Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
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LSV am 28.09.2022 TOP 8 Ö
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Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellte mit
Schreiben vom 07.09.2022 einen Antrag zum Thema Energiesparprogramm.
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Der Antrag wurde bereits kurz im LSV-Ausschuss am
28.09.2022 TOP 8 Ö behandelt.
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Hier wurde mitgeteilt, dass der Antrag aufgrund der
kurzfristigen Einreichung und der damit verbundenen notwendigen
Vorbereitungsarbeiten in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 08.12.2022 weiter
behandelt wird.
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Basierend auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30
EnSiG) und der derzeitigen Lage zur Versorgungssicherheit wurden von der
Bundesregierung zwei Verordnungen erlassen.
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Mit dem Stichtag 01. September 2022 ist die
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame
Maßnahmen kurz EnSikuMaV in Kraft getreten. Diese Verordnung ist in 3 Titel
aufgeteilt, die neben den Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten
auch Maßnahmen in öffentliche Nichtwohngebäuden und Unternehmen vorgibt.
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Die von dieser Verordnung betroffenen
landkreiseigenen Gebäude sind hier die beiden Verwaltungsgebäude Eichthalstraße
und Kolpingstraße, der Holzpavillon an der Realschule Ebersberg, das
Hausmeisterhaus an der Realschule Ebersberg mit Zensus, die
Landwirtschaftsschule und die Straßenmeisterei.
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Unter § 6 Abs. 3 Punkt 2 wird die Ausnahme für
Schulen festgelegt.
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Die Forderung für öffentliche Nichtwohngebäude
betrifft die Raumtemperierung, Warmwasserbereitung sowie die Beleuchtung.
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Raumtemperierung: Sofern in den Gebäuden eine
Gebäudeautomation vorhanden ist, wurde die Vorlauftemperatur durch die
Gebäudeautomationsfirmen entsprechend abgesenkt. Da bei diesem Lösungsansatz
die geforderten Raumtemperaturen nicht immer genau erzielt werden können, sind
die Mitarbeiter angehalten über die Raumtemperaturregelungen an den
Arbeitsplätzen die geforderten Temperaturen herzustellen. Gemeinschaftsflächen
werden nicht mehr beheizt; hierzu zählen die Flure, Treppenhäuser,
Eingangsbereiche und Technikräume
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Im Verwaltungsgebäude an der Kolpingstraße ist
derzeit noch die aus Anfang der neunziger Jahre installierte Gebäudeautomation
in Betrieb. Die Wartungsfirma wurde von der Verwaltung beauftragt, auch hier
die Vorlauftemperatur entsprechend abzusenken, um die geforderten 19°C
Raumtemperatur zu erreichen. Aufgrund der Störanfälligkeit der veralteten
Gebäudeautomation wird die Absenkung der Vorlauftemperatur stufenweise
durchgeführt. Dies entsprechend um keinen Ausfall der Gebäudeautomation zu
riskieren.
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Warmwasserbereitung: die Warmwasserbereitungen wurden
außer Betrieb genommen oder auf ein nach den gesetzlichen Vorgaben minimale
zulässige Temperatur Niveau abgesenkt. Einzelnen Ausnahmen liegen hier
Forderungen aus dem Gesundheitswesen zu Grunde.
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Beleuchtung: Außenbeleuchtungen mit Ausnahme der
Sicherheits- und Notbeleuchtung wurden abgeschaltet.
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die Nutzung von Heizlüftern in den Büros wurde
untersagt
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Mit dem 28. Februar 2023 tritt diese Verordnung außer
Kraft.
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Des Weiteren wurde die Verordnung zur Sicherung der
Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahme kurz EnSimiMaV mit
Inkrafttreten zum 01. Oktober 2022 erlassen.
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Die umzusetzenden Maßnahmen gelten hier folgende
Gebäude:
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Landratsamt Gebäude Eichthalstraße, Gymnasium und
Realschule Markt Schwaben, Alte Brennerei, Nebengebäude KSK, Wohnhaus
Augustinerstr., Wohnhaus Straßenmeisterei und die Hausmeisterhäuser an der
Realschule Ebersberg sowie Markt Schwaben. Wobei hier gemäß Beschluss des LSV-Ausschusses
vom 21.07.2021 mit den Anteilen 95 % Ökogas im Gold Standard und 5% Biomethangas
bezogen wird.
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Die erste Forderung aus dem § 2 bezieht sich auf eine
Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung. Für die größeren Gebäude Landratsamt,
Gymnasium und Realschule Markt Schwaben gilt diese Forderung nicht, da hier
gem. Abs. 5 jeweils eine Gebäudeautomation vorhanden ist. Folglich sind die
Heizungsprüfungen mit Optimierungen nur für die Wohngebäude und die Alte
Brennerei vorgeschrieben. Diese werden durch die Verwaltung beauftragt.
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Die zweite Forderung beschreibt einen hydraulischen
Abgleich der gem. §3 für das Landratsamt Gebäude, die Augustinerstr. und das
Gymnasium mit Realschule in Markt Schwaben bis spätestens September 2023 bzw.
2024 vorgeschrieben ist. Im Landratsamt Gebäude und der Realschule Markt
Schwaben wurde der hydraulische Abgleich bereits mit den letzten Baumaßnahmen
durchgeführt. Am Gymnasium Markt Schwaben wird dieser mit der Maßnahme
Umstellung Fernwärme abgewickelt. Für die Augustinerstr. wird dieser durch die
Verwaltung noch beauftragt.
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Mit dem 30. September 2024 tritt diese Verordnung
außer Kraft.
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Im Antrag werden als mögliche Ansatzpunkte zum Thema
Energieeinsparung, die nachfolgenden Punkte vorgeschlagen.
Gibt es
Gebäudeteile, bei denen die Effizienz der Heizung weiter erhöht werden kann?
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Für einen wirtschaftlichen Betrieb der
Heizungsanlagen werden grundsätzlich Wartungsarbeiten an den Wärmeerzeugern und
den Gebäudeautomationen durchgeführt.
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Um evtl. Probleme, die bei der Gebäudeautomation
nicht auffällig sind zu erkennen, wird derzeit über den gewonnenen Wettbewerb
Kommunal Digital ein Energie Monitoring eingerichtet. Hier sollen dann
ungewöhnliche Verbräuche identifiziert werden und im Nachgang mögliche Lösungen
aufgezeigt bzw. umgesetzt werden.
Können
Gebäude etwa durch Homeoffice vorübergehend aus der Bewirtschaftung genommen
werden?
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Nach Rücksprache mit dem Personalservice können
derzeit ca. 400 von ca. 630 Mitarbeitern ihre Arbeitsleistung in Mobilarbeit
erbringen. Als Dienstort ist bei der überwiegenden Anzahl der Mitarbeiter des
Landratsamtes „Ebersberg“ festgelegt. Nach den vom Landkreis bzw. dem Freistaat
Bayern abgeschlossen Arbeitsverträgen gibt es weder eine Verpflichtung zum
Arbeiten aus dem Homeoffice, noch einen Anspruch auf Mobilarbeit, so dass sich
ein Herausnehmen von Gebäuden aus der Bewirtschaftung organisatorisch schwer
realisieren lässt. Zu bemerken ist auch, dass ein Teil der
Organisationseinheiten, z.B. die Zulassungsstelle grundsätzlich nicht mobil
arbeiten können, da diese Dienstleistung nur in Präsenz vor Ort erbracht werden
kann. Zu vielen Dienstleistungen, insbesondere auch bei Beratungsleistungen von
Sozialpädagogen sind persönliche Kontakte im Landratsamt unabdingbar.
Können Brückentage zur Energieeinsparung
genutzt werden?
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Grundsätzlich ist das Landratsamt Ebersberg
öffentlicher Dienstleister und sollte aus diesem Dienstleistungsverständnis für
seine Kunden/ Bürger dann da sein, wenn die Dienstleistung gebraucht wird. Das
Haus an Brückentagen zu schließen, bedeutet, nicht für den Kunden da zu sein,
wenn tendenziell eine größere Anzahl an Kunden ggf. frei und damit Zeit hat,
Behördengänge zu erledigen. Dies würde dem Dienstleistungsversprechen des
Landkreises entgegenstehen bzw. den Servicegrad unseres Hauses reduzieren.
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Es ist hier fraglich ob die marginale Einsparung über
die wenigen Brückentage pro Kalenderjahr, den entgangenen Kundenservice
aufwiegt.
Kann bei Lüftungsanlagen
Wärmerückgewinnung nachgerüstet werden?
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Während der Corona Pandemie wurde ein Bundesförderprogramm
für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und
Zu-/Abluftventilatoren bereitgestellt. Nach Prüfung des Anlagenbestandes wurde
für die Dr.- Wintrich-Turnhalle an der Realschule Ebersberg ein entsprechender
Antrag gestellt. Hier werden die Lüftungsgeräte ohne Wärmerückgewinnung gegen
neue Lüftungsgeräte mit Kreuzstromwärmetauscher ausgetauscht. Neue
Lüftungsgeräte sind verpflichtend mit einer Wärmerückgewinnung auszustatten.
Kann
ganzjährig anfallende Abwärme von Kühlanlagen, beispielsweise aus Serverräumen,
genutzt werden?
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Liegenschaftsübergreifend wird eine Kühlanlage im
Landratsamt Gebäude an der Eichthalstraße betrieben. Eine Prüfung auf mögliche
Abwärme Nutzung der Serverräume erfolgte vom Ingenieurbüro Lackenbauer im Zuge
der derzeit laufenden Maßnahme „Erneuerung Kälteanlage und Erneuerung
Serverraum“. Als Fazit der Überprüfung wird hier aufgeführt, dass die technisch
nutzbare Wärme nur in den Sommermonaten anfällt, wenn kein Heizbedarf besteht.
Details können dem am 15.06.2022 an die Fraktion übermittelten Schreiben aus
der Anlage entnommen werden.
Wo kann die
Beleuchtung auf ein notwendiges Minimum reduziert oder optimiert werden?
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überwiegenden Teil der landkreiseigenen Gebäude handelt es sich um
Verwaltungsgebäude/Arbeitsstätten oder Schulen. Aus arbeitsschutzrechtlichen
Gründen ist eine Reduzierung an Arbeitsplätzen oder Klassenzimmern nicht
möglich. Grundlage hierfür sind die Arbeitsstättenrichtlinien, die der
Arbeitgeber verpflichtend einhalten muss. Diese Vorgaben beinhalten auch
Maßnahmen zur Unfallschutzvorbeugung für die Mitarbeiter.
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Optimierungsmöglichkeiten mit dem größten Nutzen wird
in den Turnhallen gesehen. Die hierfür notwendigen Mittel für eine
LED-Sanierung wurden in der Eckwerteplanung unter der Priorität B eingestellt,
fielen aber der Eckwertekürzung zum Opfer und können somit nicht im Jahre 2023
wie geplant umgesetzt werden.
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Können kurzfristige Optimierungsmöglichkeiten bei
Heizungen umgesetzt werden, wie z. B.:
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Hydraulischer Abgleich: dieser wird mit allen neuen
Baumaßnahmen und im Zuge der Umsetzung der Verordnung zur Sicherung der
Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahme umgesetzt
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Verzicht Zirkulationspumpe: aus
trinkwasserhygienischer Sicht wird hiervon dringend abgeraten, da es bei einer
Außerbetriebnahme/Entfall hier zu einer Stagnation und einer damit verbundenen
Verkeimung des Trinkwassers kommen kann.
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Optimierte Einstellung der Brennwertkessel: Derzeit
ist im Landratsamt Gebäude Eichthalstraße und in der Alten Brennerei noch
jeweils ein Gasbrennwertkessel in Betrieb. Bei diesen Heizungsanlagen wird über
die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma eine optimierte Einstellung
sichergestellt. Ergänzend wird die Anlage in der Eichthalstraße noch über die
Gebäudeautomation überwacht.
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Überprüfung von Heizungseinstellungen und
Nutzungszeiten: Dies wird über die vorhandenen Gebäudeautomationen
sichergestellt.
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Regelmäßige Durchführung energetischer Inspektionen
beziehungsweise Wartungen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen: diese
werden regelmäßig wiederkehrend im jährlichen Turnus durchgeführt.
Umfassende
Energiesparkampagne
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Die Verwaltung empfiehlt hierfür die Beauftragung der
Klimaschutzmanagerin und Energieagentur, um hier positiv auf das Nutzerverhalten
einzuwirken.
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Seitens Energieagentur werden hier Energieberatungen,
Öffentlichkeitsarbeit, Newsletter usw. angeboten.
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Seitens Klimaschutzmanagement sind hier Vorträge (z.
B. Schulleiterdialog) und Energiespartipps auf der LRA-Website möglich.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag.
Vorschlag der Verwaltung:
Der Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 07.09.2022 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine