Betreff
Haushalt 2022; Über- und außerplanmäßige Genehmigungen von Teilbudgets
Vorlage
2023/0884
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Jugendhilfeausschuss am 30.03.2023, TOP 4 ö

SFB-Ausschuss am 19.04.2023, TOP 4 ö

ULV-Ausschuss am 26.04.2023, TOP 3 ö

LSV-Ausschuss am 02.05.2023, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 08.05.2023, TOP 3 ö

 

 

1.    Überschreitungen der Fachausschüsse (zwischen 100.000 € und 200.000 €)

 

Gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages ist der Kreis- und Strategieausschuss über die getroffenen Entscheidungen der jeweiligen Fachausschüsse bezüglich der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 € bis 200.000 € zu informieren.

 

Die Überschreitungen vom SFB- und ULV-Ausschuss wurden bereits vom jeweiligen Fachausschuss beschlossen. Die Überschreitungen vom LSV- und KSA- Ausschuss werden aufgrund der Ausschusstermine erst nach der Ladung dieser Sitzungsvorlage zum Beschluss vorgelegt. Nähere Erläuterungen zu den Überschreitungen sind in den entsprechenden Sitzungsvorlagen, Haushalt 2022; Bericht über das Jahresergebnis 2022, der jeweiligen Fachausschüsse nachzulesen.

 

Fachausschuss

Kostenstelle/
Investitionsnr.

Beschreibung

Überschreitung

SFB

210

Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsangelegenheiten

              116.347 €

835

 Realschule Vaterstetten (ZV) Umlageanteil LK

         119.424 €

865-0021

Gymnasium Kirchseeon DigitalPakt Schule

        116.325 €

ULV

910-05-006

EBE5: Deckensanierung OD Forstinning

         179.139 €

910-09-008

EBE9: ZEB Sanierung OD Jakobneuharting

         192.700 €

LSV

331

Brand- und Katastrophenschutz

      143.662 €

KSA

041-EBD-EN

Endoskopie (Hygieneverbesserung) Eigenbet.darlehen

              101.829 €

 

 

2.    Genehmigungspflichtige Sachverhalte Kreistag (über 200.000 €)

 

Gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages behält sich der Kreistag vor, über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen, zu beschließen.

 

2.1.       Jugendhilfeausschuss

In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist.

 

Kostenstelle 230 (Jugendamt) – Unterschreitung 1.757.814 €

Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII) – Überschreitung 810.696 €

 

Die Planung der Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) erfolgte bis 2022 aus Vereinfachungsgründen auf der Kostenstelle 230 (Jugendamt), da das Alter und die Art der Hilfe zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt sind. Die tatsächlichen Kosten hingegen werden der dazugehörigen Kostenstelle zugeordnet. Betrachtet man das Nettoergebnisse beider Kostenstellen, ergibt sich 2022 eine Unterschreitung von 947.118 €. Dieses Nettoergebnis ergibt sich aus der Summe der unterschrittenen Planabweichungen der Kostenstelle 230 von 1.757.814 € sowie der Überschreitung der Kostenstelle 232 in Höhe von 810.696 €. Ab der Haushaltsplanung 2023 wird die Kostenstelle 232 zur größeren Transparenz ebenfalls mit Fallzahlen und Produktkosten beplant.

 

Das Teilbudget vom Jugendhilfeausschuss wird um 1.100.779 € unterschritten.

 

2.2.       SFB-Ausschuss

In diesem Teilbudget sind genehmigungspflichtige Sachverhalte aufgetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 114 (Sport- und Gastschüler)

 

Die Kostenstelle wurde insgesamt um 1.175.944 € überschritten.

Auch 2022 reichte das Budget bei den Gastschulbeiträgen (KTR: 1145) nicht aus. Die Rückstellung in Höhe von 580.000 € für sechs ausstehende Abrechnung aus 2021 vom Landkreis Rosenheim konnte daran nichts ändern. Die tatsächliche Abrechnung überstieg aufgrund gestiegener Gastschulbeiträge den zurückgestellten Betrag um 140.300 €. In 2022 sind ebenfalls noch reguläre Gastschulabrechnungen des Landkreises Rosenheim ausständig. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rosenheim ist geplant, den Jahres-Rhythmus künftig wieder zu erreichen. Für 2022 wurde eine Rückstellung in Höhe von 600.000 € gebildet. Unter Berücksichtigung der Auflösung und Neubildung der Rückstellungen fielen insgesamt ca. 1,29 Mio. € mehr als geplant für Gastschulbeiträge an. Die größten Posten bei der Überschreitung spiegeln sich bei den Berufsschulen (+ 842.000 €) und bei den Fach- /Berufsoberschulen (+ 304.100 €), gefolgt von den Fachakademien (+ 40.400 €), Gymnasien (+ 39.400 €) und den Berufsfachschulen (+ 39.000 €) wieder. Die Abrechnung der Landeshauptstadt München ist mit fast 450.000 € höher ausgefallen als im Jahr davor, da die Schülerzahlen (vor allem bei den Berufsschulen und Fachakademien) und die Gastschulbeiträge gestiegen sind. Auch die Gastschulabrechnung vom Landratsamt München für die FOS Haar ist um rund 42.000 € höher als letztes Jahr ausgefallen, da die Schülerzahlen um 56 Schüler angestiegen sind.

Für die Sportförderung (KTR: 1141) sind insgesamt ca. 114.000 € weniger angefallen als geplant. Bei der internen Verrechnung der Turnhallenbenutzungsgebühren wurden rund 81.600 € weniger umgebucht als vom SG 13 geplant, da zu Beginn des Jahres die Hallen sehr zögerlich belegt wurden. Zudem war die Halle am Gymnasium Vaterstetten ab 11.08.2022 komplett für den Sportbetrieb gesperrt. Die Zuschüsse für den Sport-Bereich sind um rund 20.960 € niedriger ausgefallen als geplant, da der EHC weniger Mittel abgerufen hat. Des Weiteren hat der Landkreis ca. 10.800 € mehr an Zuweisungen erhalten. Um die coronabedingt ausgefallenen Schwimmkurse zu kompensieren und den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll zu unterstützen, haben Erstklässler und Vorschulkinder des (Vor-)Schuljahres einen „Gutschein“ von über 50 € für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erhalten. Die Gutscheine wurden mit dem Landkreis abgerechnet und von der Staatsoberkasse erstattet.

 

Kostenstelle 220 (Sozialamt – örtlicher Träger)

 

Die Kostenstelle wurde insgesamt um 593.319 € überschritten.

 

Zur Haushaltsplanung 2022 war die Ukraine Krise noch nicht erkennbar, so dass bei der Aufstellung des Haushaltes die bisherigen Fallzahlen bzw. bisherigen Erfahrungswerte zur Fallzahlsteigerung zugrunde gelegt worden sind. Im Verlauf des Jahres kam es aber aufgrund des Krieges in der Ukraine zu einer hohen Flüchtlingswelle. Eine Vielzahl von den geflüchteten Bürgern aus der Ukraine kam im Landkreis privat unter, hatte aber ab dem Rechtskreiswechsel im Juni Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (hier überwiegend altersbedingt Grundsicherung im Alter). Entsprechend kam es zu Fallzahlsteigerungen und in Folge davon zu erhöhten Ausgaben gerade im Bereich der ambulanten Krankenhilfe und der Grundsicherung im Alter.

 

Kostenstelle 222 (Asyl)

 

Die Kostenstelle wurde insgesamt um 435.153 € überschritten.

 

Im Bereich der Kostenstelle 222 (Asyl) werden die Ausgaben fast zu 100 % durch den Freistaat erstattet. Eine Ausnahme stellen letztendlich die Kosten für das Personal dar, da diese durch den Landkreis getragen werden müssen, sofern es sich nicht um Staatspersonal handelt. Die Überschreitung begründet sich durch die zeitverzögernde Abrechnung mit der Regierung von Oberbayern.

 

Betrachtet man allein die Aufwendungen, überstiegen diese den Planansatz um 1,8 Mio. €. Dies liegt begründet in den Auswirkungen der Ukraine-Krise und den dadurch staatlich untergebrachten Flüchtlingen aus der Ukraine, die erstmalig im März 2022 zugewiesen wurden. Diese hatten zuerst einen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG und wechselten erst zum Juni 2022 in den Bereich des Jobcenters (SGB II) oder in den Bereich des SGB XII. Bemerkbar machen sich hier aber auch die steigenden Zuweisungen von Asylbewerbern, die seit Oktober 2022 regelmäßig dem Landkreis zugewiesen werden.

 

Die Zahl der im Landkreis untergebrachten Asylbewerber bzw. Flüchtlinge ist durch die Ukraine Krise sowie den Zuweisungen der Asylbewerber ab Oktober 2022 stetig gestiegen. Dies macht sich auch an der Anzahl der staatlichen Unterkünfte im Landkreis bemerkbar.

 

Zu Beginn des Jahres 2022 gab es im Landkreis insgesamt 36 Unterkünfte, in denen 554 Personen untergebracht waren. Davon befanden sich 441 Personen noch im Asylverfahren, bei 113 Personen war das Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen.

 

Aufgrund der oben genannten Zuweisungen mussten im Verlauf des Jahres eine hohe Anzahl von Unterbringungskapazitäten geschaffen werden. Bezüglich der Flüchtlinge aus der Ukraine konnten nicht ausreichend Plätze geschaffen werden, zudem musste im Landkreis auf „Weisung“ des Staatsministeriums eine Erstanlaufstelle für Ukraine vorgehalten werden. Diesbezüglich musste auf die Schulturnhalle am Gymnasium Kirchseeon zurückgegriffen werden. Diese konnte aber im Verlauf der Sommerferien wieder an die Schule zurückgegeben werden.

 

Ende des Jahres 2022 gab es im Landkreis insgesamt 84 Unterkünfte, in denen insgesamt 1.098 Personen lebten. Dabei sind 416 Personen sogenannte Fehlbeleger. Hier handelt es sich nicht nur um Personen, deren Asylverfahren positiv verbeschieden wurde, sondern auch um den Personenkreis der ukrainischen Flüchtlinge, da diese ebenfalls ein Aufenthaltsrecht besitzen.

 

Die aufgrund des Königsteiner Schlüssels errechnete Quote konnte der Landkreis –sowie wie einige andere Landkreise auch- bei weitem nicht erfüllen. Das Team Asyl war gut beschäftigt, ausreichend Kapazitäten zu schaffen und diese dann auch bis zur nächsten Buszuweisung entsprechend auszustatten. Gab es in den letzten Jahren nur noch Zuweisungen bei Freiplatzmeldungen gegenüber der Regierung von Oberbayern, wurden in der ersten Jahreshälfte 2022 bedingt durch den Krieg in der Ukraine und ab Oktober 2022 Asylbewerber „zwangsweise“ dem Landkreis Flüchtlinge zugewiesen. Konkret bedeutete dies alle 14 Tage einen Bus mit 50 Personen.

 

Die Quartalsabrechnungen:

 

 

 

Die Erträge sind für die ersten drei Quartalsabrechnungen im Jahr 2022 gebucht. Das 4. Quartal wird im Jahr 2023 erfasst. Es finden sich offene Forderungen in der Bilanz, da die Regierung von Oberbayern die Erstattungsanträge noch nicht abschließend bearbeitet hat. Für die noch nicht abgeschlossenen Quartale hat die Regierung von Oberbayern jedoch bereits eine Abschlagssumme angewiesen. Im Allgemeinen läuft die Abrechnung mit der Regierung jedoch einwandfrei, doch auch hier machen sich die steigenden Flüchtlingszahlen bemerkbar. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Forderungen vollständig beglichen werden.

 

Die Plan-Ist Abweichung ist der Tatsache geschuldet, dass die Planung für 2022 anhand der Schätzungen für das gesamte Jahr 2022 vorgenommen wird. Die Abrechnung für das 4. Quartal kann immer erst rückwirkend nach Buchungsschluss erstellt werden, sodass sich die Erträge um ein Jahr verschieben. Das heißt die Erträge für das 4. Quartal 2021 werden im Haushalt 2022 gebucht und die Erträge für das 4. Quartal 2022 im Haushalt 2023. Durch diese zeitverzögerte Abrechnung kommt es zu den Planabweichungen.

 

 

Kostenstelle 250 Jobcenter

 

Die Kostenstelle wurde insgesamt um 757.015 € überschritten.

 

Die Bedarfsgemeinschaften liegen mit 1.465 (vorläufige Zahlen) deutlich über dem Jahresdurchschnitt von 2021 (1.250) und den geplanten 1.300. Beeinflusst wurden die Bedarfsgemeinschaftszahlen durch die Gesetzesänderung zum 01.06.2022 aufgrund der Ukraine-Flüchtlinge.

 

Gegenüber dem Plan 2022 wurden ca. 223.700 € mehr Erträge eingenommen. Durch die Ausbuchungen von Darlehensforderungen (Überführung zur Bundesagentur für Arbeit) entstanden ca. 94.100 € höhere Erträge, sowie durch die Auflösung von Rückstellungen 2021 für Fehlbeleger ca. 104.000 €. Weitere 26.200 € entstanden durch Unterhaltszahlungen. Im September 2022 konnte mit einer Einmalzahlung von ca. 11.000 € ein Verhandlungserfolg verbucht werden.

 

Im Gegensatz zu den höheren Erträgen entstanden 980.700 € mehr Aufwendungen. Für die Leistungserbringung Unterkunft und Heizung fielen ca. 720.000 € aufgrund der gestiegenen Bedarfsgemeinschaften mehr als geplant an. Der Planung von 7.900.000 € (mit durchschnittlich 1.300 BG´s bei monatlichen 507 € pro BG) steht ein IST von 8.600.000 € (mit vorläufigen 1.465 BG´s und monatlichen 491 € pro BG) gegenüber.

 

Aufgrund dessen stiegen auch die Kautionen, um ca. 122.000 €, sowie die einmaligen Leistungen wie z.B. Erstausstattung, um ca. 90.600 €. Die Erstattungen an den Bund fielen um ca. 54.800 € höher aus, weil 2021 nur 11 Monate abgerechnet werden konnten und somit in 2022 ein zusätzlicher Monat verbucht wurde.

 

Weiterhin wurde das Teilbudget des SFB-Ausschusses um 2.531.520 € überschritten.

2.3.       ULV-Ausschuss

 

In diesem Teilhaushalt ist ein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist.

 

 

Kostenstelle 320 Kfz-Zulassungsstelle

 

Die Kostenstelle wurde um 312.487 € überschritten.

Durch Liefereinschränkungen der Automobilindustrie aufgrund von Corona und der Ukrainekrise konnten die geplanten Erträge nicht annährend erreicht werden (- 306.500 €). Z.B. konnten Neufahrzeuge wegen unvollständiger Steuergeräte nicht ausgeliefert werden. Erfahrungsgemäß zieht jede Neuzulassung zwei weitere Zulassungsvorgänge nach sich (Neuzulassung, Umschreibung und Abmeldung eines Fahrzeugs). Aufgrund der geringen Einnahmen wurde auch das Budget für die Geschäftsausgaben unterschritten. Die Fahrzeugbriefe mussten noch nicht nachbestellt werden. Demgegenüber stehen höhere Personalkosten in Höhe von 13.800 €, welche sich durch Arbeitszeiterhöhungen begründen.

2.4.        LSV-Ausschuss

 

In diesem Teilhaushalt sind genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 985 Dreifachturnhalle Gymnasium Markt Schwaben

 

Für diese Liegenschaft reichten die geplanten Haushaltsmittel nicht aus. Es kam zu einer

Budgetüberschreitung in Höhe von 431.671 €. Diese Mehrausgaben lassen sich zu einem Großteil (393.000 €) mit der Sanierung des Daches des Umkleidetraktes begründen.

Aufgrund von starken Regenfällen im Sommer 2021 kam es vermehrt zum Eintritt von

Regenwasser in den darunterliegenden Umkleiden der Turnhalle. Um dies erneut zu

vermeiden, war eine Sanierung des Daches im Jahr 2022 notwendig. Diese überplanmäßigen Ausgaben wurden im LSV-Ausschuss am 06.04.2022 (Top 7) und im Kreistag am

16.05.2022 (Top 16) genehmigt. Hinzu kommen die gestiegenen Kosten für die Wärme

und Heizung in Höhe von 29.000 €. Darüber hinaus sind ca. 12.000 € weniger an Erträge

für die Turnhallennutzung der Vereine angefallen. Die Planung wurde anhand der Nutzung von 2019 (vor der Corona-Pandemie) vorgenommen. 2022 wurde die Halle aber

nicht so intensiv genutzt.

 

Am 16.05.2022 wurden bereits 268.000 € als überplanmäßige Ausgabe genehmigt. Die Sanierung des Musikzimmers am Gymnasium Markt Schwaben sowie das Nachrüsten von den Deckensegeln in den Büroräumen des Landratsamtes wurden, wie beschlossen nicht umgesetzt. Dennoch weisen die zwei Gebäudekostenstellen aufgrund der gestiegenen Kosten für Wärme/Heizung und Reinigung sowie für die Einrichtung der Notstromversorgung eine Überschreitung der Ansätze auf.

 

Kostenstelle 959 Gebäude Gymnasium Kirchseeon (incl. Außen-und Sportflächen)

 

Hier kommt es zu Mehrausgaben in Höhe von 303.923 €. Diese lassen sich auf den verlorenen Rechtsstreit zurückführen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung wurde nicht von einem solchen Gerichtsurteil ausgegangen. Nach Auflösungen der Rückstellungen für die strittigen Zinsverpflichtungen 2019 bis 2021 entsteht ein Defizit in Höhe von 201.000 €. Dabei handelt es sich um die Verzugszinsen. Des Weiteren sind Anwaltskosten in Höhe von 108.000 € angefallen, die nicht auf der KST 959 geplant waren. Diese Anwaltskosten sind aber über das Budget, welches auf der Kostenstelle der allgemeinen Finanzwirtschaft geplant wurde, gedeckt

 

 

Kostenstelle 965 Gebäude Sopäd.Förderzentr. Grafing (incl. Außen-und Sportflächen)

 

Bei der Kostenstelle 965 kommt es zu einer Budgetüberschreitung von 231.123 €. Ursächlich hierfür ist ein Brandfall, welcher sich im März 2022 am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Grafing ereignet hat. Hier wurden vor allem die Fassade und der Treppenraum mit den Abschlusstüren beschädigt. Der Schaden wurde dem Gebäudeversicherer gemeldet. Für die nötigen Reparaturen fielen 196.000 € an. Die Erstattung der Versicherung ging im Jahr 2022 nicht mehr ein. Zudem wurde im Haushaltsjahr 2022 dringend eine zusätzliche Verdunklung von Oberlichtern für die Nutzung von digitalen Tafeln (13.500 €) benötigt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung hat sich diese Maßnahme noch nicht abgezeichnet. Weiterhin überstiegen die Personalkosten den Planansatz um 27.500 €. Diese Kosten wurden auf der KST 987 Dreifachturnhalle SFZ Grafing geplant und auf die KST 965 umgebucht.

 

 

Des Weiteren wurde das Teilbudget des LSV-Ausschusses um 593.085 € überschritten.

2.5.       Kreis- und Strategieausschuss

In diesem Teilbudget sind genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 016 (Corona)

Die Kostenstelle wurde um 1.887.046 € überschritten.

 

Die Kostenstelle 016 (Corona) wurde aufgrund der Corona-Pandemie 2020 neu eingerichtet. Die Planung erwies sich auch für 2022 als schwierig, weil das Ausmaß bzw. der weitere Verlauf der Pandemie im Vorfeld nicht bekannt waren.

 

Anders als in den Vorjahren, wo Kosten für Schutzausrüstung, etc. in hohem Maße verbucht wurden, ist inzwischen die Kostenseite der Pandemie weitestgehend in eine Routine übergegangen und die meisten Kosten werden direkt im Staatshaushalt gebucht. Darüber hinaus erfolgten mehrfach Erstattungen vom Land für Schutzausrüstung, Impfzentrum, etc. Die Personalaufwendungen sowie die Kosten für die Bürgerhotline sind deutlich gesunken.

 

Weitere Anträge auf Erstattungen sind bei den entsprechenden Stellen eingereicht bzw. sind aufgrund der aufwendigen Zusammenstellung noch in Bearbeitung. Bei diesen Anträgen ist die Entscheidung der Regierung abzuwarten. Von der Überschreitung in Höhe von knapp 1,9 Mio Euro sind in 2023 bereits 1,6 Mio Euro erstattet worden. Der Rest ist derzeit noch in Klärung.

 

Kostenstelle 020 (Allgemeine Finanzwirtschaft)

Bei der Kostenstelle, Finanzierung des Kreishaushaltes, wurden das geplante negative Nettoergebnis um 1.490.735 € unterschritten. Der Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer für den Landkreis weist gegenüber der Planung einen Minderertrag von 0,65 Mio. € aus. Hier waren Erträge von 6,5 Mio. € geplant. Tatsächlich erhielt der Landkreis nur 5,85 Mio. € und damit 10 % weniger als in der Planung vorgesehen war. Die Schlüsselzuweisungen vom Land überstiegen den Planansatz um ca. 0,94 Mio. €. Der Landkreis entrichtete 0,34 Mio. € weniger an Krankenhausumlage als geplant. Die Bezirksumlage erhöhte sich im Vergleich zur Planung um rd. 0,4 Mio. €. Die Entscheidung des Bezirkstags über die Bezirksumlage wurde erst nach Fertigstellung der Haushaltsplanung 2022 des Landkreises getroffen, so dass die aktuellen Werte nicht mehr eingeplant werden konnten. Für Gerichts- und Anwalts sowie für Beraterleistungen sind 0,4 Mio. € weniger auf dieser Kostenstelle angefallen. Für Rückstellungen bzgl. Pensionen, Beihilfen und nicht genommener Urlaub mussten insgesamt 0,64 Mio. € mehr als geplant gebildet werden. Den Bezirksumlagenrückstellungen wurden 1,5 Mio. € zugeführt.

 

Weiterhin wurde das Teilbudget des KSA-Ausschusses um 463.003 € überschritten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die von den jeweiligen Fachausschüssen genehmigten bzw. noch zu genehmigenden Überschreitungen zur Kenntnis.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 1.175.944 € wird genehmigt.

2.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 220 (Sozialamt - örtlicher Träger) in Höhe von 593.319 € wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 222 (Asyl) in Höhe von 435.153 € wird genehmigt.

4.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 250 (Jobcenter Ebersberg) in Höhe von 757.015 € wird genehmigt.

5.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 320 (KfZ-Zulassungsstelle) in Höhe von 312.487 € wird genehmigt.

6.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 985 (Dreifachturnhalle Gymnasium Markt Schwaben) in Höhe von 431.671 €wird genehmigt.

7.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 959 (Gebäude Gymnasium Kirchseeon (incl. Außen-u.Sportflächen)) in Höhe von 303.923 € wird genehmigt.

8.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 965 (Gebäude Sopäd.Förderzentr. Grafing (incl. Außen-u.Sportflächen)) in Höhe von 231.123 € wird genehmigt.

9.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 016 (Corona) in Höhe von 1.887.046 € wird genehmigt.

10.  Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 020 (Allgemeine Finanzwirtschaft) in Höhe von 1.490.735 € wird genehmigt.

11.  Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des SFB- Ausschusses in Höhe von 2.531.520 € werden genehmigt

12.  Die überplanmäßigen Ausgaben des Teilbudgets des LSV-Ausschusses in Höhe von 593.085 € werden genehmigt.

 

13.  Die überplanmäßigen Ausgaben des Teilbudgets des KSA-Ausschusses in Höhe von 463.003 € werden genehmigt.

Auswirkung auf Haushalt:

 

Die entstandenen überplanmäßigen Ausgaben wurden vollständig aus den liquiden Mitteln bestritten. Der geplante Ergebnisüberschuss 2022 in Höhe von 12.422.653 € konnte nicht eingehalten werden. Das Jahr 2022 schließt mit einem positiven Saldo von 9.860.841 € ab.

 

Die bilanzielle Ergebnisrücklage (= erwirtschaftete Ergebnisüberschüsse seit Einführung der Doppik im Jahr 2005) steigt durch die Umbuchung des Jahresergebnisses 2018 in Höhe von 9,1 Mio. € und der Umbuchung des Jahresergebnisses 2019 in Höhe von 11,1 Mio. € auf 78,9 Mio. € (siehe 3. in der folgenden Tabelle). Diese Zuführung wurde vom Kreistag im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen. Der kumulierte Jahresüberschuss sinkt durch diese Zuführung in die Ergebnisrücklage um 10,4 Mio. €. Zum 31.12.2022 wird dadurch in der Bilanz ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.864.058 € ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag in 2020 sowohl die Ergebnisüberschüsse in 2021 und 2022 wurden noch nicht der Ergebnisrücklage zugeführt und sind somit in dem kumulierten Jahresfehlbetrag (siehe 5. in der folgenden Tabelle) enthalten. Ohne Ergebnisüberschüsse wäre die Verschuldung des Landkreises, die zum 31.12.2022 bei 31 Mio. € lag, entsprechend höher.

 

Eigenkapitalübersicht des Jahresabschlusses

 

Landratsamt Ebersberg

 

Bezeichnung

Stand nach Ablauf HHJ 2018

Stand nach Ablauf HHJ 2019

Stand nach Ablauf HHJ 2020

Stand nach Ablauf HHJ 2021

Veränderg. in 2022 +/-

Stand nach Ablauf HHJ 2022

1. Allgemeine Rücklage (Nettoposition)

-61.721.740

-61.721.740

-61.459.536

-61.371.144

0

-61.371.144

2. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen

-2.000.000

-2.000.000

-2.000.000

-2.000.000

0

-2.000.000

3. Ergebnisrücklage

-36.717.891

-58.715.401

-58.715.401

-58.715.401

-20.228.038

-78.943.439

3.1. Sonderrücklage

-950.776

-423.633

-308.926

-337.491

-83.511

-421.002

4. Ergebnisvortrag

0

0

0

0

0

0

5. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-31.136.807

-20.228.038

-3.615.855

-7.503.139

10.367.197

2.864.058

6. Summe = Eigenkapital

-132.527.213

-143.088.813

-126.099.718

-129.927.174

-9.944.352

-139.871.526

 

Weniger positiv ist der weitere anteilige Rückgang der Nettoposition am Eigenkapital, diese verharrt bei 61,4 Mio. €. Dies liegt daran, dass eine Umbuchung von Ergebnisrücklagen in dauerhaftes Eigenkapital seit der Einführung der Doppik nie erfolgte. Weil aber das Bilanzvolumen seither von 105,3 Mio. € auf 307,2 Mio. € gestiegen ist, ging die Nettoposition von 47,8 % auf 19,98 % zurück.

 

Abhilfe könnte eine Umbuchung von Ergebnisrücklagen in dauerhaftes Eigenkapital schaffen. Seit einigen Jahren wird dies in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung und in den Fraktionen in unregelmäßigen Abständen diskutiert, ohne in der Sache voranzukommen. Entsprechende Entscheidungen könnten jährlich im Rahmen der Jahresabschlüsse getroffen werden.