Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
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LSV-Ausschuss am 24.09.2018, TOP 3 Ö, Sondersitzung
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LSV-Ausschuss am 18.10.2018, TOP 5 Ö
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LSV-Ausschuss am 27.3.2019, TOP 11 N
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LSV-Ausschuss am 03.07.2019, TOP 5 Ö,
Angebotseinholung Projektentwicklung
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Kreis- und Strategieausschuss am 15.07.2019, TOP 12
Ö
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Kreistag am 29.07.2019, TOP 11 Ö
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LSV-Ausschuss
am 17.09.2019, TOP 9.1 N, Vorstellung Drees&Sommer
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LSV-Ausschuss
am 15.10.2019, TOP 7.1 Ö
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Kreistag
am 27.01.2020, TOP 4b Ö, techn. und immobilienwirtsch. Beurteilung
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LSV-Ausschuss
am 17.06.2020, TOP 12.1 N
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LSV-Ausschuss
am 22.10.2020, TOP 19 N
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LSV-Ausschuss
am 17.03.2021, TOP 09 Ö
In der Sitzung des LSV-Ausschusses vom 24.09.2018 wurde die “Einrichtung einer intrafraktionellen Arbeitsgruppe“ beschlossen. Diese sollte zusammen mit der Verwaltung und externen Fachleuten sämtliche Möglichkeiten zur Nutzung des „Sparkassengrundstücks“ (Sanierungs- und Neubauvarianten) sowie alternative Lösungen zur Bereitstellung der notwendigen Büroflächen erarbeiten und den Gremien zur weiteren Befassung vorlegen.
Die zu bearbeitenden Themen (siehe Anlage 1) wurden in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 18.10.2018 festgelegt.
Eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse (Drees & Sommer, Stand 18.10.2022) aus 21 Arbeitsgruppensitzungen wurden den Fraktionsvorsitzenden sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Präsentation von Drees & Sommer zur letzten Arbeitsgruppensitzung vom 17.11.2022 liegt als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage bei.
Auf der
Basis der Ergebnisse aus der bisherigen vierjährigen Sitzungszeit der
Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude Landratsamt wird den Mitgliedern angesichts
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des bereits dargelegten dringenden (Büro-)
Raumbedarfs des Landratsamtes,
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steigender Mieten für angemietete Büros für
Aufgaben des Landratsamtes (Mieterhöhungen aufgrund Koppelung am
Verbraucherpreisindex) und
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weiterhin steigendem Bedarf an
preisgünstigen Mietwohnungen in der Stadt Ebersberg
das
nachstehende mehrheitliche Meinungsbild zur weiteren Vorgehensweise empfohlen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Auf der Basis der Ergebnisse aus den mittlerweile
vierjährigen Beratungen der Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude Landratsamt wird
durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe mehrheitlich folgender
Grundsatzbeschluss zur weiteren Nutzung des landkreiseigenen Grundstücks an der
Kolpingstraße (Sparkassenplatz) für ein modernes Verwaltungsgebäude empfohlen:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird vorgeschlagen:
1.
Für das Grundstück
„Sparkassenplatz 1“ mit den Flurnummern 126, 723/4, 725/5 und 725/6 der
Gemarkung Ebersberg wird ein Teilverkauf zur Realisierung eines
Wohnbauvorhabens (freier Markt und geförderter Wohnungsbau) geplant.
2.
Auf dem im Eigentum
des Landkreises verbleibenden Teilgrundstück wird die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes
nach modernen Standards u.a. mit Open- Space-Büros und einem
Multifunktionssitzungsaal für 70 Kreisräte und u.a. Nutzung im Katastrophenfall
für Hilfsorganisationen realisiert. Der Landkreis bleibt Grundstückseigentümer
dieser Teilfläche „Verwaltung“. Es erfolgt eine Realteilung des Grundstückes.
3.
Im Idealfall erfolgt
eine Realisierung des Verwaltungsgebäudes wirtschaftlich über den Teilverkauf
ohne Zuzahlung durch den Landkreis. Jedenfalls soll die Zuzahlung so gering wie
möglich gehalten werden, was auch in Abhängigkeit zum Baurecht steht.
4.
Der Landrat und die
Verwaltung werden beauftragt, mit der Stadt Ebersberg in den konkreten
Austausch zum weiteren Verfahren zur Schaffung des nötigen Baurechts
einzutreten. Der Teilverkauf und die Errichtung des Verwaltungsgebäudes
erfolgen im Anschluss über ein geeignetes Ausschreibungsverfahren. Die Gremien
des Kreistags beraten und entscheiden über die weiteren Schritte.
Auswirkung auf den Haushalt:
Alle bisherigen
Ausgaben sind über die Investition 942-0007 Projektentwicklung abgedeckt.