Betreff
Wirtschaftsplan 2024 für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH; Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis
Vorlage
2023/0908
Art
Sitzungsvorlage

Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik gGmbH unterliegt der Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch die Gesellschafterversammlung. Nach § 17 Abs. 6 der Satzung benötigt die Geschäftsführung für die Verabschiedung der jährlichen Unternehmensplanung wie Wirtschaftsplan und Investitionsplan (nur) die Zustimmung des Aufsichtsrates.

Nachdem die Satzung keine Regelungen zur Genehmigung durch die Kreisgremien enthält, ist die Möglichkeit der Weisungserteilung an Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Eine Beschlussfassung des Kreistages ist nicht erforderlich.

Seit dem Wirtschaftsplan 2010 gibt es einen grundlegenden Wandel im Bereich der Wirtschaftsplanung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Anforderungen des europäischen Beihilferechts. Der bisherige Begriff „korrespondierende Posten“ wurde ersetzt durch den Begriff „Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen des Landkreises für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI).

 

Um eine Notifizierung der Zuwendungen an die Kreisklinik gGmbH bei der EU-Kommission zu vermeiden, wurde die Kreisklinik Ebersberg gGmbH im Rahmen eines sog. Betrauungsaktes öffentlich durch den Landkreis Ebersberg betraut. Dies deshalb, weil die Zuschüsse an die Kreisklinik in der Regel die Grenzen, die durch die DE-Minimis-Verordnung vorgegeben sind, übersteigen. Voraussetzung für die Bezuschussung der Kreisklinik gGmbH war deshalb ein Betrauungsakt im Rahmen der Freistellungsentscheidung. Diesen Betrauungsakt hat der Kreistag in seiner Sitzung am 21.12.2009 TOP 5 ö beschlossen und am 13.5.2013 auf die aktuellen Anforderungen angepasst (Laufzeitbegrenzung auf 10 Jahre, Widerrufsrecht). Mit Beschluss des Kreistags vom 18.12.2017 TOP 7 ö wurde der Betrauungsakt letztmalig geändert. Diese Änderung des Betrauungsaktes war notwendig, um die EU-beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Strukturförderprogramms des Freistaats Bayern für Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum in Anspruch zu nehmen. Zur Vermeidung einer Quersubventionierung war es daher notwendig den Betrauungsakt dahingehend anzupassen, dass das Ergebnis / Defizit der Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe gesondert ausgewiesen wird.

 

Die Förderung des Defizitausgleichs der Gynäkologie und Geburtenhilfe 2022 wurde fristgerecht bei der zuständigen Regierung von Oberfranken beantragt und befindet sich derzeit in Bearbeitung.

 

Anträge der Kreisklinik im Zusammenhang mit dem Betrauungsakt im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2024:

Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis im Wirtschaftsjahr 2024 finden sich in der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage. Sie sind Bestandteil des Betrauungsaktes.

Außerdem werden die Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis für die Wirtschaftsjahre 2016 – 2028 dargestellt (Anlage 2). Diese längerfristige Übersicht wurde erstmalig in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 08.11.2021 vorgestellt.

Zinslose Verpachtung:

Seit Betriebsaufnahme am 1.1.2002 der gGmbH sind die Grundstücke und Gebäude aus dem Sondervermögen Kreisklinik (Besitzgesellschaft) an die Kreisklinik gGmbH (Betriebsgesellschaft) zinslos verpachtet.

Zuschuss für medizinische Geräte und EDV:

In den Vorjahren hatte die Kreisklinik gGmbH beantragt, dass 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen, aus positiven Ergebnissen aus dem DAWI generell und kumulativ den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zugeführt werden sollen. Damit sollte sichergestellt werden, dass der medizinische und EDV-technische Standard auf dem derzeitigen hohen Niveau erhalten bleiben kann. Verbleibende Nettoergebnisse müssen (zur Vermeidung einer Überkompensation) zur Reduzierung der Zuschüsse des Landkreises (in der Regel für Baumaßnahmen) eingesetzt werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird eine eventuelle Überkompensation festgestellt und dokumentiert und im Folgejahr von der Kreisklinik gGmbH den zweckgebundenen Rücklagen für Baumaßnahmen zugeführt.

Die Regelung, 3 % der Umsatzrendite aus den allgemeinen Krankenhausleistungen aus positiven Ergebnissen den Rücklagen für medizinische Geräte und EDV zuzuführen, entspricht in etwa einem Betrag von 1,5 Mio. € jährlich. Diese 3 % zusätzlich den allgemeinen Krankenhausleistungen zu den pauschalen Fördergeldern nach Art 12 BayKrG zuzuweisen, wird im Klinikwesen als notwendige Bereitstellungspauschale zur Finanzierung von kurzfristigen Anlagegütern angesehen.

Der Landkreis kann für die Erbringung der in § 2 Abs. 1 genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse jeweils erforderliche Investitionszuschüsse leisten.

Wenngleich diese Regelung ausreichen würde, auch Investitionszuschüsse über Baumaßnahmen hinaus zu leisten (also z.B. auch für EDV und medizinische Geräte), wurde vorgeschlagen, den Betrauungsakt (DAWI) wie folgt zu ergänzen:

Der Landkreis kann auf Antrag des Aufsichtsrats der Kreisklinik Zuschüsse für Investitionen in medizinische Geräte und die Weiterentwicklung der EDV leisten. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung auf Grund des Betrauungsakts.

Das Beteiligungsmanagement empfiehlt eine Zuschusszahlung anstelle eines Darlehens, weil Darlehen das Betriebsergebnis der Klinik weiter belasten. Dies ist in der derzeitigen Situation der Kreisklinik nicht zielführend.

Der Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2019 sowie der Kreistag am 22.11.2019 folgten daher mit Beschluss dem Vorschlag, der Kreisklinik Ebersberg gGmbH einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV jährlich zu gewähren, sofern die Kreisklinik hierfür nicht in der Lage ist. Zur Vermeidung von Überkompensation erfolgt die Endabrechnung aufgrund des Betrauungsakts.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022 sowie der Kreistag am 16.05.2022 haben den Beschluss konkretisiert und zusätzlich beschlossen:

 

„Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt.“

 

Der Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022 hat den Beschluss ergänzt:

 

Folgende Maßnahmen werden im Verwendungsnachweis eines Jahres berücksichtigt:

· Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr

· Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.

· Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.

Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.“

 

Nach der daraufhin erfolgten Anfrage an den BKPV, den Betrauungsakt anzupassen, wurde mitgeteilt, dass dies nicht notwendig sei, da es sich bei dem Zuschuss für medizinische Geräte und EDV nicht um einen Defizitausgleich handelt, sondern um einen Zuschuss für Anschaffungen.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den letzten Satz „Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.“ zu streichen.

 

Die Verwendungsnachweise für die gewährten Zuschüsse wurden für die Jahre 2020 und 2021 vorgelegt, die Schlussbescheide erstellt.

Für den Zuschuss für medizinische Geräte und EDV im Jahr 2020 wird auf Folgendes hingewiesen:

 

Die ursprünglich geplante AMOR 3-Umstellung (geschätzte Aufwendungen von 350.000 €) konnte aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung des IT-Konzepts weder in 2020 noch in 2021 umgesetzt werden konnte. Die dadurch freien Mittel wurden für die Umfinanzierung der IT-Telefonie, die 2019 aktiviert wurde, zum 1. Januar 2021 verwendet.“

Verlustausgleich:

Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren gedeckt werden können.

In 2020 erfolgte ein Verlustausgleich in Höhe von 1.960.276. Es wurde der Verlust 2015 in Höhe von 2.187.370 € mit dem Bilanzgewinn 2016 (227.094 €) verrechnet.

In 2021 ist wegen des Bilanzgewinns in Höhe von 227.094 € im Jahr 2016 kein Verlustausgleich zu leisten. Es wurden einmalig 1,7 Mio. € aus erhöhten Schlüsselzuweisungen der Kreisklinik zur Verfügung gestellt.

In 2022 wurde der Verlust vom Jahr 2017 in Höhe von 2.377.395 € ausgeglichen. Da im Jahr 2020 ein Gewinn in Höhe von 1.409.789 € erzielt werden konnte, reduziert sich der zu leistende Verlustausgleich auf 967.606 €.

Die Kreisklinik erwirtschaftete 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.103.400,40 €. Dieser deckt die Verluste der Jahre 2018 (751.949 €) und 2019 (246.166 €) ab.

Bis einschließlich 2026 sind folglich keine Verlustausgleiche mehr zu leisten.

In 2022 wurde ein Verlust in Höhe von 2.871.538 € ausgewiesen. Dieser vermindert sich um den verbleibenden Überschuss 2021 in Höhe von 105.286 €. Somit sind in 2027 2.766.252 € auszugleichen, soweit bis dahin keine Gewinne entstehen. Der Überschuss in Höhe von 105.286 € steht folglich nicht mehr für die Reduzierung des Zuschusses für medizinische Geräte und EDV im Jahr 2023 zur Verfügung.

Bürgschaftserklärungen:

Bürgschaftserklärungen sind Begünstigungen für die DAWI und als solche Bestandteile des Betrauungsaktes. Die vom Freistaat Bayern an die Kreisklinik gGmbH gewährten Zuwendungen für die Baumaßnahmen müssen vom Landkreis im Rahmen von Bürgschaftserklärungen abgesichert werden. Derzeit sind das

 

Bürgschaftserklärung vom 20.11.2001*

42.437.226 €

*Mit der Staatsschuldenverwaltung des Landesamts für Finanzen wurde vereinbart, im Kalenderjahr 2024 die Bürgschaft i.H.v. 42.437.226 € zurückzugeben, da zu diesem Zeitpunkt der Restbuchwert einen entsprechenden Betrag aufweist.

 

Bürgschaftserklärung vom 09.05.2005

  9.000.000 €

Bürgschaftserklärung vom 10.02.2009

10.000.000 €

Bürgschaftserklärung vom 29.04.2010

11.824.000 €

Bürgschaftserklärung vom 07.12.2015

15.960.000 €

Bürgschaftserklärung vom 10.11.2021

  1.015.040 €

Summe

47.799.040 €

Sicherung der Liquidität der Kreisklinik gGmbH:

Aufgrund der fehlenden Eigenkapitaldecke der Kreisklinik gGmbH und der günstigeren Kreditkonditionen für den Landkreis, werden Darlehen (Zwischen- und Endfinanzierung) von geförderten und nicht geförderten Baumaßnahmen grundsätzlich über den Landkreis aufgenommen. Zins und Tilgung der 20%igen Eigenbeteiligung der Investitionsmaßnahmen werden von der Klinik gGmbH dem Landkreis erstattet.

Für geförderte Maßnahmen (Zwischenfinanzierung) trägt der Landkreis den Zins.

Darüber hinaus sicherte der Landkreis die Liquidität der Kreisklinik gGmbH ab 2022 nicht mehr wie ursprünglich mit 10 Mio. € (in 2021), sondern mit 14 Mio. € ab. Im Oktober 2023 wurden 2,5 Mio. € Kassenkredit an die Kreisklinik ausgezahlt, so dass zum Stand 31.12.2023 insgesamt 12,5 Mio. € Kassenkredit gewährt werden.

 

Die weitere Entwicklung gemäß Wirtschaftsplan 2024 Teil 1 der Kreisklinik:

 

Haushaltsjahr

Volumen Kassenkredit Gesamt

Bereits in den Vorjahren aufgenommen

Neuaufnahmen

2024

22,5 Mio. €

12,5 Mio. €

10 Mio. €

2025

32,5 Mio. €

22,5 Mio. €

10 Mio. €

2026

32,5 Mio. €

 

Keine Neuaufnahme

2027

29,7 Mio. €

 

Keine Neuaufnahme, Rückzahlung 2,8 Mio. €

2028

19,7 Mio. €

 

Keine Neuaufnahme, Rückzahlung 10 Mio. €

 

Für die Liquiditätssicherung der Kreisklinik muss im gegebenen Fall der Landkreis weitere Kassenkredite aufnehmen. Sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Kassenkredit zurückzahlen. An dieser Stelle ist auf den Höchstbetrag der Kassenkredite gemäß § 5 der Haushaltssatzung des Landkreises Ebersberg hinzuweisen. Der Höchstbetrag soll gem. Art. 67 LKrO ein Fünftel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht übersteigen.

Sollte die Gewährung eines Kassenkredits an die Kreisklinik aus den genannten Gründen nicht möglich sein, wäre zu prüfen, ob die Absicherung mittels Bürgschaft durch den Landkreis unter der Voraussetzung der Genehmigung der Rechtsaufsicht erfolgen kann.

 

Unterstützung von Marketingmaßnahmen:

Zur Erzielung einer hohen Auslastung seiner Klinik unterstützt der Landkreis die gGmbH im Jahr 2024 in Höhe von 32 Tsd. € für Marketingmaßnahmen. Die Höhe entspricht den erzielten Erbpachtzinsen eines kliniknahen Grundstücks des Landkreises.

Änderung der Eigenbeteiligung:

Der Kreistag hat am 14.12.2015 beschlossen, 80 % der Eigenbeteiligung der Kreisklinik an Baumaßnahmen zu bezuschussen. Dies ist an folgende Bedingungen geknüpft:

-       Kein Automatismus, jede Baumaßnahme wird einzeln geprüft

-       Abschlagszahlungen nach Baufortschritt

-       Vorbehalt der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts

-       Abrechnung nach Vorlage des Verwendungsnachweises

-       Rückforderung bei nicht zweckentsprechender Verwendung

-       Sollte die Kreisklinik höhere Gewinne schreiben käme es zur Bildung von Rücklagen für Investitionen. In diesem Fall gilt die Vorrangverwendung der Baurücklagen und der Landkreis kann die Zuschussbescheide entsprechend reduzieren.

 

Sachverhaltsdarstellung zu Projekten, auf die der Beschluss des Kreistags vom 14.12.2015 Auswirkungen hat:

1. Bauabschnitt 8

Die Fertigstellung von BA 8 erfolgte im April 2014. Der Bauabschnitt ist schlussgerechnet.

Der Eigenanteil des Landkreises beträgt 80% 6.348.000 €, der darlehensfinanzierte Eigenanteil der Kreisklinik 20% 1.587.000 €.

In 2023 wurden noch Rechnungen nachbezahlt, die bis jetzt strittig waren. Dadurch erhöht sich der Eigenanteil des Landkreises in 2024 um 35.987 €.

2. Bauabschnitt 9 (Gesamtsanierung Bettenhaus)

Für den Bauabschnitt 9 werden Baukosten in Höhe von 22,8 Mio. € erwartet. Gegenüber der ursprünglichen Planung konnten durch Bauzeitverkürzung Einsparungen in Höhe von ca. 3 Mio. € generiert werden. Die Finanzierung verteilt sich wie folgt:

 

 

Planung 2023

Planung 2024

Anteil Freistaat Bayern

13.342.000 €

14.665.000 €

Umfinanzierung nach Artikel 12

0 €

0 €

Eigenanteil Landkreis Zuschussbescheid 80 %

6.157.000 €

5.435.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Erbe

1.440.000 €

1.440.000 €

Eigenanteil 20% gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis

1.899.000 €

1.719.000 €

 

In 2023 erfolgte nun die endgültige Abrechnung des Bauabschnitts. Nach Planungsänderung und Prüfung des Verwendungsnachweises, der am. 13.01.2021 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht wurde, wurde festgestellt, dass die förderfähigen Kosten um mehr als 10% sanken. Daraufhin wurden die förderfähigen Kosten durch die Regierung von Oberbayern abschließend auf 14.665.134 € festgesetzt.

 

Die Gesamtkosten lagen bei 23.259.431 €. Der verbleibende Eigenanteil beläuft sich somit auf 8.594.297 €. Dieser soll zu 80% (6.875.438 €) vom Landkreis und zu 20% (1.718.859 €) von der Kreisklinik getragen werden. Von den 6.875.438 € wurden 1.440.000 € aus dem sog. „Erbe Jakob“ finanziert, der Rest in Höhe von 5.435.438 € wurde vom Landkreis Ebersberg getragen.

 

3. Sanierung OP 0,4,5

 

Im Jahr 2013 wurde mit der Sanierung des OP 0,4,5 begonnen. Hierfür wurden zunächst Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Mio. € veranschlagt. Die Gesamtkosten belaufen sich endgültig auf 4,99 Mio. €. Die Maßnahme wird mit 2 Mio. € staatlich gefördert.

 

 

Planung 2023

Planung 2024

Anteil Freistaat Bayern

2.062.000 €

2.062.000 €

Örtliche Beteiligung

36.000 €

36.000 €

Zuschussbescheid 80 % Landkreis

2.317.000 €

2.317.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – finanziert über Darlehen Landkreis

579.000 €

579.000 €

 

Die Zwischenfinanzierungskosten belaufen sich auf 27.000 € und werden durch den Landkreis gefördert. Die Aufteilung der Kosten bleibt konstant.

 

7. Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1

 

Es ist geplant auf der Fläche des jetzigen Personalwohnbau I eine neue zentrale Notaufnahme als eigener Gebäudebestandteil zu errichten. Dieser soll dann eine eigene Anbindung an die ehemalige B 304 erhalten, um somit den Verkehr in der Pfarrer-Guggetzer-Straße zu entlasten und gleichzeitig eine komfortablere An- und Abfahrt zu erhalten.

Die Realisierung des Projekts wird nicht vor Quartal IV 2024 beginnen können. Die bisherige Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 21.711 TEUR (Wirtschaftsplan 2023: 22.942 €). Es wird mit zugesagten Fördermitteln der Regierung von 10,8 Mio. € gerechnet. Die fachliche Billigung ist erteilt.

 

 

Planung 2023

Planung 2024

Anteil Freistaat Bayern

10.800.000 €

10.800.000 €

Zuschuss 80 % Landkreis – teilweise finanziert über Erbe

9.713.000 €

8.728.000 €

Eigenanteil 20 % gGmbH – vollständig finanziert über Erbe

2.429.000 €

2.183.000 €

 

8. Zentrale Notaufnahme Neubau Pflegefachschule, E2

 

Der Neubau des ZNA-Gebäudes soll auf Ebene E2 eine Pflegefachschule beinhalten. Die Herstellungskosten werden mit ca. 3,7 Mio. € (Wirtschaftsplan 2023: 3,5 Mio. €) geplant. Staatliche Fördermittel werden mit ca. 2,5 Mio. € geplant. Der Eigenanteil in Höhe von rd.1,2 Mio. € wird im Verhältnis von 80% zu 20% vom Landkreis, bzw. von der Klinik getragen. Zusätzlich wurden Finanzierungskosten für die 20%-ige Eigenbeteiligung der Klinik mit 135.000 € berücksichtigt.

 

 

Planung 2023

Planung 2024

Anteil Freistaat Bayern

2.000.000 €

2.500.000 €

Zuschuss 80 % Landkreis

1.192.626 €

987.134 €

Eigenanteil 20 % gGmbH

298.157 €

246.784 €

 

 

Aus finanziellen Gründen können folgende Bauvorhaben nicht umgesetzt werden und sind im Wirtschaftsplan 2024 Teil 1 der Kreisklinik nicht berücksichtigt:

 

9. Zentrale Notaufnahme Neubau Erweiterung MVZ, E3

10. Zentrale Notaufnahme Neubau MVZ, E4

11. Zentrale Notaufnahme Neubau Verwaltung, E5

 

Durch den Wegfall der Maßnahme Nr. 11 werden die Kosten des Landkreises für die ZNA um 1,3 Mio. € reduziert. Die Maßnahmen Nr. 9 und Nr. 10 hätten durch ein Darlehen des Landkreises finanziert werden sollen. Die Tilgung und Abfinanzierung war über die Vermietung der Geschosse geplant.

 

12. Endoskopie (Hygienemaßnahme)

 

In 2019 wurde der Förderbescheid zur Förderung der Hygienemaßnahme in der Endoskopie in Höhe von 331 Tsd. € kurzfristig erlassen. Die gesamte Maßnahme beläuft sich auf ca. 883 Tsd. €. Die Fertigstellung erfolgte bereits 2020. Die entsprechenden Fördermittel sind noch in 2019 geflossen. Die Endabrechnung, incl. Indexierung und Auszahlung erfolgte in 2022.

Entsprechend der aktuellen Beschlusslage der Gremien wurde der Eigenanteil der verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 531 Tsd. € entsprechend 80%-Landkreis und 20%-Klinik eingeplant.

 

13. Aufstockung Parkhaus

 

Es war geplant das bestehende Parkhaus um ca. 70 Stellplätze zu erweitern. Hierfür wurden Kosten von ca. 2 Mio. € veranschlagt. Eine Kostenschätzung liegt nun vor. Diese beläuft sich aktuell auf ca. 7 Mio. € und ist somit nicht zu realisieren. Daher wird die Maßnahme aktuell nicht umgesetzt. Das Bauvorhaben ist nicht gefördert und sollte im Verhältnis 80% zu 20% durch den Landkreis bzw. durch die Klinik finanziert werden.

 

14. Aufzüge (3-er Gruppe)

 

Für die Erneuerung der Aufzüge (3-er Gruppe) wurde ein Kontingentantrag bei der Regierung gestellt. Die Regierung hat die grundsätzliche Förderfähigkeit dieser Maßnahme bereits bestätigt und hierfür förderfähige Kosten in Höhe von 976.000 € anerkannt.

Die geplanten Kosten belaufen sich auf ca. 989.000. €. Der verbleibende Anteil von ca. 12.000 € wird durch Darlehensaufnahme finanziert. Die Maßnahme soll bis Ende September 2023 fertiggestellt sein. Mit Finanzierungskosten in Höhe von ca. 2.000 € wird geplant.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Wirtschaftsplan 2024 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Zur Liquiditätssicherung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird ein Kassenkredit im Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 10.Mio. € gewährt. Sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Kassenkredit zurückzahlen.

3.    Im Kreishaushalt werden für das Jahr 2024 folgende Zuschussbescheide geplant und in Aussicht gestellt:

 

Bauabschnitt 8:                                                                             

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2024:                                35.987 €

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 6.348.000 €

Bisherige Zuschussbescheide: 6.311.697 €

Kostensteigerung des 80% Anteils: 35.987 €

 

Zentrale Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1

Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2024

(finanziert über Erbe Jakob):                                                     1.130.000 €

Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 8.728.000 €

Planung Stand 2023: 9.713.000 €

Kostenreduzierung des 80% Anteils: 985.000 €

 

Der Erlass entsprechender Bescheide ist von der Kreisklinik gGmbH zu beantragen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Verwendungsnachweis.

4.    An Defizitausgleichen werden gewährt:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe:                        1.300.000 €

 

5.    Es wird ein Zuschuss für medizinische Geräte und EDV in Höhe von 1.500.000 € für das Haushaltsjahr 2024 gewährt.

 

6.    Der Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vom 07.11.2022 wird wie folgt geändert (Streichung letzter Satz, rot markiert):

 

Folgende Maßnahmen werden im Verwendungsnachweis eines Jahres berücksichtigt:

 

·         Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr

·         Maßnahmen, für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc. eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.

·         Geplante Maßnahmen, die mit dem Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.

 

Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst.

     

7.    Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die Aufstellung über die Ausgleichszahlungen 2016 – 2028 (Anlage 2) zu Kenntnis.

 

8.    Eine Beschlussfassung für die Haushaltsplanung 2024 ff erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung 2024.

Auswirkung auf Haushalt:

DAWI bildet sich im Kreishaushalt auf der Kostenstelle 041 ab. Die Finanzierung von Darlehen erfolgt beim Landkreis (Kostenstelle 020, Finanzierung).

Rot = Zahlungen vom Landkreis an die Kreisklinik

Grün = Zahlungen von der Kreisklinik an den Landkreis

 

Es werden 2024 keine Zwischenfinanzierungsdarlehen veranschlagt.

Es werden 2024 keine Eigenbeteiligungsdarlehen veranschlagt.

An Rückflüssen aus Eigenbeteiligungsdarlehen werden 2024 veranschlagt:

 

Eigenbeteiligungsdarlehen BA 8

71.252

Eigenbeteiligungsdarlehen BA 9

65.822

Eigenbeteiligungsdarlehen Dialyse

113.409

OP Sanierung 0, 4, 5

27.889

Pfarrer-Guggetzer-Haus

82.261

Parkdeck

88.000

Endoskopie

10.227

Summe

458.860

 

An Zuschussbescheiden werden 2024 veranschlagt:

Bauabschnitt 8

35.987

Bauabschnitt 9

1.130.000

Finanziert über Erbe Jakob

1.130.000

Summe

35.987

 

An Zuschüssen für med. Geräte und EDV werden 2024 veranschlagt:

Zuschuss für med. Geräte und EDV

1.500.000

Summe

1.500.000

 

 

An Defizitausgleichen werden 2024 veranschlagt:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe

1.300.000

Summe

1.300.000

 

 

An Krediten zur Sicherung der Liquidität werden 2024 veranschlagt:

 

bereits abgerufen

Auszahlung 2024

12.500.000

10.000.000

Kreditrahmen insgesamt

22.500.000

 

 

An Zwischenfinanzierungszinsen werden 2024 veranschlagt:

Zinsen, die die Kreisklinik an den Landkreis für den Liquiditätskredit zurückzahlt

 450.000

Summe

 450.000

 

 

An Eigenbeteiligungszinsen werden 2024 veranschlagt:

Zinsen, die die Kreisklinik an den Landkreis für Eigenbeteiligungsdarlehen zurückzahlt

108.856

Summe

108.856

 

 

Sonstiges

Zuschuss Marketingmaßnahmen (wird finanziert über Erbpacht)

32.000

Summe

32.000

 

Personalkostenerstattung (für Revision und Landrat) wird auf der Kostenstelle Revision und Landrat geplant und nicht mehr auf der Kostenstelle Kreisklinik.

 

 

Mittelabfluss zwischen Landkreis und Kreisklinik 2024

12.965.271

 

 

Nettokosten Landkreis gesamt 2024:

Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe Anteil Landkreis (300.000 €), sofern der Defizitausgleich mit 1 Mio. € bezuschusst wird.

Zuschüsse vom Landkreis (inkl. Erbverwendung 1,3 Mio. €)

Zuschuss zu medizinische Geräten und EDV

Zwischensumme (inkl. Erbverwendung)

Davon aus Erbverwendung

Nettokosten Landkreis gesamt (ohne Erbanteile)

 

300.000

1.165.987

1.500.000

2.965.987

- 1.130.000

1.835.987