Betreff
Finanzleitlinie des Landkreises Ebersberg; 1. Halbjahresbericht 2023
Vorlage
2023/0885
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 8

Zur Finanzleitlinie des Landkreises ist eine halbjährliche Berichterstattung vereinbart. Die Finanzleitlinie des Landkreises vom 29.02.2016 wurde in mehreren Sitzungen in 2021 und 2022 von einer Arbeitsgruppe überarbeitet. Die neue Finanzleitlinie tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft. Die Warnindikatoren werden halbjährlich durch den Kreis- und Strategieausschuss überprüft. Darüber hinaus ist die Finanzleitlinie sowie deren Indikatoren auch Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatung.

In der Anlage befindet sich eine Zusammenstellung der Entwicklung der einzelnen Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie für den Landkreis. Zudem werden die Warnindikatoren basierend auf den konsolidierten Jahresabschlüssen des Landkreises aus den Jahren 2016 bis 2021 auf den „Konzern Landkreis“ übertragen.

Kreditportfolio und Schulden des Landkreises

Nachfolgend das aktuelle Portfolio mit dem Restschuldenstand am 31.03.2023, den Krediten wurde nun die Verwendung zugeordnet:

Nummer

Zinssatz

Zinsbindung bis

Vertragslaufzeit

Restschuld am 31.03.2023

Verwendungszweck

DARL0001

4,65

30.06.2028

30.06.2028

1.845.990

Krankenhaus-finanzierung/LRA-Erweiterung

DARL0016

2,83

30.03.2024

30.03.2024

493.687

Kreisklinik- Umbau BA 3a&3b sowie Sanierung

DARL0017

2,83

30.03.2024

30.03.2024

28.384

Erweiterung SFZ Grafing

DARL0061

3,06

30.12.2027

30.12.2027

1.250.000

SFZ Poing, RS EBE, Gymn. Vat

DARL0070

0

15.08.2028

16.11.2031

1.412.250

Ener.Sanierung LRA Süd+Westtrakt

DARL0077

0

30.03.2025

30.03.2035

3.600.000

Investitionskredit

DARL0078

0

29.03.2026

15.02.2036

396.000

ZV RS Vat. Mensa

DARL0086

0

29.03.2026

15.02.2036

204.000

ZV RS Vat. Turnhalle

DARL0087

0,05

15.05.2026

15.02.2036

643.706

ZV RS Vat.

DARL0088

0,05

15.05.2026

15.02.2036

359.586

ZV RS Vat. Turnhalle

DARL0091

0

19.10.2026

15.08.2036

606.250

ZV RS Vat. Mensa

DARL0092

0

19.10.2026

15.08.2036

143.750

ZV RS Vat

DARL0097

0

12.04.2028

12.04.2028

1.917.380

Gymn. Grafing

DARL0100

0

30.03.2025

31.03.2032

4.500.000

Investitionen allgemein

DARL0101

0

30.09.2032

30.09.2032

3.325.000

RS Poing Neubau

DARL0107

-0,34

15.02.2031

15.02.2041

1.431.896

Gymn. Vat. Erweiterung, 1. Rate

DARL0109

-0,34

15.08.2031

15.08.2031

4.724.130

Gymn. Vat Erweiterung. 2. Rate

DARL0110

-0,34

15.08.2031

15.08.2031

1.428.000

RS EBE Sanierung 1. Rate

DARL0113

-0,01

15.11.2031

15.11.2031

630.000

RS EBE Neubau 1. Rate

DARL0116

1,0436

31.03.2032

31.03.2032

2.721.540

SFZ Gymn. Grafing Erweiterung und Umbau

Summe

 

 

 

31.661.548

 

Nachrichtlich

 

 

 

 

 

DARLKK01

0

18.12.2025

18.12.2025

23.500.000

Gewerbesteuer-rückzahlung

Kassenkredit

PPP Kirchseeon

4,76

01.09.2028

01.09.2028

3.472.261

Gymn. Kirchseeon

DARL0111 - WBE

0

31.12.2041

31.12.2041

1.229.013

Personalwohnbau Klinik Pf-Guggetzer.Str.

 

Am 23.07.2018 hat der Landkreis den Kommunaldarlehensvertrag des Landkreises mit der SKE Gymnasium Kirchseeon GBR vom 02.05.2007 nach Ablauf von 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB mit Wirkung zum 28.02.2019 fristgerecht gekündigt. Diese Kündigung wurde von der Universal-Investment-Luxembourg mit Schreiben vom 30.07.2018 zurückgewiesen. Der Landkreis hat sich eines renommierten Fachanwalts zur Vertretung der Interessen des Landkreises bedient. Für die Restlaufzeit des Vertrages geht es um strittige Zinsverpflichtungen des Landkreises in Höhe von 1,4 Mio. €. In erster Instanz ist der Landkreis erwartungsgemäß unterlegen. Auch in der 2. ist der Landkreis unterlegen. Die Revision (3. Instanz) wurde durch den Bundesgerichtshof nicht angenommen. Im Jahr 2021 wurden die Zahlung der (unbestrittenen) Tilgungsraten inkl. der ausstehenden Raten seit März 2019 für das PPP-Kirchseeon wiederaufgenommen. Um weitere Verzugszinsen zu vermeiden wurde Ende März 2022 gemäß dem Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 11.02.2022 Zinszahlungen in Höhe von 536.688,18 € an SKE Gymnasium Kirchseeon GBR ausgezahlt. Bei diesen Zinszahlungen handelt es sich, um die Zinsen laut Zahlungsplan von März 2019 bis einschließlich Mai 2021. Im Dezember 2022 erfolgten die ausstehenden Zinszahlungen in Höhe von 305.397,80 € von Juni 2021 bis Dezember 2022 inkl. der Verzugszinsen (201.880,95 €). Ab Januar 2023 erfolgen die Tilgungszahlungen inkl. Zinsen entsprechend des Tilgungsplanes.

 

Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer inkl. Zinsen ein Kassen-kredit in Höhe von 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser Kredit ist mit einem Zinssatz in Höhe von 0 % zu verzinsen und zum Stichtag 18.12.2025 in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Beschluss für den Nachtragshaushalt, welcher aufgrund der Höhe des Kassenkredites erstellt werden musste, erfolgte am 14.12.2020 durch den Kreistag. Im Jahr 2022 konnten 8 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredites verzinslich angelegt werden. Somit müssen bis 2025 nun noch die restlichen 15,5 Mio. € angespart werden (siehe Top 6 Ö des KSA-Ausschusses am 27.02.2023).

 

In der Haushaltssatzung 2023 ist eine Kreditermächtigung von 18,6 Mio. € vorgesehen. Zusätzlich wurde ein Teil der Kreditermächtigung aus 2022 in Höhe von rund 20,1 Mio. € für die Haushaltsreste 2022 in das Jahr 2023 übertragen.

 

Seit der letzten Berichterstattung im Oktober 2022 wurde im Dezember 2022 ein KFW-Darlehen für den ersten Teilabruf für die Süderweiterung am SFZ Grafing in Höhe 1,25 Mio. € abgerufen. Im Februar 2023 wurde der 2. Teil in Höhe von 1.471.540 € in Anspruch genommen. Der Zinssatz beträgt für die Summe beider Abrufe 1,0436 %. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre. Damit der Anspruch auf dieses Darlehen bestehen bleibt, verlangt die Bank, dass das Gremium über die Aufnahme informiert wird.

 

2022 wurden für vier Energiekredite (DARL0078, DARL0086, DARL0091, DARL0092) bezüglich verschiedener Bauvorhaben des Zweckverbandes Realschule Vaterstetten insgesamt 110.000 € Tilgungszuschuss von der Bank gutgeschrieben.

 

2023 ist zum jetzigen Zeitpunkt die Aufnahme von 3 weiteren Investitionskrediten geplant. Einmal für die Realschule Ebersberg ca. 4,1 Mio. €, für das Gymnasium Vaterstetten in Höhe von ca. 6,8 Mio. € und für das SFZ Grafing in Höhe von ca. 1,27 Mio. €.

 

Insgesamt haben sich seit der letzten Berichterstattung am 10.10.2022 die Schulden des Landkreises um 370.062 € erhöht (ohne Einbezug des Kassenkredites, PPP-Kirchseeon und der WBE).

 

Seit dem 29.01.2021 besteht ein inneres Darlehen zur Liquiditätsüberbrückung des Landkreises gegenüber der Kommunalen Abfallwirtschaft in Höhe von 2 Mio. €.

 

Die Schulden des Landkreises betragen bei einer Einwohnerzahl zum 31.12.2021 von 144.562 rund 399 € pro Einwohner. Sie liegen damit weiterhin über dem Durchschnitt Bayerns bei der Landkreisverschuldung von 173 € pro Einwohner (Stand: 31.12.2021). Die durchschnittliche Verschuldung Oberbayerns liegt bei 234 € pro Einwohner.

Aktuelle Entwicklungen in der Zinssicherung

Im April 2023 fand eine Adjustierung der bestehenden Zinssicherungsverträge statt, um das kommunalrechtliche Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Durch die aktive Zinssteuerung wird nun die Sicherungswirkung, insbesondere in den betrachteten Szenarien (Zinsen steigen mit +4%/5 Jahre, +2%/2 Jahre, keine Veränderung und Versteilerung), deutlich erhöht. Die Zinssicherungsverträge wurden mit der HAL Privatbank, SaarLB und Nord/LB vereinbart. Hintergrund dieser Adjustierungen ist zum einen die starke Veränderung des Zinsniveaus (derzeit inverse Zinsstrukturkurve) und eine stetige Anpassung an die sich ändernden Grundgeschäfte (also die „Ursprungsdarlehen). Derzeit ist die Gesamtsicht äußerst positiv zu bewerten, d.h., die Zinssicherungsverträge zeigen nach der Adjustierung in der Gesamtsicht eine deutlich höhere Sicherungswirkung. Dadurch ergibt sich auch für das Haushaltsjahr 2023 (bisher) ein positives Zinsergebnis in Höhe von 100.000 €.

Die bisher erzielten Zinsrückerstattungen im Überblick:

2007

54.611

2015

16.741

2008

339.140

2016

0

2009

222.999

2017

0

2010

367.590

2018

0

2011

612.300

2019

0

2012

400.000

2020

0

2013

63.204

2021

0

2014

40.091

2022

35.358

 

 

2023

100.000

 

 

Summe

2.252.034

 

Im Jahr 2022 wurde ein haushaltswirksames Zinsergebnis i.H.v 35.358 € für den Landkreis erzielt.

Entwicklung der Zinsen und Verwahrentgelte

Mit Wirkung zum 27.07.2022 hat die europäische Zentralbank (EZB) angesichts der Rekordinflation erstmals seit 11 Jahren den Leitzins von 0 % auf 0,5 % erhöht. Außerdem entfällt der Negativzins für geparkte Gelder, d.h. Banken müssen nicht mehr draufzahlen, wenn sie überschüssiges Geld bei der EZB parken. Dieser Zinssatz wurde von -0,5 % auf 0 % angehoben. Nach kurzer Zeit am 08.09.2022 beschließt die EZB noch einmal den Leitzins um 0,75 %-Punkte auf 1,25 % zu erhöhen. Auch der Einlagezinssatz wurde um 0,75 %-Punkte erhöht (von 0 % auf 0,75 %). Weitere Zinserhöhungen folgten, welche in der folgenden Tabelle dargestellt werden:

 

Datum

Leitzinssatz

Einlagezinssatz

 

02.11.2022

 

2,00 %

 

1,50 %

21.12.2022

2,50 %

2,00 %

08.02.2023

3,00 %

2,50 %

22.03.2023

3,50 %

3,00 %

 

Mit der Erhöhung des Leitzinses endet die Niedrigzinspolitik der EZB und die Zinsen für Darlehen steigen. Bis Anfang 2022 konnten wir noch Darlehen mit negativen Zinsen abschließen, zum jetzigen Zeitpunkt sieht dies schon ganz anders aus. Der Zinssatz für Darlehen liegt zurzeit etwas über 3 %.

 

Aktuell befinden sich bei der Anlage von liquiden Mittel bei der LV 1871 lediglich 110.000 € für den Landkreis Ebersberg, sowie für die Kommunale Abfallwirtschaft, welche bis zum 31.03.2022 zu 0 % verzinst wurde. Ab dem 01.01.2023 erhöhte sich der Zinssatz auf 1,65 % p.a.

 

Seit Mitte/Ende 2022, werden keine Verwahrentgelte bei der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg und die Raiffeisenbank Ebersberg verlangt.

 

Es wird weiterhin intensiv versucht, die liquiden Mittel mündelsicher und ohne Verwahrentgelte anzulegen.

 

Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie:

 

Der Kassenkredit wird bei den Warnindikatoren nicht mitberücksichtigt, da dieser ausschließlich für die Rückzahlung der Gewerbesteuer aufgenommen wurde und somit für die Finanzierung der Investitionen (Schaffung von längerfristigen aktivierbaren Werten) keine Rolle spielt (sogenannter konsumtiver Kredit). Im Schuldenstand ist außerdem das Darlehen für die WBE und die Gesamtkosten für das PPP-Kirchseeon nicht enthalten. Die Planwerte 2023 bis 2026 entsprechen dem Haushaltsplan 2023.

 

Warnindikator Schuldenabbau: Ab 2040 darf die Verschuldung des Landkreises höchstens 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen der Haushaltssatzung des jeweiligen Planjahres betragen. Im Planjahr 2023 beträgt der Gesamtbetrag der Aufwendungen 193 Mio. €, würde die Regel also bereits wirksam sein, wäre der Indikator überschritten. Am Jahresende 2023 wird die Verschuldung voraussichtlich bei ca. 65,2 Mio. € liegen, das wären 33,75 % und damit um 17 % über dem Ist des Vorjahres 2022. Diese deutliche Verschlechterung ist auf die allgemein geplante Erhöhung des Schuldenstandes aufgrund von Investitionen und aufgrund der Haushaltsreste 2022 zurückzuführen.

Die Konzernbetrachtung zeigt im Jahr 2021 eine geringe Überschreitung des Wertes – der Warnindikator liegt bei 20,60 %!

Darlehen werden vom Landkreis in 20 Jahren getilgt. Der Indikator wird aber in den nächsten Jahren weiterhin deutlich überschritten werden – es sind neue Kredite in Höhe von 30,4 Mio. € (2024 – 2026) in der Finanzplanung aufgezeigt.

Das Finanzmanagement kann nur die bestmöglichen Zinsbedingungen mit den Banken verhandeln und für eine effiziente Anwendung der Zinssicherungsinstrumente sorgen, die Höhe der Kreditaufnahmen kann das Finanzmanagement nicht beeinflussen, sie sind die Folge von Investitionsentscheidungen des Kreistags.


Warnindikator Schuldenstand:
Er darf 60 % des Gesamtbetrages der jährlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts nicht überschreiten. Er beträgt am 31.12.2022 33,75 % und damit 17 % mehr als im Vorjahr. Laut Haushaltsplanung 2023 ist eine Steigerung des Schuldenstandes auf rund 42,46 % im Jahr 2025 ausgewiesen.

 

Warnindikator Liquidität: Insbesondere zur Sicherstellung der Liquidität muss die Höhe der Netto-Abschreibungen mindestens der Höhe der Tilgungen entsprechen, welches für alle Planungsjahre gegeben ist. Für das Jahr 2023 entsteht ein Liquiditätsüberschuss in Höhe von 3,4 Mio. €. In den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 sinkt der Warnindikator kontinuierlich und erreicht 2026 einen Wert von 911.000 €.

 

Warnindikator Ergebnisüberschuss: Das bereinigte Jahresergebnis begleicht mindestens den Liquiditätsfehlbetrag (vom Warnindikator Liquidität) und den Eigenfinanzierungsanteil für die Investitionen. Dieser Indikator muss im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung eingehalten werden, um die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushaltes zu gewährleisten. Im Haushaltsjahr 2023 ist ein Ergebnisüberschuss in Höhe von 4,5 Mio. € vorgesehen. Der Liquiditätsüberschuss beträgt 3,4 Mio. €, sodass 7,9 Mio. € für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung stehen würden. Dieser Warnindikator wird aufgrund der geplanten hohen Kreditaufnahmen in Höhe von 38,7 Mio. € für das Investitionsvolumen inkl. der Haushaltsreste eingehalten. Für das Jahr 2024 und 2025 geht die Haushaltsplanung von Ergebnisüberschüssen in Höhe jeweils 11,75 Mio. € aus, um den Kassenkredit zurückzahlen zu können. Durch den bereits angelegten Betrag in Höhe von 8 Mio. € im Jahr 2022, sind „nur“ noch 15,5 Mio. € für die Rückzahlung des Kassenkredites zu erwirtschaften. Um den Ergebnisüberschuss in Höhe von je 11,75 Mio. € zu erreichen, wurde in der Planung 2024 und 2025 mit einer Kreisumlagenerhöhung um ca. 5 %-Punkte kalkuliert (von 48,5 % auf 53,5 %). Für diese Kalkulation wurden die Umlagegrundlagen für das Jahr 2023 herangezogen. Dieses Szenario wird so nicht eintreten. Sollten sich die Umlagegrundlagen erhöhen, müssen die Kreisumlagenpunkte weniger stark erhöht werden. Dieser Warnindikator wird in allen Planungsjahren aufgrund der hohen Kreditaufnahmen eingehalten.

 

Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil: Die Gesamtsumme der Investitionen pro Jahr muss mindestens zu 25 % aus Eigenmittel finanziert werden. Die einzelne Investition kann davon abweichen. Dies ist in 2023 und 2025 nicht mehr sichergestellt. Im Jahr 2023 stehen den Investitionen in Höhe von netto 43,2 Mio. € Kreditaufnahmen in Höhe von 38,7 Mio. € gegenüber.

Alle Warnindikatoren, Schuldenabbau, Schuldenstand, Liquidität, Ergebnisüberschuss und Eigenfinanzierungsanteil haben sich planmäßig gegenüber dem Vorjahr verschlechtert.

Besonderes Augenmerk gilt es auf den Warnindikator Schuldenabbau zu legen, der vorsieht zu lenken, dass die Verschuldung des Landkreises 2040 noch 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen betragen soll. Aufgrund der Investitionstätigkeiten in der Finanzplanung wird der vorgegebene Wert von 20 % deutlich überschritten. Gerät dieser Warnindikator „aus den Fugen“, wird das auch den Warnindikator Liquidität negativ beeinflussen, was durch steigende Tilgungen sichtbar wird. Auch der Warnindikator zum Schuldenstand ist im Auge zu behalten. Dieser steigt in 2025 auf 42,46 % an. Der Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil wird im Planjahr 2023 ebenfalls deutlich überschritten. Der Warnindikator Ergebnisüberschuss wird laut der jetzigen Planung eingehalten. Aufgrund des bereits angesparten Betrages in 2022 für die Rückzahlung des Kassenkredites, muss nicht mehr der gesamte geplante Ergebnisüberschuss in 2024 und 2025 für die Rückzahlung des Kassenkredites angespart werden und es könnten auch Beträge für die Investitionstätigkeit verbleiben.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Den nächsten Halbjahresbericht erhält der Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung im Oktober 2023.

2.    Die Aufnahme des KFW-Darlehens für die Süderweiterung SFZ Grafing in Höhe von 2.721.540 wird zur Kenntnis genommen.

Auswirkung auf den Haushalt:

Der Halbjahresbericht zur Leitlinie des Kreistags für das Kommunale Schuldenmanagement des Landkreises Ebersberg zeigt für 2023 eine kritische Entwicklung. Das wird sich in den künftigen Jahren nicht ändern.