Betreff
Haushalt 2023; Zwischenbericht aus den Fachbereichen
Vorlage
2023/0865
Art
Sitzungsvorlage

Die Zwischenberichte der Fachausschüsse sind ebenso standardisiert, wie die Budget- und Abschlussberichte. Sollte es aus der Mitte des Ausschusses Anregungen zur Verbesserung der Transparenz geben, würde sich die AG Politik und Verwaltung damit befassen.

 

Die Einbeziehung der Fachausschüsse bei der Beratung über die Eckwerte ist nach der Beschlusslage des Kreistages nicht vorgesehen. Die Eckwerteberatungen für den Haushalt 2024 finden im Kreis- und Strategieausschuss am 10.07.2023 und im Kreistag am 24.07.2023 statt. Unabhängig von der Eckwertediskussion erhalten die Fachausschüsse einen Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzuges ihrer Fachbereiche.

 

1. Gesamtüberblick (Cockpit):

 

1.1 Ergebnisrechnung

 

Die Gesamtausgaben des SFB-Ausschusses stellen sich wie folgt dar:

 

Erläuterung:

Die linke Säule zeigt die Planansätze eines Jahres die rechte die Ist-Werte. Die rote Linie markiert den Stand zum 31.05. eines Jahres (einschließlich Schulen).

 

Die lineare Betrachtung (ohne Schulen) der Vergleichsjahre führt zu folgendem Ergebnis:

 

 

% 31.05.

Ist

Ist / Plan %

Planerfüllung in %

Jan - Mai

Jan - Dez

2016

48,73%

8.015.834

13.963.226

84,88%

15,12%

2017

28,65%

4.847.451

15.042.754

88,91%

11,10%

2018

30,84%

4.768.409

15.700.617

101,55%

-1,55%

2019

29,43%

4.647.517

15.431.989

97,72%

2,28%

2020

38,05%

6.261.336

15.504.222

94,21%

5,79%

2021

35,08%

5.385.746

15.571.989

101,44%

-1,44%

2022

40,90%

6.583.998

18.917.031

117,50%

-17,51%

2023

68,94%

8.752.864

9.030.369

71,20%

28,80%

 

Diese Tabelle zeigt die Planausschöpfung zum 31.5. eines Jahres bezogen auf den jeweiligen Planansatz dieses Jahres. Mit einer Planausschöpfung von 68,94 % zum 31.05.2023 liegt der Mittelabfluss deutlich über den Durchschnitt der Ausschöpfungsgrade der letzten Jahre und war noch nie so hoch.

 

Für den hohen Ausschöpfungsgrad sind die Kostenstellen 222 Asyl und 250 Jobcenter verantwortlich. Die Kosten für die Unterkunft und Heizung sind 2023 deutlich gestiegen (siehe Kostenstelle 250). Außerdem fehlt im betrachteten Zeitraum noch die Erstattung für Mai 2023. Ebenso erfolgen die Kostenerstattung für die Kostenstelle Asyl nicht periodengenau, sodass es hier zu zeitlichen Verschiebungen zwischen Aufwendungen und Erträgen kommt.

 

1.2 Investitionen:

 

Auf die Darstellung der Investitionen wird im Zwischenbericht verzichtet, weil dies zu diesem Zeitpunkt keine Aussagekraft hat.

 

2. Darstellung der einzelnen Kostenstellen des SFB-Ausschusses

 

2.1 Die Sachgebiete und „besondere Schulen“

 

 

Jan - Mai

Jan - Dez

Prognose

Ist

Plan

2019

2020

2021

2022

2023

2023

Ausschöpfung %

094 Kulturförderung

72.873

76.387

59.075

-8.431

65.910

148.148

44,5%

                      7.160

110 Bildung und IT

38.463

75.398

74.421

71.325

71.992

199.368

36,1%

Planeinhaltung

114 Gastschüler

695.237

446.425

1.044.177

979.910

 

 

 

siehe Teilbereich Schulen

116 Medienzentrum Ebersberg

18.342

7.835

6.326

6.518

72.163

53.101

135,9%

Planeinhaltung

117 Sportförderung

 

 

 

 

103.020

604.350

17,0%

                 135.000

200 Fachabteilung 2, Soziales

13.828

15.119

8.814

700

435

5.171

8,4%

430

203 Demografie

210.680

182.375

225.244

335.804

339.684

806.728

42,1%

-70.398

210 Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsangelegenheiten

201.612

214.683

34.831

214.267

220.764

768.627

28,7%

-90.520

220 Sozialamt - örtlicher Träger

1.054.479

1.536.654

1.523.099

1.755.233

2.103.532

2.326.380

90,4%

                 378.920

221 Sozialamt - überörtlicher Träger

38.040

15.660

-22.058

28.066

45.406

 

 

Planeinhaltung

222 Asyl

87.523

477.623

545.671

947.331

1.994.616

316.386

630,4%

183.614

250 Jobcenter Ebersberg

1.783.704

2.428.638

1.128.415

1.529.078

2.936.615

5.011.810

58,6%

                 112.428

310 Ausländer- und Personenstandswesen

202.084

267.406

312.800

301.076

260.360

943.822

27,6%

-15.000

700 Fachabteilung 5, Gesundheit

-272.646

-145.015

-27.380

-20.698

-3.132

37.583

-8,3%

                   50.000

710 Betreuungsstelle

118.117

122.291

121.253

103.958

116.402

266.733

43,6%

                   47.830

835 Realschule Vaterstetten (ZV, Umlageanteil LK)

342.616

378.275

307.634

306.292

406.032

957.707

42,4%

174.597

870 Landwirtschaftsschule Ebersberg

7.203

5.981

7.140

-4.842

-4.113

8.768

-46,9%

Planeinhaltung

875 FOS/BOS Erding

35.364

155.601

36.283

38.412

23.178

241.709

9,6%

Planeinhaltung

SUMME

4.647.517

6.261.336

5.385.746

6.583.998

8.752.864

12.696.391

68,9%

 

 

Die Prognose der Sachgebiete bezieht sich auf alle Abweichungen der Ergebnisrechnung bis auf die Personalkosten. Die Prognose für die Personalkosten hat der Personalservice für alle Kostenstellen ermittelt und wird am Ende des Berichtes für den gesamten Teilhaushalt mit einbezogen.

 

Des Weiteren wurde für das Jahr 2023 die Kostenstelle 117 Sportförderung zum ersten Mal beplant. Bis 2022 wurde die Sportförderung unter der Kostenstelle 114 Sport und Gastschüler mit einem Kostenträger geführt. Ab 2023 bekommt die Sportförderung ihre eigene Kostenstelle und bleibt im Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Sport u. Kultur (SFB). Der Bereich Gastschüler hingegen wird dem Bereich Schulen (SFB) zugeordnet. Im Rahmen dieser Aufteilung wurde der Bereich Gastschüler buchhalterisch umstrukturiert, um den Vorgaben der VVKommHSyst-Doppik zu entsprechen.

 

 

Begründungen:

 

094 Kulturförderung – Überschreitung 7.160 €

Trotz eines ungeplanten Ertrages in Höhe von ca. 10.200 € für die Förderung des Kultursommers 2021 benötigt die Kulturförderung ca. 7.160 € mehr an Budget. Mehrausgaben entstehen für Förderungen und Zuschüsse. Aufgrund der Inflation gehen vermehrt Anfragen bezüglich eines Defizitausgleiches ein. Des Weiteren werden die internen Leistungsverrechnungen höher ausfallen, weil die Klassenzimmernutzungen nach Corona wieder ansteigt und die Betriebskosten gestiegen sind.

 

117 Sportförderung – Überschreitung 135.000 €

Falls der Beschlussvorschlag (Top 9) zu der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an den EHC angenommen wird, werden rückwirkend zum 01.01.2022 jeweils 60.000 € für 2022 und 2023 zusätzlich fällig. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung (vor allem beim Catering) und der hohen Anzahl an zu ehrenden Sportler wird das eingeplante Budget um 15.000 € überschritten.

 

203 Demografie – Unterschreitung - 70.398 €

Im Jahr 2023 können alle Projektvorhaben umgesetzt werden. Die prognostizierte Unterschreitung des Budgets begründet sich insbesondere darin, dass die Wohnraumförderung für Auszubildende in der Pflege nicht im vollen Umfang abgerufen wird. Des Weiteren fallen die Einnahmen im Bereich des Pflegestützpunktes um rund 18.000 € höher aus. Das liegt an einer neuen Förderung des Bezirkes Oberbayern für Wohnberatungsstellen in Höhe von 10.000 € und generell höheren Pauschalen im Bereich des Pflegestützpunktes.

 

210 Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsangelegenheiten – Unterschreitung 90.520 €

Auf Basis der Hochrechnungen prognostiziert die Kostenstelle eine mögliche Unterschreitung des Planansatzes um 90.520 €. Für den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) werden aufgrund der Anhebung der Erstattungsquote von 5,8 % auf 7,3 % höhere Einnahmen in Höhe von 112.000 € erzielt. Bei den Ausgaben für BuT wird zum jetzigen Zeitpunkt noch von einer Planeinhaltung ausgegangen. Die Bearbeitung im Fachbereich Pflegeversicherung wird voraussichtlich wegen der Bearbeitungsrückstände Mitte des Jahres wiederaufgenommen, sodass die geplanten Einnahmen geringer ausfallen werden. Ein Mehrbedarf besteht bei Fortbildungen, Bürobedarf und Arbeitsplatzausstattung aufgrund von Neueinstellungen.

 

Dennoch ist das Budget der Kostenstelle stark von den Fallzahlen für Bildung und Teilhabe abhängig, sodass abzuwarten ist, ob die Unterschreitung wirklich wie prognostiziert eintritt.

 

Kostenstelle 220 - Sozialamt - örtlicher Träger – Überschreitung 378.920 €

Zum Zeitpunkt der Planung war der hohe Anstieg der Bedarfsgemeinschaften für Hilfe zum Lebensunterhalt nicht vorhersehbar. Im Mai 22 bezogen 36 Bedarfsgemeinschaften Hilfe zum Lebensunterhalt, im Mai 23 waren es 90 Bedarfsgemeinschaften. Hier sieht man deutlich die Auswirkungen der Ukraine Krise. Viele Flüchtlinge haben bereits in der Ukraine eine Altersrente bezogen, so dass sie unabhängig von ihrem tatsächlichen Alter deswegen keinen Anspruch nach dem SGB II haben. Ihnen ist somit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu gewähren, solange sie noch nicht das Rentenalter hier in Deutschland erreicht haben.

 

Kostenstelle 222 – Asyl – Überschreitung 183.614

Generell ist davon auszugehen, dass die Ansätze für das Jahr 2023 nicht einzuhalten sind.

Planungen für das Haushaltsjahr 2023 basierten auf Grundlage des ersten Halbjahres 2022, hier waren die Folgen der Ukraine Krise kaum erkennbar und spürbar. Diese waren erst im zweiten Halbjahr sichtbar und wirken sich auch entsprechend auf die Haushaltssituation des Jahres 2023 aus.

Eine Beeinflussung bzw. Steuerung ist jedoch nicht möglich, da auf die Leistungen nach dem SGB XII ein Rechtsanspruch besteht.

 

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass weiterhin mit Ausnahme der Personalkosten die Kosten für die Unterkünfte sowie die Leistungen an die Asylbewerber im Rahmen der Kostenerstattung mit der Regierung von Oberbayern ausgeglichen werden. Es ist jedoch wieder damit zu rechnen, dass dies mit einer zeitlichen Verzögerung geschieht und nicht periodengerecht abgerechnet werden kann. Dennoch können pro Haushaltsjahr vier Quartale abgerechnet werden.

 

Weiterhin werden meist alle Kosten der Unterbringung direkt zu Lasten des Freistaates Bayern über das Programm „IHV“ gebucht, so dass hier zumindest der Landkreis nicht in Vorleistung treten muss. Im Bereich der personenbezogenen Leistungen muss der Landkreis jedoch weiterhin die Gelder vorleisten.

 

Im ersten Halbjahr 2023 wurden dem Landratsamt in einem sehr regelmäßigen Rhythmus (meist 14 tägig) Flüchtlinge sämtlicher Nationen zugewiesen und dies unabhängig von freien Kapazitäten. Dies hatte zur Folge, dass die Unterbringungskapazitäten entsprechend ausgeweitet werden mussten, um die zugewiesenen Personen überhaupt unterbringen zu können.

Zum Stichtag 10.06.23 verwaltet das Landratsamt Ebersberg insgesamt 80 Unterkünfte. Die größte Unterkunft ist aktuell das ehemalige Sparkassengebäude mit über 300 Plätzen, was bereits eine große Herausforderung bedeutet. Zudem gibt es noch die staatliche Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern in Grub. Insgesamt leben in diesen Unterkünften 1.346 Personen, von denen sich noch 898 Personen im Asylverfahren befinden. Bei den restlichen Personen (448) ist entweder das Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen (168 Personen) oder es handelt sich um Flüchtlinge aus der Ukraine (280 Personen).

 

Auch in der zweiten Jahreshälfte ist weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen zu rechnen und dies obwohl weitere Kapazitäten kaum realisierbar sind. Zudem ist es äußerst schwierig für diesen Bereich Personal zu finden. Personal ist aber dringend notwendig, da sich die Anzahl der Flüchtlinge verdoppelt hat, die Zahl der Mitarbeiter aber überwiegend gleichgeblieben ist.

 

Kostenstelle 250 – Jobcenter – Überschreitung 112.428 €

Der Mehrbedarf begründet sich aufgrund gestiegener Aufwendungen für die Erstattungen an den Bund, weil der Personalkörper der BA steigt und der Anteil 15,2 % aller Kosten beträgt. Des Weiteren übersteigen die Kosten für die Leistungen für Unterkunft und Heizung den Planansatz.

 

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Jan-Mai) liegen die Bedarfsgemeinschaften um rund 500 höher (Jan –Mai 2022 waren es durchschnittlich 1.133; Jan-Mai 2023 sind es 1.631). Während bei den ukrainischen Bedarfsgemeinschaften ein rückläufiger Trend von durchschnittlich 2,4 % in den ersten Monaten zu verzeichnen ist, stiegen die restlichen Bedarfsgemeinschaften um durchschnittlich 0,7 % in den ersten 5 Monaten. Gründe hierfür sind vermehrte Beantragungen von Bürgergeld, sei es einmalig wegen den Nebenkosten-Abrechnungen oder dauerhaft. Über die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften gesehen, bedeutet dies ein minimaler Rückgang. Die weitere Gesetzesänderung zur Einkommensanrechnung ab 01.07. (Ausbildungs- und Mutterschaftsgeld werden nicht mehr angerechnet) kann u.U. zu erhöhten Antragstellungen führen. Trotz allen Unwägbarkeiten wird von einer Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften ausgegangen. Die Schätzung liegt im Jahresverlauf bei 1.600 BG. In der Planung 2023 wurde von 1.450 ausgegangen.

 

Als Jahresmittelwert für die Kosten der Unterkunft (KdU) pro Bedarfsgemeinschaft wird nach derzeitiger Prognose 2023 ein Wert von 562 € pro BG zugrunde gelegt. Im Vergleich zu 2022 sind die durchschnittlichen Kosten für die Unterkunft und Heizung aufgrund der vermehrten Nebenkosten-Nachzahlungen bei den Bestands-Bedarfsgemeinschaften und aufgrund der Anhebung der Mietpreis-Obergrenzen an 01.01.2023 gestiegen. Des Weiteren haben die ukrainischen Bedarfsgemeinschaften mittlerweile „normale“ Mietverträge. Die Planung 2023 basierte auf einem höheren Wert (613 € pro BG). Zur Haushaltsplanung ist man aufgrund der Anhebung der Mietpreis-Obergrenze sowohl aufgrund der ukrainischen Bedarfsgemeinschaften von einem stärkeren Anstieg ausgegangen. Der schlagartige Anstieg blieb aus, wird aber höchstwahrscheinlich zeitverzögert eintreten.

 

Gegenüber den Mehraufwendungen wird zum Jahresende mit ca. 100.000 € mehr an Erträgen gerechnet. Ein Teil der Mehrerträge resultiert aus der Systemumstellung (sukzessive Ausbuchung alter Darlehen) und der erhöhten Kautionsausgaben für die Ukraine-BGs und die damit verbundenen höheren Rückzahlungen. Darüber hinaus steigen durch die gestiegenen Kosten der Unterkunft auch die Erstattungen.

 

Kostenstelle 310 - Ausländer- und Personenstandswesen – Unterschreitung 15.000 €

Zum jetzigen Zeitpunkt wird aufgrund der steigenden Ausländerzahlen mit höheren Erträgen gerechnet.

 

 

Kostenstelle 700 – Fachabteilung 5, Gesundheit – Überschreitung 50.000 €

Eine Bundesförderung in Höhe von 45.270 € für die genehmigte neue Stelle wurde fälschlicherweise eingeplant. Weitere Mehrkosten entstehen durch erhöhte Personalkosten beim Zweckverband für Schwangerenberatung sowie bei den Sachkosten aufgrund Personalmehrungen.

 

Kostenstelle 710 – Betreuungsstelle – Überschreitung 47.830 €

 

Fälschlicherweise wurde ein Zuschuss für die Stellenmehrung eingeplant.

 

Kostenstelle 835 – Realschule Vaterstetten – Überschreitung 174.597 €

Die Verbandsumlage zur Deckung des laufenden Bedarfs wurde für das Jahr 2023 auf 854.597 € festgesetzt. Zur Haushaltsplanung stand dieser Betrag noch nicht fest und wurde zu niedrig angesetzt.

 

Entwicklung der teuersten Kostenträger:

 

Die bedeutendsten Kostenträger entwickeln sich wie folgt:

 

 

Jan - Mai

Ist

2019

2020

2021

2022

2023

1145/1111-1119 Gastschüler

606.297

295.714

270.969

433.124

424.457

2264/2265 Grundsicherung

459.453

760.800

865.487

795.606

1.085.336

2511 Kosten der Unterkunft und Heizung

1.588.489

2.226.026

1.072.181

1.372.285

2.677.860

Summe

2.654.239

3.282.540

2.208.638

2.601.015

4.187.653

 

Ab 2023 werden die Erträge aus den Gastschulbeiträgen mit dem Kostenträger 1111 bis 1119 Gastschüler direkt bei den einzelnen Schulkostenstellen 820 bis 890 verbucht (zuvor auf den Kostenträger 1145). Sie sind nach § 7 Abs. 3 Satz 5 AVBaySchFG erst zum 01. Juli fällig. Für das Haushaltsjahr 2023 wird mit Mindereinnahmen aus Gastschulbeiträgen in Höhe von ca. 14.425 € gerechnet (siehe Seite 9). Die Zahlungen der Gastschulbeiträge erfolgen auf der Kostenstelle 114 Gastschüler ebenfalls mit den Kostenträgern 1111 bis 1119. Dabei wiederspiegeln die Kostenträger die Schularten (Realschule, Gymnasium Berufsschule usw.).

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen bezogen auf den Aufwand eine der größten Positionen im SFB-Ausschuss dar. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften variiert nur gering. Daraus darf aber nicht geschlossen werden, dass im ersten Halbjahr keine neuen Anträge gestellt wurden. Hier spiegelt sich vielmehr, dass die Zahl der monatlichen Einstellungen fast identisch mit der monatlichen Anzahl der Neuanträge ist. Diese Kosten werden seit dem Jahr 2014 vollständig vom Bund getragen und haben damit keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.

 

Die Kosten der Unterkunft, die mit Aufwendungen in Höhe von 10.672.000 € geplant waren, werden um ca. 112.000 € höher ausfallen. Berechnungsgrundlage sind hierbei 1.600 Bedarfsgemeinschaften und der prognostizierte KdU-Wert pro Bedarfsgemeinschaft von 562 €.

 

2.2 Die Schulen mit Budgetvereinbarung (Kontrakt)

 

Überblick:

 

Das Jahr 2023 ist mit den vorangegangenen Jahren nur bedingt vergleichbar, weil ab 2023 zwei zusätzliche Kostenstellen in dem SFB-Teilhaushalt, Schulen, beplant und bebucht werden. Dies betrifft zum einen die neue Kostenstelle 896 Berufsfachschule Kirchseeon und zum anderen wird der Bereich der Gastschüler, welcher bis 2022 auf der Kostenstelle 114 Sport und Gastschüler im SFB Teilhaushalt für Soziales, Familie, Bildung, Sport u. Kultur geführt wurde ab 2023 dem Bereich der Schulen zugeordnet.

 

Ohne Berücksichtigung der zwei neuen Kostenstellen (896 und 114) in diesen Bereich liegt der Grad der Budgetausschöpfung zum 31.05.2023 bei ca. 35 % anhand der aktuellen Buchungen.

 

Übersicht pro Schule:

 

 

Jan - Mai

Jan - Dez

Prognose

Ist

Plan

2019

2020

2021

2022

2023

2023

Ausschöpfung %

114 Gastschüler

 

 

 

 

464.966

6.242.500

7,4%

156.000

119 Schulen/Bildung

95.810

113.533

-1.100.572

172.762

148.317

539.029

27,5%

-141.000

820 Realschule Ebersberg

82.092

44.663

110.598

-11.298

62.476

202.041

30,9%

8.300

830 Realschule Markt Schwaben

72.174

45.079

-82.460

18.932

50.310

65.394

76,9%

8.500

833 Realschule Poing

30.766

35.210

50.203

56.339

46.962

212.725

22,1%

23.500

840 Gymnasium Grafing

63.172

93.339

114.049

-8.117

91.993

290.555

31,7%

9.225

850 Gymnasium Vaterstetten

78.868

81.966

-212.000

-264.182

81.815

3.915

2089,8%

-21.412

860 Gymnasium Markt Schwaben

81.709

47.494

-62.253

-15.711

66.323

155.850

42,6%

26.200

865 Gymnasium Kirchseeon

49.188

56.369

38.208

-20.172

87.728

243.601

36,0%

7.290

880 Sonderpädagogisches Förderzentrum Grafing

81.274

70.904

83.536

46.929

55.980

209.654

26,7%

-4.600

890 Sonderpädagogisches Förderzentrum Poing

38.755

55.374

68.233

52.025

52.359

248.606

21,1%

-8.269

895 Berufsschule Zinneberg

75.471

37.338

29.598

9.642

27.641

17.723

156,0%

Planeinhaltung

896 Berufsfachschule Kirchseeon

 

 

 

 

370

272.000

0,1%

-180.000

SUMME

749.279

681.269

-962.861

37.149

1.237.239

8.703.591

14,2%

 

 

Gastschüler (KST 114) – Überschreitung 156.000 €

Das Budget der Gastschulbeiträge kann voraussichtlich nicht eingehalten werden. Aufgrund der hohen Abrechnung in 2022 wird für 2023 ebenfalls mit hohen Gesamtkosten gerechnet. Die Abrechnungen erfolgen aber immer erst im 4.Quartal des laufenden Jahres. Des Weiteren werden die Rückstellungen für die Berufsschule Wasserburg wahrscheinlich nicht ausreichen, weil 12 Schüler mehr mit höheren Gastschulbeiträgen abgerechnet werden.

 

Schulen/Bildung (KST 119) – Unterschreitung 141.000 €

Nach einer vergaberechtlichen Prüfung hat der SFB-Ausschuss beschlossen, dass eine private Fachakademie in Kirchseeon nicht entstehen wird. Deshalb muss der geplante Defizitzuschuss von gesamt 150.000 € nicht geleistet werden. Dafür wird aufgrund der Beratungsleistungen der Anwaltskanzlei der Ansatz für Beratungen um ca. 5.000 € überschritten. Die Lizenzierung für den Zugang zu den Online-Regelwerken unserer Landkreisschulen ist ausgelaufen und musste mit höheren Preisen abgeschlossen werden.

 

Zu den Schulen (KST 820 -896)

 

Die Planung für die Gastschulbeiträge orientieren sich grundsätzlich an den Vorjahreswerten. Die Gastschulpauschale wurde nach der Haushaltsplanung um 25 € angehoben. Beim Gymnasium Vaterstetten haben sich zusätzlich mehr Gastschüler als geplant angemeldet, sodass hier mit Mehreinnahmen von ca. 15.600 € zu rechnen ist. Beim Gymnasium Markt Schwaben haben sich weniger Schüler angemeldet, sodass bei dieser Schule mit Mindereinnahmen in Höhe von 16.200 € zu rechnen ist. Der Vertrag für die Förderung von JAS und SAS wurde 2021 neu ausgeschrieben und mit einem Festbetrag über 4 Jahre abgeschlossen, sodass die Planansätze bei allen Schulen eingehalten werden können. Hingegen ist die Büchergeldrücklage bei einigen Schulen bereits aufgebraucht, sodass mehr Mittel gerade für die Umsetzung des neuen Lehrplans benötigt werden. Trotz des neuen Lehrplanes wurde die staatliche Büchergeldzuweisung nicht erhöht. Bei der Realschule Ebersberg sowie Poing und den Gymnasien Markt Schwaben, Grafing und Kirchseeon entsteht somit ein Mehrbedarf zwischen 10.000 und 15.000 je Schule. Die Kostenpauschale für die Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen wurde unterjährig von 6.604 € auf 6.703 € pro Gruppe erhöht. Jedoch kann das Budget knapp eingehalten werden, weil teilweise eine Gruppe weniger als geplant benötigt wird.

 

Für die Berufsfachschule Kirchseeon wird neben den Mietkosten lediglich 10 % des geplanten Sachaufwandes benötigt. Die Erstausstattung erfolgt nicht im Ergebnishaushalt, sondern wird als gesamte investive Maßnahme ausgeschrieben und verbucht. Der Minderbedarf beträgt voraussichtlich 180.000 €.

 

Nach derzeitigen Kenntnisstand und den Rückmeldungen aus den Controllinggesprächen wird beim Schulbudget mit einer Planunterschreitung von rund 116.266 € gerechnet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Diese Vorlage dient der Information der Kreisräte; ein Beschluss ist nicht notwendig. In einem Jahr wird dem SFB-Ausschuss in dieser Form wieder berichtet.

Auswirkung auf Haushalt:

 

Die Personalkosten werden insgesamt um 241.007 € niedriger anfallen. Größtenteils liegt dies an verspäteten Nachbesetzungen. Nach der Analyse der Zwischenberichte der Sachgebiete wird der SFB-Ausschuss sein Teilbudget nicht einhalten können, es wird von einer Planüberschreitung von rund 556.788 € ausgegangen. Ein Großteil ist der prognostizierten Mehraufwendungen aufgrund der Ausgaben für das Sozialamt, Asyl und Jobcenter geschuldet. Ein weiterer großer Anteil dem Zweckverband Realschule Vaterstetten.