Betreff
Erweiterung des Angebots Pflege-Berufsausbildung im Landkreis Ebersberg
a) Prüfantrag der CSU/FDP-Kreistagsfraktion vom 14.11.2021
b) Prüfantrag Pflegeausbildung in Teilzeit der SPD-Kreistagsfaktion vom 13.02.2022
Vorlage
2022/0786
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 8ö

 

Die Mitglieder des SFB-Ausschusses fassten am 23.03.2022 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

  1. Vom Aufbau des Ausbildungszweiges Pflegehelfer wird derzeit abgesehen, nachdem die Abfrage aktuell keinen landkreisweiten Bedarf ergeben hat und auch die Kreisklinik Ebersberg, als Träger der Fachschule, in der Sitzung des SFB-Ausschusses am 02.02.2022 hierfür ebenfalls keinen Bedarf sah. Eine erneute Abfrage soll frühestens in zwei Jahren stattfinden.
  2. Die grundsätzliche bzw. vorübergehende Verfügbarkeit des Nebengebäudes der ehemaligen Kreissparkasse Ebersberg für Zwecke der Pflegeschule oder auch andere Zwecke soll wie beschlossen in der nächsten Sitzung der der AG VgL voraussichtlich im Oktober geprüft werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Kreisklinik, eine Übergangslösung bereits zum Schuljahresbeginn 2022/23 zu realisieren.
  4. Der Prüfantrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 13.02.2022 wird im Rahmen des „Runden-Tisches Pflege“ den Pflegeeinrichtungen vorgestellt, nachdem die Bereitschaft zur Umsetzung einer Ausbildung in Teilzeit zunächst bei allen Trägern im Landkreis Ebersberg abzufragen ist.
  5. Die Entscheidung zur Realisierung einer Übergangslösung sowie zum Angebot einer Ausbildung in Teilzeit obliegt der Kreisklinik Ebersberg als Träger der Pflegefachschule. Gleiches gilt für die Öffnung der Pflegefachschule für Schüler*innen anderer Einrichtungen. Die Mitglieder des SFB- Ausschusses werden über das Ergebnis unterrichtet.
  6. Die Anträge der CSU-FDP-Fraktion vom 14.11.2021 und der SPD-Kreistagsfraktion vom 13.02.2022 werden zur Befassung an den Aufsichtsrat der Kreisklinik weitergeleitet.

 

Der Aufsichtsrat der Kreisklinik befasste sich am 20. Juni 2022 mit den Anträgen der CSU-FDP-Kreistagsfraktion und der SPD-Kreistagsfraktion und fasste unter TOP 8 folgenden Beschluss:

 

Der Aufsichtsrat nimmt vom Sachvortrag von Dr. Peter Huber Kenntnis und beauftragt die Pflegedirektion und die Geschäftsführung Kontakt zu den relevanten umliegenden Ausbildungszentren aufzunehmen um in einer Folgesitzung des Aufsichtsrates mögliche Kooperationsmodelle im Bereich Pflegeaus-, Fort- und Weiterbildung, KPH-Ausbildung usw. vorzustellen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt aufgrund der hohen Komplexität und speziellen Ausbildungsstruktur sowie der unklaren Nachfragesituation einer Teilzeitausbildung im Bereich der Pflege derzeit keine Einzellösung an der Kreisklinik Ebersberg anzubieten.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt nicht für derartige Nutzungen Räume im Sparkassengebäude in Ebersberg vorzusehen.

 

Eine weitere Befassung der Verwaltung mit den Anträgen der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 14.11.2021 und der SPD-Kreistagsfraktion vom 13.02.2022 erübrigt sich, nachdem sowohl eine Pflegeausbildung in Teilzeit als auch die übergangsweise Nutzung der Räume im Sparkassengebäude in Ebersberg, aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrates, von der Kreisklinik nicht in Betracht gezogen werden soll.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der SFB-Ausschuss hebt seinen unter TOP 8ö gefassten Beschluss vom 23.03.2022 auf.

2.    Die Prüfantrage der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 14.11.2021 und der SPD-Kreistagsfraktion vom 13.02.2022 sind vollständig abgearbeitet.

3.    Nachdem es sich bei der Pflegefachschule Ebersberg um eine Angelegenheit der Kreisklinik handelt und somit keine direkte Einflussmöglichkeit des SFB-Ausschusses auf die Pflegefachschule besteht, erübrigt sich eine weitere Befassung mit diesem Thema im SFB-Ausschuss.

4.    Der Aufsichtsrat der Kreisklinik wird gebeten, die Prüfung und den Ausbau weiterer sinnvoller Entwicklungsmöglichkeiten der Pflegeschule an der Kreisklinik zu verfolgen und den SFB-Ausschuss über die weitere Entwicklung in diesem Bereich zu informieren.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine