Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
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SFB-
und LSV-Ausschuss am 04.10.2017
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Kreis-
und Strategieausschuss am 09.10.2017
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SFB-Ausschuss
am 05.10.2018
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LSV-Ausschuss
am 27.05.2019
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SFB-Ausschuss
am 29.05.2019
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SFB-Ausschuss
am 29.06.2021
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SFB-Ausschuss
am 23.03.2022
·
LSV-Ausschuss
am 06.04.2022
Die in Abstimmung zwischen der Schulfamilie und der Schulverwaltung (SG 11) erarbeiteten Raumprogramme für eine fünf- und auch eine sechszügige Erweiterung wurden im Rahmen des SFB-Ausschusses am 23.03.2022 vorgestellt und folgender Beschluss gefasst:
Die
vorgelegten Raumprogramme für eine fünf- bzw. eine sechszügige Erweiterung des
Gymnasiums Kirchseeon sollen im Rahmen einer von LSV-Ausschuss am 06.04.2022 zu
beauftragenden Machbarkeitsstudie näher untersucht werden.
Erst nach einem vergleichenden Kostenrahmen wird der SFB-Ausschuss dem Kreistag die Entscheidung für eine Umsetzung vorschlagen.
Die Grundlagen für die Angebotseinholung einer Machbarkeitsstudie mit entsprechenden Terminen wurde dem LSV-Ausschuss am 06.04.2022 vorgestellt und folgender Beschluss gefasst:
Die
Verwaltung wird beauftragt eine Machbarkeitsstudie für die Untersuchung
alternativen Varianten einer fünf- und einer sechszügigen Erweiterung des
Gymnasiums Kirchseeon in Auftrag zu geben.
Grundlage
hierfür sind die, durch den SFB-Ausschuss freigegebenen, Raumprogramme für eine
fünf- und eine sechszügige Erweiterung, das Pädagogische Konzept des Gymnasiums
Kirchseeon, sowie der Rahmenterminplan Stand 21.03.2022.
Auf
Grundlage der zuvor genannten und gefassten Beschlüsse erfolgte eine
Angebotseinholung für die Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie für eine
mögliche Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon (fünf- oder sechszügig). Nach
Angebotsauswertung konnte der Zuschlag an das Architekturbüro Garbe+Garbe aus
Ebersberg erteilt werden.
Maßnahmenbeschreibung:
Der
Gebäudekomplex des Gymnasiums Kirchseeon wurde auf einem 31.200 m² großen
Grundstück (Fl. Nr. 697/30) im südöstlichen Teil des Marktes Kirchseeon, als
achtjähriges Gymnasium (G8) mit Ganztagsbetreuung in zwei Bauabschnitten, im
Rahmen eines PPP-Projekts geplant und schlüsselfertig errichtet:
- bis September 2008 „Ausbaustufe 1“
- bis September 2010 „Ausbaustufe 2“
Im
Rahmen des PPP-Projekts wurde auch der Betrieb/die Bewirtschaftung der Schule
an den Projektpartner bis August 2028 vergeben.
Projektpartner
ist die VINCI Facilities Solutions GmbH
Um
den nicht zuletzt durch die Wiedereinführung des neunstufigen bayerischen
Gymnasiums steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden, hat der Landkreis Ebersberg
beschlossen, im Markt Kirchseeon das bestehende Gymnasium auf 1.200 Schüler
auszubauen.
Mit Blick auf die
finanzielle Situation des Landkreises wurde zusätzlich beschlossen, die
Erweiterung zu einem fünf- und sechszügigen neunjährigen Gymnasium (G9)
untersuchen zu lassen. Die genauen Anforderungen wurden im vorläufigen
pädagogischen Konzept und den beschlossenen Raumprogrammen definiert.
Im
Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit sollen die wirtschaftlichen Aspekte
des energetischen Standards „Passivhaus“ und alternativ „GEG-Standards“ und
verschiedene Konstruktionsarten wie konventionelle Bauweisen,
Holzhybrid-Bauweise, Holzbauweise (konstruktiver Holzbau) und eine Errichtung
in Modulbauweise untersucht und gegenübergestellt werden.
Aufgabenstellung:
Für die Machbarkeitsstudie ist ein gesamtheitliches
Gebäudekonzept zu untersuchen unter Einbeziehung folgender Aspekte:
- Leitziele
für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen des Landkreises Ebersberg
- Ziel des Landkreises bis 2030 frei von fossilen
Energieträgern zu sein
- Tragwerksplanung
- Technische Gebäudeausrüstung mit Bearbeitung eines
mechanischen Lüftungskonzepts (gemäß Leitfaden für die Innenraumhygiene in
Schulgebäuden des Umweltbundesamtes)
- Brandschutz
- Schallschutz
- Barrierefreiheit (einschl. Berücksichtigung Hörsamkeit,
Orientierungssysteme, etc.)
- Berücksichtigung temporären Ersatzlösungen für die
Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebs während der Baumaßnahme
- Infrastruktur für Ladestationen Elektroautos und E-Bikes
(Lehrkräfte und Besucher)
- Prüfung einer neuen Zuwegung für Schüler
- Untersuchung einer zusätzlichen PV-Anlage
- Variantenuntersuchung zwischen einem autarken Betrieb
des Gebäudes (keine Nutzung oder Synergieeffekte der vorhandenen
Gebäudetechnik) und einer Anbindung an das Bestandsgebäude
Lösungsvarianten:
Das
Architekturbüro Garbe+Garbe hat mehrere Umsetzungsvorschläge entwickelt. In
Abstimmung mit den Projektbeteiligten (Schulleitung, SG11, SG13) wurden die
folgenden kompakten Varianten festgelegt.
Variante 1 (neuer Baukörper in blau - direkt angebaut):
Variante 2 (neu Baukörper in blau -
abgesetzt) mit und ohne Brückenbauwerk:
Die
beiden Varianten wurden hinsichtlich der beschlossenen Raumprogramme für eine
fünf- und eine sechszügige Erweiterung untersucht. Auch wurde bei der Variante
2 ein Brückenbauwerk für die Anbindung an das Bestandsgebäude untersucht und
die Kosten dafür separat ausgewiesen.
Bei
allen Varianten ist auf Grund der zusätzlich notwendigen Fachräume ein Eingriff
in den Bestand notwendig. Die Fachräume (Physik, Chemie, Biologie) sind in
einer Einheit zu belassen, da für den Unterricht entsprechende
"Sammlungen" erforderlich sind und diese immer zu den entsprechenden
Lehrsälen bzw. Fachräumen zugeordnet sein müssen. Es ist nicht möglich
Fachräume von den dazugehörigen "Sammlungen" abzukoppeln. D.h. die
zusätzlich im Raumprogramm geforderten Fachräume müssen im Bestand
untergebracht werden oder ein Fachbereich muss komplett in die Erweiterung
verlagert werden. Dazu sind aber in jedem Fall Umbauten im Bestand und
Umwidmungen von Räumen erforderlich.
Bei
der Variantenbetrachtung ist auch zu berücksichtigt, dass der im Rahmen des
PPP-Projekts bereits vergebene Betrieb/Bewirtschaftung der Schule bis August
2028 läuft und somit ein direkter Anbau an das bestehende Gebäude vor Ablauf
des Vertrags nur durch eine Sondervereinbarung mit der VINCI Facilities
Solutions GmbH möglich wäre. Ferner ist bei beiden Varianten die
Betriebsleistung von der VINCI Facilities Solutions GmbH bis zum Ende der
Vertragslaufzeit anzupassen.
Die einzelnen Varianten
werden detailliert in der Sitzung vorgestellt.
Zeitliche Umsetzung der Maßnahme:
Bei einer Freigabe der Investition
für die Erweiterung im Haushalt 2024 (ca. 02/24) wird frühestens ab 2025
geplant, zuvor läuft das VgV-Verfahren zur Projektsteuerung. Wenn alles ohne
Komplikationen läuft kann man von einem frühesten Baubeginn 2027 ausgehen. Mit
zwei Jahren Bauzeit wäre man bei einer Inbetriebnahme Anfang 2029. Folgende
Darstellung soll dies verdeutlichen:
Projektentwicklungsphase
Vergabeverfahren
Projektsteuerung (VGV), ggf. baubegleitende Rechtsberatung, ca. 6 Monate
Bauvorlauf
(von der Planersuche bis zu den ersten Vergaben)
Planersuche
– Planung – Ausschreibung und Vergabe ca.
22-27 Monate
Bauausführung
Baumaßnahme
konventionell – Inbetriebnahme ca.
23-25 Monate
oder
Baumaßnahme
Holzmodulbau – Inbetriebnahme ca.
15 Monate
Gesamtdauer
für die Umsetzung der Maßnahme konventionell ca.
51-60 Monate
oder
Gesamtdauer
für die Umsetzung der Maßnahme Holzmodulbau ca.
43-50 Monate
Auf
Grund der späten Entscheidungsfindung für die Verabschiedung der Raumprogramme im
SFB-Ausschuss und der daraus resultierenden
verzögerten Planungs- und Bauphase wird ein Schulbetrieb (G9) ohne eine
Übergangslösung (Container oder Raumanmietung) als kritisch gesehen, da bereits
zum Abitur 2026 der erste G9-Jahrgang das Abitur ablegen wird d.h. im Schuljahr
2025/26 ist bereits ein Mehrbedarf an Schulraum notwendig. Der genaue
Raumbedarf in diesem und den folgenden Schuljahren ist zwischen der Schule und
dem SG 11 abzustimmen.
Kostenzusammenstellung einschl.
Baunebenkosten, Stand 2022:
Alle Kostenangaben sind
Bruttokosten (auf 1.000,00 € gerundet).
Die
Gesamtkosten beinhalten die kompletten Baukosten incl. Baunebenkosten KG
200-700 ohne Risikoreserve
und ohne mögliche Preisindexanpassung. Erfahrungsgemäß ist von folgender
Kostenentwicklung auszugehen:
Als
Standard (100 %) wurde ein konventioneller Massivbau oder eine Hybridbauweise 1
(Stützen und Decken in Stahlbeton, Fassade als vorgefertigte Holzbau-Elemente)
mit Passivhaus-Standard zu Grunde gelegt. Dieser Standard entspricht den Leitzielen des Landkreises Ebersberg für
energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges
Bauen.
Zudem wurden die Kosten nach
dem gesetzlich vorgegebenen GEG-Standard- Gebäudeenergiegesetz (früher ENEV)
ermittelt.
Sonder-Bausteine:
Zusätzlich wurden
Sonder-Bausteine ausgearbeitet, die bei Bedarf zu den einzelnen
Kostenaufstellungen der jeweiligen Variante hinzugezogen werden müssen. Die
Sonder-Bausteine enthalten nur die KG 200-600, d.h. es sind noch zusätzlich ca.
25 % für die KG 700 zu veranschlagen.
(1) Brückenbauwerk
für die Anbindung an das Bestandsgebäude (Variante 2)
199.500,00
€ brutto
(2) Kühlung
mit Bypass-Lösung über Lüftungsanlage (Nachtauskühlung)
preisneutral,
aber höhere Betriebskosten
(3) Kühlung
über Wärmepumpe und Fußbodenheizung im Sommer
preisneutral,
aber höhere Betriebskosten
(4) Grauwasser-Nutzung
für Sanitäranlagen und Bewässerung Freianlagen
70.000
€ brutto
(5) Photovoltaik-Anlage,
max. Belegung der südlichen Dachfläche Neubau, ca. 122 kWp
238.000
€ brutto
(6) Strom-Speicher
Lithium-Ionen-Batterien (70 kWh)
143.000
€ brutto
(7) Elektromobilität
- Ladepunkte für 10 PKW-Stellplätze
120.000
€ brutto
(8) Elektromobilität
- E-Bike-Ladestationen für 20 Fahrräder
40.000
€ brutto
Vergleich
Kostenrahmen Varianten:
Die Holzmodulbauweise ist mit dargestellt,
die Kosten entsprechen einer kompletten Holzbauweise.
Übergangslösung bis zur
Inbetriebnahme:
Eine Übergangslösung bzw. ein
Anmieten von Räumlichkeiten, um den benötigten Raumbedarf zu decken, ist von
der Schulverwaltung zu prüfen (z.B. Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe).
Containerzwischenlösungen würden erst nachrangig geprüft werden.
Hinweis zum derzeitigen Kostenrahmen:
Sämtliche genannten Kosten (Grobkostenrahmen) basieren auf derzeit bekannten Flächenangaben (BGF = Bruttogeschossflächen) und Kostenkennwerten, gemäß den vorliegenden Raumprogrammen und sind nicht mit einer Kostenschätzung/Kostenberechnung gleichzusetzen. Der Kostenrahmen beruht auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie und keiner vorliegenden Gebäudeplanung. Die tatsächlichen Kosten sind stark vom eigentlichen Entwurf, der Art der gewählten Bauweise und einer konkreten späteren Planung abhängig sowie von der allgemeinen Marktsituation.
Die daraus resultierende Schwankungsbreite aufgrund der in diesem Stadium vorhandenen Planungsunschärfe bewegt sich regulär in einem Bereich von ca. +/- 30% gegenüber den angegebenen Werten (s. oben). Starke Eingriffe oder Änderungen gegenüber den derzeit bekannten Anforderungen bewirken entsprechend höhere Abweichungen, die sich in den Kosten wiederspiegeln werden.
Abhängig vom Zeitpunkt der Realisierung der Baumaßnahme
muss auch noch mit einer jährlichen Preissteigerung gerechnet werden, die seit Beginn der Pandemie und auch Ausbruch des Krieges in der
Ukraine und den dadurch verhängten Embargos und Lieferschwierigkeiten derzeit
nicht abzuschätzen sind. Die hohen Energiepreise wirken sich im Bausektor
zusätzlich preistreibend aus. Die Preissteigerung der letzten zwei Jahre
beträgt ca. 30%.
Daher wird von der Verwaltung empfohlen, dass für die Budgetplanung mind. 30 % Reserve für die Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon eingestellt werden.
Variantenempfehlung:
Auf Grund eines geringeren
Eingriffs in den Bestand und der zuvor beschriebenen Thematik des bereits
vergebenen Betriebs/Bewirtschaftung der Schule bis August 2028 wird die vom
Bestand abgerückte Varianten empfohlen. Mit der Variante 2a bzw. 2b in
konventioneller Massivbau oder Hybridbauweise 1 / Passivhaus-Standard können
die beschlossenen Leitziele des Landkreises am wirtschaftlichsten vollzogen
werden. Eine Bauweise dieser Variante in GEG-Standard wäre die dargestellt
kostengünstigste Variante, die beschlossenen Leitziele des Landkreises sind
damit aber nicht einzuhalten, auch sind bei dieser Bauweise höhere Energie-
bzw. Wärmebedarfskosten zu erwarten. Mit der Variante 2b könnte auch die mit
dem Masterplan Schulen beschlossene Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon auf
1200 Schüler vollzogen werden.
Zusätzlich werden die folgenden
Sonderbausteine empfohlen:
(1) Kühlung mit Bypass-Lösung über
Lüftungsanlage (Nachtauskühlung)
(2) Kühlung über Wärmepumpe und
Fußbodenheizung im Sommer
(5) Photovoltaik-Anlage, max. Belegung der südlichen Dachfläche Neubau,
ca. 122 kWp
(6) Strom-Speicher Lithium-Ionen-Batterien (70 kWh)
Die Sonderbausteine (5) und (6) bzw.
die Ausstattung mit einer PV-Anlage sind zusammen über eine eigene Investition
als Anlage gewerblicher Art zu budgetieren. Die Budgetierung einer PV-Anlage
sollte nach Abschluss der Entwurfsplanung erfolgen, da bis zu diesem Zeitpunkt
eine sinnvolle Größenordnung ausgearbeitet werden kann.
Eine Risikoreserve wurde bei den
unten aufgeführten Kosten nicht berücksichtigt, da eine belastbare
Annahme auf Grund des aktuellen Weltgeschehens nicht getroffen werden kann. Insbesondere
das Fehlen einer vertiefenden Planung, hohe Energiekosten und
Lieferschwierigkeiten machen auch eine Reserve von 30 % zu einem
„Lotteriespiel“, so dass darauf derzeit komplett verzichtet wird. Daher ergeben
sich ohne Berücksichtigung der oben aufgeführten Sonder-Bausteine
und ohne Risikoreserve folgende Mindestbudgetansätze für den konventionellen
Massivbau oder die Hybridbauweise 1:
Variante 2a - fünfzügige Erweiterung (4.580
m² BGF):
Kostenrahmen Passivhaus-Standard (ohne Risikoreserve) 20.833.000,00 € brutto
Kostenrahmen GEG-Standard (ohne Risikoreserve) 20.260.000,00 € brutto
Variante 2b - sechszügige Erweiterung
(5.082 m² BGF):
Kostenrahmen Passivhaus-Standard (ohne Risikoreserve) 22.777.000,00 € brutto
Kostenrahmen GEG-Standard (ohne Risikoreserve) 22.150.000,00 € brutto
Die
Notwendigkeit einer fünf- oder sechszügigen Erweiterung sollte hinsichtlich der
prognostizierten Schülerzahlen getroffen werden, somit ist die endgültige
Entscheidung über eine fünf- oder sechszügig Erweiterung über den SFB-Ausschuss
herbeizuführen.
Fördermöglichkeiten:
Für
diese Baumaßnahme kann eine FAG-Förderung beantragt werden. Die Antragstellung
erfolgt nach Fertigstellung der Entwurfsplanung mit entsprechender
Kostenberechnung. Derzeit geht man von einem Fördersatz von 25 % bis 30 %
bezogen auf die förderfähigen Kosten aus. Dies würde bei der Variante 2a einen
Betrag in Höhe von ca. 5,20 Mio. und bei der
Variante 2b in Höhe von ca. 6,83 Mio.
bedeuten. Bei beiden Fördereinschätzungen wurde von dem Gesamtbetrag ohne
Risikoreserve ausgegangen. Die tatsächliche Förderhöhe wird dem Landkreis durch
die Förderstelle erst mit dem Förderbescheid mitgeteilt.
Weitere
Förderprogramme, deren Grundlage Klimaschutzmaßnahmen sind, werden derzeit vom
Gesetzgeber überarbeitet. Diese Fördermöglichkeiten müssen dann zum Zeitpunkt
einer vorliegenden konkreten Planung geprüft und ggf. beantragt werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
Dem
LSV- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der LSV-Ausschuss nimmt das Ergebnis der
Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon zustimmend zur
Kenntnis.
2.
Die
Schulverwaltung (SG 11) wird beauftragt im SFB-Ausschuss eine Entscheidung
bezüglich einer fünf- oder sechszügigen Erweiterung herbeizuführen.
3.
Der
LSV-Ausschuss wird dem künftigen Beschluss des SFB-Ausschusses hinsichtlich der
Entscheidung der Notwendigkeit einer fünf- oder sechszügigen
Erweiterung folgen und die Investitionssumme
für die Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon wird auf der Warteliste mit einer
Höhe von
Alternative 1 (Passivhaus-Standard):
20.833.000,00
€ brutto (Konventioneller Massivbau oder Hybridbauweise 1 / Passivhaus-Standard Variante 2a - fünfzügige
Erweiterung)
oder
22.777.000,00
€ brutto (Konventioneller Massivbau oder Hybridbauweise 1 / Passivhaus-Standard Variante 2b - sechszügige
Erweiterung)
Alternative
2 (GEG-Standard):
20.260.000,00 € brutto (Konventioneller Massivbau
oder Hybridbauweise 1 / Passivhaus-Standard Variante 2a - fünfzügige
Erweiterung)
oder
22.150.000,00
€ brutto (Konventioneller Massivbau oder Hybridbauweise 1 / Passivhaus-Standard Variante 2b - sechszügige
Erweiterung)
angepasst.
Auswirkung auf den Haushalt:
Laut Masterplan Schulen (Stand 2017) waren für die Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon für 1200 Schüler ein Kostenrahmen > 7,0 Mio. € vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt ist man von einer erforderlichen zusätzlichen Nutzfläche von 1.367 m² ausgegangen, eine Risikoreserve wurde hier nicht berücksichtigt.
Im LSV-Ausschuss am 17.03.2021 wurde unter TOP 10 ein vorab abgeschätzter Kostenrahmen von 20,0 Mio. € genannt. Dieser Kostenrahmen baut auf Kostenkennwerten aus dem Jahr 2020 und dem durch das SG 11 mitgeteiltem Raumprogramm mit einer angegebenen Nutzfläche von 2.648 m² auf, zusätzlich war hier eine Risikoreserve in Höhe von 30 % berücksichtigt.
Auf Grundlage der jetzt vorliegenden Raumprogramme, mit einer geforderten zusätzlichen Nutzfläche von 3.146 m² (sechszügig) oder 2.396 m² (fünfzügig), und dem aktualisierten Kostenrahmen durch die Machbarkeitsstudie von Garbe + Garbe müssen in der Budgetplanung, ohne Berücksichtigung einer Risikoreserve, für die Planung und dem Errichten in konventioneller Massivbau oder Hybridbauweise 1 / Passivhaus-Standard oder GEG-Standard
Variante 2a -
fünfzügige Erweiterung (4.580 m² BGF):
Kostenrahmen Passivhaus-Standard (ohne Risikoreserve) 20.833.000,00 € brutto
Kostenrahmen GEG-Standard
(ohne Risikoreserve) 20.260.000,00
€ brutto
oder
Variante 2b -
sechszügige Erweiterung (5.082 m² BGF):
Kostenrahmen Passivhaus-Standard (ohne Risikoreserve) 22.777.000,00 € brutto
Kostenrahmen GEG-Standard
(ohne Risikoreserve) 22.150.000,00
€ brutto
eingeplant werden.
Die künftigen Nutzungskosten der Erweiterung werden mit mind. 400.000 € /Jahr abgeschätzt, die dann zusätzlich im Ergebnishaushalt abzubilden sind.