Die Einbeziehung der
Fachausschüsse bei der Beratung über die Eckwerte ist nach der Beschlusslage
des Kreistages nicht vorgesehen. Die Eckwerteberatungen für den Haushalt 2024
finden im Kreis- und Strategieausschuss am 10.07.2023 und im Kreistag am 24.07.2023
statt. Unabhängig von der Eckwertediskussion erhalten die Fachausschüsse einen
Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzuges ihrer Fachbereiche.
1. Gesamtüberblick (Cockpit):
1.1 Ergebnisrechnung
Die Gesamtausgaben des
SFB-Ausschusses stellen sich wie folgt dar:
Erläuterung:
Die linke Säule zeigt die Planansätze eines Jahres die rechte
die Ist-Werte. Die rote Linie markiert den Stand zum 31.05. eines Jahres (einschließlich Schulen).
Die lineare Betrachtung (ohne Schulen) der Vergleichsjahre
führt zu folgendem Ergebnis:
|
% 31.05. |
Ist |
Ist / Plan % |
Planerfüllung in % |
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
||||
2016 |
48,73% |
8.015.834 |
13.963.226 |
84,88% |
15,12% |
2017 |
28,65% |
4.847.451 |
15.042.754 |
88,91% |
11,10% |
2018 |
30,84% |
4.768.409 |
15.700.617 |
101,55% |
-1,55% |
2019 |
29,43% |
4.647.517 |
15.431.989 |
97,72% |
2,28% |
2020 |
38,05% |
6.261.336 |
15.504.222 |
94,21% |
5,79% |
2021 |
35,08% |
5.385.746 |
15.571.989 |
101,44% |
-1,44% |
2022 |
40,90% |
6.583.998 |
18.917.031 |
117,50% |
-17,51% |
2023 |
68,94% |
8.752.864 |
9.030.369 |
71,20% |
28,80% |
Diese Tabelle zeigt die Planausschöpfung zum 31.5. eines
Jahres bezogen auf den jeweiligen Planansatz dieses Jahres. Mit einer
Planausschöpfung von 68,94 % zum 31.05.2023 liegt der Mittelabfluss deutlich über
den Durchschnitt der Ausschöpfungsgrade der letzten Jahre und war noch nie so
hoch.
Für den hohen
Ausschöpfungsgrad sind die Kostenstellen 222 Asyl und 250 Jobcenter verantwortlich.
Die Kosten für die Unterkunft und Heizung sind 2023 deutlich gestiegen (siehe
Kostenstelle 250). Außerdem fehlt im betrachteten Zeitraum noch die Erstattung
für Mai 2023. Ebenso erfolgen die Kostenerstattung für die Kostenstelle Asyl
nicht periodengenau, sodass es hier zu zeitlichen Verschiebungen zwischen
Aufwendungen und Erträgen kommt.
1.2 Investitionen:
Auf die Darstellung der Investitionen wird im Zwischenbericht
verzichtet, weil dies zu diesem Zeitpunkt keine Aussagekraft hat.
2. Darstellung der einzelnen Kostenstellen des
SFB-Ausschusses
2.1 Die Sachgebiete und
„besondere Schulen“
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
Prognose |
|||||
Ist |
Plan |
|||||||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2023 |
Ausschöpfung % |
||
094
Kulturförderung |
72.873 |
76.387 |
59.075 |
-8.431 |
65.910 |
148.148 |
44,5% |
7.160 |
110 Bildung
und IT |
38.463 |
75.398 |
74.421 |
71.325 |
71.992 |
199.368 |
36,1% |
Planeinhaltung |
114
Gastschüler |
695.237 |
446.425 |
1.044.177 |
979.910 |
|
|
|
siehe Teilbereich Schulen |
116
Medienzentrum Ebersberg |
18.342 |
7.835 |
6.326 |
6.518 |
72.163 |
53.101 |
135,9% |
Planeinhaltung |
117
Sportförderung |
|
|
|
|
103.020 |
604.350 |
17,0% |
135.000 |
200 Fachabteilung
2, Soziales |
13.828 |
15.119 |
8.814 |
700 |
435 |
5.171 |
8,4% |
430 |
203 Demografie |
210.680 |
182.375 |
225.244 |
335.804 |
339.684 |
806.728 |
42,1% |
-70.398 |
210
Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsangelegenheiten |
201.612 |
214.683 |
34.831 |
214.267 |
220.764 |
768.627 |
28,7% |
-90.520 |
220 Sozialamt
- örtlicher Träger |
1.054.479 |
1.536.654 |
1.523.099 |
1.755.233 |
2.103.532 |
2.326.380 |
90,4% |
378.920 |
221 Sozialamt
- überörtlicher Träger |
38.040 |
15.660 |
-22.058 |
28.066 |
45.406 |
|
|
Planeinhaltung |
222 Asyl |
87.523 |
477.623 |
545.671 |
947.331 |
1.994.616 |
316.386 |
630,4% |
183.614 |
250 Jobcenter
Ebersberg |
1.783.704 |
2.428.638 |
1.128.415 |
1.529.078 |
2.936.615 |
5.011.810 |
58,6% |
112.428 |
310 Ausländer-
und Personenstandswesen |
202.084 |
267.406 |
312.800 |
301.076 |
260.360 |
943.822 |
27,6% |
-15.000 |
700
Fachabteilung 5, Gesundheit |
-272.646 |
-145.015 |
-27.380 |
-20.698 |
-3.132 |
37.583 |
-8,3% |
50.000 |
710
Betreuungsstelle |
118.117 |
122.291 |
121.253 |
103.958 |
116.402 |
266.733 |
43,6% |
47.830 |
835 Realschule
Vaterstetten (ZV, Umlageanteil LK) |
342.616 |
378.275 |
307.634 |
306.292 |
406.032 |
957.707 |
42,4% |
174.597 |
870
Landwirtschaftsschule Ebersberg |
7.203 |
5.981 |
7.140 |
-4.842 |
-4.113 |
8.768 |
-46,9% |
Planeinhaltung |
875 FOS/BOS
Erding |
35.364 |
155.601 |
36.283 |
38.412 |
23.178 |
241.709 |
9,6% |
Planeinhaltung |
SUMME |
4.647.517 |
6.261.336 |
5.385.746 |
6.583.998 |
8.752.864 |
12.696.391 |
68,9% |
|
Die Prognose der Sachgebiete
bezieht sich auf alle Abweichungen der Ergebnisrechnung bis auf die
Personalkosten. Die Prognose für die Personalkosten hat der Personalservice für
alle Kostenstellen ermittelt und wird am Ende des Berichtes für den gesamten
Teilhaushalt mit einbezogen.
Des Weiteren wurde für das
Jahr 2023 die Kostenstelle 117 Sportförderung zum ersten Mal beplant. Bis 2022 wurde
die Sportförderung unter der Kostenstelle 114 Sport und Gastschüler mit einem
Kostenträger geführt. Ab 2023 bekommt die Sportförderung ihre eigene
Kostenstelle und bleibt im Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Sport u.
Kultur (SFB). Der Bereich Gastschüler hingegen wird dem Bereich Schulen (SFB)
zugeordnet. Im Rahmen dieser Aufteilung wurde der Bereich Gastschüler
buchhalterisch umstrukturiert, um den Vorgaben der VVKommHSyst-Doppik zu
entsprechen.
Begründungen:
094 Kulturförderung – Überschreitung
7.160 €
Trotz eines ungeplanten
Ertrages in Höhe von ca. 10.200 € für die Förderung des Kultursommers 2021
benötigt die Kulturförderung ca. 7.160 € mehr an Budget. Mehrausgaben entstehen
für Förderungen und Zuschüsse. Aufgrund der Inflation gehen vermehrt Anfragen
bezüglich eines Defizitausgleiches ein. Des Weiteren werden die internen
Leistungsverrechnungen höher ausfallen, weil die Klassenzimmernutzungen nach
Corona wieder ansteigt und die Betriebskosten gestiegen sind.
117 Sportförderung – Überschreitung
135.000 €
Falls der Beschlussvorschlag
(Top 9) zu der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an den EHC angenommen
wird, werden rückwirkend zum 01.01.2022 jeweils 60.000 € für 2022 und 2023
zusätzlich fällig. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung (vor allem beim
Catering) und der hohen Anzahl an zu ehrenden Sportler wird das eingeplante
Budget um 15.000 € überschritten.
203 Demografie – Unterschreitung
- 70.398 €
Im Jahr 2023 können alle
Projektvorhaben umgesetzt werden. Die prognostizierte Unterschreitung des
Budgets begründet sich insbesondere darin, dass die Wohnraumförderung für
Auszubildende in der Pflege nicht im vollen Umfang abgerufen wird. Des Weiteren
fallen die Einnahmen im Bereich des Pflegestützpunktes um rund 18.000 € höher
aus. Das liegt an einer neuen Förderung des Bezirkes Oberbayern für
Wohnberatungsstellen in Höhe von 10.000 € und generell höheren Pauschalen im
Bereich des Pflegestützpunktes.
210 Wohnungswesen, Ausbildungsförderung,
Versicherungsangelegenheiten – Unterschreitung
90.520 €
Auf Basis der Hochrechnungen prognostiziert die
Kostenstelle eine mögliche Unterschreitung des Planansatzes um 90.520 €. Für
den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) werden aufgrund der Anhebung der
Erstattungsquote von 5,8 % auf 7,3 % höhere Einnahmen in Höhe von 112.000 €
erzielt. Bei den Ausgaben für BuT wird zum jetzigen Zeitpunkt noch von einer
Planeinhaltung ausgegangen. Die Bearbeitung im Fachbereich Pflegeversicherung
wird voraussichtlich wegen der Bearbeitungsrückstände Mitte des Jahres
wiederaufgenommen, sodass die geplanten Einnahmen geringer ausfallen werden.
Ein Mehrbedarf besteht bei Fortbildungen, Bürobedarf und
Arbeitsplatzausstattung aufgrund von Neueinstellungen.
Dennoch ist das Budget der Kostenstelle
stark von den Fallzahlen für Bildung und Teilhabe abhängig, sodass abzuwarten
ist, ob die Unterschreitung wirklich wie prognostiziert eintritt.
Kostenstelle 220 - Sozialamt - örtlicher Träger – Überschreitung 378.920 €
Zum Zeitpunkt der Planung war der hohe
Anstieg der Bedarfsgemeinschaften für Hilfe zum Lebensunterhalt nicht
vorhersehbar. Im Mai 22 bezogen 36 Bedarfsgemeinschaften Hilfe zum
Lebensunterhalt, im Mai 23 waren es 90 Bedarfsgemeinschaften. Hier sieht man
deutlich die Auswirkungen der Ukraine Krise. Viele Flüchtlinge haben bereits in
der Ukraine eine Altersrente bezogen, so dass sie unabhängig von ihrem
tatsächlichen Alter deswegen keinen Anspruch nach dem SGB II haben. Ihnen ist
somit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu gewähren, solange sie noch
nicht das Rentenalter hier in Deutschland erreicht haben.
Kostenstelle 222 – Asyl – Überschreitung
183.614
Generell ist davon auszugehen, dass die Ansätze für das Jahr 2023 nicht einzuhalten sind.
Planungen für das Haushaltsjahr 2023 basierten auf Grundlage des ersten Halbjahres 2022, hier waren die Folgen der Ukraine Krise kaum erkennbar und spürbar. Diese waren erst im zweiten Halbjahr sichtbar und wirken sich auch entsprechend auf die Haushaltssituation des Jahres 2023 aus.
Eine Beeinflussung bzw. Steuerung ist jedoch nicht möglich, da auf die Leistungen nach dem SGB XII ein Rechtsanspruch besteht.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass weiterhin mit Ausnahme der Personalkosten die Kosten für die Unterkünfte sowie die Leistungen an die Asylbewerber im Rahmen der Kostenerstattung mit der Regierung von Oberbayern ausgeglichen werden. Es ist jedoch wieder damit zu rechnen, dass dies mit einer zeitlichen Verzögerung geschieht und nicht periodengerecht abgerechnet werden kann. Dennoch können pro Haushaltsjahr vier Quartale abgerechnet werden.
Weiterhin werden meist alle Kosten der Unterbringung direkt zu Lasten des Freistaates Bayern über das Programm „IHV“ gebucht, so dass hier zumindest der Landkreis nicht in Vorleistung treten muss. Im Bereich der personenbezogenen Leistungen muss der Landkreis jedoch weiterhin die Gelder vorleisten.
Im ersten Halbjahr 2023 wurden dem
Landratsamt in einem sehr regelmäßigen Rhythmus (meist 14 tägig) Flüchtlinge
sämtlicher Nationen zugewiesen und dies unabhängig von freien Kapazitäten. Dies
hatte zur Folge, dass die Unterbringungskapazitäten entsprechend ausgeweitet
werden mussten, um die zugewiesenen Personen überhaupt unterbringen zu können.
Zum Stichtag 10.06.23 verwaltet das
Landratsamt Ebersberg insgesamt 80 Unterkünfte. Die größte Unterkunft ist
aktuell das ehemalige Sparkassengebäude mit über 300 Plätzen, was bereits eine
große Herausforderung bedeutet. Zudem gibt es noch die staatliche
Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern in Grub. Insgesamt leben
in diesen Unterkünften 1.346 Personen, von denen sich noch 898 Personen im
Asylverfahren befinden. Bei den restlichen Personen (448) ist entweder das
Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen (168 Personen) oder es handelt sich
um Flüchtlinge aus der Ukraine (280 Personen).
Auch in der zweiten Jahreshälfte ist
weiterhin mit zunehmenden Flüchtlingszahlen zu rechnen und dies obwohl weitere
Kapazitäten kaum realisierbar sind. Zudem ist es äußerst schwierig für diesen
Bereich Personal zu finden. Personal ist aber dringend notwendig, da sich die
Anzahl der Flüchtlinge verdoppelt hat, die Zahl der Mitarbeiter aber
überwiegend gleichgeblieben ist.
Kostenstelle 250 – Jobcenter – Überschreitung
112.428 €
Der Mehrbedarf begründet
sich aufgrund gestiegener Aufwendungen für die Erstattungen an den Bund, weil
der Personalkörper der BA steigt und der Anteil 15,2 % aller Kosten beträgt. Des
Weiteren übersteigen die Kosten für die Leistungen für Unterkunft und Heizung
den Planansatz.
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Jan-Mai)
liegen die Bedarfsgemeinschaften um rund 500 höher (Jan –Mai 2022 waren es
durchschnittlich 1.133; Jan-Mai 2023 sind es 1.631). Während bei den ukrainischen Bedarfsgemeinschaften ein
rückläufiger Trend von durchschnittlich 2,4 % in den ersten Monaten zu
verzeichnen ist, stiegen die restlichen Bedarfsgemeinschaften um durchschnittlich
0,7 % in den ersten 5 Monaten. Gründe hierfür sind vermehrte Beantragungen von
Bürgergeld, sei es einmalig wegen den Nebenkosten-Abrechnungen oder dauerhaft. Über
die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften gesehen, bedeutet dies ein minimaler
Rückgang. Die weitere Gesetzesänderung zur Einkommensanrechnung ab 01.07.
(Ausbildungs- und Mutterschaftsgeld werden nicht mehr angerechnet) kann u.U. zu
erhöhten Antragstellungen führen. Trotz allen Unwägbarkeiten wird von einer
Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften ausgegangen. Die Schätzung liegt im
Jahresverlauf bei 1.600 BG. In der Planung 2023 wurde von 1.450 ausgegangen.
Als Jahresmittelwert für die
Kosten der Unterkunft (KdU) pro Bedarfsgemeinschaft wird nach derzeitiger
Prognose 2023 ein Wert von 562 € pro BG zugrunde gelegt. Im Vergleich zu 2022
sind die durchschnittlichen Kosten für die Unterkunft und Heizung aufgrund der
vermehrten Nebenkosten-Nachzahlungen bei den Bestands-Bedarfsgemeinschaften und
aufgrund der Anhebung der Mietpreis-Obergrenzen an 01.01.2023 gestiegen. Des
Weiteren haben die ukrainischen Bedarfsgemeinschaften mittlerweile „normale“
Mietverträge. Die Planung 2023 basierte auf einem höheren Wert (613 € pro BG).
Zur Haushaltsplanung ist man aufgrund der Anhebung der Mietpreis-Obergrenze
sowohl aufgrund der ukrainischen Bedarfsgemeinschaften von einem stärkeren
Anstieg ausgegangen. Der schlagartige Anstieg blieb aus, wird aber
höchstwahrscheinlich zeitverzögert eintreten.
Gegenüber
den Mehraufwendungen wird zum Jahresende mit ca. 100.000 € mehr an Erträgen
gerechnet. Ein Teil der Mehrerträge resultiert aus der Systemumstellung
(sukzessive Ausbuchung alter Darlehen) und der erhöhten Kautionsausgaben für
die Ukraine-BGs und die damit verbundenen höheren Rückzahlungen. Darüber hinaus
steigen durch die gestiegenen Kosten der Unterkunft auch die Erstattungen.
Kostenstelle 310 - Ausländer- und
Personenstandswesen – Unterschreitung 15.000 €
Zum
jetzigen Zeitpunkt wird aufgrund der steigenden Ausländerzahlen mit höheren
Erträgen gerechnet.
Kostenstelle 700 – Fachabteilung 5, Gesundheit – Überschreitung 50.000 €
Eine Bundesförderung in Höhe
von 45.270 € für die genehmigte neue Stelle wurde fälschlicherweise eingeplant.
Weitere Mehrkosten entstehen durch erhöhte Personalkosten beim Zweckverband für
Schwangerenberatung sowie bei den Sachkosten aufgrund Personalmehrungen.
Kostenstelle 710 – Betreuungsstelle – Überschreitung 47.830 €
Fälschlicherweise wurde ein
Zuschuss für die Stellenmehrung eingeplant.
Kostenstelle 835 – Realschule Vaterstetten – Überschreitung 174.597 €
Die Verbandsumlage zur
Deckung des laufenden Bedarfs wurde für das Jahr 2023 auf 854.597 €
festgesetzt. Zur Haushaltsplanung stand dieser Betrag noch nicht fest und wurde
zu niedrig angesetzt.
Entwicklung der teuersten Kostenträger:
Die bedeutendsten
Kostenträger entwickeln sich wie folgt:
|
Jan - Mai |
||||
Ist |
|||||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
1145/1111-1119
Gastschüler |
606.297 |
295.714 |
270.969 |
433.124 |
424.457 |
2264/2265
Grundsicherung |
459.453 |
760.800 |
865.487 |
795.606 |
1.085.336 |
2511 Kosten
der Unterkunft und Heizung |
1.588.489 |
2.226.026 |
1.072.181 |
1.372.285 |
2.677.860 |
Summe |
2.654.239 |
3.282.540 |
2.208.638 |
2.601.015 |
4.187.653 |
Ab 2023 werden die Erträge
aus den Gastschulbeiträgen mit dem Kostenträger 1111 bis 1119 Gastschüler direkt bei den einzelnen
Schulkostenstellen 820 bis 890 verbucht (zuvor auf den Kostenträger 1145). Sie
sind nach § 7 Abs. 3 Satz 5 AVBaySchFG erst zum 01. Juli fällig. Für das Haushaltsjahr
2023 wird mit Mindereinnahmen aus
Gastschulbeiträgen in Höhe von ca.
14.425 € gerechnet (siehe Seite 9). Die Zahlungen der Gastschulbeiträge
erfolgen auf der Kostenstelle 114 Gastschüler ebenfalls mit den Kostenträgern
1111 bis 1119. Dabei wiederspiegeln die Kostenträger die Schularten
(Realschule, Gymnasium Berufsschule usw.).
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen bezogen auf den Aufwand eine der größten Positionen im SFB-Ausschuss dar. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften variiert nur gering. Daraus darf aber nicht geschlossen werden, dass im ersten Halbjahr keine neuen Anträge gestellt wurden. Hier spiegelt sich vielmehr, dass die Zahl der monatlichen Einstellungen fast identisch mit der monatlichen Anzahl der Neuanträge ist. Diese Kosten werden seit dem Jahr 2014 vollständig vom Bund getragen und haben damit keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.
Die Kosten der Unterkunft,
die mit Aufwendungen in Höhe von 10.672.000 € geplant waren, werden um ca.
112.000 € höher ausfallen. Berechnungsgrundlage sind hierbei 1.600
Bedarfsgemeinschaften und der prognostizierte KdU-Wert pro Bedarfsgemeinschaft
von 562 €.
2.2 Die Schulen mit Budgetvereinbarung (Kontrakt)
Überblick:
Das Jahr 2023 ist mit den
vorangegangenen Jahren nur bedingt vergleichbar, weil ab 2023 zwei zusätzliche
Kostenstellen in dem SFB-Teilhaushalt, Schulen, beplant und bebucht werden.
Dies betrifft zum einen die neue Kostenstelle 896 Berufsfachschule Kirchseeon
und zum anderen wird der Bereich der Gastschüler, welcher bis 2022 auf der
Kostenstelle 114 Sport und Gastschüler im SFB Teilhaushalt für Soziales,
Familie, Bildung, Sport u. Kultur geführt wurde ab 2023 dem Bereich der Schulen
zugeordnet.
Ohne Berücksichtigung der zwei
neuen Kostenstellen (896 und 114) in diesen Bereich liegt der Grad der
Budgetausschöpfung zum 31.05.2023 bei
ca. 35 % anhand der aktuellen Buchungen.
Übersicht pro Schule:
|
Jan - Mai |
Jan - Dez |
Prognose |
|||||
Ist |
Plan |
|||||||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2023 |
Ausschöpfung % |
||
114
Gastschüler |
|
|
|
|
464.966 |
6.242.500 |
7,4% |
156.000 |
119
Schulen/Bildung |
95.810 |
113.533 |
-1.100.572 |
172.762 |
148.317 |
539.029 |
27,5% |
-141.000 |
820 Realschule
Ebersberg |
82.092 |
44.663 |
110.598 |
-11.298 |
62.476 |
202.041 |
30,9% |
8.300 |
830 Realschule
Markt Schwaben |
72.174 |
45.079 |
-82.460 |
18.932 |
50.310 |
65.394 |
76,9% |
8.500 |
833 Realschule
Poing |
30.766 |
35.210 |
50.203 |
56.339 |
46.962 |
212.725 |
22,1% |
23.500 |
840 Gymnasium
Grafing |
63.172 |
93.339 |
114.049 |
-8.117 |
91.993 |
290.555 |
31,7% |
9.225 |
850 Gymnasium
Vaterstetten |
78.868 |
81.966 |
-212.000 |
-264.182 |
81.815 |
3.915 |
2089,8% |
-21.412 |
860 Gymnasium
Markt Schwaben |
81.709 |
47.494 |
-62.253 |
-15.711 |
66.323 |
155.850 |
42,6% |
26.200 |
865 Gymnasium
Kirchseeon |
49.188 |
56.369 |
38.208 |
-20.172 |
87.728 |
243.601 |
36,0% |
7.290 |
880
Sonderpädagogisches Förderzentrum Grafing |
81.274 |
70.904 |
83.536 |
46.929 |
55.980 |
209.654 |
26,7% |
-4.600 |
890
Sonderpädagogisches Förderzentrum Poing |
38.755 |
55.374 |
68.233 |
52.025 |
52.359 |
248.606 |
21,1% |
-8.269 |
895
Berufsschule Zinneberg |
75.471 |
37.338 |
29.598 |
9.642 |
27.641 |
17.723 |
156,0% |
Planeinhaltung |
896
Berufsfachschule Kirchseeon |
|
|
|
|
370 |
272.000 |
0,1% |
-180.000 |
SUMME |
749.279 |
681.269 |
-962.861 |
37.149 |
1.237.239 |
8.703.591 |
14,2% |
|
Gastschüler (KST 114) – Überschreitung
156.000 €
Das Budget der
Gastschulbeiträge kann voraussichtlich nicht eingehalten werden. Aufgrund der
hohen Abrechnung in 2022 wird für 2023 ebenfalls mit hohen Gesamtkosten
gerechnet. Die Abrechnungen erfolgen aber immer erst im 4.Quartal des laufenden
Jahres. Des Weiteren werden die Rückstellungen für die Berufsschule Wasserburg
wahrscheinlich nicht ausreichen, weil 12 Schüler mehr mit höheren
Gastschulbeiträgen abgerechnet werden.
Schulen/Bildung (KST 119) – Unterschreitung
141.000 €
Nach einer
vergaberechtlichen Prüfung hat der SFB-Ausschuss beschlossen, dass eine private
Fachakademie in Kirchseeon nicht entstehen wird. Deshalb muss der geplante
Defizitzuschuss von gesamt 150.000 € nicht geleistet werden. Dafür wird
aufgrund der Beratungsleistungen der Anwaltskanzlei der Ansatz für Beratungen
um ca. 5.000 € überschritten. Die Lizenzierung für den Zugang zu den
Online-Regelwerken unserer Landkreisschulen ist ausgelaufen und musste mit
höheren Preisen abgeschlossen werden.
Zu den Schulen (KST 820 -896)
Die Planung für die
Gastschulbeiträge orientieren sich grundsätzlich an den Vorjahreswerten. Die Gastschulpauschale
wurde nach der Haushaltsplanung um 25 € angehoben. Beim Gymnasium Vaterstetten
haben sich zusätzlich mehr Gastschüler als geplant angemeldet, sodass hier mit
Mehreinnahmen von ca. 15.600 € zu rechnen ist. Beim Gymnasium Markt Schwaben
haben sich weniger Schüler angemeldet, sodass bei dieser Schule mit
Mindereinnahmen in Höhe von 16.200 € zu rechnen ist. Der Vertrag für die
Förderung von JAS und SAS wurde 2021 neu ausgeschrieben und mit einem
Festbetrag über 4 Jahre abgeschlossen, sodass die Planansätze bei allen Schulen
eingehalten werden können. Hingegen ist die Büchergeldrücklage bei einigen
Schulen bereits aufgebraucht, sodass mehr Mittel gerade für die Umsetzung des
neuen Lehrplans benötigt werden. Trotz des neuen Lehrplanes wurde die
staatliche Büchergeldzuweisung nicht erhöht. Bei der Realschule Ebersberg sowie
Poing und den Gymnasien Markt Schwaben, Grafing und Kirchseeon entsteht somit
ein Mehrbedarf zwischen 10.000 und 15.000 je Schule. Die Kostenpauschale für
die Mitfinanzierung der offenen Ganztagsschulen wurde unterjährig von 6.604 €
auf 6.703 € pro Gruppe erhöht. Jedoch kann das Budget knapp eingehalten werden,
weil teilweise eine Gruppe weniger als geplant benötigt wird.
Für die Berufsfachschule Kirchseeon wird neben den Mietkosten
lediglich 10 % des geplanten Sachaufwandes benötigt. Die Erstausstattung
erfolgt nicht im Ergebnishaushalt, sondern wird als gesamte investive Maßnahme
ausgeschrieben und verbucht. Der Minderbedarf beträgt voraussichtlich 180.000
€.
Nach derzeitigen Kenntnisstand und den Rückmeldungen aus den
Controllinggesprächen wird beim Schulbudget mit einer Planunterschreitung von rund 116.266 €
gerechnet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Diese Vorlage dient der Information der Kreisräte; ein Beschluss ist nicht notwendig. In einem Jahr wird dem SFB-Ausschuss in dieser Form wieder berichtet.
Die Personalkosten werden insgesamt um 241.007 € niedriger anfallen. Größtenteils liegt dies an verspäteten Nachbesetzungen. Nach der Analyse der Zwischenberichte der Sachgebiete wird der SFB-Ausschuss sein Teilbudget nicht einhalten können, es wird von einer Planüberschreitung von rund 556.788 € ausgegangen. Ein Großteil ist der prognostizierten Mehraufwendungen aufgrund der Ausgaben für das Sozialamt, Asyl und Jobcenter geschuldet. Ein weiterer großer Anteil dem Zweckverband Realschule Vaterstetten.