Betreff
MVV-Regionalbuslinien;
a) Jahresfahrplan 2024
b) Kostensteigerung der vier Brennstoffzellenbusse
Vorlage
2023/0877
Art
Sitzungsvorlage

a) Jahresfahrplan 2024

Dem ULV Ausschuss werden jährlich, die im folgenden Jahr verkehrenden Regionalbuslinien in ihrer Gesamtheit als Jahresfahrplan zum Beschluss vorgelegt. Bei den vorgelegten Regional­buslinien handelt es sich um Bestandslinien, sowie zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 neu eingeführte Regionalbuslinien. Grundlage für die Fahrplanausgestaltung ist der 2019 beschlossene Nahverkehrsplans des Landkreises Ebersberges. Umsetzungs­beschlüsse für Neuausschreibungen von Bestandlinien und neu installierte Regional­buslinien, welche Einfluss auf die Kostenstruktur für den Haushalt 2024 haben sind ausführlicher dargestellt. Die monetären Auswirkungen werden zur besseren Übersicht unter dem Punkt Auswirkungen auf den Haushalt gebündelt dargestellt.

 

Bezüglich des Jahresfahrplans 2023 gingen wieder Anträge aus den Gemeinden und der Bürgerschaft bei der Verwaltung ein. Alle Anträge wurden geprüft. Umsetzbare Anträge sind zur Beschlussfassung aufbereitet. Anträge die nicht oder noch nicht umsetzbar sind, sind dem Sachvortag zu entnehmen. Im Vergleich zu den Vorjahren gingen erneut weniger Anträge ein.

 

MVV Jahresfahrplan 2024

 

MVV-Regionalbuslinie 262 Messestadt Ost (U) – Feldkirchen – Kirchheim – Pliening – Neufinsing

 

MVV-Regionalbuslinie welche durch den Landkreis Ebersberg verkehrt. Keine Änderung zum Fahrplanwechsel.

 

MVV-Regionalbuslinie 411 Antholing – Glonn – Oberpframmern – Putzbrunn – Neuperlach Süd (U)

 

Die MVV-Regionalbuslinie 411 wir zukünftig in einem Zwei-Stunden-Takt zwischen Antholing und Neuperlach Süd verkehren. Im Zusammenspiel mit der MVV Regionalbuslinie 453, welche einen ähnlichen Linienweg im Zwei-Stunden-Takt bedienen wird, kann so eine stündliche Anbindung aus dem Gemeindegebiet Baiern nach Neuperlach Süd realisiert werden.

 

Die Maßnahme wurde dem ULV-Ausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2022 vorgestellt.

 

Im Rahmen der Verbunderweiterung wird die MVV-Regionalbuslinie umbenannt werden müssen, da die Liniennummern 401-420 für die Stadt Rosenheim vorgesehen sind. Die MVV Regionalbuslinie 411 wird zukünftig unter der Liniennummer 441 verkehren.

 

MVV-Regionalbuslinie 413 Zorneding (S) – Oberpframmern – Höhenkirchen-Siegertsbrunn (S)

 

Die MVV-Regionalbuslinie 413 wurde mit Beschluss des ULV-Ausschusses vom 09.02.2022 zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 neu ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Bestandslinie.

 

Der Linienweg wurde im Rahmen der Umstrukturierung der Linienwege im südlichen Land­kreis verändert. Die MVV-Regionalbuslinie 413 verkehrt in Zukunft nicht mehr zwischen Glonn und Höhenkirchen / Siegertsbrunn, sondern zwischen Zorneding und Höhenkirchen / Siegertsbrunn.

 

Im Rahmen der Verbunderweiterung muss auch die MVV-Regionalbuslinie 413 umbenannt werden und verkehrt ab dem Fahrplanwechsel unter der Liniennummer 455.

 

MVV-Regionalbuslinie 414 Höhenkirchen/Siegertsbrunn (S) - Glonn - Kirchseeon (S)

 

Die MVV Regionalbuslinie 414 wird als neue Tangentialverbindung zwischen Kirchseeon und Höhenkirchen / Siegertsbrunn zum Fahrplanwechsel 2023 starten. Der Umsetzungs­beschluss erfolgte im ULV-Ausschuss vom 09.02.2022. Im Rahmen der Verbunderweiterung muss auch die MVV-Regionalbuslinie 414 umbenannt werden und verkehrt ab dem Fahrplanwechsel unter der Liniennummer 454.

 

MVV-Regionalbuslinie 440 Glonn – Grafing Bahnhof (S)

 

Der in der Nahverkehrsplanmaßnahme Nummer 28 beschriebene Angebotsausbau der MVV

Regionalbuslinie 440 ist für den Fahrplanwechsel 2023 geplant. Eine Detailplanung konnte aufgrund von Personalengpässen bei der MVV GmbH bis zum heutigen Zeitpunkt nicht realisiert werden, die Umsetzungsstruktur ist jedoch im NVP festgehalten. Die Maßnahme ist möglichst kostenneutral umzusetzen. Der Linienwegplan und der dazugehörige Fahrplan werden dem ULV-Ausschuss in seiner Sitzung im September vorgestellt.

 

 

MVV-Regionalbuslinie 442 Grafing Bahnhof (S) – Grafing Stadt (S) – Ebersberg – Kirchseeon (S) – Eglharting, Westring (-Buch) 

 

Keine Veränderung zum Fahrplan 2023

 

MVV-RufBuslinie 443 Steinhöring (R) – Abersdorf – Sankt Christoph –
Tulling (R) – Frauenneuharting – Traxl – Steinhöring (R)

 

Keine Veränderung zum Fahrplan 2023

 

MVV-Regionalbuslinie 444 Grafing Bahnhof (S) – Grafing Stadt (S) –
Aßling – Emmering – Schalldorf – Griesstätt

 

Die MVV Regionalbuslinie 444 startet zum Fahrplanwechsel 2023 mit einem neuen Fahrplan und verkehrt ab dann nicht mehr nur nach Rott am Inn, sondern bis nach Griesstätt. Der Umsetzungsbeschluss erfolgte im ULV-Ausschuss vom 06.10.2021.

 

Aus der Bevölkerung wurde der Wunsch geäußert, zu Schulzeiten eine Anbindung über Pörsdorf zu schaffen. Die Verwaltung prüft derzeit Optionen diesem Wunsch nachzukommen. Eine finale Aussage dazu kann hier noch nicht getroffen werden, da der Wunsch kurzfristig einging.

 

Weiter wurde der Wunsch geäußert Neu-Dichau besser anzuschließen und vermehrt Fahrten über die Haltestelle Neu-Dichau verkehren zu lassen. Aktuell verkehrt lediglich eine Verstärkerfahrt im Schülerverkehr morgens über Neu-Dichau. Mit der Anbindung Neu-Dichaus im Regelbetrieb würden acht andere Haltestellen nicht mehr bedient werden können und nur eine weitere Haltestelle angebunden werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Wunsch im Regelbetrieb nicht nachzukommen, prüft aber eventuelle Optionen durch die Schülerverstärker.

 

MVV-Regionalbuslinie 445 Ebersberg (S) – Hohenlinden – Erding (S)

 

Keine Veränderung zum Fahrplan 2023.

 

MVV-Regionalbuslinie 446 Markt Schwaben (S) – Anzing – Forstinning

 – Ebersberg (S)

 

Keine Veränderung zum Fahrplan 2023.

 

MVV-Regionalbuslinie 447 Aßling, Rathaus – Aßling (R) – Oberelkofen

 – Grafing Bahnhof (S) (R)

 

Die MVV Regionalbuslinie 447 startet zum Fahrplanwechsel 2023 mit einem neuen Fahrplan. Die Stadt Grafing hat 2022 den Wunsch geäußert, die MVV Regionalbuslinie 447 auch am Wochenende und an Feiertagen verkehren zu lassen. Mit dem Fahrplanwechsel zum 10.12.2023 wird diesem Wunsch nachgekommen.

 

 

MVV-Regionalbuslinie 448 Verbindungsverkehr Grafing - Ebersberg

 

Die MVV Regionalbuslinie 448 startet zum Fahrplanwechsel 2023 als neues Angebot. Der Umsetzungsbeschluss erfolgte im ULV-Ausschuss vom 06.10.2021 und wurde um einen weiteren Beschluss zur Linienwegänderung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens am 30.11.2022 im ULV-Ausschuss ergänzt.

 

MVV-Regionalbuslinie 453 Piusheim -  Glonn – Egmating – Oberpframmern – Neuperlach Süd (U)

 

Der Linienweg der MVV Regionalbuslinie wurde im Rahmen der Umstrukturierung der Linienwege im südlichen Landkreis verändert. Die MVV-Regionalbuslinie 413 verkehrt in Zukunft nicht mehr zwischen Glonn und Höhenkirchen / Siegertsbrunn, sondern zwischen Zorneding und Höhenkirchen / Siegertsbrunn. Die MVV Regionalbuslinie 453 verkehrt ab dem Fahrplanwechsel zum 10.12.2023 im 2-Stunden Takt

 

Die Maßnahme wurde dem ULV-Ausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2022 vorgestellt.

 

MVV-Regionalbuslinie 459 Messestadt Ost (U) – Parsdorf – Poing (S) Süd – Anzing

 – Forstinning – Hohenlinden

 

Keine Veränderung zum Fahrplan 2023.

 

Aus der Bevölkerung wurde der Wunsch geäußert, die MVV Regionalbuslinie gerade zu Messezeiten auch am Wochenende verkehren zu lassen. Dem Wunsch kann aktuell aufgrund der vorherrschenden Personalsituation beim Fahrpersonal nicht nachgekommen werden.

 

MVV-Regionalbuslinie 465 Poing (S) Süd – Anzing – Obelfing – Baldham (S) Nord

 

Keine Veränderung zum Fahrplan 2023.

 

MVV-Regionalbuslinie 469 Markt Schwaben (S) – Forstinning

– Hohenlinden (– Ebersberg (S))

 

Keine Veränderung zum Fahrplan 2023.

 

MVV-Ruftaxilinien 4008, 4009, 4010

 

Keine Veränderung zum Fahrplan 2023.

 

Entwicklung des Kostendeckungsgrades aller MVV Regionalbuslinien im Landkreis Ebersberg

 

2002                                        25,5 %

2003                                        28,3 %

2004                                        31,1 %

2005                                        38,2 %

2006                                        40,1 %

2007                                        41,9 %

2008                                        45,5 %

2009                                        43,9 %

2010                                        46,5 %

 

2011                                        53,1 %

2012                                        47,3 %

2013                                        49,3 %

2014                                        49,8 %

2015                                        46,8 %

2016                                        50,6 %

2017                                        51,9 %

2018                                        61,1 %

2019                                        56,6 %

2020                                        58,7 %

 

Die nächste Erhebung der realen Ertragskraft ist für 2025 geplant, da dann die Regional­busse der Verbundlandkreise entsprechend mit automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) ausgestattet sind. Bis dahin erfolgt die Einnahmenaufteilung auf den Erhebungs­werten von 2019. Der Kostendeckungsgrad für die Corona-Jahre wird gerade von der MVV GmbH berechnet und ist für 2021 Ende des Jahres 2023 zu erwarten.

 

Ziel ist es, den Kostendeckungsgrad über 50 % zu stabilisieren und mittelfristig auf 60 % zu steigern. Die Grundlagen um dieses Ziel zu erreichen sind ausgewogene, sehr gute Fahr­planangebote und gezielte Investitionen in den ÖPNV.

 

Die Optimierung des ÖPNV ist eine Möglichkeit für den Landkreis Ebersberg, um das Ziel des Mobilitätsforums „Mehr Mobilität mit weniger Verkehr“ zu erreichen, um damit einen Beitrag für eine bessere Umwelt und den Klimaschutz zu leisten.

 

Für das laufende Haushaltsjahr 2023 sowie für das Haushaltsjahr 2024 wird für den Landkreises Ebersberg aufgrund der Folgen der Corona Pandemie (geändertes Nutzungs­verhalten des ÖPNV, Homeofficeangebot) mit Mindereinnahmen im Regionalbusverkehr gerechnet. Diese Mindereinnahmen können noch nicht exakt final beziffert werden. Potentielle Mindereinnahmen haben Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad der Regionalbuslinien. Das Mittelfristige Ziel von 60% Kostendeckungsgrad bleibt unberührt. Besonders durch die Einführung des Deutschlandtickets sowie die MVV Verbundraum­erweiterung ist mit einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV Angebots zu rechnen.

 

 

b) Kostensteigerung der vier Brennstoffzellenbusse

 

In seiner Sitzung am 15.03.2021 fasste der Kreistag des Landkreises Ebersberg im Rahmen des TOP 9 Ö „Wasserstoffregion Ebersberg-München-Landshut; Standorte für die Wasser­stofftankstelle(n) sowie Förderung von on-top Buslinien“ unter der Beschlussziffer 1 b) folgenden Beschluss:

 

„Die Mehrkosten für insgesamt bis zu fünf On-Top-Busse werden vom Landkreis vorbe­haltlich einer staatlichen Investitionsmehrkosten-Förderung für die Busse in Höhe von mindestens 40 % und vorbehaltlich der Einhaltung des Budgets von jährlichen zusätzlichen Kosten in Höhe von maximal 850.000 € auf die Dauer des Förderzeitraums von sechs Jahren getragen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind durch den MVV sicherzustellen.“

 

Die Brennstoffzellenbusse sind aktuell in der Auslieferung und können mit der Inbetrieb­nahme der Tankstelle auf den ausgewählten Linien 413, 440 und 444 ihren Betrieb aufnehmen.

 

Der Beschluss vom 15.03.2021, mit einem Kostendeckel von 850.000 €, basierend auf einem kalkulierten Wasserstoffpreis von 10,00 € / kg, entspricht nicht mehr der aktuell vorherrschenden Preisstruktur auf dem Wasserstoffmarkt (Strommarkt).

 

Bei einem Wasserstoffpreis von 10,00 € / kg würde der Landkreis 776.000,00 € an Mehr­kostenförderung pro Jahr tragen müssen. Da sich der prognostizierte Wasserstoffpreis für 2024 um 13,00 € / kg oder sogar mehr bewegt, würde sich die Mehrkostenförderung bei 13,00 € /kg schon auf 879.000,00 € belaufen, was eine Überschreitung des definierten Budgets bedeuten würde. Die Wasserstoffbeschaffung im Jahr 2023 wird sich im Preisniveau 14,00 € / kg bis 18,00 € / kg bewegen. Die im Haushalt 2023 veranschlagten 425.000,00 € sind aufgrund der Anlaufphase im Betrieb jedoch ausreichend.

 

Eine genaue Prognose für 2024 ist nicht abzugeben. Daher empfiehlt die Verwaltung, zur besseren Planbarkeit des Einsatzes der Wasserstoffbusse, den Kostendeckel der Mehrkostenförderung zu revidieren und jährlich über die Mehrkostenförderung zu beschließen.

 

Für 2024 empfiehlt die Verwaltung eine Budgeterhöhung um 150.000 Euro auf eine Mehrkostenförderung von bis zu 1.000.000 €, um den Bewegungen am Wasserstoffmarkt entsprechend begegnen zu können. Eine finale, genauere Kostenschätzung wird zu den Haushaltsberatungen bereitgestellt werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.         Der ULV Ausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Mehrkosten­förderung der vier Brennstoffzellenbusse 1.000.000 € für die Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen, was einer Steigerung des Kostendeckels um 150.000 € entspricht. 

 

2.         Der ULV-Ausschuss nimmt den für den ÖPNV (KTR 1123) im Jahr 2024 voraussichtlichen Nettobedarf, in Höhe von 5.676.000,00 € zur Kenntnis, insbesondere, dass sich der Mittelbedarf im Vergleich zu 2023 um 3.274.900,00 € erhöhen wird. Das entspricht einer Steigerung von 136 %.

3.         Im Lichte der bisher in dieser Höhe nicht bekannten Kostensteigerung und zur Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts sind dem ULV-Ausschuss bis zu seiner Haushaltssitzung am 26.09.2023 Vorschläge zu unterbreiten, wie der Mittelmehrbedarf möglichst auf maximal 2 Mio € begrenzt werden kann.

4.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Mehrbedarf für den ÖPNV selbst bei Realisierung von Ziffer 3 einen Mehrbedarf von einem Punkt Kreisumlage auslöst.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

a) Jahresfahrplan 2024

Insgesamt ist eine deutliche Kostensteigerung festzustellen. Begründet ist die Kostensteigerung durch ein allgemein gestiegenes Preisniveau, was sich bei den Bestandslinien je nach Kilometerleistung und Personalbedarf in einem Mehraufwand von 7% bis zu 12 % niederschlägt.

Durch die Angebotsausweitung ist absolut zwar mit Mehreinnahmen zu rechnen, welche die Mehraufwendungen jedoch nicht decken. Die prognostizierten Mehreinnahmen belaufen sich auf lediglich 1,4 Prozent. Darin enthalten sind erhöhte Einnahmen durch vereinnahmte 45a Mittel durch die Integration von freigestellter Schülerbeförderung. Es ist festzuhalten, dass ohne diese Mittel ein Einnahmenrückgang im ÖPNV zu verzeichnen ist.

Zuletzt ist zu erwähnen, dass die MVV Regionalbuslinien, welche neu ausgeschrieben wurden, einen erheblichem Mehraufwand verursachen.

Die Mehraufwendungen durch Neuausschreibungen sind im Folgenden dargestellt.

 

Auswirkungen durch Neuausschreibungen (Bruttokosten ohne Einnahmen):

(Beträge sind auf € gerundet)

 

MVV Regionalbuslinie 413 Zorneding – Höhenkirchen / Siegertsbrunn (Neu 455) (Bestandslinie, neuer Linienweg):

 

Kosten 2023:                                                               369.315 €

Kosten 2024:                                                               600.166 €

Mehrkosten zu 2023:                                    230.851 €

Kostendeckungsgrad 2020:                                    42,2%

Achtung – neuer Linienweg

 

 

MVV Regionalbuslinie 414 Kirchseeon – Höhenkirchen / Siegertsbrunn (Neu 454) (Neuausschreibung):

 

Kosten 2024:                                                               909.365

Mehrkosten zu 2023:                                    909.365

Kostendeckungsgrad noch nicht bekannt.

 

MVV Regionalbuslinie 444 Grafing – Griesstätt (Bestandlinie, neuer Linienweg)

 

Kosten 2023:                                                               503.380 €

Kosten 2024:                                                               1.304.148

Mehrkosten zu 2023:                                    887.130

Kostendeckungsgrad 2020:                                    51,9%

Achtung – neuer Linienweg

 

 

MVV Regionalbuslinie 447 Grafing - Aßling (Bestandlinie, Neu Wochenendverkehr)

 

Kosten 2023:                                                               159.073 €

Kosten 2024:                                                               319.173

Mehrkosten zu 2023:                                    160.100 €

Kostendeckungsgrad 2020:                        46,7%

 

 

MVV Regionalbuslinie 448 Ringlinie Grafing – Ebersberg (Neuausschreibung)

 

Kosten 2024:                                                               820.069

Mehrkosten zu 2023:                                    820.069 €

Kostendeckungsgrad noch nicht bekannt.

Achtung – neuer Linienweg

 

Die Kostendeckungsgrade dienen hier zur besseren Einordnung der Mehrkostenentwicklung. Da die Daten aus dem Jahr 2020 stammen und für die neuen Linien keine Daten vorhanden sind, orientiert sich die Verwaltung an den Prognosen der MVV GmbH unter Berücksichtigung der eigenen Erfahrungen aus den vorangegangenen Jahren.

 

Die MVV GmbH prognostiziert einen Mehraufwand im Vergleich zu 2023 um 3.068.487,00 €. Nicht enthalten ist hier die Aufwendung für die Brennstoffzellenbusse. Anpassungen der Verwaltung aufgrund von Erfahrungswerten erfolgten hier zu Gunsten des Landkreises.

 

b) Kostensteigerung der vier Brennstoffzellenbusse

 

Für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagte die Verwaltung einen Mittelbedarf von 412.500 €, da im Jahr 2022 die Auslieferung der Brennstoffzellenbusse für Mitte des Jahres 2023 in Aussicht gestellt wurde.

 

Die Brennstoffzellenbusse wurden, wie im Jahr 2022 eingeplant, im Juni 2023 geliefert.

 

Für das Jahr 2024 ist mindestens der gesamte Mehrkostenförderbetrag von 850.000 € einzuplanen. Eine Kostensteigerung zu 2023 von 487.500 € ist somit folgerichtig. Wie im Sachvortrag dargestellt, ist anzunehmen, dass durch die Preisentwicklungen der letzten Jahre, der Betrag von 850.000 € pro Jahr nicht ausreichen könnte. Die Verwaltung empfiehlt den maximalen Förderbetrag für das Jahr 2024 auf 1.000.000,00 anzuheben und weitere 150.000,00 für die Mehrkostenförderung zur Verfügung zu stellen.

 

Der Mehrbedarf im Vergleich zu 2023 beliefe sich dann auf 575.000,00 €.

 

Zusammenstellung der Mehrkosten gegenüber 2023:

 

Für den ÖPNV-Haushalt 2024 (KTR 1123) ist für die Positionen a) und b) mit einem Mittelbedarf von insgesamt. 5.714.900 € zu rechnen.

Der Mittelbedarf wird sich im Vergleich zum Planungsbeschluss für den Haushalt zum Jahresfahrplan 2023 um voraussichtlich 3.274.900 € erhöhen, was 136 % Steigerung entspricht.

 

Durch Beschlüsse des ULV Ausschusses bezüglich des ÖPNV, wird der Finanzrahmen des ÖPNV im Haushalt definiert.

 

Der voraussichtliche Mehrbedarf ist unter anderem wie folgt begründet:

               Neuausschreibung von fünf MVV Regionalbuslinien - ca. 1,6 Mio.€

               Angebotsausweitung durch die Neuausschreibungen

               Integration von freigestellten Schülerverkehren durch die Neuausschreibungen in den ÖPNV

               Ganzjähriger Betrieb der Brennstoffzellenbusse - ca. 487.500 €

               Kostensteigerung im Betrieb der Brennstoffzellenbusse - ca. 150.000 €

               Kostensteigerung bei Treibstoff und Personal (Indexanpassung) - 10% gesamt

               Mindereinnahmen

               Reduzierung der Fördergelder des Ruftaxis durch degressive Förderung – 72.000 €

 

Der Kostenaufstellung liegt die erste grobe Kalkulation des MVV zugrunde, welche die Ab­schlagszahlungen an den MVV definiert, die Kosten für die Brennstoffzellenbusse sind vom Landkreis definiert. Eine genauere Prognose für 2024, kann zu den finalen Haushalts­beratungen vorgestellt werden.

 

Empfehlung der Finanzmanagerin:

 

Bereits im Rahmen der Vorberatungen zu den Eckwerten im Kreis- und Strategieausschuss hat die Finanzmanagerin darauf hingewiesen, dass der Kreishaushalt eine Steigerung allein im Teilbudget des ULV-Ausschusses von 3,2 Mio € im Bereich des ÖPNV nicht verkraften kann. Das würde sich – angesichts von Steigerungen auch in übrigen Teilbudgets – mit 1,5 Kreisumlagenpunkten Erhöhung voll durchschlagen. Das ist den Gemeinden, die sich selbst am Rande der Leistungsfähigkeit ihrer Haushalte befinden, nicht vermittelbar. Deshalb müssen alle Möglichkeiten der Planung und Optimierung genutzt werden. Das bedeutet z.B., dass

 

-       für die beiden neuen Linien ein Kostendeckungsgrad mit einem mittleren Erfahrungswert angesetzt wird.

-       für die Wasserstoffbusse kein höherer Treibstoffpreis angesetzt wird, sondern weiterverhandelt wird und ggf. am Jahresende überplanmäßige Ausgaben zu beantragen sind.