins Sachgebiet 53 eine auf den
Landkreis abgestimmte Prüfung der suchtpräventiven Maßnahmen sichergestellt
werden.
Der öffentliche
Jugendhilfeträger bezuschusst die Fachstelle für Suchtprävention im
Gesundheitsamt mit einem jährlichen Kostenbeitrag.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der
Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023, dem
Gesundheitsamt des Landkreises Ebersberg folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt. Antrag:
37.500,- Euro
(Veränderung zu 2022:
- 2.500,- Euro = - 6,25%)
2.
Der
genannte Betrag wird in den Haushalt 2023 eingeplant.
Auswirkung auf den Haushalt:
Es entstehen Ausgaben im
Teilbudget des Jugendhilfeausschusses in Höhe von 37.500,00 Euro, das sind
2.500,00 Euro bzw. 6,25 % weniger als im Vorjahr. Die Gegenposition, ein Ertrag
in gleicher Höhe wird im Teilbudget des SFB-Ausschusses gebucht als „Zuschuss“
für die Suchtprävention.