Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

·         LSV am 28.09.2022 TOP 8 Ö

 

-       Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellte mit Schreiben vom 07.09.2022 einen Antrag zum Thema Energiesparprogramm.

-       Der Antrag wurde bereits kurz im LSV-Ausschuss am 28.09.2022 TOP 8 Ö behandelt.

-       Hier wurde mitgeteilt, dass der Antrag aufgrund der kurzfristigen Einreichung und der damit verbundenen notwendigen Vorbereitungsarbeiten in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 08.12.2022 weiter behandelt wird.

-       Basierend auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und der derzeitigen Lage zur Versorgungssicherheit wurden von der Bundesregierung zwei Verordnungen erlassen.

-       Mit dem Stichtag 01. September 2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz EnSikuMaV in Kraft getreten. Diese Verordnung ist in 3 Titel aufgeteilt, die neben den Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten auch Maßnahmen in öffentliche Nichtwohngebäuden und Unternehmen vorgibt.

-       Die von dieser Verordnung betroffenen landkreiseigenen Gebäude sind hier die beiden Verwaltungsgebäude Eichthalstraße und Kolpingstraße, der Holzpavillon an der Realschule Ebersberg, das Hausmeisterhaus an der Realschule Ebersberg mit Zensus, die Landwirtschaftsschule und die Straßenmeisterei.

-       Unter § 6 Abs. 3 Punkt 2 wird die Ausnahme für Schulen festgelegt.

-       Die Forderung für öffentliche Nichtwohngebäude betrifft die Raumtemperierung, Warmwasserbereitung sowie die Beleuchtung.

-       Raumtemperierung: Sofern in den Gebäuden eine Gebäudeautomation vorhanden ist, wurde die Vorlauftemperatur durch die Gebäudeautomationsfirmen entsprechend abgesenkt. Da bei diesem Lösungsansatz die geforderten Raumtemperaturen nicht immer genau erzielt werden können, sind die Mitarbeiter angehalten über die Raumtemperaturregelungen an den Arbeitsplätzen die geforderten Temperaturen herzustellen. Gemeinschaftsflächen werden nicht mehr beheizt; hierzu zählen die Flure, Treppenhäuser, Eingangsbereiche und Technikräume

-       Im Verwaltungsgebäude an der Kolpingstraße ist derzeit noch die aus Anfang der neunziger Jahre installierte Gebäudeautomation in Betrieb. Die Wartungsfirma wurde von der Verwaltung beauftragt, auch hier die Vorlauftemperatur entsprechend abzusenken, um die geforderten 19°C Raumtemperatur zu erreichen. Aufgrund der Störanfälligkeit der veralteten Gebäudeautomation wird die Absenkung der Vorlauftemperatur stufenweise durchgeführt. Dies entsprechend um keinen Ausfall der Gebäudeautomation zu riskieren.

-       Warmwasserbereitung: die Warmwasserbereitungen wurden außer Betrieb genommen oder auf ein nach den gesetzlichen Vorgaben minimale zulässige Temperatur Niveau abgesenkt. Einzelnen Ausnahmen liegen hier Forderungen aus dem Gesundheitswesen zu Grunde.

-       Beleuchtung: Außenbeleuchtungen mit Ausnahme der Sicherheits- und Notbeleuchtung wurden abgeschaltet.

-       die Nutzung von Heizlüftern in den Büros wurde untersagt

-       Mit dem 28. Februar 2023 tritt diese Verordnung außer Kraft.

-       Des Weiteren wurde die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahme kurz EnSimiMaV mit Inkrafttreten zum 01. Oktober 2022 erlassen.

-       Die umzusetzenden Maßnahmen gelten hier folgende Gebäude:

-       Landratsamt Gebäude Eichthalstraße, Gymnasium und Realschule Markt Schwaben, Alte Brennerei, Nebengebäude KSK, Wohnhaus Augustinerstr., Wohnhaus Straßenmeisterei und die Hausmeisterhäuser an der Realschule Ebersberg sowie Markt Schwaben. Wobei hier gemäß Beschluss des LSV-Ausschusses vom 21.07.2021 mit den Anteilen 95 % Ökogas im Gold Standard und 5% Biomethangas bezogen wird.

-       Die erste Forderung aus dem § 2 bezieht sich auf eine Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung. Für die größeren Gebäude Landratsamt, Gymnasium und Realschule Markt Schwaben gilt diese Forderung nicht, da hier gem. Abs. 5 jeweils eine Gebäudeautomation vorhanden ist. Folglich sind die Heizungsprüfungen mit Optimierungen nur für die Wohngebäude und die Alte Brennerei vorgeschrieben. Diese werden durch die Verwaltung beauftragt.

-       Die zweite Forderung beschreibt einen hydraulischen Abgleich der gem. §3 für das Landratsamt Gebäude, die Augustinerstr. und das Gymnasium mit Realschule in Markt Schwaben bis spätestens September 2023 bzw. 2024 vorgeschrieben ist. Im Landratsamt Gebäude und der Realschule Markt Schwaben wurde der hydraulische Abgleich bereits mit den letzten Baumaßnahmen durchgeführt. Am Gymnasium Markt Schwaben wird dieser mit der Maßnahme Umstellung Fernwärme abgewickelt. Für die Augustinerstr. wird dieser durch die Verwaltung noch beauftragt.

-       Mit dem 30. September 2024 tritt diese Verordnung außer Kraft.

-       Im Antrag werden als mögliche Ansatzpunkte zum Thema Energieeinsparung, die nachfolgenden Punkte vorgeschlagen.

 

Gibt es Gebäudeteile, bei denen die Effizienz der Heizung weiter erhöht werden kann?

-       Für einen wirtschaftlichen Betrieb der Heizungsanlagen werden grundsätzlich Wartungsarbeiten an den Wärmeerzeugern und den Gebäudeautomationen durchgeführt.

-       Um evtl. Probleme, die bei der Gebäudeautomation nicht auffällig sind zu erkennen, wird derzeit über den gewonnenen Wettbewerb Kommunal Digital ein Energie Monitoring eingerichtet. Hier sollen dann ungewöhnliche Verbräuche identifiziert werden und im Nachgang mögliche Lösungen aufgezeigt bzw. umgesetzt werden.

 

Können Gebäude etwa durch Homeoffice vorübergehend aus der Bewirtschaftung genommen werden?

-       Nach Rücksprache mit dem Personalservice können derzeit ca. 400 von ca. 630 Mitarbeitern ihre Arbeitsleistung in Mobilarbeit erbringen. Als Dienstort ist bei der überwiegenden Anzahl der Mitarbeiter des Landratsamtes „Ebersberg“ festgelegt. Nach den vom Landkreis bzw. dem Freistaat Bayern abgeschlossen Arbeitsverträgen gibt es weder eine Verpflichtung zum Arbeiten aus dem Homeoffice, noch einen Anspruch auf Mobilarbeit, so dass sich ein Herausnehmen von Gebäuden aus der Bewirtschaftung organisatorisch schwer realisieren lässt. Zu bemerken ist auch, dass ein Teil der Organisationseinheiten, z.B. die Zulassungsstelle grundsätzlich nicht mobil arbeiten können, da diese Dienstleistung nur in Präsenz vor Ort erbracht werden kann. Zu vielen Dienstleistungen, insbesondere auch bei Beratungsleistungen von Sozialpädagogen sind persönliche Kontakte im Landratsamt unabdingbar.

      Können Brückentage zur Energieeinsparung genutzt werden?

-       Grundsätzlich ist das Landratsamt Ebersberg öffentlicher Dienstleister und sollte aus diesem Dienstleistungsverständnis für seine Kunden/ Bürger dann da sein, wenn die Dienstleistung gebraucht wird. Das Haus an Brückentagen zu schließen, bedeutet, nicht für den Kunden da zu sein, wenn tendenziell eine größere Anzahl an Kunden ggf. frei und damit Zeit hat, Behördengänge zu erledigen. Dies würde dem Dienstleistungsversprechen des Landkreises entgegenstehen bzw. den Servicegrad unseres Hauses reduzieren.

-       Es ist hier fraglich ob die marginale Einsparung über die wenigen Brückentage pro Kalenderjahr, den entgangenen Kundenservice aufwiegt.

 

      Kann bei Lüftungsanlagen Wärmerückgewinnung nachgerüstet werden?

-       Während der Corona Pandemie wurde ein Bundesförderprogramm für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Zu-/Abluftventilatoren bereitgestellt. Nach Prüfung des Anlagenbestandes wurde für die Dr.- Wintrich-Turnhalle an der Realschule Ebersberg ein entsprechender Antrag gestellt. Hier werden die Lüftungsgeräte ohne Wärmerückgewinnung gegen neue Lüftungsgeräte mit Kreuzstromwärmetauscher ausgetauscht. Neue Lüftungsgeräte sind verpflichtend mit einer Wärmerückgewinnung auszustatten.

 

Kann ganzjährig anfallende Abwärme von Kühlanlagen, beispielsweise aus Serverräumen, genutzt werden?

-       Liegenschaftsübergreifend wird eine Kühlanlage im Landratsamt Gebäude an der Eichthalstraße betrieben. Eine Prüfung auf mögliche Abwärme Nutzung der Serverräume erfolgte vom Ingenieurbüro Lackenbauer im Zuge der derzeit laufenden Maßnahme „Erneuerung Kälteanlage und Erneuerung Serverraum“. Als Fazit der Überprüfung wird hier aufgeführt, dass die technisch nutzbare Wärme nur in den Sommermonaten anfällt, wenn kein Heizbedarf besteht. Details können dem am 15.06.2022 an die Fraktion übermittelten Schreiben aus der Anlage entnommen werden.

 

Wo kann die Beleuchtung auf ein notwendiges Minimum reduziert oder optimiert werden?

-       Beim überwiegenden Teil der landkreiseigenen Gebäude handelt es sich um Verwaltungsgebäude/Arbeitsstätten oder Schulen. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ist eine Reduzierung an Arbeitsplätzen oder Klassenzimmern nicht möglich. Grundlage hierfür sind die Arbeitsstättenrichtlinien, die der Arbeitgeber verpflichtend einhalten muss. Diese Vorgaben beinhalten auch Maßnahmen zur Unfallschutzvorbeugung für die Mitarbeiter.

-       Optimierungsmöglichkeiten mit dem größten Nutzen wird in den Turnhallen gesehen. Die hierfür notwendigen Mittel für eine LED-Sanierung wurden in der Eckwerteplanung unter der Priorität B eingestellt, fielen aber der Eckwertekürzung zum Opfer und können somit nicht im Jahre 2023 wie geplant umgesetzt werden.

-       Können kurzfristige Optimierungsmöglichkeiten bei Heizungen umgesetzt werden, wie z. B.:

-       Hydraulischer Abgleich: dieser wird mit allen neuen Baumaßnahmen und im Zuge der Umsetzung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahme umgesetzt

-       Verzicht Zirkulationspumpe: aus trinkwasserhygienischer Sicht wird hiervon dringend abgeraten, da es bei einer Außerbetriebnahme/Entfall hier zu einer Stagnation und einer damit verbundenen Verkeimung des Trinkwassers kommen kann.

-       Optimierte Einstellung der Brennwertkessel: Derzeit ist im Landratsamt Gebäude Eichthalstraße und in der Alten Brennerei noch jeweils ein Gasbrennwertkessel in Betrieb. Bei diesen Heizungsanlagen wird über die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma eine optimierte Einstellung sichergestellt. Ergänzend wird die Anlage in der Eichthalstraße noch über die Gebäudeautomation überwacht.

-       Überprüfung von Heizungseinstellungen und Nutzungszeiten: Dies wird über die vorhandenen Gebäudeautomationen sichergestellt.

-       Regelmäßige Durchführung energetischer Inspektionen beziehungsweise Wartungen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen: diese werden regelmäßig wiederkehrend im jährlichen Turnus durchgeführt.

 

Umfassende Energiesparkampagne

-       Die Verwaltung empfiehlt hierfür die Beauftragung der Klimaschutzmanagerin und Energieagentur, um hier positiv auf das Nutzerverhalten einzuwirken.

-       Seitens Energieagentur werden hier Energieberatungen, Öffentlichkeitsarbeit, Newsletter usw. angeboten.

-       Seitens Klimaschutzmanagement sind hier Vorträge (z. B. Schulleiterdialog) und Energiespartipps auf der LRA-Website möglich.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag.

Vorschlag der Verwaltung:

Der Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.09.2022 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine