Betreff
Bezirksumlage; Analyse der Zahlungsströme 2021 des Bezirks Oberbayern
Vorlage
2023/0880
Art
Sitzungsvorlage

Die Analyse der Zahlungsströme des Bezirks, die seit 2018 vorgestellt wurde, wird hiermit mit den fortgeschriebenen Zahlen dargestellt.

 

Der Landkreis Ebersberg hat jährlich die Bezirksumlage zu bezahlen, diese entwickelte sich seit 2012 wie folgt:

 

Trotz weiterhin starker Umlagesteigerungen musste die Bezirksumlage von 19,5 Punkte im Jahr 2015 auf 22 Punkte im Jahr 2022 erhöht werden. Der Hebesatz erhöhte sich von 2020 auf 2021 von 21 auf 21,7 Punkte und im Jahr 2022 auf 22 Punkte. Die Abführung an den Bezirk stieg von 2020 bis 2022 um 4,2 Mio € (11%).

 

Die Zahlungen des Landkreises werden vom Bezirk vor allem für soziale Aufgaben eingesetzt, die größten Zahlungsströme entstehen dabei für folgende Hilfen:

 

- Hilfe zur Pflege

- Hilfen für Menschen mit Behinderungen

- Delegierte Aufgaben

- Institutionelle Förderung

 

1) Anteil der Bezirksumlage und Leistungen für den Landkreis Ebersberg

 

Während der Landkreis Ebersberg 2021 einen Anteil von 40.823.981 € an den Bezirk abführte (Plananteil an der Bezirksumlage für den Einzelplan 4), flossen Leistungen in Höhe von 43.626.507 € an den Landkreis zurück – der Landkreis Ebersberg gehört damit in Oberbayern 2021 zu den sog. „Nettoempfängern“, d.h., es fließen mehr Leistungen an den Landkreis zurück, als an Bezirksumlage bezahlt wird (2.802.527 €). Nettoempfänger unter den Landkreisen sind 2020 u.a. die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Mühldorf, Rosenheim, Traunstein.

 

Zum Vergleich die Vorjahre:

 

Nettoempfänger 2021:  2.802.527 €            Nettoempfänger 2016:     455.929 €

Nettoempfänger 2020:     243.465 €            Nettoempfänger 2015:  1.382.868 €

Nettoempfänger 2019:  1.712.414 €            Nettozahlung 2014:          755.231 €

Nettoempfänger 2018:  1.392.014 €            Nettozahlung 2013:       1.374.006 €

Nettozahlung 2017:          434.804 € Nettozahlung 2012:       1.661.811 €

 

2) Aufteilung nach den 4 Haupthilfearten

 

      

 

Mit Abstand der höchste Anteil der Bezirksumlage, nämlich 79 % wird für die Leistungen des Bezirks an die Eingliederungshilfe für Behinderte geleistet. Gegenüber 2012 sind die Ausgaben im Jahr 2021 um 54 % gestiegen, das sind pro Jahr durchschnittlich 5,9 %. Daran wird ersichtlich, wie wichtig die Entlastung dieser Hilfeart durch den Bund ist!

 

Die 5-Milliarden-Entlastung des Bundes kommt beim Bezirk nicht an, damit werden die Gemeinden (Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer im Landkreis Ebersberg im Jahr 2021: rd. 3,8 Mio. €) und in geringem Maße die Landkreise (Anteil an den Kosten der Unterkunft im Jahr 2021: rd. 82 Tsd. €) entlastet. Dies ist der Hauptgrund, warum die Bezirksumlage steigt! 

 

 

3a) Analyse der Eingliederungshilfe für Behinderte (nur Ausgaben)

 

 

Ambulante Hilfen

Fälle                Ausgaben

Teilstationäre Hilfen

Fälle          Ausgaben

Vollstationäre Hilfen

Fälle         Ausgaben

2011

337

1.992.535

289

7.402.560

278

9.871.814

2012

631

2.357.570

475

7.385.146

297

10.418.694

2013

663

2.574.938

484

7.869.197

302

10.562.185

2014

570

2.445.227

508

8.146.836

304

10.839.147

2015

619

2.857.566

521

8.741.855

316

11.104.445

2016

659

3.128.350

543

9.331.281

326

12.099.852

2017

705

3.439.796

566

10.024.115

331

12.898.595

2018

690

3.888.480

590

10.283.979

330

13.222.366

2019

725

3.925.533

602

11.255.227

336

14.804.304

2020

627

4.520.276

605

10.903.897

325

14.743.700

2021

466

4.753.627

629

11.821.966

337

15.146.482

 

Grundaussage: Die Eingliederungshilfe steigt kontinuierlich an. Die Fallzahlen sind seit 2011 wie folgt gestiegen:

 

ambulante Hilfen:       +    38 %

teilstationäre Hilfen:   +   118 %

vollstationäre Hilfen:  +     21 %

 

Es ergeben sich folgende Veränderung der Kosten pro Fall:

 

 

Ambulante Hilfen

Kosten pro Fall

Teilstationäre Hilfen

Kosten pro Fall

Vollstationäre Hilfen

Kosten pro Fall

2011

5.913

25.614

35.510

2012

3.736

15.548

35.080

2013

3.884

16.259

34.974

2014

4.290

16.037

35.655

2015

4.616

16.779

35.141

2016

4.747

17.188

37.116

2017

4.879

17.710

38.969

2018

5.635

17.430

40.068

2019

5.415

18.696

44.060

2020

7.209

18.023

45.365

2021

10.201

18.795

44.945

 

 

Folgende Aussagen können generiert werden:

 

In Ebersberg kostet ein Fall ambulanter Hilfe pro Jahr 10.201 € (Steigerung gegenüber Vorjahr um 41,50 %.

 

Der Bezirk von Oberbayern erklärt diesen starken Anstieg folgendermaßen:

 

Die Ursache für diese starke Steigerung der Ausgaben pro Leistungsbeziehendem liegt in der Entwicklung der Ausgaben und Fallzahlen im Bereich der Ambulanten Hilfen im Vorschulalter.

 

Der Bereich der Ambulanten Hilfen im Vorschulalter (s. Abschnitt 3b) wird im Wesentlichen durch die Produkte „Offenes Beratungsangebot“, „Frühförderstellen“, „Isolierte heilpädagogische Maßnahmen“ sowie „Individualbegleitung im Vorschulalter“ bestimmt.

Im Bereich der Ambulanten Hilfen im Vorschulalter beobachten wir eine starke Abnahme der Zahl der Leistungsbeziehenden des Landkreises Ebersberg von 281 im Jahr 2020 auf 106 im Jahr 2021 und damit um rund 62,3 %. Diese Abnahme der Zahl der Leistungsbeziehenden beruht im Wesentlichen auf der Abnahme der Zahl der Leistungsbeziehenden der Produkte „Offenes Beratungsangebot“, „Frühförderstellen“ sowie „Isolierte heilpädagogische Maßnahmen“. Nach einer Auswertung vom 20.01.2023 nahm die Zahl der Leistungsbeziehenden für diese drei Produkte von 272 im Jahr 2020 auf 90 im Jahr 2021 deutlich ab. Die Ausgaben betrugen für diese drei Produkte im Jahr 2021 zusammengenommen rund 170.524 € bzw. 1.895 € pro Fall.

Zugleich stiegen die Ausgaben beim Produkt „Individualbegleitung im Vorschulalter“ im Landkreis Ebersberg in den Jahren 2020 und 2021 von 214.630 € auf 226.143 € und betrugen im Jahr 2021 rund 10.767 € pro Fall bei 21 Fällen im Jahresverlauf 2021.

Der Rückgang der Zahl der Leistungsbeziehenden ist vor allem auf die Entwicklung in den Produkten „Offenes Beratungsangebot“, „Frühförderstellen“ sowie „Isolierte heilpädagogische Maßnahmen“ mit den relativ geringen Ausgaben pro Fall zurückzuführen, während die Ausgaben im Produkt „Individualbegleitung im Vorschulalter“ bei geringer absoluter Zahl an Leistungsbeziehenden leicht gestiegen sind. Zusammengenommen steigen daher die Ausgaben pro Fall über den gesamten Bereich der Ambulanten Hilfen im Vorschulalter stark an.

 

Dies ist also im Wesentlichen ein statistischer Effekt, der sich aus der deutlichen Abnahme der Zahl der Leistungsbeziehenden bei den Produkten mit geringen Ausgaben pro Fall ergibt.

 

Die gleiche Begründung gilt auch für die Ambulanten Hilfen (s. Abschnitt 3a) insgesamt. Auch in dieser Gesamtschau ist der starke Rückgang der Zahl der Leistungs-beziehenden von 627 im Jahr 2020 auf 466 im Jahr 2021 im Wesentlichen auf die Entwicklung in den Produkten „Offenes Beratungsangebot“, „Frühförderstellen“ und „Isolierte heilpädagogische Maßnahmen“ im Vorschulalter mit den relativ geringen Ausgaben pro Fall zurückzuführen. Zugleich sind die Ausgaben pro Fall in den anderen Bereichen zum Beispiel im Bereich der Ambulanten Hilfen im Schulalter (2021: 17.067 €) sowie im Bereich des Ambulanten Wohnens (2021: 12.512 €) auf hohem Niveau. Zusammengenommen steigen daher die Ausgaben pro Fall über den gesamten Bereich der Ambulanten Hilfen ebenfalls stark an. 

 

Ein Fall teilstationäre Hilfe kostet 18.795 € (Steigerung gegenüber Vorjahr um 4,28 %) und ein Fall vollstationärer Hilfe kostet 44.945 € pro Jahr (Senkung gegenüber Vorjahr -0,9 %).

 

Der Bezirk teilte mit, dass von anderen Bezirken entsprechende Auswertungen nicht vorlägen. Es gäbe einen Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger, allerdings sind das andere als die hier dargestellten Kennzahlen.

 

Die Frage, wo die Stellschrauben für Steuerung liegen, wurde vom Bezirk insofern beantwortet, als folgende Institutionen und Gremien die Entwicklung steuern: Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, Landesentgeltkommissionen, Bezirksentgeltkommissionen und Bezirk Oberbayern. Die Steigerungen rühren aus den dort getroffenen Entgeltverhandlungen, die diese Steigerungsraten vorsehen.

 

Der Druck auf die Entgeltverhandlungen wird mit der sinkenden Umlagekraft stark steigen. Einerseits steigen die Anforderungen an das Pflegepersonal mit Corona enorm und andererseits reduzieren sich die Einnahmen der Kommunen, die diese Leistungen zu bezahlen haben.

 

In Summe ist diese Entwicklung wenig überraschend. Der „Mechanismus“ ist bekannt: sinkt die Umlagekraft, steigen die Sozialausgaben – die Schere geht auseinander!

 

 

3b) Teilbetrachtung der ambulanten Hilfen (Menschen mit Behinderung)

 

 

im Vorschulalter

 

Fälle                Ausgaben

im Schulalter

 

Fälle            Ausgaben

Ambulante Wohnformen für Erwachsene

Fälle              Ausgaben

2012

259

329.673

155

840.029

118

1.109.489

2013

312

467.290

147

759.235

125

1.256.040

2014

309

479.521

48

526.913

130

1.339.220

2015

342

472.171

42

710.164

155

1.588.106

2016

364

527.637

45

645.194

163

1.777.676

2017

400

417.798

50

753.737

167

1.979.328

2018

383

512.245

43

799.422

179

2.126.005

2019

403

616.850

40

582.691

201

2.457.019

2020

281

527.200

47

867.224

219

2.856.562

2021

106

398.225

61

1.041.062

237

2.965.404

 

Entwicklung der Kosten pro Fall:

 

 

im Vorschulalter

 

Kosten pro Fall

im Schulalter

 

Kosten pro Fall

Ambulante Wohnformen für

Erwachsene

Kosten pro Fall

2012

1.273

5.420

9.402

2013

1.498

5.165

10.048

2014

1.552

10.977

10.302

2015

1.381

16.910

10.246

2016

1.450

14.338

10.906

2017

1.044

15.075

11.852

2018

1.337

18.591

11.877

2019

1.531

14.567

12.224

2020

1.876

18.452

13.044

2021

3.757

17.067

12.512

 

Die Kosten pro Fall für die ambulanten Hilfen im Vorschulalter haben sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Es wird auf die Begründung für die Kostensteigerung des Bezirks Oberbayern bei den Ambulanten Hilfen allgemein (s. Abschnitt 3a) verwiesen.

 

3c) Teilbetrachtung der teilstationären Hilfen (Ausgaben)

 

 

Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter

Teilstationäre Hilfen im Schulalter

Förderstätten

Werkstätten für behinderte Menschen

Jahr

Fälle

Ausgaben

Fälle

Ausgaben

Fälle

Ausgaben

Fälle

Ausgaben

2013

121

1.103.521

93

1.685.456

51

1.361.500

219

3.699.103

2014

144

1.341.320

97

1.472.469

52

1.447.395

221

3.849.235

2015

145

1.465.822

98

1.684.521

57

1.638.157

225

3.938.755

2016

148

1.500.592

105

1.781.392

59

1.682.617

235

4.337.618

2017

151

1.465.181

117

2.097.596

64

1.961.048

244

4.483.811

2018

168

1.548.731

110

2.060.862

66

1.932.657

250

4.722.261

2019

183

1.702.966

105

2.095.723

67

2.174.355

252

5.209.176

2020

191

1.799.884

96

1.812.168

67

2.194.386

252

5.042.936

2021

199

2.089.295

103

2.157.830

65

2.093.444

263

5.445.999

 

 

Es ergeben sich folgende Veränderung der Kosten pro Fall:

 

 

Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter

Teilstationäre Hilfen im Schulalter

Förderstätten

Werkstätten für behinderte Menschen

2013

  9.120

18.123

26.696

16.891

2014

  9.315

15.180

27.835

17.417

2015

10.109

17.189

28.740

17.506

2016

10.139

16.966

28.519

18.458

2017

  9.703

17.928

30.641

18.376

2018

  9.219

18.735

29.283

18.889

2019

  9.306

19.959

32.453

20.671

2020

  9.423

18.877

32.752

20.012

2021

10.499

20.950

32.207

20.707

 

Die Steigerung/Senkung der Fallkosten von 2020 auf 2021:

 

Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter

   11,41 %

Teilstationäre Hilfen im Schulalter

   10,98 %

Förderstätten

    -1,66 %

Werkstätten für behinderte Menschen

     3,48 %

 

Zu der Fallkostensteigerung der teilstationären Hilfen erhielten wir vom Bezirk Oberbayern folgende Erklärung:

 

a) Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter:

 

Der Bereich der Teilstationären Hilfen im Vorschulalter wird im Wesentlichen durch die Produkte „Heilpädagogische Tagesstätten im Vorschulalter“ sowie „Integrative Kindertagesstätten im Vorschulalter“ bestimmt.

Die Ausgaben pro Fall waren von 2019 auf 2020 von 9.306 € auf 9.423 € um rund 1,3 % nur schwach gestiegen. Diese Steigerung wurde vor allem durch eine moderate Steigerung der Ausgaben pro Fall beim Produkt „Integrative Kindertagesstätten“ verursacht, während die Ausgaben pro Fall beim Produkt „Heilpädagogische Tagesstätten“ sogar leicht gesunken waren, da die Vergütungen der Heilpädagogischen Tagesstätten im Jahr 2020 nahezu unverändert geblieben sind.

Im Jahr 2021 wurden allerdings die Vergütungen der Heilpädagogischen Tagesstätten deutlich angehoben, auch um die im Jahr 2020 ausgebliebene Anpassung zu kompensieren. In der Folge stiegen die Ausgaben pro Fall beim Produkt „Heilpädagogischen Tagesstätten“ deutlich an. Zugleich stiegen auch die Ausgaben beim Produkt „Integrative Kindertagesstätten“ weiterhin moderat an. Insgesamt kam es von 2020 auf 2021, nach einer nur geringen Steigerung von 2019 auf 2020, zu einer deutlichen Steigerung der Ausgaben pro Fall um rund 11,4%.

 

b) Teilstationäre Hilfen im Schulalter:

 

Der Bereich der Teilstationären Hilfen im Schulalter wird im Wesentlichen durch das Produkt „Heilpädagogische Tagesstätten im Schulalter“ bestimmt.

Die Ausgaben pro Fall waren von 2019 auf 2020 von 19.959 € auf 18.877 € um rund 4,7 % gesunken! Auch hier waren die Vergütungen im Jahr 2020 nahezu unverändert geblieben.

Im Jahr 2021 wurden allerdings die Vergütungen der Heilpädagogischen Tagesstätten deutlich angehoben, auch um die im Jahr 2020 ausgebliebene Anpassung zu kompensieren. In der Folge stiegen die Ausgaben pro Fall bei den teilstationären Hilfen im Schulalter, nach einem Rückgang von 2019 auf 2020, von 18.877 € im Jahr 2020 auf 20.950 € im Jahr 2021 und damit um rund 11,0 % deutlich an.

 

Im dargestellten Berichtszeitraum (2013 – 2021) sind die Fallkosten im Bereich der teilstationären Hilfen im Vorschulalter um 1,89 %, bei den teilstationären Hilfen im Schulalter um 1,95 %, bei den Förderstätten um 2,58 % und bei den Werkstätten für behinderte Menschen um 2,82 % gestiegen.

 

3d) Teilbetrachtung der vollstationären Hilfen

 

 

Vollstationäre Hilfen

 

Ausgaben

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung für Erwachsene

Fälle               Ausgaben

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung für Erwachsene

Fälle             Ausgaben

2012

10.418.694

80

3.122.308

163

5.495.107

2013

10.562.185

78

2.971.154

170

5.771.921

2014

10.839.147

81

3.024.670

177

6.338.765

2015

11.104.445

80

3.165.043

177

6.287.038

2016

12.099.852

86

3.252.855

191

7.428.182

2017

12.898.595

77

3.177.542

203

8.065.934

2018

13.222.366

74

3.005.427

203

8.389.364

2019

14.804.304

77

3.472.931

198

9.147.580

2020

14.743.700

81

3.355.957

208

9.820.479

2021

15.146.482

97

3.888.953

218

10.109.004

 

Es ergeben sich folgende Veränderung der Kosten pro Fall:

 

 

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung für Erwachsene

Kosten pro Fall

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung für Erwachsene

Kosten pro Fall

2012

39.029

33.712

2013

38.092

33.952

2014

37.342

35.812

2015

39.563

35.520

2016

37.824

38.891

2017

41.267

39.734

2018

40.614

41.327

2019

45.103

46.200

2020

41.432

47.214

2021

40.092

46.372

 

Die Fallkosten stiegen seit 2012 beim stationären Wohnen mit Tagesbetreuung um 2,72 % (durchschnittliche jährliche Erhöhung 0,3 %), beim stationären Wohnen ohne Tagesbetreuung um 37,55 % (durchschnittliche jährliche Erhöhung 4,17 %). 

 

Die Beeinflussbarkeit der Kosten liegt laut Aussage des Bezirks auch hier bei den verschiedenen Entgeltkommissionen.

 

Erkenntnis: Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung für Erwachsene ist teurer als stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung.

 

Antwort des Bezirks: Die Kosten pro Fall werden beim stationären Wohnen im Wesentlichen durch die vom Bezirk Oberbayern mit den Einrichtungsträgern vereinbarten Vergütungen beeinflusst. Die Höhe der Vergütungen hängen insbesondere von den vereinbarten Personalschlüsseln und den Personalkosten ab. Während der Bezirk nach Tarifvertrag bezahlt, werden die Personalschlüssel von den verschiedenen Entgeltkommissionen festgesetzt.

 

4) Förderung des Bezirks für die Einrichtungen zur ambulant-komplementären Versorgung (Förderung der freien Wohlfahrtspflege)

 

2013

1.247.065 €

2014

1.609.468 €

2015

1.668.132 €

2016

1.883.137 €

2017

2.285.025 €

2018

2.129.003 €

2019

2.373.675 €

2020

2.693.393 €

2021

2.963.082 €

 

 

Einrichtungen zur ambulant-komplementären Versorgung

 im Landkreis Ebersberg

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Offene Behindertenarbeit oBA

2

2

2

2

2

2

2

2

Sozialpsychiatrischer Dienst

1

1

1

1

1

1

1

1

Gerontopsychiatrische Dienste

0

0

0

0

0

0

0

0

Tagesstätte für psychisch kranke Menschen

1

1

1

1

1

1

1

1

Suchtberatungsstellen

1

1

1

1

1

1

2

2

Arbeitsförderung

2

2

2

2

2

2

2

2

Selbsthilfegruppen

0

0

0

0

0

0

0

0

Betreutes Wohnen in Familien

0

0

0

0

0

0

0

0

Sonst. Dienste und Förderung von Verbänden

0

0

0

0

0

0

0

0

Psychiatrischer Krisendienst Oberbayern

1

1

1

1

1

1

1

1

Summe

8

8

8

8

8

8

9

9

 

 

Diese Auswertung wird jährlich fortgeschrieben.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Zahlen jährlich fortzuschreiben und dem Kreis- und Strategieausschuss zu berichten.

2.      Die Sitzungsvorlage wird an den Bezirk Oberbayern zur Kenntnis gegeben.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Die um 5,29 % gegenüber dem Vorjahr gestiegene Bezirksumlage in Höhe von 42.983.431 € ist aus der um 18,12 % gestiegenen Kreisumlage in Höhe von 102.185.155 € zu finanzieren.

 

Damit verbleibt für die eigene Aufgabenerfüllung des Landkreises ein um die Bezirksumlage verringerter Anteil von 59.201.725 €.