Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im
Kreistag am 25.07.2022, TOP 9ö
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.07.2022 den
Abbruch des Verfahrens zur Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung
(LSG-VO) beschlossen. Hintergrund ist die Änderung des § 26 BNatSchG durch das
sog. Sommerpaket des Bundesgesetzgebers. Eine Änderung der LSG-VO ist derzeit bis
zum Erreichen der Flächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten nach
dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) nicht erforderlich.
1. Zum Projektträger
Am 10.03.2023 wurden im Rahmen eines
Pressegesprächs der künftige Projektträger bekannt gegeben (siehe auch
Pressemitteilung Anlage 1).
Projektträger bleibt die Windpark Ebersberger Forst
GmbH & Co. KG. Die Projektbeteiligten Surplus Equity Partners („SEP“) und
Qualitas Energy sind Gesellschafter der Windpark Ebersberger Forst GmbH &
Co. KG und planen gemeinsam mit dem EBERwerk den Windpark im Ebersberger Forst.
Das EBERwerk wird die Möglichkeit erhalten, eine Bürgerbeteiligung für drei der
fünf geplanten Windkraftanlagen anzubieten. Die genauen
Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger werden erst im
weiteren Verfahren entwickelt.
Auf der Internetseite www.eberwerk.de/be/planung/buergerwindpark-ebersberger-forst/ finden sich Informationen zum Projekt.
Die Green City AG ist an dem Projekt nicht mehr
beteiligt.
2. Räumliche Begrenzung der
Windenergieanlagen im Ebersberger Forst, Nachtragsvereinbarung mit den
Bayerischen Staatsforsten
Angesichts der Gesetzesänderungen auf Bundes- und
Landesebene hat der Kreistag am 25.07.2022 seinen Willen bekräftigt, dass
bestimmte Bereiche des Ebersberger Forsts auf dem gemeindefreien Gebiet des
Freistaats Bayern von Windkraft freigehalten werden sollen.
Als freizuhaltende Bereiche wurden am 25.07.2023 vom
Kreistag beschlossen:
- Abstandsflächen nach der 10 H-Regelung
- FFH-Schutzgebiet
- Wasserschutzgebiete
- Wildruhezone
- Bereiche südlich der Höhenlinie 545
m üNN (Endmoränenzug)
Die einzelnen Kriterien und die - ausgehend von einer
Anlagenhöhe von 250 m - danach verbleibenden Flächen für die Windenergie auf
dem gemeindefreien Gebiet des Freistaats Bayern im Ebersberger Forst sind im
Lageplan in der Anlage 2
dargestellt.
Die Verwaltung wurde vom Kreistag beauftragt,
bei den Bayerischen Staatsforsten auf die Einhaltung dieser Kriterien
hinzuwirken. Die räumliche Begrenzung soll in Form eines Nachtrags zur
bestehenden Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Bayerischen
Staatsforsten zur Begrenzung auf maximal fünf Windenergieanlagen verankert
werden. Die Bayerischen
Staatsforsten haben die Einhaltung der Kriterien bereits zugesagt. Ein entsprechender
Vertragsentwurf befand sich bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch in der Abstimmung.
3. Zum Fortgang des Projektes
Die Genehmigungsplanung erfolgt durch die Projektpartner SEP und Qualitas
Energy. In Abstimmung mit dem Grundeigentümer, den Bayerischen Staatsforsten,
identifizieren die Projektbeteiligten nun geeignete Standorte für die
Windenergieanlagen und bereiten die umfangreichen Untersuchungen und Gutachten für
das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vor (z.B. Artenschutz,
Schatten, Schall, Turbulenzen, Eiswurf, Standsicherheitsprüfung, Brandschutz,
Bodengutachten etc.). Erste Untersuchungen mit Blick auf den
Artenschutz sind bereits angelaufen (sog. spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung,
saP). Sobald
die erforderlichen Gutachten für die Errichtung der Windkraftanlagen
abgeschlossen sind, wird der offizielle Genehmigungsprozess für den
Bürgerwindpark begonnen.
4. Regionalplanung
Aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes müssen in Bayern bis Ende
2027 1,1 % der Landesfläche und bis 2032 1,8 % der Landesfläche als
Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. In Bayern werden hierzu die
Regionalen Planungsverbände verpflichtet, entsprechende Flächen in den
Regionalplänen auszuweisen. Die Vorarbeiten für die Ausweisung wurden vom
Regionalen Planungsverband München (RPV) bereits aufgenommen.
Im Oktober 2022 wurde den Landkreisen die Gelegenheit gegeben, zur
Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen
Stellung zu nehmen. Beim RPV besteht die ausdrückliche Bestrebung, die
örtlichen Planungen im regionsweiten Konzept zu berücksichtigen. In der Stellungnahme
für den Landkreis wurde die grundsätzliche Einstufung des Ebersberger Forstes
als Windenergiegebiet begrüßt, jedoch die Freihaltung der o.g. genannten
Bereiche aufgrund des Beschlusses des Kreistags gefordert.
Am 07.02.2023 wurde im Planungsausschuss des RPV das weitere Vorgehen auf
dem Weg zur Festlegung der Vorranggebiete vorgestellt. Ziel ist zuerst,
eine Gebietskulisse von
Suchflächen für Vorranggebiete Windkraft zu identifizieren. Dafür
werden Flächen ausgeschieden, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
keine Eignung zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergie aufweisen oder wo
die Realisierungschance von Windkraftnutzung äußerst gering ist. Die Unterlagen zur Sitzung sind auf der Website www.region-muenchen.com/aktuelles/sitzungen/2023/265pa-7mrz23-erg einzusehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Auswirkung auf den Haushalt:
keine