Das Sondervermögen Kreisklinik (Gebäude und Grundstücke) wird als
eigener Mandant bei der Kreisklinik geführt. Es ist aber Teil des
Landkreishaushalts. Im Sondervermögen entsteht in der Haushaltsplanung 2024 ein
Verlust in Höhe von 56.735 €. (Vorjahr: 105.618 €). Dies rührt hauptsächlich
daher, dass den Abschreibungen im Sondervermögen, die aus der Kapitalrücklage
(Eigenkapital) finanziert werden, keine entsprechenden Einnahmen
gegenüberstehen. Nach § 10 Abs. 2 der Verordnung über die
Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser wird derzeit der entsprechende
Verlustanteil gegen Eigenkapital (Kapitalrücklage) ausgebucht. Solange diese
Regelung aufrecht erhalten bleibt, entsteht beim Landkreis in diesem Bereich
keine Zuschusspflicht (Ergebnisausgleich).
Die im Kreishaushalt dargestellte Abschreibung (Kostenstelle 040, siehe
Anlage 2) betrifft die Abschreibung auf vom Landkreis geleistete und in dieser
Bilanzposition ausgewiesenen gegebenen Investitionszuschüsse. Diese werden beim
Sondervermögen wiederum als Sonderposten ausgewiesen, die ertragswirksam
aufgelöst werden, aber die Abschreibungen (Aufwendungen) nicht decken können.
Im Zusammenhang mit der Diskussion der Zuschüsse für die
Eigenfinanzierungsanteile bei der Kreisklinik wurde auch der unterschiedliche
Ausweis des Anlagevermögens der Kreisklinik im Sondervermögen und in der gGmbH
diskutiert. Deshalb wurde im Jahr 2020 eine Prüfung durchgeführt, inwieweit
alle Grundstücke und Gebäude an einer Stelle abgebildet werden können (also
entweder Sondervermögen oder gGmbH). Eine Zusammenführung scheitert aus
Kostengründen (Grunderwerbssteuer).
Durch die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses des
Landkreises, der u.a. auch eine konsolidierte Bilanz enthält sowie der
Möglichkeit des Ausweises der Herkunft der einzelnen Positionen hat sich die
Transparenz verbessert. Der erste Gesamtabschluss wurde dem Kreis- und
Strategieausschuss am 09.10.2017 vorgelegt und vom Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband geprüft. Auch für das Rechnungsjahr 2022 wurde ein
konsolidierter Jahresabschluss erstellt und dem Kreis- und Strategieausschuss
in der Sitzung am 09.10.2023 vorgestellt.
Der Kreistag beschließt den Haushalt des Sondervermögens im Tagesordnungspunkt gemeinsam mit dem Kreishaushalt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens „Liegenschaften bei der Kreisklinik Ebersberg“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2024.
Auswirkung auf den Haushalt:
Der Mandant Sondervermögen, der von der Kreisklinik geführt wird, weist einen Jahresfehlbetrag (Verlust) in Höhe von 56.735 € aus. Dieser Verlust wird am 01.01.2024 mit dem Eigenkapital verrechnet.
Daneben führt der Landkreis eine Kostenstelle für das Sondervermögen (040) unmittelbar im Kreishaushalt. Der vom Landkreis zu finanzierende Nettobedarf im Kreishaushalt beträgt im Jahr 2024 insgesamt 200.000 €. (Vorjahr: 280.000 €). Die Reduzierung ist auf den Wegfall der Innenausstattung und der technischen Anlagen des BA 2 nach 20 Jahren zurückzuführen.
Der Werteverzehr der Investitionen bis Bauabschnitt 3b der Kreisklinik entsteht als Abschreibung im Kreishaushalt. Die Prüfung wird durch das Revisionsamt im Landratsamt durchgeführt. Die Erbpachtzinsen für die Strahlentherapie werden seit dem Haushalt 2017 direkt im Haushalt des Sondervermögens bei der Kreisklinik Sondervermögen ausgewiesen (s. Anlage 1).