Betreff
Pauschalzuschuss Gesundheitsamt; Suchtpräventionsfachkraft
Vorlage
2022/0784
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

16. Jugendhilfeausschuss am 18.07.2019, TOP 7ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 10ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 11ö

 

Die Fachstelle für Suchtprävention wurde 2019 vom Landkreis übernommen und in die Stelle für Suchtprävention und -beratung im Gesundheitsamt, SG 53, integriert. Die Aufgaben der Suchtpräventionsfachkraft sind eng verknüpft mit den Arbeitsfeldern der kommunalen Jugendarbeit und des Jugendschutzes im Kreisjugendamt Ebersberg, der Bildungsregion und der Gesundheitsregionplus.

 

Mit der Eingliederung der Suchtpräventionsfachkraft im Gesundheitsamt Ebersberg können viele Synergien genutzt werden. Die Fachkraft ist eingebunden in ein abteilungsübergreifendes Team des Gesundheitsamtes und des Kreisjugendamtes Ebersberg, was sich auch im gemeinsamen Auftritt auf der kürzlich modernisierten suchtlos-Website (https://suchtlos.lra-ebe.de/) zeigt, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses in der vorhergehenden Sitzung vorgestellt wurde. Das Gesundheitsamt hat viel Erfahrung in der Präventionsarbeit an Schulen und verfügt über gut gewachsene Kontakte und Netzwerke.

 

Die Anfragesituation zur Suchtprävention ist hoch; gerade Schulen aber auch Jugendorganisationen nehmen das Angebot sehr gut wahr. Ziel ist eine nachhaltige Präventionsarbeit im Landkreis Ebersberg zu gewährleisten. Neue Themen wie Mediensucht, Essstörungen, neue Psychoaktive Substanzen erfordern eine breite Angebotspalette, denen sich die Suchtprävention stellen muss.

 

Über die im Jahr 2018 gegründete Steuerungsgruppe Sucht, die u.a. mit Teilnehmern aus den Schulen, den kommunalen Jugendpflegern sowie der Polizei besetzt ist, kann durch die Integration der Suchtpräventionsfachkraft ins Sachgebiet 53 eine auf den Landkreis abgestimmte Prüfung der suchtpräventiven Maßnahmen sichergestellt werden.

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger bezuschusst die Fachstelle für Suchtprävention im Gesundheitsamt mit einem jährlichen Kostenbeitrag.        

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023, dem Gesundheitsamt des Landkreises Ebersberg folgenden Zuschuss:

Zuschuss lt. Antrag:                         37.500,- Euro

(Veränderung zu 2022:                     -  2.500,- Euro = - 6,25%)

 

2.    Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2023 eingeplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es entstehen Ausgaben im Teilbudget des Jugendhilfeausschusses in Höhe von 37.500,00 Euro, das sind 2.500,00 Euro bzw. 6,25 % weniger als im Vorjahr. Die Gegenposition, ein Ertrag in gleicher Höhe wird im Teilbudget des SFB-Ausschusses gebucht als „Zuschuss“ für die Suchtprävention.