Betreff
Kreisjugendring Ebersberg; Vorstellung des Haushalts 2023
Vorlage
2022/0788
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 8ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 18ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 5ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 4ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 4ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 4ö

I.          Sachverhalt:

 

Der öffentliche Träger der Jugendhilfe bezuschusst den Kreisjugendring Ebersberg zum Zwecke der Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg. Im Jahr 2021 wurde zwischen dem Landkreis Ebersberg und dem Kreisjugendring Ebersberg ein sog. Grundlagenvertrag vereinbart, der die Aufgaben des Kreisjugendrings und die Höhe der finanziellen Unterstützung durch den Landkreis regelt. Der Grundlagenvertrag wurde in der 05. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.10.2021 beschlossen und ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten.

 

Auf Grundlage dieses Vertrags beantragt der Kreisjugendring Ebersberg Mittel in Höhe von 536.311,16 € für den Haushalt 2023. Die genaue Aufstellung ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

Ein Vertreter des Kreisjugendrings stellt den Sachverhalt dar.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023, dem Kreisjugendring Ebersberg, auf Basis der als Anlage beigefügten Kostenübersicht, einen Zuschuss in Höhe von 536.311,16 Euro.

 

Kostenbeteiligung lt. Anlage:              536.311,16 Euro

(Veränderung zu 2022:                          - 40.805,84 Euro = -7,1 %)

Auswirkung auf Haushalt:

 

Personalkosten in Höhe von 257.451,63 Euro

 

Der Kreisjugendring Ebersberg verfügt gemäß Grundlagenvertrag über ein Stellenvolumen von 5,27 VZÄ (inklusive FSJ, Praktikant*innen und Reinigungsservice). Die Hochrechnung der Personalkosten wurde vom Personalservice des Landratsamtes zum Stand 16.08.2022 durchgeführt.

 

Gegenüber dem Vorjahr wurden 0,5 VZÄ (Federführendes Amt der Partnerschaft für Demokratie) vom Kreisjugendring an den Landkreis zurück übertragen. Der damit verbundene Personalwechsel in das Sachgebiet 62- Sozialplanung und Demografie erfolgte vereinbarungsgemäß zum 01.04.2022.

 

Sachkosten in Höhe von 278.859,53 Euro, die sich wie folgt aufteilen:

 

1.    Mittel für den Geschäftsstellenbetrieb: 75.741,- Euro

 

Die Sachkosten beinhalten Miete, Nebenkosten, Betriebskosten und Geschäftsausstattung. Etwaige Preissteigerungen bei den Energiekosten sind noch nicht berücksichtigt.

 

2.   Mittel für die Förderung der Jugendarbeit: 143.000,- Euro

 

Mittel für die Förderung der Jugendarbeit gemäß der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Zuschussrichtlinien, sowie die Mittel für die Jugendleiter*innenförderung. In diesem Bereich mussten Kürzungen vorgenommen werden, um die vom Landkreis gewünschten Einsparungen erfüllen zu können. Eine Erhöhung auf die ursprüngliche Summe ist für den Haushalt 2024 geplant.

 

3.   Projekte und Aktivitäten: 60.118,53 Euro

 

      Mittel für die Darstellung der inhaltlichen Arbeit des Kreisjugendrings

 

Der Haushalt des Kreisjugendrings entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

 

HH-Jahr

IST 2014

IST 2015

IST 2016

IST 2017

IST 2018

IST 2019

IST 2020

IST 2021

Plan 2022

Plan 2023

bean-

tragter Land-kreis-

zu-schuss

207.313,14          

186.890,84 €

186.725,86 €

219.507,90 €

372.227,02 €

400.555,72 €

426.836,88 €

501.448,13 €

577.117,00 €

536.311,16 €

%-Ver-

änder-

ung zum Vorjahr

0,0%

-9,9%

-0,1%

17,6%

69,6%

7,6%

6,6%

17,5%

15,1%

-7,1%

 

Der Kreisjugendring Ebersberg ist stets bemüht, Einsparpotentiale zu finden und durch die Nutzung von Synergieeffekten (z.B. Beteiligung an Ausschreibungen des Landratsamtes zur Beschaffung von Büro- und Organisationsmitteln) Kosten zu sparen.

 

Der Kreisjugendring Ebersberg wird, wie auch in der Vergangenheit, die Mittel sparsam und wirtschaftlich einsetzen, um die satzungsgemäßen Aufgaben und Beschlüsse, gemäß der Finanzordnung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R., zu erfüllen.