Betreff
Haushalt 2024; Stellenplan 2024
Vorlage
2023/0913
Art
Sitzungsvorlage

Der organisatorische Stellenplan 2024 basiert auf dem Stellenplan 2023. Er stellt in der Spalte „tatsächliche Besetzung“ die Besetzung der Stellen zum 01.10.2023 dar. Ebenso sind die gegenüber dem Stellenplan 2023 eingetretenen internen Stellenverschiebungen durch Umorganisation und damit verbundener Umsetzungen von Bediensteten berücksichtigt.

Der haushaltsrechtliche Stellenplan bildet den organisatorischen Stellenplan ab.

1. Stellenentwicklung

1.1 Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2023

Von den im Jahr 2015 für die Bewältigung der Flüchtlingskrise genehmigten Stellen sind derzeit alle 28 Stellen vollständig besetzt. Wie bereits für den Stellenplan 2023 können auch für den Stellenplan 2024 keine Stelle zurückgegeben werden.

Die für den Stellenplan 2023 genehmigten acht Reservestellen wurde nach intensiver Prüfung durch das zentrale Controlling, der Einholung von Benchmarks mit anderen Landratsämtern und unter Abwägung der Bedarfe im Haus den folgenden Sachgebieten zugeordnet:

·         Sachgebiet 22 – Team Asyl: Sachbearbeitung/Teamassistenz Unterkunftsverwaltung Asyl (1 Stelle) und Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz (1 Stelle)
Grund für die Zuweisung der Stellen liegt in der Fallzahlensteigerungen im Asylbereich

·         Sachgebiet 21: Teamassistenz Wohngeld (1 Stelle) sowie Sachbearbeitung Wohngeld (1 Stelle) sowie Teamassistenz Telefonmanagement Wohngeld (1 Stelle)

Im Bereich Wohngeld bestanden zum Zeitpunkt der Zuordnung der Stellen jeweils hohe Bearbeitungsrückstände. Zum 22.03.2023 bestand ein Bearbeitungsrückstand von 598 Fällen. Ein Vollzeit-Sachbearbeiter kann pro Jahr 225 Fälle bearbeiten/betreuen. Rein rechnerisch wären 2,65 VZÄ-MA erforderlich gewesen (Berechnung: 598 Fälle/ 225 Fälle = 2,65 VZÄ-MA), im März 2023 wurde zunächst eine Stelle für die Sachbearbeitung Wohngeld zugewiesen.

·         Sachgebiet 61: Teamleitung im Kreisjugendamt für Team Beistandschaften, UVG, Kindertagespflege, Kindertagesaufsicht (als Doppelspitze) (1 Stelle)

Der Bereich der Kindertagesbetreuung ist seit Jahren ein wachsender Bereich mit steigendem Regelungsbedarf per Vollzugshinweisen durch übergeordnete Behörden sowie der Häufung von Richtlinien zur Prüfung und Ausschüttung von staatlichen Fördermitteln.
Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 erweitert sich der Aufgabenumfang um weitere 2.500 Kinder auf dann 12.000 betreute Kinder. Der Fachbereich muss nunmehr innerhalb von zwei Jahren bei allen Gemeinden des Landkreises auf eine angepasste Betreuungsstruktur hinwirken. Ansonsten hat der Landkreis ab 2026 die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder zu gewährleisten um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen und den unbedingten Rechtsanspruch der Personensorgeberechtigten zu erfüllen. Fehlende Räumlichkeiten aber auch der grassierende Mangel an geeignetem Fachpersonal erfordern immer mehr Vor-Ort-Termine und eine zunehmende Zahl an Einzelfallprüfungen, die sich mit der zugewiesenen personellen Ausstattung nicht mehr bewerkstelligen lassen, will der Landkreis nicht Gefahr laufen, mit einer Vielzahl von Einzelklagen überzogen zu werden, die in der Summe in allen Bereichen des Jugendamtes personelle Ressourcen binden und dem Wunsch der Eltern nach einer verlässlichen Kinderbetreuung unberücksichtigt lassen. PeB ergibt für diese Aufgaben einen zusätzlichen Bedarf an weiterem Personal in der Sachbearbeitung. Der Leitungsanteil für diesen Aufgabenbereich stieg parallel an. Aufgrund dessen liefen seit längerem Bemühungen und Planungen, diesen Aufgabenbereich organisatorisch breiter aufzustellen. Die Umorganisation erfolgte auf eine Doppelspitze in der Teamleitung, um den gestiegenen Leitungsanteil aufzufangen und gleichzeitig weitere Stunden in die Sachbearbeitung zu erhalten.

·         Sachgebiet 17: Teamassistenz u. Sachbearbeitung für neues Sachgebiet Mobilität (1 Stelle)
Im Rahmen der Umorganisation und Gründung des Sachgebiets Mobilität wurde für das neu gegründete Sachgebiet eine Teamassistenz in Teilzeit mit 0,5 VZÄ sowie eine Stellenaufstockung im Bereich der Sachbearbeitung für die Organisation des Energiepreises und des Wirtschaftsempfangs, Standbetreuung bei Ausstellungen, Unterstützung des Regionalmanagement, Aufbereitung der Dokumentation des Beratungsmaterial der Wirtschaftssenioren, Digitalisierung Kataster und des Veranstaltungskalenders des Landkreises erforderlich.

·         Sachgebiet 31: Sachbearbeitung Einbürgerung (1 Stelle)
Diese Stellenzuweisung erfolgte aufgrund der erheblichen Steigerung der Einbürgerungsanträge. Das besonders hohe Antragsaufkommen lässt sich auch darauf zurückführen, dass aufgrund des Krieges in der Ukraine viele seit längerer Zeit hier lebende ukrainische, aber auch russische Staatsangehörige Interesse an der Einbürgerung zeigen. Auch die aktuellen politischen Debatten innerhalb der Regierungskoalition hinsichtlich Herabsenkung der Einbürgerungsvoraussetzungen sowie die geplante generelle Hinnahme von Mehrstaatlichkeit hat inzwischen jetzt bei vielen Leuten den Wunsch auf Einbürgerung hervorgerufen. Hinzukommen die in den Jahren 2015/ 2016 eingereisten und anerkannten Flüchtlinge (vorwiegend aus Syrien und Eritrea), die inzwischen die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und verstärkt Einbürgerungsanträge stellen. Im Jahre 2020 wurden 228 und im Jahre 2021 224 Einbürgerungsanträge erfasst. In 2022 waren 330 Einbürgerungsanträge zu verzeichnen. In 2023 wurden bereits in den ersten drei Monaten 128 Einbürgerungsanträge gestellt. Dazu kommen viele Anfragen bzgl. Beratung der Einbürgerungsvoraussetzungen.

Folgende Stellen werden für den Stellenplan 2024 neu beantragt:

Aufgrund einer hohen Anzahl gesetzlicher Änderungen sowie sozialer Herausforderungen u.a. auch aufgrund des Ukraine-Kriegs und der anhaltend steigenden Asylzahlen auch in 2024 nicht möglich sein, die anstehenden Aufgaben mit den vorhandenen Stellen zu bewältigen. Von Seiten der Verwaltung wurden insgesamt 42 neue Stellen beantragt.

Im Vorfeld wurde durch die Amtsleitung bereits eine „Kürzung“ folgender 7 beantragter Stellen vorgenommen. Diese Bedarfe sollen durch auszuweisende Reservestellen gedeckt werden:

·         Leistungssachbearbeitung Jobcenter (2 Stellen)
Durch Rechtskreiswechsel der geflüchteten Ukrainer/innen sowie der Reform des SGB II ergibt sich 2023 ein Anstieg auf die Betreuung von durchschnittlich 1.614 Bedarfsgemeinschaften. Rückstände sind aufgrund der hohen Arbeitsbelastung vorhanden; teilweise werden wichtige Aufgaben wie Rückforderungen aufgeschoben. In der Trägerversammlung am 17.05.2023 wurde der Stellen- und Kapazitätsplan mit einem Stellenmehrbedarf von insgesamt 10 Stellen beschlossen. Da bereits drei Stellen hiervon besetzt sind, errechnet sich ein Mehrbedarf von 7 Stellen für 2024, von denen 4 Stellen bei der Bundesagentur und 3 Stellen beim Landkreis geschaffen werden sollen. Da die Stellen nur entsprechend des Kundenvolumens besetzt werden sollen, wurde im Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Jobcenters vereinbart, eine feste Stelle zu beantragen und Bedarfe der weiteren zwei Stellen aus den Reservestellen zu decken.

·         Sachbearbeitung Arbeitsmigration - Ablehnung (1 Stelle)
Begründet wird der Stellenantrag u.a. mit umfangreichen gesetzlichen  Änderungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung (u.a. Einführung einer sog. „Chancenkarte“, Erweiterung des Familiennachzugs auf Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften; Erhöhung des Westbalkankontingents von 25.000 auf 50.000), die überwiegend Auswirkung in 2024 haben, sowie mit einer erheblichen Fallzahlensteigerung seit 2017.
Diese sind:                 
01.01.2017 =   447 Fälle
                                              04.07.2017 =   500 Fälle
                                              01.01.2018 =   630 Fälle
                                              18.09.2018 =   766 Fälle
                                    26.07.2023 =   1.383 Fälle 

Aktuell werden ca. 1.500 Ausländerinnen und Ausländer im Bereich der Arbeitsmigration betreut, da das zum 01.03.2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits zu einer Fallzahlensteigerung um ca. 20 % führte. (1.088 Fälle im März 2020 zu 1.257 Fälle im September 2021). Zudem führen einige der damals einführten Änderungen (z.B. beschleunigtes Verfahren) auch noch heute zu einer Fallzahlensteigerung.

Darüber hinaus wird nun das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu einer weiteren Fallzahlensteigerung führen. Das Ausmaß der Mehrbelastung durch die jetzige Gesetzesänderung ist aktuell nur schätzbar. Fest steht hierbei jedoch, dass mit der aktuellen Personalausstattung (2,6 VZÄ; d.h. 576 Ausländer/ pro 1 VZÄ) die derzeitigen Fälle nicht zeitgerecht bearbeitet werden können.  Es wird daher eine Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 9a (Sachbearbeitung) als sog. "feste" Stelle sowie eine Sachbearbeitungsstelle für Ablehnungen (EG 9c) (Besetzung mit 0,5 VZÄ) für den Stellenplan 2024 beantragt. Da das Ausmaß der Mehrbelastung aktuell noch nicht berechenbar ist, soll für die Sachbearbeitungsstelle (Ablehnungen) eine Reservestelle verwendet werden. 

·         Sachbearbeitung Einbürgerung (3 Stellen)
Begründet wurde der Antrag auf 4 Stellen „Sachbearbeitung Einbürgerung“ mit einer erheblichen Fallzahlensteigerung, verursacht durch eine der gravierendsten Gesetzesänderungen. Die Fallzahlensteigerung wird u.a. durch die generelle Hinnahme von Mehrstaatlichkeit sowie einer Verkürzung der Voraufenthaltszeiten verursacht. Die Fallzahlenentwicklung stellt sich wie folgt dar: 2020: 228 Anträge; 2021: 224 Anträge; 2022: 330 Anträge; 2023 (Stand 02.08.2023): 334 Anträge; Hochrechnung zum 31.12.2023: 572 Anträge. Nach Mitteilung des Bay. Staatsministeriums des Innern ist mit einer Verdreifachung der Antragszahlen zu rechnen. Aktuell sind 3,15 VZÄ für die Einbürgerungssachbearbeitung eingesetzt. Bei einer Verdreifachung der Anträge wird von einem Gesamtstellenbedarf von 9,45 Stellen ausgegangen. Rechnerisch ergäbe sich bei dieser Prognose ein Mehrbedarf von 6 Stellen. Es wurden jedoch nur vier zusätzliche Stellen beantragt. Ein Vergleich mit den Zahlen aus Erding zeigt, dass die beantragten 4 VZÄ auch im Vergleich mit Nachbarlandkreisen gerechtfertigt sind. Erding hat aktuell 4,09 VZÄ und beantragt 3 VZÄ. Wir haben derzeit 3,15 VZÄ, die allerdings noch nicht komplett besetzt sind, und es werden 4 VZÄ zusätzlich beantragt. Da der tatsächliche Stellenbedarf derzeit schwer prognostiziert werden kann, sollen nur eine Stelle fest im Stellenplan eingeplant und drei Stellen als Reservestellen eingeplant werden.

·         Sachbearbeitung Vollzug Gebäude-Energieeinsparungsgesetz (1 Stelle)
Das GEG wurde novelliert und wird am 01.01.2024 in Kraft treten. Die Vollzugshinweise des Bauministeriums wurden noch nicht bekannt gemacht. Der geänderte Aufwand ist damit noch nicht abschließend abzuschätzen, weshalb der etwaige künftige Bedarf aus einer für SG 42 bereitzustellenden Reservestelle bedient werden soll.
Da mit einer deutlichen Erhöhung der zu überwachenden Anforderungen aus dem Gesetz zu rechnen ist, könnte hier bis zu einer ganzen Stelle erforderlich werden.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Baukonjunktur auch 2024 als schwach einzuschätzen ist, und die Fallzahlen, insbesondere im Bereich Baugenehmigungsverfahren, voraussichtlich weiterhin auf niedrigem Niveau bleiben werden.

Für den Stellenplan 2024 werden folgende 35 neue Stellen beantragt:

·         Digitale Poststelle - Scanstelle

·         Sachbearbeitung Controlling, Steuern, Buchführung

·         Sachbearbeitung Revisionsamt

·         Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe

·         Sachbearbeitung EOF Sozialwohnungen (2 Stellen)

·         Sachbearbeitung Wohngeld (7 Stellen)

·         Teamleitung EOF/ Sozialwohnung / Amt für Ausbildungsförderung/ Pflegeversicherung/ Rentenversicherung

·         Hausmeister/-in Asyl

·         Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz (2 Stellen)

·         Soziale Betreuung Asyl (2 Stellen)

·         Jobcenter Leistungssachbearbeitung

·         Sachbearbeitung Arbeitsmigration

·         Sachbearbeitung Einbürgerung

·         Sachbearbeitung Fahrerlaubnisrecht

·         Sachbearbeitung Waffenrecht

·         Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht

·         Sachbearbeitung Wasserrecht (2 Stellen)

·         Sachbearbeitung Infektionsschutz

·         Teamassistenz Schuleingangsuntersuchung

·         Verfahrenslotse

·         Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe (Sozialpädagoge/-in) (2 Stellen)

·         Feste Stellen für leistungsgeminderte Mitarbeiter (3 Stellen)

 

 

1.1.1 Stelle 11.37 – „Digitale Poststelle - Scanstelle“ (1 Stelle)

 

Die zusätzliche Stelle „Digitale Poststelle - Scanstelle“ wird mit der "Mengenmehrung" durch eine vollständige Digitalisierung und eine damit verbundene Anpassung und Optimierung von Prozessen begründet. Aufgabe dieser Stelle sind neben dem ersetzenden Scannen gemäß BSI Richtlinie TR-RESOSCAN u.a. auch die Dokumentation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Prozessen, die Definition von Schutzzielen und Schutzbedarfskategorien, die Kategorisierung der zu scannenden Dokumente, die Durchführung von Schutzbedarfsanalysen, der Nachweis von Verfahrensdokumentationen und sowie die Qualitätssicherung.

 

Derzeit werden ca. 1/5 der täglichen Post (350 Briefe/Tag) mit einem Zeitbedarf von ca. 3 Stunden gescannt. Bei „Verscannung“ der gesamten Eingangspost errechnet sich künftig ein Zeitbedarf von täglich 15 Stunden bzw. von wöchentlich 75 Stunden. Da jedoch davon ausgegangen wird, dass sich durch Routine Synergieeffekte einstellen und sich damit der Zeitbedarf verringert wird zunächst eine Vollzeitstelle beantragt.

 

Diese Stelle soll ab 01.03.2024 besetzt werden und bindet bei einer Besetzung in Vollzeit in 2024 Personalkosten in Höhe von 52.120 €, ganzjährig in 2025 ca. 62.360 €.

 

1.1.2 Stelle 16.12 „Sachbearbeitung Controlling, Steuern, Buchführung“ (1 Stelle)

 

Begründet wurde die Stelle damit, dass mit der Übernahme der Leitung des Sachgebietes „Abfallwirtschaft“ mit nunmehr 14 Mitarbeitern Sachbearbeitungsaufgaben abgegeben werden müssen. Die Stelle wurde auch aufgrund der anstehenden Herausforderungen im Bereich der Kommunalen Abfallwirtschaft, wie der Einführung des Einwegkunststofffonds, Überarbeitung der Delegationsvereinbarung, der Gemeinden/GV und deren Umsetzung, der Überarbeitung der Abfallwirtschaftssatzung und deren Einhaltung, der Einführung von § 2 b UStG, zusätzlicher Aufwand durch Steuern und Controlling beantragt.

 

Die Besetzung dieser Stelle wird zu 100% durch Gebühreneinnahmen finanziert und ist damit für den Kreishaushalt haushaltsneutral.

Hierfür fallen bei einer Besetzung mit 0,82 VZÄ in 2024 Personalkosten in Höhe von 51.590 €, in 2025 in Höhe von 61.850 € an, die zu 100 % durch Gebühreneinnahmen gegenfinanziert werden. Bis zur neuen Gebührenkalkulation sind die zusätzlichen Personalkosten der Gebührenausgleichsrücklage zu entnehmen.

 

1.1.3 Stelle R.5 „Sachbearbeitung Revisionsamt“ (1 Stelle)
Im Mai 2018 trat die DSGVO in Kraft. Es wurde bisher versucht die Anforderungen dieser neuen VO ohne Stundenmehrung zu bewältigen. Neben der laufenden Arbeit können jedoch diese arbeitsintensiven Erforderlichkeitsprüfungen nicht bewältigt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass im LRA ca. 300 Verarbeitungstätigkeiten vorhanden sind. (Die Meldungen durch die Sachgebiete sind noch nicht vollständig.  Für eine Datenschutzfolgenabschätzung muss mit ca. 3,5 Stunden +/- gerechnet werden. (=> Bedarf: 1.050 JASt. = 0,66 VZÄ) Dazu kommt ggf. noch die Ergänzung des VVT (Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit) und der Infotexte.

Ein Vergleich mit anderen LRÄ ist schwierig, da der Datenschutz bei unterschiedlichen Organisationseinheiten angesiedelt sind und andere Ämter bereits 2018 Stundenaufstockungen erhielten. Historisch gibt es in Ebersberg kein eigenes Produkt für den Datenschutz, so dass hierfür keine Stundenabgrenzung erfolgen kann. Die vorhandenen Stunden werden je nach Anfall für Rechnungsprüfung oder Datenschutz aufgewendet. Durch Arbeitsaushilfen während Corona und durch längere Krankheitsausfälle im Sachgebiet sind Rückstände aufgelaufen. Darüber hinaus bindet die Einarbeitung von neuem Personal aufgrund des Ruhestandseintritts der bisherigen Sachgebietsleitung Personalkapazitäten.
 
Diese Stelle wird befristet für zwei Jahre beantragt. Bei Besetzung dieser Stelle mit 0,5 VZÄ bindet diese in 2024 Personalkosten in Höhe von 37.100 € und in 2025 in Höhe von 37.710 €.

 

 

1.1.4 Stelle 21.19 „Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe“ (1 Stelle)

 

Begründet wird die beantragte Stelle mit Fallzahlensteigerungen. Bildung und Teilhabe beinhaltet Zuschüsse zu Kosten der Mittagsverpflegung, des Schulbedarfs, zu Ausflügen und Klassenfahrten, zur sozialen und kulturellen Teilhabe bzw. Lernförderung:

 

Fallzahlen Stand: 01.09.2023: 95 3 bearbeitete Anträge + 600 unbearbeitete Anträge (= gesamt: 1.553 Anträge).

 

Anträge: 4.500 (PLAN 2023 ff.) * 1,30 Stunden/pro Antrag = 5.850 Jahresarbeitsstunden

 

5.850 Jahresarbeitsstunden entsprechen 142,59 Stunden/Woche.

 

Die derzeitig eingesetzte Personalkapazität sind: 103 Stunden/Woche;  
Benötigt werden: 142,59 Stunden/Woche

=> fehlende Stunden: 39,59 Stunden/Woche (1,00 VZÄ)

 

 

Fallzahlenentwicklung für Bildung und Teilhabe

 

Beschreibung

IST 2015

IST 2016

IST 2017

IST 2018

IST 2019

IST 2020

IST 2021

IST 2022

PLAN 2023

PLAN 2024

Anträge

1510

1439

1437

1430

1240

1075 *

1956

1436

4500 **

4500

 

Von IST 2020 zu IST 2021 stiegen die Fallzahlen um 81,95 %.

 

* Fallzahlenminderung aufgrund von Corona: Schließung von Schulen (kein Mittagessen), keine Ausflüge und Klassenfahrten, keine soziale und kulturelle Teilhabe usw.

** bereits im ersten Halbjahr 2023 sind fast so viele Anträge eingegangen wie im ganzen Jahr    2022 – die Anträge der Wohngeld-Plus-Reform sind aufgrund der Bearbeitungsrückstände im Fachbereich Wohngeld darin noch nicht enthalten.

 

Vergleichszahlen bei den anderen Landratsämtern:

  • Landratsamt Erding:
    • Derzeit: 1,93 VZÄ – unterbesetzt - neue Stelle wird beantragt
    • Fälle: 1.400 Anträge im 1. Halbjahr 2023

 

  • Landratsamt Freising:
    • Derzeit: 1,50 VZÄ
    • Fälle: 2.521 Bescheide 01/23 - 06/23 (entspricht ca.1.008 Anträgen)

 

Da auch in Zukunft mit einem hohen Niveau an Fallzahlen zu rechnen ist, wird von der Sachgebietsleitung eine zusätzliche Stelle für den Aufgabenbereich „Bildung und Teilhabe“ beantragt. Für die ganzjährige Besetzung der Stelle sind im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 56.480 € und ganzjährig in 2025 67.700 € zu veranschlagen.

 

1.1.5 Stellen 21.20 und 21.21 „Sachbearbeitung EOF-Förderung (einkommensorientierte Förderung“ (2 Stellen)

Von der Sachgebietsleitung wurden zwei neue Stelle mit mindestens 2,0 VZÄ für die Sachbearbeitung – Fachbereich EOF / Sozialwohnungen – ab dem 01.01.2024 beantragt. Begründet wurde der Antrag mit Fallzahlensteigerungen, der Ukraine-Krise, Gesetzesänderungen, der Wohnungsknappheit, den hohen Mietpreisen sowie einigen anstehenden Neubauten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus (EOF) und der Mehrung von zusätzlichen Aufgaben.  

Fallzahlensteigerungen stellen sich wie folgt dar:

Anzahl der geförderten Wohnungen: 2022: 607; davon 461 Sozialwohnungen+ 74 weitere geförderte Wohnanlagen. Ab 2023 ff erfolgt ein Zuwachs von mind. 350 neuen EOF-Wohnungen.

Die hierfür erforderlichen Personalkapazitäten berechnen sich wie folgt:

Bearbeitung Wohnberechtigung: 836 Anträge * 2,5 Stunden/ Fall = 2.090 Stunden/Jahr.

durchschnittliche Bearbeitungszeit für "EOF Bescheid Erteilung, Einkommensüberprüfung, Anpassungen, Rückforderungen, Widerrufe/ Klagen":  5 Std./ Wohneinheit:

=> 957 WE * 5 Std./Jahr = 4.785 Stunden/Jahr                                                   

Gesamtaufwand: 6.875 Stunden/Jahr = 167,58 Stunden/Woche.

=> Fehlende Stunden/Woche: 50,58 Stunden (= 1,3 VZÄ = 2 Stellen). Diese Zahlen stellen den Ist-Stand 2022 dar. Aufgrund von Ukraine-Krieg wird mit einem weiteren Zuwachs von Anträgen sowie aufgrund der Zunahme des Parteiverkehrs mit einem steigenden Bearbeitungsaufwand gerechnet. Daher werden 2 Stellen beantragt.

Für die Besetzung der beiden Stellen müssen für 2024 Personalkosten in Höhe von 123.080 € für 2025 ganzjährig 135.400 € eingeplant werden.

 

1.1.6 Stellen 21.22 bis 21.28 „Sachbearbeitung Wohngeld (7 Stellen)“

Begründet wir die Stellenmehrung mit der Erweiterung des Berechtigtenkreises aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Die Fallzahlen stellen sich wie folgt dar:

Ist 2021: 2.063 Anträge;
Ist 2022: 2.202 Anträge;
Hochrechnung 2023: 2.886 Anträge
Plan 2024: 2.900 Anträge;
Pro VZÄ-Sachbearbeiter im Wohngeldbereich wird von 230 zu betreuenden Fällen ausgegangen.

=> 2.900 Fälle./. 230 Fälle/ SB = 12,60 VZÄ;

Derzeit bestehendes Personal: 5,17 VZÄ => Bedarf von 7,44 VZÄ um eine zumutbare Bearbeitungszeit zu erreichen.

Zum Stand September 2023 liegt die Bearbeitungszeit bei acht Monaten.
Stand 31.07.2023 waren 667 offene Anträge zu verzeichnen.

 

Die Besetzung der sieben Stellen ab 01.02.2023 verursacht im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 427.390 €, ganzjährig im Jahr 2025 ca. 473.910 €.

 

1.1.7 Stelle 21.29 „Teamleitung Fachbereich EOF / Sozialwohnungen / Amt für Ausbildungsförderung / Pflegeversicherung / Rentenversicherung“ (1 Stelle)

Im Sachgebiet 21 sind derzeit neben Sachgebietsleitung und Teamleitung 20 Mitarbeiter beschäftigt. Aufgrund von Aufgaben- und Mitarbeiterzuwachs (Anträge für 10 zusätzliche MA-Stellen) wird eine zweite Teamleiterstelle beantragt. Neben dem Team "Bildung & Teilhabe/ Wohngeld" soll das Team "EOF/ Sozialwohnungen/ Amt für Ausbildungsförderung/Pflegeversicherung/Rentenversicherung/ Wirtschaftsstrafrecht" mit 12 Mitarbeitern gebildet werden. Begründet wird die Einrichtung einer zusätzlichen Teamleiterstelle auch mit der hohen Anzahl an unterschiedlichen Aufgaben, die es anzuleiten gilt. Den bisher aufgelaufenen hohen Überstunden- und Urlaubsstand der Sachgebietsleitung gilt es aus Fürsorgegründen zu reduzieren. Ein Tätigwerden in der Funktion als Sachbearbeiterin, Teamleiterin und Sachgebietsleiterin ist dieser nicht weiter zuzumuten und nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit zu bewerkstelligen.

Die Besetzung der Stelle ab 01.04.2024 bindet in 2024 ca. 51.180 €, im Jahr 2025 ca. 67.700 €.

 

1.1.8 Stelle 22.29 „Hausmeister Asyl“
Aktuell sind 1408 Flüchtlinge in 80 Unterkünften staatlich untergebracht. Aufgrund von stetigen Zuweisungen sind zusätzliche Unterkünfte in Vaterstetten, Markt Schwaben, mit insges. 200 Plätzen geplant. Aktuell sind beim Landkreis Ebersberg für die Betreuung von 80 Asylunterkünften vier Hausmeister in Vollzeit eingesetzt, davon ist ein Hausmeister als Krankheitsvertretung befristet bis 31.01.2024. Diese Stelle soll geschaffen werden, damit sie unbefristet besetzt werden kann. Im Vergleich dazu beschäftigt das LRA Freising 10 Asylhausmeister zur Betreuung von 94 dezentralen Unterkünften.

Die Besetzung der Stelle ab 01.02.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 52.820 €, im Jahr 2025 in Höhe von ca. 58.040 €.

 

1.1.9 Stellen 22.30 und 22.31 „Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz“ (2 Stellen)
Begründet wird der Antrag mit dem Aufwuchs von Bedarfsgemeinschaften aufgrund steigender Flüchtlingszahlen. Zum Stand 1.8.2023 erhielten 563 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach AsylbLG (Leistungsgewährung; Krankenhilfe; BuT, Rechtsbehelfe): Hierfür stehen derzeit 2,27 VZÄ zur Verfügung. Eine weitere Sachbearbeitungsstelle wird besetzt.  Derzeit erfolgen regelmäßige Zuweisungen von 50 Personen alle 14 Tage => Bis 31.12.2023 sind wohl weitere 300 Personen zu betreuen.  Im Jahr 2024 ist mit einem Aufwuchs von 750 Fällen im Leistungsbezug zu rechnen. Für die Betreuung von 250 Fällen wird 1 VZÄ MA erforderlich. Nach gut 5 Bussen ist daher durchschnittlich zusätzlich 1 VZÄ zur Bearbeitung erforderlich.

Die Besetzung der Stellen ab 01.03.2024 und 01.08.2024 binden im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 88.550 €, 2025 ca. 138.690 €.

 

1.1.10 Stellen 22.32 und 22.33 „Soziale Betreuung Asyl“ (2 Stellen)

Derzeit stehen für 1.408 Flüchtlinge 3,54 VZÄ soziale Betreuung zur Verfügung, wobei sich 1 VZÄ seit einem Jahr im Krankenstand befindet. => Faktisch stehen damit nur 2,54 VZÄ zur Verfügung. Dies bedeutet, dass aktuell rechnerisch für 554 Flüchtlinge 1 VZÄ Sozialpädagoge zuständig wäre. Aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung sowie der erwarteten Zuweisungen werden für die soziale Betreuung 2,0 VZÄ beantragt.

Die Besetzung der Stellen ab 01.03.2024 und 01.08.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 106.220 € in 2025 ca. 166.260 €.

 

1.1.11 Stelle JC.21 „Leistungssachbearbeiter Jobcenter“ (1 Stelle)

Wie bereits unter 1.1 beschrieben ergibt sich 2023 durch Rechtskreiswechsel der geflüchteten Ukrainer/innen sowie der Reform des SGB II ein Anstieg auf die Betreuung von durchschnittlich 1.614 Bedarfsgemeinschaften. Rückstände sind aufgrund der hohen Arbeitsbelastung vorhanden; teilweise werden wichtige Aufgaben wie Rückforderungen aufgeschoben. In der Trägerversammlung am 17.05.2023 wurde der Stellen- und Kapazitätsplan mit einem Stellenmehrbedarf von insgesamt 10 Stellen beschlossen. Da bereits drei Stellen hiervon besetzt sind, errechnet sich ein Mehrbedarf von 7 Stellen für 2024, von denen 4 Stellen bei der Bundesagentur und 3 Stellen beim Landkreis geschaffen werden sollen. Da die Stellen nur entsprechend des Kundenvolumens besetzt werden sollen, wurde im Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Jobcenters vereinbart, eine feste Stelle zu beantragen und Bedarfe der weiteren zwei Stellen aus den Reservestellen zu decken.

 

Die Besetzung der Stelle ab 01.03.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 57.850 € in 2025 ca. 69.350 €.

 

1.1.12 Stelle 31.21 „Sachbearbeitung Arbeitsmigration (1 Stelle)

Begründung der fest zugeordneten Stelle wie unter Nr. 1.1. der Sitzungsvorlage zur Reservestelle:

Begründet wird der Stellenantrag u.a. mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung (u.a. Einführung einer sog. „Chancenkarte“, Erweiterung des Familiennachzugs auf Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften; Erhöhung des Westbalkankontingents von 25.000 auf 50.000), die überwiegend Auswirkung in 2024 haben, sowie mit einer erheblichen Fallzahlensteigerung seit 2017. Diese sind:
01.01.2017 =   447 Fälle
04.07.2017 =   500 Fälle
01.01.2018 =   630 Fälle
18.09.2018 = 766 Fälle
26.07.2023= 1.383 Fälle
Aktuell werden ca. 1.500 Ausländerinnen und Ausländer im Bereich der Arbeitsmigration betreut, da das zum 01.03.2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits zu einer Fallzahlensteigerung um ca. 20 % führte. (1.088 Fälle im März 2020 zu 1.257 Fälle im September 2021). Zudem führen einige der damals einführten Änderungen (z.B. beschleunigtes Verfahren) auch noch heute zu einer Fallzahlensteigerung.

Darüber hinaus wird nun das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu einer weiteren Fallzahlensteigerung führen. Das Ausmaß der Mehrbelastung durch die jetzige Gesetzesänderung ist aktuell nur schätzbar. Fest steht hierbei jedoch, dass mit der aktuellen Personalausstattung (2,6 VZÄ; d.h. 576 Ausländer/ pro 1 VZÄ) die derzeitigen Fälle nicht zeitgerecht bearbeitet werden können.  Es wurde daher eine Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 9a (Sachbearbeitung) als sog. "fest zugeordnete" Stelle sowie eine Sachbearbeitungsstelle für Ablehnungen (EG 9c) für den Stellenplan 2024 beantragt. Da das Ausmaß der Mehrbelastung aktuell noch nicht berechenbar ist, soll für die Sachbearbeitungsstelle (Ablehnungen) eine Reservestelle verwendet werden.   

Die Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Arbeitsmigration“ ab 01.03.2024 mit 1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 56.480 €, in 2025 in Höhe von ca. 67.700 €.

 

1.1.13 Stelle 31.22 „Sachbearbeitung Einbürgerung“ (1 Stelle)

Begründung der fest zugeordneten Stelle wie unter Nr. 1.1. der Sitzungsvorlage zur Reservestelle:

Begründet wurde der Antrag auf 4 Stellen mit einer erheblichen Fallzahlensteigerung, verursacht durch eine der gravierendsten Gesetzesänderungen. Die Fallzahlensteigerung wird u.a. durch die generelle Hinnahme von Mehrstaatlichkeit sowie einer Verkürzung der Voraufenthaltszeiten verursacht. Die Fallzahlenentwicklung stellt sich wie folgt dar: 2020: 228 Anträge; 2021: 224 Anträge; 2022: 330 Anträge; 2023 (Stand 20.10.2023): 456 Anträge (Neuer Jahresrekord); Hochrechnung zum 31.12.2023: 572 Anträge. Aktuell anhängig sind 353 Einbürgerungsverfahren. Das entspricht bei 3,15 VZÄ in etwa 112 Fälle pro Vollzeitkraft. Nach Mitteilung des Bay. Staatsministeriums des Innern, ist mit einer Verdreifachung der Antragszahlen zu rechnen. Aktuell sind 3,15 VZÄ für die Einbürgerungssachbearbeitung eingesetzt. Bei einer Verdreifachung der Anträge wird von einem Gesamtstellenbedarf von 9,45 Stellen ausgegangen. Rechnerisch ergäbe sich bei dieser Prognose ein Mehrbedarf von 6 Stellen. Es wurden jedoch nur vier zusätzliche Stellen beantragt. Ein Vergleich mit den Zahlen aus Erding zeigt, dass die beantragten 4 VZÄ auch im Vergleich mit Nachbarlandkreisen gerechtfertigt sind. Erding hat aktuell 4,09 VZÄ und beantragt 3 VZÄ. Wir haben derzeit 3,15 VZÄ, die allerdings noch nicht komplett besetzt sind und es werden 4 VZÄ zusätzlich beantragt. Da der tatsächliche Stellenbedarf derzeit schwer prognostiziert werden kann, sollen nur eine Stelle fest im Stellenplan eingeplant und drei Stellen als Reservestellen eingeplant werden.

Die Besetzung der fest zugeordneten Stelle ab 01.03.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 62.910 € in 2025 ca. 75.410 €.

 

1.1.14 Stelle 32.21 „Sachbearbeitung Fahrerlaubnisrecht“ (1 Stelle)

Aufgrund von mehreren Rechtsänderungen und den Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Fahrschulen haben sich die Fallzahlen im Bereich der Fahreignungsüberprüfung und des Fahrlehrerwesens, deutlich erhöht und können mit dem vorhandenen Personal nicht mehr abgedeckt werden. Die Eignungsüberprüfung in der Fahrerlaubnisbehörde ist sicherheitsrelevant und kann daher nicht über einen längeren Zeitraum unbearbeitet bleiben. Derzeit ist ein Bearbeitungsrückstand von 200 unbearbeitete Fällen zu verzeichnen. Bei einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 Stunden pro Fall ergibt das 1200 fehlende Jahresarbeitsstunden. Die ältesten Fälle stammen aus dem Jahr 2021. Ein Vergleich der Personalausstattung aller oberbayerischen Fahrerlaubnisbehörden hat ergeben, dass die Führerscheinstelle des Landratsamtes Ebersberg mit 8,1 VZÄ auf 146.750 Einwohner, also einem Verhältnis von 0,552 VZÄ je 10.000 Einwohnern, auf dem drittletzten Platz (Platz 21 von 23) liegt und damit gerade mal den Durchschnitt der letzten Erhebung (aus dem Jahr 2018) erreicht. Mit der beantragten neuen Stelle würde sich ein Verhältnis von 0,620 ergeben. Am oberen Ende der Erhebung haben die ersten drei Fahrerlaubnisbehörden Verhältnisse von 1,041, 0,953 und 0,941. Selbst mit der beantragten neuen Stelle wird die durchschnittliche Personalausstattung in Oberbayern von 0,753 nicht erreicht.  Personal aus dem Bereich des Pflichtumtausches kann für diese Aufgabe aufgrund fehlender Kapazitäten nicht abgezogen werden.

Die Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Fahrerlaubnisrecht“ ab 01.03.2024 mit 1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 62.910 €, in 2025 in Höhe von ca. 75.410 €.

 

1.1.15 Stelle 33.21 „Sachbearbeitung Waffenrecht“ (1 Stelle)

Begründet wird der Antrag mit neuen Auflagen durch das IMS vom 21.02.2023 sowie mit hohen Arbeitsbelastungen durch diverse Waffenrechtsnovellen und der Einführung des nationalen Waffenregisters. Die Unterschreitung der vorgeschriebenen Kontrollen im LRA Ebersberg war bereits wiederholt in der Presse. Im IMS werden konkrete Zahlen der pro Jahr durchzuführenden Kontrollen festgesetzt und angekündigt, dass deren Unterschreiten gegenüber der Regierung bis spätestens Ende Januar des Folgejahres unter Darlegung von Gründen anzuzeigen ist. Aus Sicht des StMI kann eine ausreichende Zahl an Aufbewahrungskontrollen gewährleistet werden, wenn für 1.000 bis 1.200 Erlaubnisinhaber eine Planstelle besetzt ist. Herr Staatsminister Joachim Herrmann hat diese Grundsätze in einem persönlichen Schreiben an Herrn Landrat Niedergesäß vom 13.06.2023 noch einmal bekräftigt. Im Landkreis Ebersberg haben 3.064 Personen eine NWR-relevante Erlaubnis, was gut 2,5 VZÄ ergibt, besetzt sind derzeit jedoch nur 1,5 VZÄ.  Es wurde in der Vergangenheit bereits versucht, eine externe Kraft auf geringfügiger Beschäftigungsbasis in diesem Bereich einzusetzen. Dies scheiterte daran, dass die Eingruppierung für den potentiellen Kandidaten nicht attraktiv war. Unabhängig davon, ist hier der Einsatz externer Kräfte nicht zielführend. Die Kontrolle der Waffenaufbewahrung vor Ort macht lediglich 50 % der Aufgabe aus, da umfangreiche Vor- und Nacharbeiten zu erledigen sind. Eine Nichtumsetzung der Vorgaben des zuständigen Ministeriums aufgrund mangelnder Personalausstattung im hochsensiblen und sicherheitsrelevanten Bereich des Waffenrechts erscheint - gerade im Lichte jüngster Vorfälle (Amoktat in Hamburg mit sechs Toten, Razzien in der bewaffneten Reichsbürgerszene) und insbesondere nach ausdrücklicher persönlicher Bekräftigung durch den Innenminister gegenüber Herrn Landrat nicht verantwortbar.


Die Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Waffenrecht“ ab 01.03.2024 mit 1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 56.480 €, in 2025 in Höhe von ca. 67.700 €.

 

1.1.16 Stelle 44.18 „Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht“ (1 Stelle)

Begründet wird der Antrag mit bereits erfolgter Fallzahlensteigerung und der damit einhergehenden bereits jetzt sehr hohen Arbeitsbelastung des Personals.
Betrachtung der Fallzahlen:

Produkt

Ist 2021

Ist 2022

Plan 2023

Plan 2024

Rückstände in 2023

4421

7

12

23

23

10

4422

26

39

50

50

20

4423

18

37

37

37

15

Summe

51

88

110

110

45

Bei allen Produkten haben sich die Zahlen von 2021 auf 2022 fast verdoppelt. In 2023 wird für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen eine nochmalige nahezu Verdopplung der Anträge erwartet, so dass sich hier die Fallzahlen von 2021 auf 2023 verdreifachen. Hier ist besonders die starke Zunahme der VERFAHREN ZUR ENERGIEWENDE (insbes. Windkraftanlagen) zu erwähnen. Dies hat auch eine entsprechend steigende Zahl an zu überwachenden Anlagen zur Folge. Darüber hinaus steigt die Komplexität der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, z.B. BMW in Parsdorf. Im Zusammenhang mit der 44. BImSchV und der Umsetzung der neuen Technischen Anleitung zur Luftreinhaltung werden in 2023 zusätzlich vermehrt Anordnungen erforderlich. Auch Ausnahmegenehmigungen nehmen zu. Insgesamt haben sich hier die Zahlen von 2021 auf 2022 verdoppelt und in 2023 und auch 2024 werden die Zahlen ähnlich hoch wie in 2022 bleiben. Aufgeschobene Schlussabnahmen und Regelüberwachungen und nicht eingeleitete/ nicht geschlossene Verfahren, rückgestellte TA Luft-Sanierung und Umsetzung 42. und 44. BImSchV müssen aufgearbeitet und künftig fristgerecht erledigt werden.

Die Personalsteigerung ist erforderlich, um die Verfahren rechtssicher und in der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist abarbeiten zu können. Zusätzlich zu der bereits zu verzeichnenden Fallzahlensteigerung ist mit einer weiter deutlich ansteigenden Zahl von Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen zu rechnen, für die eine rechtzeitige Einarbeitung erforderlich ist. Bereits jetzt in der Vorplanungsphase verursachen diese laut Bundesgesetz im überragenden öffentlichen Interesse stehenden Projekte erhöhten Beratungsaufwand in SG 44. Die Personalausstattung ist im Vergleich mit anderen LRÄ wie folgt: Ebersberg: 2,0 VZÄ, Erding: 2,0 VZÄ:, Freising: 2,5 VZÄ.

Die Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Immissionsschutzrecht“ ab 01.03.2024 mit 1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 67.020 €, in 2025 in Höhe von ca. 80.335 €.

1.1.17 Stelle 44.19 und 44.20 „Sachbearbeitung Wasserrecht“ (2 Stellen)

Begründet wurde der Antrag mit seit 2015 unerledigten Pflichtaufgaben (Überprüfung von Heizölanlagen in Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, Überwachung von Grundwasserentnahmen, etc.) und den stark steigenden Fallzahlen: Verfahren 2017: 158, 2022: 236, 2024: 500, 2025: 750; komplexe Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung 2017: 2, 2022: 8, 2023: 6 (Stand Oktober); Überstunden seit 2015: Ø 251 h/Jahr). Im vergangenen Jahr hat die Abteilung 4 angesichts der Haushaltslage und der Bedürfnisse der Sachgebiete im sozialen Bereich ihre Stellenanträge noch vor der Beratung im KSA zurückgezogen. Daher wird dieses Jahr der tatsächliche Bedarf angemeldet. Die Bedeutung der Aufgaben im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Gewässer als Teil des Naturhaushalts, Trinkwasserschutz, Hochwasserschutz) wurde in der Begründung dargestellt. Dafür ist es erforderlich, dass auch das notwendige Personal zur Verfügung steht. Im Vergleich mit den Landratsämtern Erding (5,75 VZÄ) und Freising (8,5 VZÄ) zeigt sich, dass Ebersberg hier mit 3,62 VZÄ deutlich Schlusslicht ist. Mangelnde Aufgabenerfüllung kann straf- und haftungsrechtliche Folgen haben (Amtsträgerhaftung, Garantenstellung der Behörde im Strafrecht vgl. §§324 ff StGB). Darüber hinaus führt sie zum Anstieg der Fehlerquote und damit zum Anstieg von Rechtsstreitigkeiten, Verfahrensverzögerungen und damit auch Wettbewerbsnachteilen für betroffene Firmen. Unser Anspruch, in hohem Maße bürgerfreundlich und serviceorientiert zu arbeiten, kann nicht erfüllt werden, was zur Demotivation von Mitarbeitern führt. Folgen davon sind u. a auch, dass mangels Zeitkapazitäten die Digitalisierung nicht in dem wünschenswerten Maß vorangetrieben werden kann. Aus o.g. Gründen werden zwei Stellen (1x 3. QE und 1x 2. QE) beantragt.

Die Besetzung der beiden Sachbearbeitungsstellen „Wasserrecht“ ab 01.03.2024 mit 1 VZÄ (2. QE) und ab 01.04.2024 (3. QE) binden im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 113.480 € und in 2025 in Höhe von ca. 143.110 €.



1.1.18 Stelle 51.10 „Sachbearbeitung Infektionsschutz“ (1 Stelle)

Im Bereich Infektionsschutz, insbesondere der Umsetzung des Masernschutzgesetzes und Bearbeitung von Corona-Fallzahlen (bis August wurden bereits 1.100 Fälle gemeldet) laufen zum Ende 2023 insgesamt Arbeitsverträge mit dem Freistaat Bayern von sieben CTT-Mitarbeitern mit 4,65 VZÄ aus. Hierzu gehört auch die Teamassistenz der Sachgebietsleitung. Um die Aufgaben in diesen Bereichen weiterhin bearbeiten zu können, wird eine 1,0 Verwaltungskraft für das Sachgebiet 51 beantragt. Die Fallzahlen stellen sich wie folgt dar: Als Vergleichsjahr wird 2019-vor Corona- herangezogen. Hier hatten wir 2.861 Fälle (meldepflichtige Erkrankungen, Beratungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Fälle nach Asylgesetz). Das entspricht 2.861 pro 1,5 VZÄ, d.h. 1.907 Fälle pro 1 VZÄ.

2024 wird eine Fallzahlensteigerung auf 4.600 Fälle erwartet. Dies bedeutet bei weiterhin 1,5 VZÄ 3.067 Fälle pro VZÄ, da § 20 IfSG (Masernschutzgesetz) und § 36 IfSG (Ausschluss einer Tbc bei Ukrainern) hinzugekommen sind. Besonders die Umsetzung des Masernschutzgesetzes benötigt zusätzlichen Zeitaufwand für die Prüfung von Attesten und für Beratungen.

Der Aufwand pro Fall wird mit einer Stunde berechnet. Staatliche Vorgaben zur Bearbeitungsdauer liegen nicht vor. Weitere Aufgaben dieser Stelle wären, Aktenarchivierung, Umsetzung DSGVO, Kostenentscheide Gesundheitsamt, Zuarbeit Haushalt, Vertragswesen und Umsetzung der Digitalisierung. Erding hat aktuell für 2023 4.212 Fälle mit einer Personalausstattung von bei 2,0 Mitarbeitern +3,5 CTT-Mitarbeitern, Ebersberg hat für 4.390 Fälle eine Personalausstattung von 1,5 Mitarbeitern +3,7 CTT-Mitarbeitern. Die Arbeitsverträge der CTT-Mitarbeiter laufen jedoch Ende 2023 aus.

Die Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Infektionsschutz“ ab 01.04.2024 mit 1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 45.620 €, in 2025 in Höhe von ca. 60.160 €.

 

1.1.19 Stelle 52.9 „Teamassistenz Schuleingangsuntersuchung“ (1 Stelle)

Für SG 52 wird der Antrag auf eine Teamassistenz für die Schuleingangsuntersuchung gestellt. Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird reformiert und die Prozesse ändern sich, die Kinder werden schon vor dem ersten Vorschuljahr und umfangreicher untersucht. Insbesondere die administrativen Aufgaben nehmen deutlich zu. Es müssen über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren anstelle von 3.400 ca. 5.100 Kinder untersucht werden. Die Fachkräfte der Sozialmedizin sowie die Schulärzte benötigen daher Unterstützung durch eine Verwaltungskraft, die mit 0,5 VZÄ besetzt werden soll.

Aktuell sind pro Kind 0,9 Stunden für eine SEU angesetzt:
=>1.700 Schuleingangsuntersuchungen x 0,9 Std. =1.530 Std.,
d.h. bei einem Personaleinsatz von 2,96 MA 517 Std. pro MA 

Zukünftig werden pro Kind 1,64 Stunden für eine SEU angesetzt:
=>1.700 Schuleingangsuntersuchungen  x 1,64Std.= 2.788 Stunden,
d.h. bei einem Personaleinsatz von 2,96 MA und  942 Std. pro MA

Die zeitliche Vorgaben ergeben sich aus Angaben im Evaluationsbericht des LGL. Aufgrund der Zunahme der Fachaufgaben müssen administrative Aufgaben abgegeben werden, die durch den Einsatz der Teamassistenz aufgefangen werden soll. Daher wird eine zusätzliche Stelle für eine Besetzung von 0,5 VZÄ beantragt.       

Die Besetzung der „Teamassistenzstelle Schuleingangsuntersuchungen“ ab 01.03.2024 mit 0,5 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 24.260 €, in 2025 in Höhe von ca. 29.020 €.


1.1.20 Stelle 61.62 „Verfahrenslotse“ (1 Stelle)

Nach § 10b Abs. 1 S. 1 SGB VIII, der zum 01.01.2024 in Kraft treten wird, haben junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungsleistungen nach dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen. Der Anspruch auf einen Verfahrenslotsen erweitert den Beratungsanspruch gegenüber den Jugendämtern und nimmt auf die fachlichen und verfahrensrechtlichen Herausforderungen aus dem Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und § 35a SGB VIII besondere Rücksicht. Der Verfahrenslotse ist in Abgrenzung zu Beratungsangeboten anderer Sozialleistungssysteme explizit auf die Perspektive der Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Inhaltlich unterscheidet er sich somit von bestehenden Angeboten durch die spezifische Ausrichtung auf die Adressatengruppe „junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien“. Die Leistungen des Verfahrenslotsen knüpfen ausdrücklich an behinderungsbedingte Bedarfe, während der bisherige Beratungsanspruch grundsätzlich allen Familien zur Verfügung steht und ein sehr viel offeneres Spektrum hat. Daraus folgt, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe verpflichtend ab 01.01.2024 einen Verfahrenslotsen vorzuhalten hat.

Die Besetzung der Stelle „Verfahrenslotse“ ab 01.03.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 69.370 €, in 2025 in Höhe von ca. 83.160 €.

 

1.1.21 Stellen 63.14 und 63.15 „Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe (Erzieher/-in/ bzw. Sozialpädagoge/-in) (2 Stellen)

Derzeit werden 47 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) in den landkreiseigenen Einrichtungen der Jugendhilfe nach den Standards der Kinder- und Jugendhilfe betreut und begleitet. Zwei weitere umA sind dem Landkreis bereits zugewiesen und treffen in den nächsten Tagen ein. Nach Mitteilung der Landesbeauftragten des Freistaats Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer (kurz: Labea) werden dem Landkreis Ebersberg bis zum Jahresende voraussichtlich bis zu 14 weitere umA zugewiesen werden müssen, so dass der Landkreis insgesamt bis zu 63 umA versorgen muss. Dies bedeutet gegenüber dem letzten Jahr eine Steigerung um 152 % (!). Um alle umA weiterhin nach den Standards der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern versorgen zu können, sind neben der Anmietung neuer Liegenschaften vor allem zusätzliche pädagogische Fachkräfte im Umfang von 1,27 VZÄ (vgl. Berechnung) für die pädagogische Betreuung vorzuhalten, um den vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen erfüllen zu können. Der Personalbedarf errechnet sich wie folgt:
Einrichtung / vorgeschriebener Personalschlüssel:

EBE                 I:  9,52 VZÄ
EBE                II:  0,26 VZÄ
EBE               III:  0,77 VZÄ
EBE              IV:  0,575 VZÄ
EBE               V:  0,575 VZÄ
EBE              VI:  0,26 VZÄ
EBE             VII:  0,77 VZÄ
EBE            VIII:  0,77 VZÄ
EBE              IX:  0,77 VZÄ
_______________________

Gesamt:         14,27 VZÄ
Aktuell:          13,00 VZÄ (lt. Stellenplan)
_______________________

Bedarf:             1,27 VZÄ  (=> 2 Stellen)        

Die Stundenerhöhungen refinanzieren sich vollumfänglich durch die Tagessätze der Einrichtungen und belasten den Kreishaushalt nicht.  Die Besetzung der beiden Stellen zur Betreuung der umA in Einrichtungen der Jugendhilfe mit 1,27 VZÄ ab 01.01.2024 binden im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 95.720 € in 2025 in Höhe von ca. 97.710 €.

 

1.1.22 Stellen LGM.1, LGM.2, LGM.3 „Feste Stellen für leistungsgeminderte Mitarbeiter (3 Stellen)

wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt

 

 

1.1.23 Reservestellen

Da die in 2023 besetzten acht Reservestelle mit dem Stellenplan 2024 als „ordentliche Stellen“ beantragt werden, bleiben diese Reservestellen für den Stellenplan 2024 erhalten.

Wie aus Anlage 1 zur Sitzungsvorlage ersichtlich werden derzeit Bedarfe für 10 Reservestellen angemeldet (2 Stellen aus Beschlüssen des SFB-Ausschusses). Da nicht davon auszugehen ist, dass alle Bedarf so eintreten, reicht die Ausweisung von 8 Reservestellen aus Sicht des Personalservice aus um auf einen unterjährigen Anstieg von Fallzahlen oder auf Rechtsänderungen adäquat reagieren zu können, ohne bestimmte Bereiche ab Jahresbeginn mit zusätzlichen Stellen auszustatten. Diese Reservestellen sind formal dem Personalservice zugeordnet und werden nur mit Zustimmung des zentralen Controllings und der jeweiligen Abteilungsleitung vom Personalservice der Amtsleitung zur Genehmigung und Freigabe vorgelegt.

Hierfür werden derzeit keine Haushaltsmittel im Personalhaushalt eingeplant.

Bei Genehmigung der 35 befürworteten neuen Stellen, der acht in 2023 auf Reservestellen besetzten und nunmehr neu beantragten Stellen sowie der Rückgabe von 2 Stellen im Zensusbereich ergibt sich für den Landkreis ab 2024 folgende neue Stellensituation:

 

 

2023

2024

Differenz

Erläuterung

Beamte

39

43

+4

 

Arbeitnehmer

381

418

+37

 

insges.

420

461

+ 41

 

 

1.2 Sonstige wichtige interne Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2023:

 

Stellenänderungen

Beamten-stellen

AN-Stellen

Rückgabe der Stellen 1.5 und 1.6 (Zensus)

 

-2

Ausweisung von drei Beamtenstellen A9 m.D Stellen 21.22, 22.23 und 21.24

 

+3

Ausweisung von einer Beamtenstellen A11 Stelle 16.12

 

+1

 

1.3 Rechtliche Bedeutung des Stellenplanes – Auswirkung auf den Haushalt:

Der anliegende Entwurf des haushaltsrechtlichen Stellenplans 2024, der Bestandteil des Haushaltsplanes 2024 wird, spiegelt den organisatorischen Stellenplan 2024 wieder.

Der Stellenplan ist rechtliche Voraussetzung für die Haushaltsplanung. Die Haushaltsplanung erfolgt jedoch nach der tatsächlichen Besetzung der jeweiligen Stelle. Mit Ausnahme der Reservestelle werden die 35 zusätzlich beantragten Stellen bei der Haushaltsplanung 2024 in der o.g. Besetzung eingeplant.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.         Die beantragten 43 neuen Stellen

Stellen

Refinanzierung

Haushalt 2024

Stelle 11.37 – „Digitale Poststelle - Scanstelle“ (1 Stelle)

 

 

52.120 €

Stelle 16.12 „Sachbearbeitung Controlling, Steuern, Buchführung“ (1 Stelle)

 

 

51.590 €

 

51.590 €

Stelle R.5 „Sachbearbeitung Revisionsamt“ (1 Stelle)

 

 

37.100 €

Stelle 21.19 „Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe“ (1 Stelle)

 

 

 

56.480 €

Stellen 21.20 und 21.21 „Sachbearbeitung EOF-Förderung (einkommensorientierte Förderung“ (2 Stellen)

 

 

123.080 €

Stellen 21.22 bis 21.28 „Sachbearbeitung Wohngeld“ (7 Stellen)

 

427.390 €

Stelle 21.29 „Teamleitung Fachbereich EOF / Sozialwohnungen / Amt für Ausbildungsförderung / Pflegeversicherung / Rentenversicherung“ (1 Stelle)

 

 

 

51.180 €

 

Stelle 22.29 „Hausmeister Asyl“

 

 

52.820 €

 

Stellen 22.30 und 22.31 „Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz“ (2 Stellen)

 

 

 

88.550 €

Stellen 22.32 und 22.33 „Soziale Betreuung Asyl“ (2 Stellen)

 

 

 

106.220 €

Stelle JC.21 „Leistungssachbearbeiter Jobcenter“ (1 Stelle)

 

 

57.850 €

 

Stelle 31.21 „Sachbearbeitung Arbeitsmigration (1 Stelle)

 

 

 

56.480 €

Stelle 31.22 „Sachbearbeitung Einbürgerung“ (1 Stelle)

 

 

 

62.910 €

 

Stelle 32.21 „Sachbearbeitung Fahrerlaubnisrecht“ (1 Stelle)

 

 

62.910 €

Stelle 33.21 „Sachbearbeitung Waffenrecht“ (1 Stelle)

 

 

56.480 €

 

Stelle 44.18 „Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht“ (1 Stelle)

 

 

 

67.020 €

Stelle 44.19 und 44.20 „Sachbearbeitung Wasserrecht“ (2 Stellen)

 

 

113.480 €

Stelle 51.10 „Sachbearbeitung Infektionsschutz“ (1 Stelle)

 

 

45.620 €

 

Stelle 52.9 „Teamassistenz Schuleingangsuntersuchung“ (1 Stelle)

 

 

24.260 €

Stelle 61.62 „Verfahrenslotse“ (1 Stelle)

 

69.370 €

Stellen 63.14 und 63.15 „Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe (Erzieher/-in/ bzw. Sozialpädagoge/-in) (2 Stellen)

 

 

95.720 €

 

95.720 €

Stellen LGM.1, LGM.2, LGM.3 „Feste Stellen für leistungsgeminderte Mitarbeiter (3 Stellen)

 

0 €

 

8 Reservestellen 12.21, 12.22, 12.23,12.24, 12.25, 12.26, 12.27, 12.28

 

0 €

Summe

147.310 €

1.758.630 €

 

werden genehmigt.

2.         Es werden zwei Stellen (Zensus:1.5 und 1.6) eingezogen.

3.         Im Haushalt 2024 werden zusätzlich Mittel in Höhe von 1.758.630 € bereitgestellt.

4.         Der haushaltsrechtliche Stellenplan 2024 des Landkreises wird auf Grundlage
            des vorgelegten Entwurfes verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber
            erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2024.

Auswirkung auf Haushalt:

Im Haushalt 2024 sind nominal folgende zusätzliche Personalkosten einzuplanen:

 

Stelle

Personal-kosten 2024

Im Haushalt 2024 neu zu veranschlagen

Personalkosten 2025 ff

Digitale Poststelle - Scanstelle (1 Stelle)

 

52.120 €

 

52.120 €

 

62.360 €

Sachbearbeitung Controlling, Steuern, Buchführung (1 Stelle)

 

51.590 €

 

51.590 €

 

61.850 €

Sachbearbeitung Revisionsamt (1 Stelle)

 

37.100 €

 

37.100 €

 

37.710 €

Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe (1 Stelle)

56.480 €

56.480 €

67.700 €

Sachbearbeitung EOF-Förderung (einkommensorientierte Förderung (2 Stellen)

 

123.080 €

 

123.080 €

 

135.400 €

Sachbearbeitung Wohngeld (7 Stellen)

427.390 €

427.390 €

473.910 €

Teamleitung Fachbereich EOF / Sozialwohnungen / Amt für Ausbildungsförderung / Pflegeversicherung / Rentenversicherung (1 Stelle)

 

51.180 €

 

51.180 €

 

        67.700 €.

 

 

 

Hausmeister Asyl

 

 

 

52.820 €

 

 

52.820 €

 

 

58.040 €

 

Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz (2 Stellen)

 

 

 

88.550 €

 

 

88.550 €

 

 

138.690 €

 

Soziale Betreuung Asyl (2 Stellen)

 

 

106.220 €

 

106.220 €

 

166.260 €

 

Leistungssachbearbeiter Jobcenter (1 Stelle)

 

57.850 €

 

57.850 €

 

69.350 €

 

Sachbearbeitung Arbeitsmigration (1 Stelle)

 

 

56.480 €

 

 

56.480 €

 

 

67.700 €

 

Sachbearbeitung Einbürgerung (1 Stelle)

 

62.910 €

 

62.910 €

 

75.410 €

 

Sachbearbeitung Fahrerlaubnisrecht (1 Stelle)

 

62.910 €

 

62.910 €

 

75.410 €

 

Sachbearbeitung Waffenrecht (1 Stelle)

 

56.480 €

 

56.480 €

 

67.700 €

 

Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht (1 Stelle)

 

 

 

67.020 €

 

 

67.020 €

        

 

80.335 €

 

Sachbearbeitung Wasserrecht (2 Stellen)

 

113.480 €

 

                     113.480 €

      

 143.110 €

Sachbearbeitung Infektionsschutz (1 Stelle)

 

45.620 €

 

45.620 €

 

60.160 €

 

Teamassistenz Schuleingangsuntersuchung (1 Stelle)

 

24.260 €

 

24.260 €

 

29.020 €

Verfahrenslotse (1 Stelle)

69.370 €

69.370 €

83.160 €

Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe (Erzieher/-in/ bzw. Sozialpädagoge/-in) (2 Stellen)

 

95.720 €

 

95.720 €

 

97.710 €

Stellen LGM.1, LGM.2, LGM.3 „Feste Stellen für leistungsgeminderte Mitarbeiter (3 Stellen)

0 €

0 €

0 €

 

8 Reservestellen

 

0 €

 

0 €

 

0 €

Brutto-Summe zusätzliche
Personalkosten

 

1.758.630 €

 

1.758.630

 

2.050.985 € €

abzüglich Refinanzierung

 

147.310 €

159.560 €

Nettobelastung Haushalt 2024

 

1.611.320 €

1.891.425 €

 

Wie aus obenstehender Aufstellung ersichtlich, sind bei Genehmigung der 41 Stellen (35 neue Stellen + 8 Reservestellen abzüglich 2 Zensusstellen für den Haushalt 2024 nominal Personalkosten in Höhe von 1.611.320 € einzuplanen. 2025 steigen die zusätzlichen Personalkosten auf einen Betrag von 1.891.425 €.

Für die in 2023 zurückgegebenen zwei Stellen waren im Haushaltsplan 2023 Personalkosten in Höhe von insgesamt 11.240 € eingeplant. Die oben genannten Stellenbesetzungen binden im Haushaltsjahr 2024 Personalkosten in Höhe von 1.758.630 . Unter Berücksichtigung der Refinanzierung der Stellen „Sachbearbeitung Controlling, Steuern, Buchführung“ (51.590 €) und „Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe (Erzieher/-in/ bzw. Sozialpädagoge/-in) (2 Stellen)“ (95.720 €) belasten den Kreishaushalt in 2024 Kosten in Höhe von 1.611.320 €. Die nominale Haushaltsbelastung 2023 (unter Berücksichtigung der zurückgegebenen Stellen Zensus) beträgt 1.600.080 €.

Ergänzung der Finanzmanagerin:

Wie der Anlage 1 entnommen werden kann, ist eine Stelle durch den Freistaat Bayern verursacht (= 56.480 Euro in 2023), 24 Stellen durch den Bund (1.338.400 Euro in 2023) und 6 Stellen durch Kreisaufgaben (= 363.750 Euro in 2023). Hinzu kommen 8 Reservestellen, und drei LGM-Stellen bei welchen eine Zuordnung der Aufgaben nicht möglich ist. Hier sind jedoch auch keine Kosten hinterlegt.

Schon bisher ist der Kreishaushalt mit Staatsaufgaben völlig überfrachtet und massiv unterfinanziert, wie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann:


Ein ähnliches Bild wie in Ebersberg zeigt sich auch bei anderen Landkreisen, was die untenstehende Auswertung verdeutlicht. Für das Jahr 2022 stehen leider keine vergleichbaren Zahlen mehr zur Verfügung, weil der Landkreistag das Berechnungsschema geändert hat.

Bedenklich ist, dass durch die massive Erhöhung der staatlichen Aufgaben im sozialen Bereich (Asyl, Wohngeld, Ausländeramt, Jobcenter) die Personalkosten, die der Landkreis dafür aufzuwenden hat (weil der Staat kein Personal zur Verfügung stellt), im Millionenbereich steigen werden – die Unterdeckung nimmt also weiter stark zu!

 

Um den Haushalt nicht ganz so stark zu belasten, könnte sich die Finanzmanagerin vorstellen, folgende Stellen in die Reservestellen aufzunehmen um diese Personalkosten 2024 noch nicht zu veranschlagen:

 

Stelle 11.37 – „Digitale Poststelle - Scanstelle

Stelle R.5 „Sachbearbeitung Revisionsamt“ (1 Stelle)

Stelle 44.19 und 44.20 „Sachbearbeitung Wasserrecht“ (1 Stelle)

Stelle 51.10 „Sachbearbeitung Infektionsschutz“ (1 Stelle)

Stelle 52.9 „Teamassistenz Schuleingangsuntersuchung“ (1 Stelle)

 

Dies könnte den Haushalt 2024 noch mal um 230.330 € entlasten. Die Stellen würden dennoch zur Verfügung stehen, würden aber bei Besetzung noch mal das interne Genehmigungsverfahren nach Genehmigung des Haushalts durchlaufen.