Betreff
Jahresabschluss 2019; Erteilung der Entlastung
Vorlage
2022/0832
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Entsprechend Art. 88 Abs. 3 LKrO hat nach der Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses des Landkreises, des Sondervermögens Kreisklinik sowie des konsolidierten Jahresabschlusses die Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erfolgen.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Landkreises Ebersberg erfolgte bereits in der Sitzung des Kreistages am 24.10.2022 (TOP 6 Ö).

 

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Kreistag mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

 

Durch die Entlastung wird ein Vertrauensvotum ausgesprochen; es ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Landrat und Kreistag.

 

Der Landrat als Leiter der Verwaltung ist bei diesem TOP persönlich beteiligt; er nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushaltsführung im Jahr 2019 die Entlastung erteilt.

 

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch die Entlastung