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Kreistag am 25.07.2022, TOP 9ö

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.07.2022 den Abbruch des Verfahrens zur Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung (LSG-VO) beschlossen. Hintergrund ist die Änderung des § 26 BNatSchG durch das sog. Sommerpaket des Bundesgesetzgebers. Eine Änderung der LSG-VO ist derzeit bis zum Erreichen der Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) nicht erforderlich.  

 

1. Zum Projektträger

 

Am 10.03.2023 wurden im Rahmen eines Pressegesprächs der künftige Projektträger bekannt gegeben (siehe auch Pressemitteilung Anlage 1).

 

Projektträger bleibt die Windpark Ebersberger Forst GmbH & Co. KG. Die Projektbeteiligten Surplus Equity Partners („SEP“) und Qualitas Energy sind Gesellschafter der Windpark Ebersberger Forst GmbH & Co. KG und planen gemeinsam mit dem EBERwerk den Windpark im Ebersberger Forst. Das EBERwerk wird die Möglichkeit erhalten, eine Bürgerbeteiligung für drei der fünf geplanten Windkraftanlagen anzubieten. Die genauen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger werden erst im weiteren Verfahren entwickelt.

 

Auf der Internetseite www.eberwerk.de/be/planung/buergerwindpark-ebersberger-forst/   finden sich Informationen zum Projekt.

 

Die Green City AG ist an dem Projekt nicht mehr beteiligt.

 

2. Räumliche Begrenzung der Windenergieanlagen im Ebersberger Forst, Nachtragsvereinbarung mit den Bayerischen Staatsforsten

 

Angesichts der Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene hat der Kreistag am 25.07.2022 seinen Willen bekräftigt, dass bestimmte Bereiche des Ebersberger Forsts auf dem gemeindefreien Gebiet des Freistaats Bayern von Windkraft freigehalten werden sollen.

 

Als freizuhaltende Bereiche wurden am 25.07.2023 vom Kreistag beschlossen:

 

- Abstandsflächen nach der 10 H-Regelung

- FFH-Schutzgebiet

- Wasserschutzgebiete

- Wildruhezone

- Bereiche südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug)

 

Die einzelnen Kriterien und die - ausgehend von einer Anlagenhöhe von 250 m - danach verbleibenden Flächen für die Windenergie auf dem gemeindefreien Gebiet des Freistaats Bayern im Ebersberger Forst sind im Lageplan in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die Verwaltung wurde vom Kreistag beauftragt, bei den Bayerischen Staatsforsten auf die Einhaltung dieser Kriterien hinzuwirken. Die räumliche Begrenzung soll in Form eines Nachtrags zur bestehenden Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Bayerischen Staatsforsten zur Begrenzung auf maximal fünf Windenergieanlagen verankert werden. Die Bayerischen Staatsforsten haben die Einhaltung der Kriterien bereits zugesagt. Ein entsprechender Vertragsentwurf befand sich bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch in der Abstimmung.

 

3. Zum Fortgang des Projektes

 

Die Genehmigungsplanung erfolgt durch die Projektpartner SEP und Qualitas Energy. In Abstimmung mit dem Grundeigentümer, den Bayerischen Staatsforsten, identifizieren die Projektbeteiligten nun geeignete Standorte für die Windenergieanlagen und bereiten die umfangreichen Untersuchungen und Gutachten für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vor (z.B. Artenschutz, Schatten, Schall, Turbulenzen, Eiswurf, Standsicherheitsprüfung, Brandschutz, Bodengutachten etc.). Erste Untersuchungen mit Blick auf den Artenschutz sind bereits angelaufen (sog. spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung, saP). Sobald die erforderlichen Gutachten für die Errichtung der Windkraftanlagen abgeschlossen sind, wird der offizielle Genehmigungsprozess für den Bürgerwindpark begonnen.

 

4. Regionalplanung

 

Aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes müssen in Bayern bis Ende 2027 1,1 % der Landesfläche und bis 2032 1,8 % der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. In Bayern werden hierzu die Regionalen Planungsverbände verpflichtet, entsprechende Flächen in den Regionalplänen auszuweisen. Die Vorarbeiten für die Ausweisung wurden vom Regionalen Planungsverband München (RPV) bereits aufgenommen.

 

Im Oktober 2022 wurde den Landkreisen die Gelegenheit gegeben, zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen Stellung zu nehmen. Beim RPV besteht die ausdrückliche Bestrebung, die örtlichen Planungen im regionsweiten Konzept zu berücksichtigen. In der Stellungnahme für den Landkreis wurde die grundsätzliche Einstufung des Ebersberger Forstes als Windenergiegebiet begrüßt, jedoch die Freihaltung der o.g. genannten Bereiche aufgrund des Beschlusses des Kreistags gefordert.

 

Am 07.02.2023 wurde im Planungsausschuss des RPV das weitere Vorgehen auf dem Weg zur Festlegung der Vorranggebiete vorgestellt. Ziel ist zuerst, eine Gebietskulisse von Suchflächen für Vorranggebiete Windkraft zu identifizieren. Dafür werden Flächen ausgeschieden, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen keine Eignung zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergie aufweisen oder wo die Realisierungschance von Windkraftnutzung äußerst gering ist. Die Unterlagen zur Sitzung sind auf der Website www.region-muenchen.com/aktuelles/sitzungen/2023/265pa-7mrz23-erg einzusehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein, nicht durch Kenntnisnahme

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine