Betreff
Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU; Änderungssatzung zur Aufnahme der neuen Grundstücke in der Gemeinde Anzing
Vorlage
2022/0798
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Gemeinde Anzing ist seit Dezember 2019 Mitglied der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU und hat im Zuge dessen auch das Grundstück mit der Flurnummer 775/1 der Gemarkung Anzing eingebracht.

 

Die Gemeinde Anzing hat in Ihrer Gemeinderatssitzung am 02.08.2022 beschlossen, dass das schon zur Verfügung gestellte Grundstück mit der Flurnummer 775/1 mit der Gemarkung Anzing (Schulstraße 23) um die Grundstücke mit der Flurnummer 775/12 (Schulstraße 25) und der Flurnummer 775/11 (Loherweg 2) erweitert werden soll (siehe Anlage 1). Grund für diese Grundstückserweiterung ist, dass aus Kostengründen keine Tiefgarage mehr gebaut werden soll. Die Parkplätze sollen oberirdisch ausgewiesen werden.

 

Die Änderungssatzung ist gemäß Anlage 2 erstellt, muss aber in dieser Form noch von der Regierung von Oberbayern genehmigt werden. In diesem Zuge, wird mit der Regierung auch besprochen, ob eine übersichtlichere Variante der Änderungssatzung bzgl. Grundstücksaufnahmen durch eine separate Grundstücksliste, die als Anlage zur Satzung stetig aktuell gehalten wird, genehmigt wird.

 

Die Aufnahme dieser neuen Grundstücke wurde bereits am 18.10.2022 in der Verwaltungsratssitzung der WBE gKU beschlossen. Nun können die Mitgliedsgemeinden und der Landkreis den Beschluss zur Grundstückaufnahme in Ihren Gremien einholen sowie die Beauftragung und Ermächtigung zur Unterschrift der Änderungssatzung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Die Aufnahme der Grundstücke Fl-Nr. 775/12 (Schulstraße 25) und Fl-Nr. 775/11 (Loherweg 2) der Gemarkung Anzing in die Unternehmenssatzung der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt die freigegebene Änderungssatzung der Regierung von Oberbayern zu unterschreiben.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine.