Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 8
Zur Finanzleitlinie des Landkreises ist eine halbjährliche Berichterstattung vereinbart. Die Finanzleitlinie des Landkreises vom 29.02.2016 wurde in mehreren Sitzungen in 2021 und 2022 von einer Arbeitsgruppe überarbeitet. Die neue Finanzleitlinie tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft. Die Warnindikatoren werden halbjährlich durch den Kreis- und Strategieausschuss überprüft. Darüber hinaus ist die Finanzleitlinie sowie deren Indikatoren auch Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatung.
In der Anlage befindet sich eine Zusammenstellung der Entwicklung der einzelnen Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie für den Landkreis. Zudem werden die Warnindikatoren basierend auf den konsolidierten Jahresabschlüssen des Landkreises aus den Jahren 2016 bis 2021 auf den „Konzern Landkreis“ übertragen.
Kreditportfolio
und Schulden des Landkreises
Nachfolgend
das aktuelle Portfolio mit dem Restschuldenstand am 31.03.2023, den Krediten
wurde nun die Verwendung zugeordnet:
Nummer |
Zinssatz |
Zinsbindung bis |
Vertragslaufzeit |
Restschuld am 31.03.2023 |
Verwendungszweck |
DARL0001 |
4,65 |
30.06.2028 |
30.06.2028 |
1.845.990 |
Krankenhaus-finanzierung/LRA-Erweiterung |
DARL0016 |
2,83 |
30.03.2024 |
30.03.2024 |
493.687 |
Kreisklinik- Umbau BA 3a&3b sowie Sanierung |
DARL0017 |
2,83 |
30.03.2024 |
30.03.2024 |
28.384 |
Erweiterung SFZ Grafing |
DARL0061 |
3,06 |
30.12.2027 |
30.12.2027 |
1.250.000 |
SFZ Poing, RS EBE, Gymn. Vat |
DARL0070 |
0 |
15.08.2028 |
16.11.2031 |
1.412.250 |
Ener.Sanierung LRA Süd+Westtrakt |
DARL0077 |
0 |
30.03.2025 |
30.03.2035 |
3.600.000 |
Investitionskredit |
DARL0078 |
0 |
29.03.2026 |
15.02.2036 |
396.000 |
ZV RS Vat. Mensa |
DARL0086 |
0 |
29.03.2026 |
15.02.2036 |
204.000 |
ZV RS Vat. Turnhalle |
DARL0087 |
0,05 |
15.05.2026 |
15.02.2036 |
643.706 |
ZV RS Vat. |
DARL0088 |
0,05 |
15.05.2026 |
15.02.2036 |
359.586 |
ZV RS Vat. Turnhalle |
DARL0091 |
0 |
19.10.2026 |
15.08.2036 |
606.250 |
ZV RS Vat. Mensa |
DARL0092 |
0 |
19.10.2026 |
15.08.2036 |
143.750 |
ZV RS Vat |
DARL0097 |
0 |
12.04.2028 |
12.04.2028 |
1.917.380 |
Gymn. Grafing |
DARL0100 |
0 |
30.03.2025 |
31.03.2032 |
4.500.000 |
Investitionen allgemein |
DARL0101 |
0 |
30.09.2032 |
30.09.2032 |
3.325.000 |
RS Poing Neubau |
DARL0107 |
-0,34 |
15.02.2031 |
15.02.2041 |
1.431.896 |
Gymn. Vat. Erweiterung, 1. Rate |
DARL0109 |
-0,34 |
15.08.2031 |
15.08.2031 |
4.724.130 |
Gymn. Vat Erweiterung. 2. Rate |
DARL0110 |
-0,34 |
15.08.2031 |
15.08.2031 |
1.428.000 |
RS EBE Sanierung 1. Rate |
DARL0113 |
-0,01 |
15.11.2031 |
15.11.2031 |
630.000 |
RS EBE Neubau 1. Rate |
DARL0116 |
1,0436 |
31.03.2032 |
31.03.2032 |
2.721.540 |
SFZ Gymn. Grafing Erweiterung und Umbau |
Summe |
|
|
|
31.661.548 |
|
Nachrichtlich |
|
|
|
|
|
DARLKK01 |
0 |
18.12.2025 |
18.12.2025 |
23.500.000 |
Gewerbesteuer-rückzahlung |
Kassenkredit |
|||||
PPP Kirchseeon |
4,76 |
01.09.2028 |
01.09.2028 |
3.472.261 |
Gymn. Kirchseeon |
DARL0111 - WBE |
0 |
31.12.2041 |
31.12.2041 |
1.229.013 |
Personalwohnbau Klinik Pf-Guggetzer.Str. |
Am 23.07.2018 hat der Landkreis den Kommunaldarlehensvertrag des Landkreises mit der SKE Gymnasium Kirchseeon GBR vom 02.05.2007 nach Ablauf von 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB mit Wirkung zum 28.02.2019 fristgerecht gekündigt. Diese Kündigung wurde von der Universal-Investment-Luxembourg mit Schreiben vom 30.07.2018 zurückgewiesen. Der Landkreis hat sich eines renommierten Fachanwalts zur Vertretung der Interessen des Landkreises bedient. Für die Restlaufzeit des Vertrages geht es um strittige Zinsverpflichtungen des Landkreises in Höhe von 1,4 Mio. €. In erster Instanz ist der Landkreis erwartungsgemäß unterlegen. Auch in der 2. ist der Landkreis unterlegen. Die Revision (3. Instanz) wurde durch den Bundesgerichtshof nicht angenommen. Im Jahr 2021 wurden die Zahlung der (unbestrittenen) Tilgungsraten inkl. der ausstehenden Raten seit März 2019 für das PPP-Kirchseeon wiederaufgenommen. Um weitere Verzugszinsen zu vermeiden wurde Ende März 2022 gemäß dem Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 11.02.2022 Zinszahlungen in Höhe von 536.688,18 € an SKE Gymnasium Kirchseeon GBR ausgezahlt. Bei diesen Zinszahlungen handelt es sich, um die Zinsen laut Zahlungsplan von März 2019 bis einschließlich Mai 2021. Im Dezember 2022 erfolgten die ausstehenden Zinszahlungen in Höhe von 305.397,80 € von Juni 2021 bis Dezember 2022 inkl. der Verzugszinsen (201.880,95 €). Ab Januar 2023 erfolgen die Tilgungszahlungen inkl. Zinsen entsprechend des Tilgungsplanes.
Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer inkl. Zinsen ein Kassen-kredit in Höhe von 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser Kredit ist mit einem Zinssatz in Höhe von 0 % zu verzinsen und zum Stichtag 18.12.2025 in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Beschluss für den Nachtragshaushalt, welcher aufgrund der Höhe des Kassenkredites erstellt werden musste, erfolgte am 14.12.2020 durch den Kreistag. Im Jahr 2022 konnten 8 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredites verzinslich angelegt werden. Somit müssen bis 2025 nun noch die restlichen 15,5 Mio. € angespart werden (siehe Top 6 Ö des KSA-Ausschusses am 27.02.2023).
In der Haushaltssatzung 2023 ist eine Kreditermächtigung von 18,6 Mio. € vorgesehen. Zusätzlich wurde ein Teil der Kreditermächtigung aus 2022 in Höhe von rund 20,1 Mio. € für die Haushaltsreste 2022 in das Jahr 2023 übertragen.
Seit der letzten Berichterstattung im Oktober 2022 wurde im Dezember 2022 ein KFW-Darlehen für den ersten Teilabruf für die Süderweiterung am SFZ Grafing in Höhe 1,25 Mio. € abgerufen. Im Februar 2023 wurde der 2. Teil in Höhe von 1.471.540 € in Anspruch genommen. Der Zinssatz beträgt für die Summe beider Abrufe 1,0436 %. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre. Damit der Anspruch auf dieses Darlehen bestehen bleibt, verlangt die Bank, dass das Gremium über die Aufnahme informiert wird.
2022 wurden für vier Energiekredite (DARL0078, DARL0086, DARL0091, DARL0092) bezüglich verschiedener Bauvorhaben des Zweckverbandes Realschule Vaterstetten insgesamt 110.000 € Tilgungszuschuss von der Bank gutgeschrieben.
2023 ist zum jetzigen Zeitpunkt die Aufnahme von 3 weiteren Investitionskrediten geplant. Einmal für die Realschule Ebersberg ca. 4,1 Mio. €, für das Gymnasium Vaterstetten in Höhe von ca. 6,8 Mio. € und für das SFZ Grafing in Höhe von ca. 1,27 Mio. €.
Insgesamt haben sich seit der letzten Berichterstattung am 10.10.2022 die Schulden des Landkreises um 370.062 € erhöht (ohne Einbezug des Kassenkredites, PPP-Kirchseeon und der WBE).
Seit dem 29.01.2021 besteht ein inneres Darlehen zur Liquiditätsüberbrückung des Landkreises gegenüber der Kommunalen Abfallwirtschaft in Höhe von 2 Mio. €.
Die Schulden des Landkreises betragen bei einer Einwohnerzahl zum 31.12.2021 von 144.562 rund 399 € pro Einwohner. Sie liegen damit weiterhin über dem Durchschnitt Bayerns bei der Landkreisverschuldung von 173 € pro Einwohner (Stand: 31.12.2021). Die durchschnittliche Verschuldung Oberbayerns liegt bei 234 € pro Einwohner.
Aktuelle
Entwicklungen in der Zinssicherung
Im April 2023 fand eine Adjustierung der bestehenden Zinssicherungsverträge statt, um das kommunalrechtliche Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Durch die aktive Zinssteuerung wird nun die Sicherungswirkung, insbesondere in den betrachteten Szenarien (Zinsen steigen mit +4%/5 Jahre, +2%/2 Jahre, keine Veränderung und Versteilerung), deutlich erhöht. Die Zinssicherungsverträge wurden mit der HAL Privatbank, SaarLB und Nord/LB vereinbart. Hintergrund dieser Adjustierungen ist zum einen die starke Veränderung des Zinsniveaus (derzeit inverse Zinsstrukturkurve) und eine stetige Anpassung an die sich ändernden Grundgeschäfte (also die „Ursprungsdarlehen). Derzeit ist die Gesamtsicht äußerst positiv zu bewerten, d.h., die Zinssicherungsverträge zeigen nach der Adjustierung in der Gesamtsicht eine deutlich höhere Sicherungswirkung. Dadurch ergibt sich auch für das Haushaltsjahr 2023 (bisher) ein positives Zinsergebnis in Höhe von 100.000 €.
Die bisher erzielten Zinsrückerstattungen im Überblick:
2007 |
54.611 |
2015 |
16.741 |
2008 |
339.140 |
2016 |
0 |
2009 |
222.999 |
2017 |
0 |
2010 |
367.590 |
2018 |
0 |
2011 |
612.300 |
2019 |
0 |
2012 |
400.000 |
2020 |
0 |
2013 |
63.204 |
2021 |
0 |
2014 |
40.091 |
2022 |
35.358 |
|
|
2023 |
100.000 |
|
|
Summe |
2.252.034 |
Im Jahr 2022 wurde ein haushaltswirksames Zinsergebnis i.H.v 35.358 € für den Landkreis erzielt.
Entwicklung
der Zinsen und Verwahrentgelte
Mit Wirkung zum 27.07.2022 hat die europäische Zentralbank (EZB) angesichts der Rekordinflation erstmals seit 11 Jahren den Leitzins von 0 % auf 0,5 % erhöht. Außerdem entfällt der Negativzins für geparkte Gelder, d.h. Banken müssen nicht mehr draufzahlen, wenn sie überschüssiges Geld bei der EZB parken. Dieser Zinssatz wurde von -0,5 % auf 0 % angehoben. Nach kurzer Zeit am 08.09.2022 beschließt die EZB noch einmal den Leitzins um 0,75 %-Punkte auf 1,25 % zu erhöhen. Auch der Einlagezinssatz wurde um 0,75 %-Punkte erhöht (von 0 % auf 0,75 %). Weitere Zinserhöhungen folgten, welche in der folgenden Tabelle dargestellt werden:
Datum |
Leitzinssatz |
Einlagezinssatz |
02.11.2022 |
2,00 % |
1,50 % |
21.12.2022 |
2,50 % |
2,00 % |
08.02.2023 |
3,00 % |
2,50 % |
22.03.2023 |
3,50 % |
3,00 % |
Mit der Erhöhung des Leitzinses endet die Niedrigzinspolitik der EZB und die Zinsen für Darlehen steigen. Bis Anfang 2022 konnten wir noch Darlehen mit negativen Zinsen abschließen, zum jetzigen Zeitpunkt sieht dies schon ganz anders aus. Der Zinssatz für Darlehen liegt zurzeit etwas über 3 %.
Aktuell befinden sich bei der Anlage von liquiden Mittel bei der LV 1871 lediglich 110.000 € für den Landkreis Ebersberg, sowie für die Kommunale Abfallwirtschaft, welche bis zum 31.03.2022 zu 0 % verzinst wurde. Ab dem 01.01.2023 erhöhte sich der Zinssatz auf 1,65 % p.a.
Seit Mitte/Ende 2022, werden keine Verwahrentgelte bei der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg und die Raiffeisenbank Ebersberg verlangt.
Es wird weiterhin intensiv versucht, die
liquiden Mittel mündelsicher und ohne Verwahrentgelte anzulegen.
Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie:
Der Kassenkredit wird bei
den Warnindikatoren nicht mitberücksichtigt, da dieser ausschließlich für die
Rückzahlung der Gewerbesteuer aufgenommen wurde und somit für die Finanzierung
der Investitionen (Schaffung von längerfristigen aktivierbaren Werten) keine
Rolle spielt (sogenannter konsumtiver Kredit). Im Schuldenstand ist außerdem
das Darlehen für die WBE und die Gesamtkosten für das PPP-Kirchseeon nicht
enthalten. Die Planwerte 2023 bis 2026 entsprechen dem Haushaltsplan 2023.
Warnindikator Schuldenabbau: Ab 2040 darf die Verschuldung des Landkreises höchstens 20 %
des Gesamtbetrags der Aufwendungen der Haushaltssatzung des jeweiligen
Planjahres betragen. Im Planjahr 2023 beträgt der Gesamtbetrag der Aufwendungen
193 Mio. €, würde die Regel also bereits wirksam sein, wäre der Indikator
überschritten. Am Jahresende 2023 wird die Verschuldung voraussichtlich bei ca.
65,2 Mio. € liegen, das wären 33,75 % und damit um 17 % über dem Ist des
Vorjahres 2022. Diese deutliche Verschlechterung ist auf die allgemein geplante
Erhöhung des Schuldenstandes aufgrund von Investitionen und aufgrund der
Haushaltsreste 2022 zurückzuführen.
Die
Konzernbetrachtung zeigt im Jahr 2021 eine geringe Überschreitung des Wertes –
der Warnindikator liegt bei 20,60 %!
Darlehen werden vom Landkreis in 20 Jahren getilgt. Der
Indikator wird aber in den nächsten Jahren weiterhin deutlich überschritten
werden – es sind neue Kredite in Höhe von 30,4 Mio. € (2024 – 2026) in der
Finanzplanung aufgezeigt.
Das Finanzmanagement kann nur die
bestmöglichen Zinsbedingungen mit den Banken verhandeln und für eine effiziente
Anwendung der Zinssicherungsinstrumente sorgen, die Höhe der Kreditaufnahmen kann
das Finanzmanagement nicht beeinflussen, sie sind die Folge von
Investitionsentscheidungen des Kreistags.
Warnindikator Schuldenstand: Er darf 60 % des Gesamtbetrages der jährlichen Aufwendungen
des Ergebnishaushalts nicht überschreiten. Er beträgt am 31.12.2022 33,75 % und
damit 17 % mehr als im Vorjahr. Laut Haushaltsplanung 2023 ist eine Steigerung
des Schuldenstandes auf rund 42,46 % im Jahr 2025 ausgewiesen.
Warnindikator Liquidität: Insbesondere zur Sicherstellung der Liquidität muss die Höhe der Netto-Abschreibungen mindestens der Höhe der Tilgungen entsprechen, welches für alle Planungsjahre gegeben ist. Für das Jahr 2023 entsteht ein Liquiditätsüberschuss in Höhe von 3,4 Mio. €. In den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 sinkt der Warnindikator kontinuierlich und erreicht 2026 einen Wert von 911.000 €.
Warnindikator
Ergebnisüberschuss: Das bereinigte
Jahresergebnis begleicht mindestens den Liquiditätsfehlbetrag (vom
Warnindikator Liquidität) und den Eigenfinanzierungsanteil für die
Investitionen. Dieser Indikator muss im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung
eingehalten werden, um die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushaltes zu
gewährleisten. Im Haushaltsjahr 2023 ist ein Ergebnisüberschuss in Höhe von 4,5
Mio. € vorgesehen. Der Liquiditätsüberschuss beträgt 3,4 Mio. €, sodass 7,9
Mio. € für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung stehen würden.
Dieser Warnindikator wird aufgrund der geplanten hohen Kreditaufnahmen in Höhe
von 38,7 Mio. € für das Investitionsvolumen inkl. der Haushaltsreste
eingehalten. Für das Jahr 2024 und 2025 geht die Haushaltsplanung von Ergebnisüberschüssen
in Höhe jeweils 11,75 Mio. € aus, um den Kassenkredit zurückzahlen zu können. Durch
den bereits angelegten Betrag in Höhe von 8 Mio. € im Jahr 2022, sind „nur“
noch 15,5 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredites zu erwirtschaften. Um den
Ergebnisüberschuss in Höhe von je 11,75 Mio. € zu erreichen, wurde in der
Planung 2024 und 2025 mit einer Kreisumlagenerhöhung um ca. 5 %-Punkte
kalkuliert (von 48,5 % auf 53,5 %). Für diese Kalkulation wurden die
Umlagegrundlagen für das Jahr 2023 herangezogen. Dieses Szenario wird so nicht
eintreten. Sollten sich die Umlagegrundlagen erhöhen, müssen die
Kreisumlagenpunkte weniger stark erhöht werden. Dieser Warnindikator wird in
allen Planungsjahren aufgrund der hohen Kreditaufnahmen eingehalten.
Warnindikator
Eigenfinanzierungsanteil: Die Gesamtsumme der
Investitionen pro Jahr muss mindestens zu 25 % aus Eigenmittel finanziert
werden. Die einzelne Investition kann davon abweichen. Dies ist in 2023 und
2025 nicht mehr sichergestellt. Im Jahr 2023 stehen den Investitionen in Höhe
von netto 43,2 Mio. € Kreditaufnahmen in Höhe von 38,7 Mio. € gegenüber.
Alle Warnindikatoren, Schuldenabbau, Schuldenstand,
Liquidität, Ergebnisüberschuss und Eigenfinanzierungsanteil haben sich
planmäßig gegenüber dem Vorjahr verschlechtert.
Besonderes Augenmerk gilt es auf den Warnindikator Schuldenabbau zu legen, der vorsieht zu lenken, dass die Verschuldung des Landkreises 2040 noch 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen betragen soll. Aufgrund der Investitionstätigkeiten in der Finanzplanung wird der vorgegebene Wert von 20 % deutlich überschritten. Gerät dieser Warnindikator „aus den Fugen“, wird das auch den Warnindikator Liquidität negativ beeinflussen, was durch steigende Tilgungen sichtbar wird. Auch der Warnindikator zum Schuldenstand ist im Auge zu behalten. Dieser steigt in 2025 auf 42,46 % an. Der Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil wird im Planjahr 2023 ebenfalls deutlich überschritten. Der Warnindikator Ergebnisüberschuss wird laut der jetzigen Planung eingehalten. Aufgrund des bereits angesparten Betrages in 2022 für die Rückzahlung des Kassenkredites, muss nicht mehr der gesamte geplante Ergebnisüberschuss in 2024 und 2025 für die Rückzahlung des Kassenkredites angespart werden und es könnten auch Beträge für die Investitionstätigkeit verbleiben.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Den nächsten Halbjahresbericht erhält der Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung im Oktober 2023.
2. Die Aufnahme des KFW-Darlehens für die Süderweiterung SFZ Grafing in Höhe von 2.721.540 wird zur Kenntnis genommen.
Der Halbjahresbericht zur Leitlinie des Kreistags
für das Kommunale Schuldenmanagement des Landkreises Ebersberg zeigt für 2023
eine kritische Entwicklung. Das wird sich in den künftigen Jahren nicht ändern.