Betreff
Sportförderung;
Anpassung der Jugendsport- und Übungsleiterförderung an die Vereinspauschale
Vorlage
2022/0849
Aktenzeichen
11/2
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

FSK-Ausschuss am 27.10.2008 und 21.10.2009

SFB-Ausschuss am 28.03.2012 und 20.06.2012

SFB-Ausschuss am 04.10.2017, TOP 15ö

 

Die Jugendsport- und Übungsleiterförderung lehnt sich im Wesentlichen an die staatliche Vereins­pauschale an. Mit der Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförder­richtlinien – SportFöR) vom 05.12.2022“ müssen nun auch die Kreissportförderrichtlinien angepasst werden.

 

Lizenzen sind nach Ziffer 5.1.6.2 SportFöR berücksichtigungsfähig, wenn sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten abschließenden Liste (Lizenzliste) enthalten sind und im Förderjahr im Sportbetrieb des jeweiligen Vereins eingesetzt werden sollen. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Lizenzen können nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraus­setzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenzen) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll.

 

Während bisher zwischen Volllizenz (C) und Zusatzlizenzen (A und B) unterschieden wurde, wird nach der künftigen Lizenzliste nur die „höchste“ Lizenz, dafür aber mit kumulierter Punktezahl, angerechnet. Bei grundsätzlicher vergleichbarer Förderungshöhe soll damit wohl ermöglicht werden, dass nur noch eine Lizenz je Übungsleiter*in und Sportart mit dem Antrag auf Vereinspauschale eingereicht werden muss.

 

Mit dem nachstehenden Beschlussvorschlag würden die Kreissportförderrichtlinien dieser Systematik angepasst. Bei dieser Gelegenheit werden zusätzlich redaktionelle Änderungen vorgeschlagen, die in der Anlage entsprechend markiert und mit der Vorsitzenden des BLSV - Sportkreis Ebersberg, Frau Golanski, abgestimmt sind.

 

Zusätzlich sollte im nächsten Jahr eine moderate Anhebung der Jugendsportförderung des Landkreises von 2,40 EUR auf 3,00 EUR je Vereinsmitglied unter 27 Jahren erfolgen. Dieser Betrag ist seit der grundlegenden Neufassung der Kreissportförderrichtlinien im Jahre 2006 unverändert.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1. Die Jugendsportförderung nach Ziffer II.2 der Kreissportförderrichtlinien
wird ab dem Förderjahr 2024 auf 3 EUR angehoben.

2. Ziffer II.3 der Kreissportförderrichtlinien wird ab dem Förderjahr 2023
wie folgt geändert:

Nach den zum 01.03. des Förderjahres im staatlichen Verfahren
anerkannten Daten erhält jeder Verein

a)    für jede im Rahmen der Vereinspauschale anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte C-Lizenz 80 EUR.

b)    für jede im Rahmen der Vereinspauschale anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte B-Lizenz 120 EUR.

c)    für jede im Rahmen der Vereinspauschale anerkannte
und im laufenden Jahr eingesetzte A-Lizenz 160 EUR.

Je Übungsleiter und Sportart kann nur eine Lizenz anerkannt werden.

3. Die Kreissportförderrichtlinien werden in der beiliegenden Fassung beschlossen und treten rückwirkend zum 01.03.2023 in Kraft.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Im Haushalt 2023 sind Mittel für die Jugendsport- und Übungsleiter in Höhe von 126.000,00 EUR eingeplant.

 

1. Jugendsportförderung

 

Die durchschnittlichen Ausgaben betrugen in den letzten 3 Förderjahren 51.281 € für durchschnittlich 21.367 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Bei einer Erhöhung der Fördersumme von 2,40 € auf 3,00 € würde die neue Fördersumme etwa 64.101 € betragen, was eine Erhöhung in Höhe von ca. 12.820 € bedeutet.

 

2. Übungsleiterförderung

 

Bei vergleichbarem Antragsvolumen ist mit keinem außergewöhnlichen Anstieg zu rechnen.

 

In den letzten Jahren betrugen die Ausgaben:

2019    123.469,60 €

2020    129.011,03 €

2021    124.942,40 €

2022    124.651,20 €