Betreff
Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan; Zwischenbericht 2023 und Fortschreibung
Vorlage
2023/0858
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

LSV-Ausschuss am 02.07.2014, TOP 6

LSV-Ausschuss am 25.03.2015, TOP 12

LSV-Ausschuss am 02.05.2019, TOP 3

Kreis- und Strategieausschuss am 03.06.2019, TOP 4

Kreistag am 29.07.2019, TOP 10

 

Der Kreistag fasste am 29.07.2019 folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Kreistag stimmt dem vorgelegten Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan mit den daraus resultierenden Maßnahmen grundsätzlich zu.
  2. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung werden nach vorheriger Beratung im LSV-Ausschuss im jeweiligen Haushalt des Landkreises eingeplant. Sämtliche Maßnahmen werden auf die Warteliste gesetzt, dort, wo keine Kosten bezifferbar sind, ohne Kostenaussage, diese müssen erst erarbeitet und beschlossen werden.
  3. Das Wechselladerfahrzeug für das THW wird von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2020 eingeplant.
  4. Einmal jährlich wird dem LSV-Ausschuss zum Stand der Umsetzung berichtet.
  5. In fünf Jahren wird darüber beraten, ob eine Überarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans sinnvoll ist.

 

In Ausführung der Nummer 4 dieses Beschlusses wird nachfolgend über den Sachstand der Umsetzung berichtet.

 

Aktueller Stand

 

Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die anstehenden Investitionen nach dem Feuerwehrbedarfsplan geben und den aktuellen Stand aufzeigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die rote Abkürzung „FBP“ zeigt auf, in welchem Jahr die Investition laut Feuerwehrbedarfsplan 2019 vorgesehen war/ist. Aufgrund langwieriger Ausschreibungs- und Herstellungsverfahren für die Spezialfahrzeuge ergibt sich in etlichen Fällen eine zwangsläufige Bearbeitungsdauer von bis zu 2 Jahren. Der Zeitpunkt im Feuerwehrbedarfsplan deckt den Zeitraum nicht ab und ist eher als Startpunkt zu betrachten, da das Ausschreibungsverfahren erst nach Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen kann.

Am orangen Pfeil/Text lässt sich nachvollziehen, wann die jeweilige Maßnahme ursprünglich angedacht war.

 

Hinsichtlich des ursprünglich vorgesehenen bzw. dargestellten Zeitplans haben wir bereits mit den Hilfsorganisationen gesprochen. Spielraum für Verschiebungen bei einzelnen Investitionen in Folgejahre wird von keiner der Organisationen gesehen, die aufgeführten Verschiebungen sind bedingt durch umfangreiche Vorarbeiten der Ehrenamtlichen aber auch vermehrt durch Lieferengpässe bei den Herstellungsfirmen.

 

Um das Investitionsvolumen an die erforderlichen Bearbeitungsschritte anzupassen, wurde bei Investitionen mit längerer Bearbeitungsdauer der Weg einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Folgejahr gewählt.

 

Das Vorgehen in dieser Form und auch die Verzögerungen sind mit den Ehrenamtlichen abgestimmt. Gerade im Hinblick auf die zu leistende Vorarbeit für die Ausschreibungen entlastet eine zeitliche Verschiebung des Vorhabens die Hilfsorganisationen.

 

Zuschuss Rüstwagen

Wie bereits im letzten Jahr aufgezeigt, wird an diesem Beispiel die Verzögerung durch den o. a. Ablauf sehr deutlich. Die Vorbereitungen beginnen nicht nach Bestandskraft der Haushaltssatzung, sondern im Laufe des Jahres und am Anfang steht bei der Erstellung des Pflichtenheftes eine intensive Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen an, die zeitlich auch deren Verfügbarkeit Rechnung tragen muss. Verzögerungen beim Bau können zu einer Fälligkeit der Kosten im übernächsten Jahr und später führen. Die Umsetzung erfolgte durch die Kommunen Poing und Markt Schwaben und der Landkreis zahlt lediglich einen Zuschuss. Die Fertigstellung für Markt Schwaben und die damit verbundene Auszahlung des Zuschusses ist im Oktober 2023 zu erwarten. Hier wurden die Mittel bereits bereitgestellt.

 

ELW Technik UGÖEL

Das Pflichtenheft und die Ausschreibung des Einsatzleitwagens konnten pandemiebedingt erst 2021 in Angriff genommen werden. Das durch die Ehrenamtlichen erstellte Pflichtenheft konnte seitens der Vergabestelle, die durch die Pandemie stark eingebunden war, trotz mehrfacher zeitlicher Verschiebungen nicht bearbeitet werden. Schließlich wurde eine externe Kanzlei beauftragt und der Auftrag konnte erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 erteilt werden. Die Bauzeit von rund 9 Monaten führt zu einer Fälligkeit der Kosten für das Fahrgestell in 2022, diese entsteht nach Fertigstellung. Durch Lieferschwierigkeiten des Fahrgestellherstellers MAN verzögerte sich die Fertigstellung um weitere 2 Monate. Anschließend wurde das Fahrgestell zum Fahrzeugaufbauer überführt und konnte durch diesen im Juli 2023 fertigstellt werden. Vom Freistaat Bayern erhielt der Landkreis einen Zuschuss von 105.000 € für dieses Fahrzeug.

 

Zuschuss Schnelleinsatzgruppe (SEG)

Das BRK muss zeitnah das Fahrzeug für die SEG ersetzen, das überaltet ist. Da dieses auch im Katastrophenfall ein wichtiger Baustein für die Versorgung von einer hohen Anzahl an Verletzten darstellt, ist im Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan ein Zuschuss des Landkreises vorgesehen. Die Beschaffung und auch die Auszahlung des Zuschusses waren für das Jahr 2022 vorgesehen. Aufgrund der Materialknappheit entstehen nun allerdings längere Verzögerungen bei der Beschaffung. Die Auszahlung wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 erfolgen. Die Mittel sind für dieses Jahr veranschlagt und können in das kommende Jahr übertragen werden.

 

2x TLF

Die Feuerwehr benötigt gerade im südlichen Landkreis Fahrzeuge mit erhöhter Kapazität für Löschwasser. Immer öfter gibt es durch den Klimawandel längere Trockenperioden, die zu erhöhten (Wald-)Brandgefahr führen. Nicht überall in der Natur existieren abseits des

Hydrantensystems Löschteiche und ähnliche Einrichtungen wie im Forst, um größere Brände dann effektiv bekämpfen zu können.

 

Aufgrund der Dauer bei Ausschreibung und Bau, wurden hier 2023 Mittel in Form einer Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt. Mit den Vorbereitungen für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses wurde bereits begonnen, so dass die Ausschreibung der beiden Fahrzeuge voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 erfolgen kann. Die Mittel werden aus diesem Grund voraussichtlich im Jahr 2024 benötigt.

 

Um eine höhere Flexibilität für verschiedene Einsatzsituationen der Fahrzeuge erzielen zu können, sollen anstatt der beiden Tanklöschfahrzeuge zwei Fahrzeuge mit Wechselladersystem und Abrollbehälter Wasser beschafft werden. Preislich gibt es hierbei kaum Unterschiede. Die Zuschüsse für die Fahrzeuge wurden 2023 erhöht. Für die Wechselladerfahrzeuge mit jeweils einem Abrollbehälter Wasser ist ein Zuschuss des Freistaates in Höhe von 157.430 € pro Fahrzeug und damit insgesamt 314.860 € zu erwarten.

 

Notstromaggregat

Das THW hält für den Landkreis ein über 41 Jahre altes Notstromaggregat bereit, das z. B. das Landratsamt, Polizeistationen, Ortsteile, Pumpenstationen oder die Wasserversorgung im Falle eines Stromausfalles mit Strom versorgen könnte. Mit jedem Betriebsjahr des alten Notstromaggregats steigt die Gefahr kostenintensiver Reparaturen und damit auch ungeplante, längerfristige Ausfälle. Szenarien, die aufgrund von Hochwasser oder Hackerangriffen das Stromnetz lahmlegen sind andernorts bereits eingetreten und eines der Katastrophenszenarien, auf die sich Behörden bayernweit vorbereiten. Die Vorhaltung einer kreiseigenen Netzersatzanlage ist die einzige Möglichkeit, schnell und angemessen auf große Schadensereignisse und damit verbundene Stromausfälle, die im Regelfall sehr kurzfristig eintreten, reagieren zu können. Die Beschaffung eines neuen Gerätes war im Feuerwehrbedarfsplan bewusst für Ende 2021 vorgesehen, um eine gewisse Nähe zum Jahr 2022 zu schaffen. Damit sollte bereits signalisiert werden, dass eine Beschaffung auch in 2022 für möglich erachtet wird.

 

Das durch die Ehrenamtlichen erstellte, arbeitsintensive Pflichtenheft und die Termine und Absprachen zwischen Ehrenamtlichen und dem Landratsamt nahmen mehrere Monate in Anspruch. Die Netzersatzanlage konnte letztlich Ende Dezember 2022 nach entsprechenden Gremienbeschluss ausgeschrieben werden. Leider wurde lediglich für Los 1 ein Angebot abgegeben. Da es für das zweite Los keinen Bieter gab, musste erneut europaweit ausgeschrieben werden, was wieder zu einem Zeitverzug führte. Die vorgesehenen Mittel mussten daher auf das Jahr 2023 übertragen werden. Der Anhänger für das Notstromaggregat wurde im August 2023 fertiggestellt, ausgeliefert und Kosten in Höhe von 74.000 € zur Zahlung fällig. Das Notstromaggregat (AB Strom) wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 fertiggestellt. Die übrigen Mittel für den AB Strom werden demnach ins Jahr 2024 übertragen.

 

Schlauchwagen

Im Jahr 2023 ist die Beschaffung eines Schlauchwagens im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen. Auch hier ist aufgrund der baulichen Sonderanfertigung und eines damit verbundenen arbeitsintensiven Leistungsverzeichnisses, mit einer längeren Wartezeit zur Fertigstellung zu rechnen. Da die Ausschreibungen des ELW´s für die UG-ÖEL (Ersatzbeschaffung aufgrund Brand) und der beiden TLF´s noch nicht abgeschlossen sind, sind die Ehrenamtlichen derzeit hierdurch noch stark gebunden, sodass eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 ausreichen würde.

 

ELW UGÖEL (Ersatzbeschaffung aufgrund Brand) (kein Bestandteil des Feuerwehrbedarfsplans 2019)

Durch einen Brand des Fahrzeuges im Jahr 2020 entstand ein Totalschaden. Das Fahrzeug ist seitdem nicht mehr einsatzfähig. Vorübergehend wurde ein VW-Bus geleast und behelfsmäßig für die Einsätze ausgestattet. Auf Dauer kann das Fahrzeug keinen ELW für die UG-ÖEL ersetzen und die Voraussetzungen hierfür nicht bedienen.

Da es bei der Beschaffung des ELW Technik für die UG-ÖEL, der nun im Juli 2023 fertiggestellt wurde, zu Lieferverzögerungen kam, konnte bis zu dessen Fertigstellung noch nicht mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für den abgebrannten ELW der UG-ÖEL begonnen werden. Die Ehrenamtlichen waren noch stark in den Bauvorgang des ELW Technik eingebunden und können daher erst jetzt mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt beginnen. Sobald das Pflichtenheft und die Vergabeunterlagen fertiggestellt werden, kann die europaweite Ausschreibung durchgeführt werden. Aufgrund der Dauer der Ausschreibung und des Baus werden die Mittel in Höhe von 400.000 € in das Jahr 2024 übertragen. Für dieses Fahrzeug ist ein im Jahr 2023 erhöhter Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 146.000 € zu erwarten, welcher von vorgenannten Betrag noch nicht abgezogen wurde.

 

ELW Besprechung UG-ÖEL

Der Feuerwehrbedarfsplan sieht ursprünglich für das Jahr 2020 die Beschaffung eines ELW 1 Besprechung für die UGÖEL vor. Das aktuelle Fahrzeug ist bereits über 30 Jahre alt und in einem schlechten Zustand. Das Fahrzeug erhält vermutlich keinen weiteren TÜV mehr. Für den ELW waren ursprünglich Mittel in Höhe von 150.000 € vorgesehen.

Da sich die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, welches in Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen erstellt wird, für den ELW Technik und den abgebrannten ELW als äußerst komplex gestaltete, musste in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion eine Änderung der Prioritäten in Form einer zeitlichen Verschiebung vorgenommen werden. Durch die langen Ausschreibungs- und Bauzeiten ist es im Moment die schnellste und praktikabelste Lösung, den geleasten VW-Bus weiter zu behalten (in Form einer Übernahme aus dem Leasingvertrag im Dezember 2023) und als ELW 1 Besprechung für die UGÖEL einzusetzen. Hierfür ist mit Kosten in Höhe von 25.000 € zu rechnen. Damit kann zudem eine Entlastung des Kreishaushalts um rund 125.000 € geschaffen werden.

 

 

Lehrgangsverwaltungssoftware (kein Bestandteil des Feuerwehrbedarfsplans 2019, aber Bestandteil des fortzuschreibenden Bedarfsplans 2024, aufgrund der Dringlichkeit bereits im HH für 2023)

 

Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren langfristig aufrecht und auf immer gleichbleibend hohen Niveau halten zu können, müssen die Feuerwehrdienstleistenden entsprechend ausgebildet werden. Leider können die benötigten Lehrgänge nicht ausreichend durch das Angebot der staatlichen Feuerwehrschulen abgedeckt werden. Auch viele beruflich oder privat bedingte Zu- und Wegzüge erhöhen den Lehrgangsbedarf.

Um den steigenden Bedarf an Lehrgängen im Landkreis Ebersberg entgegen zu wirken, organisiert die Kreisbrandinspektion in Zusammenarbeit mit Feuerwehrdienstleistenden verschiedener Feuerwehren des Landkreises bereits seit vielen Jahren zusätzlich auf Landkreisebene verschiedene Lehrgänge, sowie Aus- und Fortbildungen.

Die Lehrgänge werden in der Freizeit der Feuerwehrdienstleistenden ehrenamtlich organisiert und durchgeführt. Jeder Lehrgang birgt im Hintergrund einen enorm hohen Verwaltungsaufwand der Ehrenamtlichen, angefangen von Abfragen über Bedarfe, Terminabsprachen, Anmeldungen, Absagen, Teilnehmertausch, Ausstellen von Handouts, Präsentationen, Onlineschulungen, Prüfungen, Erstellen von Stundenplänen und vieles mehr. Eine Lehrgangsverwaltungssoftware, wie sie bereits in anderen Landkreisen sehr erfolgreich eingesetzt wird, würde hier eine enorme Erleichterung und Zeitersparnis schaffen. Die Ausbildungsverantwortlichen können sich in der geschaffenen Zeit wieder mehr den Ausbildungsinhalten und weniger der Verwaltung und Organisation widmen. Die Kosten für die Software belaufen sich auf etwa 30.000 €.

 

Dieser Bedarf war bei der Erstellung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan noch nicht absehbar und ergab sich erst im laufenden Jahr 2022 durch die vielen coronabedingt ausgefallenen staatlichen Lehrgänge. Es handelt sich um eine Spezialsoftware, die nicht die Durchführung, sondern nur die organisatorische Abwicklung abdeckt. Dadurch werden allerdings die Ehrenamtlichen in sehr hohem Maße von diesen organisatorischen Routineaufgaben entlastet und etliche Fehlerquellen eliminiert. Die Mittel für die Lehrgangsverwaltungssoftware wurden für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgte von Juli bis September 2023.

 

Versorgungs-LKW kein Bestandteil des Feuerwehrbedarfsplans 2019, aber Bestandteil des fortzuschreibenden Bedarfsplans 2024, aufgrund der Dringlichkeit beantragt für HH 2024)

 

Ein Versorgungs-LKW dient dem Schutz und Sicherheit der Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürgern. Er stellt die Versorgung und den Nachschub von Gerätschaften und Einsatzmitteln im Landkreis Ebersberg sicher.

Neben dem Ebersberger Forst, für welchen zur Sicherstellung des Brandschutzes ein hoher Aufwand (wie z.B. eine eigene Alarmierungsplanung Forst) betrieben wird, haben wir im Landkreis auch verschiedene andere Gefahrenschwerpunkte zu berücksichtigen. Hierzu gehören die rund 45 Schulen, rund 18 Altenheime, ein Betreuungszentrum, eine Kreisklinik, ein Öltanklager, eine Ölpipeline von Triest nach Ingolstadt, die BAB 94 mit 57.642 PKW/Tag und 3.158 LKWs/Tag, die BAB 99 mit 118.783 PKW/Tag und 17.345 LKW/Tag sowie die Flughafentangente Ost, hinzu kommen noch die Bahnlinien München – Rosenheim mit 260 Zügen/Tag, München – Mühldorf mit 210 Zügen/Tag, sowie die S-Bahn München Ebersberg mit 144 Zugbewegungen am Tag. Aufgrund des daraus resultierenden Gefahrenpotential ist die Beschaffung eines Versorgungs-LKW nach Einschätzung der Kreisbrandinspektion für den Landkreis Ebersberg erforderlich.

 

Der Landkreis Ebersberg hat zudem auch für überörtliche Schadensereignisse Hilfeleistungskontingente sicherzustellen, die bei Bedarf von der Regierung von Oberbayern abgerufen werden können. Auch hier soll der Versorgungs-LKW in der Einsatzmittelplanung berücksichtigt werden.

 

Bei größeren Katastrophenlagen, wie Starkregenereignisse, Dürre oder Vegetationsbränden speziell im Ebersberger Forst oder weiteren größeren Waldgebieten im Landkreis Ebersberg kann durch den Versorgungs-LKW die benötigte Unterstützung der Einsatzkräfte sichergestellt werden.

 

Ebenso unterstützend kann der Versorgungs-LKW bei Sturm und Hagelschäden z.B. der Transport von Planen und Notdächern innerhalb des Landkreises oder auch überörtlich wie bei der Hagelkatastrophe in Bad Bayersoien eingesetzt werden.

 

Er dient zum Transport von Sonderlöschmitteln bei Großbränden, die hier in größeren Mengen benötigt werden und zentral gelagert sind. Bei Hochwasser müssen Sandsäcke von einem zentralen Sandsackfüllplatz an die jeweiligen Einsatzstellen verbracht werden. Bei Einsätzen mit Gefahrgut kann hier zusätzlich benötigtes Material an die die Einsatzstelle verbracht werden. Die Ladefläche eines Versorgungs-LKW kann auch zum ankleiden spezieller Schutzkleidung (CSA-Schutzanzüge) im Trockenen genutzt werden.

 

Durch die Beschaffung des Versorgungs-LKW soll der Aufbau eines modularen Fahrzeugkonzeptes innerhalb des Landkreis Ebersberg begonnen werden, um die Aufgaben des vorbeugenden Katastrophenschutzes zukünftig effektiver bewältigen zu können. Ebenso wird eine gezielte Einsatzplanung von Einsatzmitteln innerhalb des Landkreises sichergestellt.

 

Da auch bei diesem Fahrzeug die Vorbereitungsarbeiten für die Ausschreibung, die Ausschreibung selbst und der Bau des Fahrzeugs einige Zeit in Anspruch nehmen, wäre eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 ausreichend.

Für dieses Fahrzeug ist ein Zuschuss des Freistaates Bayern in Höhe von 55.510 € zu erwarten, welcher von vorgenannten Betrag noch nicht abgezogen wurde.

 

Erneuerung Leitstandtechnik der Atemschutzübungsstrecke (kein Bestandteil des Feuerwehrbedarfsplans 2019, aber Bestandteil des fortzuschreibenden Bedarfsplans 2024, aufgrund der Dringlichkeit beantragt für HH 2024)

 

Der Leitstand dient in Atemschutzübungsanlagen dazu, die gesamte Übungsanlage zu steuern und zu bedienen und den übenden Atemschutzgeräteträger zu leiten, zu überwachen und zu kontrollieren. Der Leitstand ist ein unabdingbarer Bestandteil der Atemschutzübungsanlage und für die Ausbildung dringend notwendig. Die Einrichtung und der Betrieb einer Atemschutzübungsanlage stellen gem. Art. 2 Satz 1 BayFwG eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis des Landkreises dar. Von ihr hängt die Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren ab, da für diese im Rahmen der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung immer wieder ein gewisses Stundenkontingent in dieser Anlage vorgegeben ist. Die aktuelle Technik ist mit ihren 34 Jahren veraltet und muss daher ertüchtigt und von Grund auf erneuert werden. Bei einem akuten Ausfall der Technik können weder Lehrgänge noch die in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 geforderten Belastungsübungen stattfinden. Ein Kurzschluss vor einiger Zeit, konnte durch den persönlichen Einsatz ehrenamtlicher Kräfte einen längeren Ausfall verhindern. Dies verdeutlicht den aktuellen Zustand der 1989 eingeführten Anlage. Die Komponenten sind so eingeplant, dass diese auch in eine neue Atemschutzübungsanlage eingebunden werden können, falls erforderlich.

 

 

Ausblick

Der Feuerwehrbedarfsplan sieht weiterhin noch die Kreiseinsatzzentrale und ein zentrales Ausbildungs- und Katastrophenschutzzentrum vor. Grundsätzlich ist beabsichtigt, die Kreiseinsatzzentrale im zentralen Ausbildungs- und Katastrophenschutzzentrum unterzubringen, so dass diese beiden Positionen zusammen betrachtet werden müssen. Aktuell wird noch über ein geeignetes Grundstück verhandelt und die Baugenehmigungsfähigkeit geprüft, so dass eine Planung und Bezifferung dieser Kosten derzeit nicht möglich ist.

 

Unter Punkt 5 der Beschlüsse vom 29.07.2019 war die Beratung einer möglichen Überarbeitung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans nach fünf Jahren vorgemerkt. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, den Blackout-Vorbereitungen und den zunehmenden Extremwetterereignissen zeigen bereits aktuell, vor welchen Herausforderungen der Katastrophenschutz in den kommenden Jahren stehen wird. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind mit der „Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“ und dem „Katastrophenschutz Bayern 2025“ Konzepte veröffentlich worden, die dieser Entwicklung Rechnung tragen. Um auch für unseren Landkreis die bereits durchgeführten Maßnahmen (z. B. Erstellung eines Blackout-Konzepts, Durchführung eines Starkregenworkshops mit den Gemeinden) in ein zielgerichtetes Konzept einzubinden, würden wir gerne zusammen mit den Hilfsorganisationen die Fortschreibung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans beginnen. Erste Vorbereitungen und auch eine konzeptionelle Grundlage sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Grundsätzlich werden durch die Beschaffung von Austauschfahrzeugen/-maschinen jahrzehntealte Gerätschaften ersetzt. Die neuen Motoren sind wesentlich schadstoffärmer und erzeugen somit beim Betrieb, der nicht nur im Katastrophenfall, sondern auch bei Übungen und Instandhaltung gegeben ist, für weniger CO2-Ausstoß und weniger Rußpartikel bzw. Feinstaub.

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Bericht wird zur Kenntnis genommen und das hohe zusätzliche Engagement der Ehrenamtlichen, besonders im Zuge der Ausschreibungen, in hohem Maße gewürdigt.

 

2.    Der LSV-Ausschuss hält eine Fortschreibung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans für sinnvoll und notwendig. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarfsplan fortzuschreiben.

 

3.    Im Vorgriff auf die Fortschreibung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans wird die Notwendigkeit für die weiteren Investitionen (Versorgungs-LKW, Erneuerung Leitstand Atemschutzstrecke) als erforderlich erachtet. Dem Kreistag wird daher empfohlen, die entsprechenden Haushaltsansätze (Summe Netto: 769.140 €) und Verpflichtungsermächti-gungen (noch nicht bezifferbar) in der Haushaltsplanung 2024 ff aufzunehmen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch diesen Zwischenbericht keine.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2024 werden folgende Investitionen beantragt:

 

Ist

HH-Rest

Plan

2022

2022

2023

2024

331-0007 Beschaffungen im Bereich Gefahrgut/ -übungsstrecke

19.965

2.566

18.000

15.000

331-0008 Beschaffungen für den Brandschutz

62.511

 

 

23.000

331-0014 Ergänzungen in den Atemschutzübungsanlagen

 

30.000

19.000

15.000

331-0042 Funkgeräte und Kommunikationstechnik

4.780

57.865

18.000

40.000

331-0088 Rüstwagen RW 2

 

 

200.000

 

331-0089 Ersatzbeschaffung Einsatzleitfahrzeug UGÖEL

2.699

 

290.000

 

331-0090 Investitionskostenzuschuss Rüstwagen

 

5.000

 

 

331-0091 Ersatzbeschaffung Einsatzleitwagen ELW 2

 

300.000

 

-46.000

331-0100 Ersatzbeschaffung Wechselladerfahrzeug

3.094

 

 

 

331-0111 Notstromaggregat

186

449.814

 

 

331-0112 Zwei Tanklöschfahrzeuge TFL 4000

 

 

 

585.140

331-0113 Zuschuss 2 Fahrzeug SEG Transport

 

350.000

 

 

331-0114 Lehrgangssoftware Feuerwehrlehrgänge

 

 

30.000

 

331-0115 digitale Meldeempfänger

 

 

9.000

15.000

331-0116 Mobile Warnanlage, Sondersignalanlage

 

 

10.000

6.000

331-0117 Funkgeräte Kommunikationstechnik

 

 

18.000

6.000

331-0118 Vorbereitungen Blackout

2.137

 

 

 

331-0121 Leitstandtechnik f. Atemschutzübungsstrecke

(Neue Investition über 100.000 €)

 

 

 

110.000

958-0009 Schließanlage

2.300

 

 

 

Gesamtsumme Investitionen

97.672

1.195.245

612.000

769.140