Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 8ö
06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 18ö
08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 5ö
11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 16ö
17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 4ö
02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 4ö
05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 4ö
I. Sachverhalt:
Der
öffentliche Träger der Jugendhilfe bezuschusst den Kreisjugendring Ebersberg
zum Zwecke der Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg. Im Jahr 2021
wurde zwischen dem Landkreis Ebersberg und dem Kreisjugendring Ebersberg ein
sog. Grundlagenvertrag vereinbart, der die Aufgaben des Kreisjugendrings und
die Höhe der finanziellen Unterstützung durch den Landkreis regelt. Der
Grundlagenvertrag wurde in der 05. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
20.10.2021 beschlossen und ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten.
Auf
Grundlage dieses Vertrags beantragt der Kreisjugendring Ebersberg Mittel in
Höhe von 536.311,16 € für den Haushalt 2023. Die genaue Aufstellung ist der beigefügten
Anlage 1 zu entnehmen.
Ein Vertreter des
Kreisjugendrings stellt den Sachverhalt dar.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem
Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich
der Genehmigung des Haushalts 2023, dem Kreisjugendring Ebersberg, auf Basis
der als Anlage beigefügten Kostenübersicht, einen Zuschuss in Höhe von 536.311,16
Euro.
Kostenbeteiligung
lt. Anlage: 536.311,16 Euro
(Veränderung
zu 2022: - 40.805,84
Euro = -7,1 %)
Personalkosten
in Höhe von 257.451,63 Euro
Der
Kreisjugendring Ebersberg verfügt gemäß Grundlagenvertrag über ein
Stellenvolumen von 5,27 VZÄ (inklusive FSJ, Praktikant*innen und
Reinigungsservice). Die Hochrechnung der Personalkosten wurde vom
Personalservice des Landratsamtes zum Stand 16.08.2022 durchgeführt.
Gegenüber
dem Vorjahr wurden 0,5 VZÄ (Federführendes Amt der Partnerschaft für
Demokratie) vom Kreisjugendring an den Landkreis zurück übertragen. Der damit
verbundene Personalwechsel in das Sachgebiet 62- Sozialplanung und Demografie erfolgte
vereinbarungsgemäß zum 01.04.2022.
Sachkosten
in Höhe von 278.859,53 Euro, die sich wie folgt aufteilen:
1.
Mittel für den Geschäftsstellenbetrieb: 75.741,- Euro
Die Sachkosten beinhalten Miete, Nebenkosten,
Betriebskosten und Geschäftsausstattung. Etwaige Preissteigerungen bei den
Energiekosten sind noch nicht berücksichtigt.
2.
Mittel für die Förderung der Jugendarbeit: 143.000,- Euro
Mittel für die Förderung der Jugendarbeit
gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Zuschussrichtlinien, sowie die
Mittel für die Jugendleiter*innenförderung. In diesem Bereich mussten Kürzungen
vorgenommen werden, um die vom Landkreis gewünschten Einsparungen erfüllen zu
können. Eine Erhöhung auf die ursprüngliche Summe ist für den Haushalt 2024
geplant.
3. Projekte
und Aktivitäten: 60.118,53 Euro
Mittel
für die Darstellung der inhaltlichen Arbeit des Kreisjugendrings
Der
Haushalt des Kreisjugendrings entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:
HH-Jahr |
IST 2014 |
IST 2015 |
IST 2016 |
IST 2017 |
IST 2018 |
IST 2019 |
IST 2020 |
IST 2021 |
Plan 2022 |
Plan 2023 |
bean- tragter Land-kreis- zu-schuss |
207.313,14 € |
186.890,84 € |
186.725,86 € |
219.507,90 € |
372.227,02 € |
400.555,72 € |
426.836,88 € |
501.448,13 € |
577.117,00 € |
536.311,16 € |
%-Ver- änder- ung zum
Vorjahr |
0,0% |
-9,9% |
-0,1% |
17,6% |
69,6% |
7,6% |
6,6% |
17,5% |
15,1% |
-7,1% |
Der Kreisjugendring
Ebersberg ist stets bemüht, Einsparpotentiale zu finden und durch die Nutzung
von Synergieeffekten (z.B. Beteiligung an Ausschreibungen des Landratsamtes zur
Beschaffung von Büro- und Organisationsmitteln) Kosten zu sparen.
Der Kreisjugendring
Ebersberg wird, wie auch in der Vergangenheit, die Mittel sparsam und
wirtschaftlich einsetzen, um die satzungsgemäßen Aufgaben und Beschlüsse, gemäß
der Finanzordnung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R., zu erfüllen.