Der haushaltsrechtliche
Stellenplan bildet den organisatorischen Stellenplan ab.
1. Stellenentwicklung
1.1 Änderungen gegenüber dem Stellenplan
2023
Von
den im Jahr 2015 für die Bewältigung der Flüchtlingskrise genehmigten Stellen
sind derzeit alle 28 Stellen vollständig besetzt. Wie bereits für den
Stellenplan 2023 können auch für den Stellenplan 2024 keine Stelle zurückgegeben
werden.
Die für den Stellenplan 2023 genehmigten acht Reservestellen
wurde nach intensiver Prüfung durch das zentrale Controlling, der Einholung von
Benchmarks mit anderen Landratsämtern und unter Abwägung der Bedarfe im Haus den
folgenden Sachgebieten zugeordnet:
·
Sachgebiet
22 – Team Asyl: Sachbearbeitung/Teamassistenz Unterkunftsverwaltung Asyl (1
Stelle) und Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz (1 Stelle)
Grund für die Zuweisung der Stellen liegt in der Fallzahlensteigerungen im
Asylbereich
·
Sachgebiet
21: Teamassistenz Wohngeld (1 Stelle) sowie Sachbearbeitung Wohngeld (1 Stelle)
sowie Teamassistenz Telefonmanagement Wohngeld (1 Stelle)
Im Bereich Wohngeld bestanden zum Zeitpunkt der Zuordnung der Stellen jeweils
hohe Bearbeitungsrückstände. Zum 22.03.2023 bestand ein Bearbeitungsrückstand
von 598 Fällen. Ein Vollzeit-Sachbearbeiter kann pro Jahr 225 Fälle
bearbeiten/betreuen. Rein rechnerisch wären 2,65 VZÄ-MA erforderlich gewesen
(Berechnung: 598 Fälle/ 225 Fälle = 2,65 VZÄ-MA), im März 2023 wurde zunächst
eine Stelle für die Sachbearbeitung Wohngeld zugewiesen.
·
Sachgebiet
61: Teamleitung im Kreisjugendamt für Team Beistandschaften, UVG,
Kindertagespflege, Kindertagesaufsicht (als Doppelspitze) (1 Stelle)
Der Bereich der Kindertagesbetreuung ist seit Jahren ein wachsender Bereich mit
steigendem Regelungsbedarf per Vollzugshinweisen durch übergeordnete Behörden
sowie der Häufung von Richtlinien zur Prüfung und Ausschüttung von staatlichen
Fördermitteln. Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 erweitert sich der Aufgabenumfang um
weitere 2.500 Kinder auf dann 12.000 betreute Kinder. Der Fachbereich muss
nunmehr innerhalb von zwei Jahren bei allen Gemeinden des Landkreises auf eine
angepasste Betreuungsstruktur hinwirken. Ansonsten hat der Landkreis ab 2026 die
Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder zu gewährleisten um den
gesetzlichen Vorgaben zu genügen und den unbedingten Rechtsanspruch der
Personensorgeberechtigten zu erfüllen. Fehlende Räumlichkeiten
aber auch der grassierende Mangel an geeignetem Fachpersonal erfordern immer
mehr Vor-Ort-Termine und eine zunehmende Zahl an Einzelfallprüfungen, die sich
mit der zugewiesenen personellen Ausstattung nicht mehr bewerkstelligen lassen,
will der Landkreis nicht Gefahr laufen, mit einer Vielzahl von Einzelklagen
überzogen zu werden, die in der Summe in allen Bereichen des Jugendamtes
personelle Ressourcen binden und dem Wunsch der Eltern nach einer verlässlichen
Kinderbetreuung unberücksichtigt lassen. PeB ergibt für diese Aufgaben einen
zusätzlichen Bedarf an weiterem Personal in der Sachbearbeitung. Der
Leitungsanteil für diesen Aufgabenbereich stieg parallel an. Aufgrund dessen
liefen seit längerem Bemühungen und Planungen, diesen Aufgabenbereich
organisatorisch breiter aufzustellen. Die Umorganisation erfolgte auf eine Doppelspitze in der Teamleitung, um den
gestiegenen Leitungsanteil aufzufangen und gleichzeitig weitere Stunden in die
Sachbearbeitung zu erhalten.
·
Sachgebiet 17: Teamassistenz u. Sachbearbeitung für neues
Sachgebiet Mobilität (1 Stelle)
Im Rahmen der Umorganisation und Gründung des
Sachgebiets Mobilität wurde für das neu gegründete Sachgebiet eine
Teamassistenz in Teilzeit mit 0,5 VZÄ sowie eine Stellenaufstockung im Bereich
der Sachbearbeitung für die
Organisation des Energiepreises und des Wirtschaftsempfangs, Standbetreuung bei
Ausstellungen, Unterstützung des Regionalmanagement, Aufbereitung der
Dokumentation des Beratungsmaterial der Wirtschaftssenioren, Digitalisierung
Kataster und des Veranstaltungskalenders des Landkreises erforderlich.
·
Sachgebiet
31: Sachbearbeitung Einbürgerung (1 Stelle)
Diese Stellenzuweisung erfolgte aufgrund der erheblichen Steigerung der
Einbürgerungsanträge. Das besonders hohe Antragsaufkommen lässt sich auch
darauf zurückführen, dass aufgrund des Krieges in der Ukraine viele seit
längerer Zeit hier lebende ukrainische, aber auch russische Staatsangehörige
Interesse an der Einbürgerung zeigen. Auch die aktuellen politischen Debatten
innerhalb der Regierungskoalition hinsichtlich Herabsenkung der
Einbürgerungsvoraussetzungen sowie die geplante generelle Hinnahme von
Mehrstaatlichkeit hat inzwischen jetzt bei vielen Leuten den Wunsch auf
Einbürgerung hervorgerufen. Hinzukommen die in den Jahren 2015/ 2016
eingereisten und anerkannten Flüchtlinge (vorwiegend aus Syrien und Eritrea),
die inzwischen die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und
verstärkt Einbürgerungsanträge stellen. Im Jahre 2020 wurden 228 und im Jahre
2021 224 Einbürgerungsanträge erfasst. In 2022 waren 330 Einbürgerungsanträge
zu verzeichnen. In 2023 wurden bereits in den ersten drei Monaten 128 Einbürgerungsanträge
gestellt. Dazu kommen viele Anfragen bzgl. Beratung der
Einbürgerungsvoraussetzungen.
Folgende Stellen werden für den Stellenplan 2024 neu beantragt:
Aufgrund
einer hohen Anzahl gesetzlicher Änderungen sowie sozialer Herausforderungen
u.a. auch aufgrund des Ukraine-Kriegs und der anhaltend steigenden Asylzahlen auch
in 2024 nicht möglich sein, die anstehenden Aufgaben mit den vorhandenen
Stellen zu bewältigen. Von Seiten der Verwaltung wurden insgesamt 42 neue Stellen beantragt.
Im
Vorfeld wurde durch die Amtsleitung bereits eine „Kürzung“ folgender 7 beantragter Stellen vorgenommen. Diese Bedarfe sollen durch auszuweisende Reservestellen gedeckt werden:
·
Leistungssachbearbeitung Jobcenter (2
Stellen)
Durch Rechtskreiswechsel der geflüchteten
Ukrainer/innen sowie der Reform des SGB II ergibt sich 2023 ein Anstieg auf die
Betreuung von durchschnittlich 1.614 Bedarfsgemeinschaften. Rückstände sind
aufgrund der hohen Arbeitsbelastung vorhanden; teilweise werden wichtige
Aufgaben wie Rückforderungen aufgeschoben. In der Trägerversammlung am
17.05.2023 wurde der Stellen- und Kapazitätsplan mit einem Stellenmehrbedarf
von insgesamt 10 Stellen beschlossen. Da bereits drei Stellen hiervon besetzt
sind, errechnet sich ein Mehrbedarf von 7 Stellen für 2024, von denen 4 Stellen
bei der Bundesagentur und 3 Stellen beim Landkreis geschaffen werden sollen. Da
die Stellen nur entsprechend des Kundenvolumens besetzt werden sollen, wurde im
Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Jobcenters vereinbart, eine feste Stelle zu beantragen und Bedarfe
der weiteren zwei Stellen aus den Reservestellen zu decken.
·
Sachbearbeitung Arbeitsmigration - Ablehnung
(1 Stelle)
Begründet wird der Stellenantrag u.a. mit
umfangreichen gesetzlichen Änderungen im
Bereich der Fachkräfteeinwanderung (u.a. Einführung einer sog. „Chancenkarte“,
Erweiterung des Familiennachzugs auf Eltern und Schwiegereltern von
Fachkräften; Erhöhung des Westbalkankontingents von 25.000 auf 50.000), die
überwiegend Auswirkung in 2024 haben, sowie mit einer erheblichen
Fallzahlensteigerung seit 2017.
Diese sind: 01.01.2017
= 447 Fälle
04.07.2017 = 500 Fälle
01.01.2018 = 630 Fälle
18.09.2018 = 766 Fälle
26.07.2023 =
1.383 Fälle
Aktuell
werden ca. 1.500 Ausländerinnen und Ausländer im Bereich der Arbeitsmigration
betreut, da das zum 01.03.2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz
bereits zu einer Fallzahlensteigerung um ca. 20 % führte. (1.088 Fälle im März
2020 zu 1.257 Fälle im September 2021). Zudem führen einige der damals
einführten Änderungen (z.B. beschleunigtes Verfahren) auch noch heute zu einer
Fallzahlensteigerung.
Darüber
hinaus wird nun das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu einer weiteren
Fallzahlensteigerung führen. Das Ausmaß der Mehrbelastung durch die jetzige
Gesetzesänderung ist aktuell nur schätzbar. Fest steht hierbei jedoch, dass mit
der aktuellen Personalausstattung (2,6 VZÄ; d.h. 576 Ausländer/ pro 1 VZÄ) die
derzeitigen Fälle nicht zeitgerecht bearbeitet werden können. Es wird daher eine Vollzeitstelle in der
Entgeltgruppe 9a (Sachbearbeitung) als sog. "feste" Stelle sowie eine
Sachbearbeitungsstelle für Ablehnungen (EG 9c) (Besetzung mit 0,5 VZÄ) für den
Stellenplan 2024 beantragt. Da das Ausmaß der Mehrbelastung aktuell noch nicht
berechenbar ist, soll für die Sachbearbeitungsstelle
(Ablehnungen) eine Reservestelle verwendet werden.
·
Sachbearbeitung Einbürgerung (3 Stellen)
Begründet wurde der Antrag auf 4 Stellen
„Sachbearbeitung Einbürgerung“ mit einer erheblichen Fallzahlensteigerung,
verursacht durch eine der gravierendsten Gesetzesänderungen. Die
Fallzahlensteigerung wird u.a. durch die generelle Hinnahme von
Mehrstaatlichkeit sowie einer Verkürzung der Voraufenthaltszeiten verursacht.
Die Fallzahlenentwicklung stellt sich wie folgt dar: 2020: 228 Anträge; 2021:
224 Anträge; 2022: 330 Anträge; 2023 (Stand 02.08.2023): 334 Anträge;
Hochrechnung zum 31.12.2023: 572 Anträge. Nach Mitteilung des Bay.
Staatsministeriums des Innern ist mit einer Verdreifachung der Antragszahlen zu
rechnen. Aktuell sind 3,15 VZÄ für die Einbürgerungssachbearbeitung eingesetzt.
Bei einer Verdreifachung der Anträge wird von einem Gesamtstellenbedarf von
9,45 Stellen ausgegangen. Rechnerisch ergäbe sich bei dieser Prognose ein
Mehrbedarf von 6 Stellen. Es wurden jedoch nur vier zusätzliche Stellen beantragt.
Ein Vergleich mit den Zahlen aus Erding zeigt, dass die beantragten 4 VZÄ auch
im Vergleich mit Nachbarlandkreisen gerechtfertigt sind. Erding hat aktuell
4,09 VZÄ und beantragt 3 VZÄ. Wir haben derzeit 3,15 VZÄ, die allerdings noch
nicht komplett besetzt sind, und es werden 4 VZÄ zusätzlich beantragt. Da der
tatsächliche Stellenbedarf derzeit schwer prognostiziert werden kann, sollen nur eine Stelle fest im Stellenplan
eingeplant und drei Stellen als Reservestellen eingeplant werden.
·
Sachbearbeitung Vollzug
Gebäude-Energieeinsparungsgesetz (1 Stelle)
Das GEG wurde novelliert und wird am
01.01.2024 in Kraft treten. Die Vollzugshinweise des Bauministeriums wurden
noch nicht bekannt gemacht. Der geänderte Aufwand ist damit noch nicht
abschließend abzuschätzen, weshalb der etwaige künftige Bedarf aus einer für SG
42 bereitzustellenden Reservestelle bedient werden soll.
Da mit einer deutlichen Erhöhung der zu überwachenden Anforderungen aus dem Gesetz
zu rechnen ist, könnte hier bis zu einer ganzen Stelle erforderlich werden.
Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass die Baukonjunktur auch 2024 als schwach
einzuschätzen ist, und die Fallzahlen, insbesondere im Bereich
Baugenehmigungsverfahren, voraussichtlich weiterhin auf niedrigem Niveau
bleiben werden.
Für
den Stellenplan 2024 werden folgende 35 neue Stellen beantragt:
·
Digitale Poststelle - Scanstelle
·
Sachbearbeitung Controlling, Steuern,
Buchführung
·
Sachbearbeitung Revisionsamt
·
Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe
·
Sachbearbeitung EOF Sozialwohnungen (2
Stellen)
·
Sachbearbeitung Wohngeld (7 Stellen)
·
Teamleitung EOF/ Sozialwohnung / Amt für
Ausbildungsförderung/ Pflegeversicherung/ Rentenversicherung
·
Hausmeister/-in Asyl
·
Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz
(2 Stellen)
·
Soziale Betreuung Asyl (2 Stellen)
·
Jobcenter Leistungssachbearbeitung
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Sachbearbeitung Arbeitsmigration
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Sachbearbeitung Einbürgerung
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Sachbearbeitung Fahrerlaubnisrecht
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Sachbearbeitung Waffenrecht
·
Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht
·
Sachbearbeitung Wasserrecht (2 Stellen)
·
Sachbearbeitung Infektionsschutz
·
Teamassistenz Schuleingangsuntersuchung
·
Verfahrenslotse
·
Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe
(Sozialpädagoge/-in) (2 Stellen)
·
Feste Stellen für leistungsgeminderte Mitarbeiter
(3 Stellen)
1.1.1 Stelle 11.37 – „Digitale
Poststelle - Scanstelle“ (1 Stelle)
Die zusätzliche Stelle
„Digitale Poststelle - Scanstelle“ wird mit der "Mengenmehrung" durch
eine vollständige Digitalisierung und eine damit verbundene Anpassung und
Optimierung von Prozessen begründet. Aufgabe dieser Stelle sind neben dem ersetzenden
Scannen gemäß BSI Richtlinie TR-RESOSCAN u.a. auch die Dokumentation und
Optimierung von Arbeitsabläufen und Prozessen, die Definition von Schutzzielen
und Schutzbedarfskategorien, die Kategorisierung der zu scannenden Dokumente,
die Durchführung von Schutzbedarfsanalysen, der Nachweis von
Verfahrensdokumentationen und sowie die Qualitätssicherung.
Derzeit werden ca. 1/5
der täglichen Post (350 Briefe/Tag) mit einem Zeitbedarf von ca. 3 Stunden
gescannt. Bei „Verscannung“ der gesamten Eingangspost errechnet sich künftig
ein Zeitbedarf von täglich 15 Stunden bzw. von wöchentlich 75 Stunden. Da
jedoch davon ausgegangen wird, dass sich durch Routine Synergieeffekte
einstellen und sich damit der Zeitbedarf verringert wird zunächst eine
Vollzeitstelle beantragt.
Diese Stelle soll ab 01.03.2024 besetzt
werden und bindet bei einer Besetzung in Vollzeit in
2024 Personalkosten in Höhe von 52.120 €, ganzjährig in 2025 ca. 62.360 €.
1.1.2 Stelle 16.12 „Sachbearbeitung
Controlling, Steuern, Buchführung“ (1 Stelle)
Begründet wurde die Stelle damit, dass mit der Übernahme der Leitung des Sachgebietes „Abfallwirtschaft“ mit nunmehr 14 Mitarbeitern Sachbearbeitungsaufgaben abgegeben werden müssen. Die Stelle wurde auch aufgrund der anstehenden Herausforderungen im Bereich der Kommunalen Abfallwirtschaft, wie der Einführung des Einwegkunststofffonds, Überarbeitung der Delegationsvereinbarung, der Gemeinden/GV und deren Umsetzung, der Überarbeitung der Abfallwirtschaftssatzung und deren Einhaltung, der Einführung von § 2 b UStG, zusätzlicher Aufwand durch Steuern und Controlling beantragt.
Die Besetzung dieser Stelle wird zu 100% durch Gebühreneinnahmen finanziert
und ist damit für den Kreishaushalt haushaltsneutral.
Hierfür fallen bei einer Besetzung mit 0,82
VZÄ in 2024 Personalkosten in Höhe
von 51.590 €, in 2025 in Höhe von 61.850 € an, die zu 100 % durch Gebühreneinnahmen gegenfinanziert werden. Bis zur neuen
Gebührenkalkulation sind die zusätzlichen Personalkosten der
Gebührenausgleichsrücklage zu entnehmen.
1.1.3 Stelle R.5 „Sachbearbeitung
Revisionsamt“ (1 Stelle)
Im Mai 2018 trat die DSGVO in Kraft. Es
wurde bisher versucht die Anforderungen dieser neuen VO ohne Stundenmehrung zu
bewältigen. Neben der laufenden Arbeit können jedoch diese arbeitsintensiven
Erforderlichkeitsprüfungen nicht bewältigt werden.
Es
wird davon ausgegangen, dass im LRA ca. 300 Verarbeitungstätigkeiten vorhanden
sind. (Die Meldungen durch die Sachgebiete sind noch nicht vollständig. Für eine Datenschutzfolgenabschätzung muss
mit ca. 3,5 Stunden +/- gerechnet werden. (=> Bedarf: 1.050 JASt. = 0,66
VZÄ) Dazu kommt ggf. noch die Ergänzung des VVT (Beschreibung der
Verarbeitungstätigkeit) und der Infotexte.
Ein
Vergleich mit anderen LRÄ ist schwierig, da der Datenschutz bei
unterschiedlichen Organisationseinheiten angesiedelt sind und andere Ämter
bereits 2018 Stundenaufstockungen erhielten. Historisch gibt es in Ebersberg
kein eigenes Produkt für den Datenschutz, so dass hierfür keine
Stundenabgrenzung erfolgen kann. Die vorhandenen Stunden werden je nach Anfall
für Rechnungsprüfung oder Datenschutz aufgewendet. Durch Arbeitsaushilfen
während Corona und durch längere Krankheitsausfälle im Sachgebiet sind
Rückstände aufgelaufen. Darüber hinaus bindet die Einarbeitung von neuem
Personal aufgrund des Ruhestandseintritts der bisherigen Sachgebietsleitung
Personalkapazitäten.
Diese Stelle wird befristet für zwei
Jahre beantragt. Bei Besetzung dieser Stelle mit 0,5 VZÄ bindet diese in 2024 Personalkosten in Höhe von 37.100 € und in 2025 in Höhe von 37.710 €.
1.1.4 Stelle 21.19
„Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe“ (1 Stelle)
Begründet wird die beantragte
Stelle mit Fallzahlensteigerungen. Bildung und Teilhabe beinhaltet Zuschüsse zu
Kosten der Mittagsverpflegung, des Schulbedarfs, zu Ausflügen und
Klassenfahrten, zur sozialen und kulturellen Teilhabe bzw. Lernförderung:
Fallzahlen Stand: 01.09.2023: 95 3
bearbeitete Anträge + 600 unbearbeitete Anträge (= gesamt: 1.553 Anträge).
Anträge: 4.500 (PLAN 2023 ff.) * 1,30
Stunden/pro Antrag = 5.850 Jahresarbeitsstunden
5.850 Jahresarbeitsstunden entsprechen 142,59
Stunden/Woche.
Die derzeitig eingesetzte Personalkapazität
sind: 103 Stunden/Woche;
Benötigt werden: 142,59 Stunden/Woche
=> fehlende Stunden: 39,59
Stunden/Woche (1,00 VZÄ)
Fallzahlenentwicklung für Bildung und
Teilhabe
Beschreibung |
IST 2015 |
IST 2016 |
IST 2017 |
IST 2018 |
IST 2019 |
IST 2020 |
IST 2021 |
IST 2022 |
PLAN 2023 |
PLAN 2024 |
Anträge |
1510 |
1439 |
1437 |
1430 |
1240 |
1075 * |
1956 |
1436 |
4500 ** |
4500 |
Von IST 2020 zu IST 2021 stiegen die Fallzahlen
um 81,95 %.
* Fallzahlenminderung
aufgrund von Corona: Schließung von Schulen (kein Mittagessen), keine Ausflüge
und Klassenfahrten, keine soziale und kulturelle Teilhabe usw.
** bereits im ersten Halbjahr
2023 sind fast so viele Anträge eingegangen wie im ganzen Jahr 2022 – die Anträge der Wohngeld-Plus-Reform
sind aufgrund der Bearbeitungsrückstände im Fachbereich Wohngeld darin noch
nicht enthalten.
Vergleichszahlen bei den anderen
Landratsämtern:
- Landratsamt Erding:
- Derzeit: 1,93 VZÄ – unterbesetzt
- neue Stelle wird beantragt
- Fälle: 1.400 Anträge
im 1. Halbjahr 2023
- Landratsamt Freising:
- Derzeit: 1,50 VZÄ
- Fälle: 2.521
Bescheide 01/23 - 06/23 (entspricht ca.1.008 Anträgen)
Da auch in Zukunft mit einem hohen Niveau an
Fallzahlen zu rechnen ist, wird von der Sachgebietsleitung eine zusätzliche
Stelle für den Aufgabenbereich „Bildung und Teilhabe“ beantragt. Für
die ganzjährige Besetzung der Stelle sind im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 56.480 € und ganzjährig in 2025
67.700 € zu veranschlagen.
1.1.5 Stellen 21.20 und 21.21
„Sachbearbeitung EOF-Förderung (einkommensorientierte Förderung“ (2 Stellen)
Von
der Sachgebietsleitung wurden zwei neue Stelle mit mindestens 2,0 VZÄ für die
Sachbearbeitung – Fachbereich EOF / Sozialwohnungen – ab dem 01.01.2024 beantragt.
Begründet wurde der Antrag mit Fallzahlensteigerungen, der Ukraine-Krise, Gesetzesänderungen,
der Wohnungsknappheit, den hohen Mietpreisen sowie einigen anstehenden
Neubauten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus (EOF) und der Mehrung von
zusätzlichen Aufgaben.
Fallzahlensteigerungen
stellen sich wie folgt dar:
Anzahl
der geförderten Wohnungen: 2022: 607; davon 461 Sozialwohnungen+ 74 weitere
geförderte Wohnanlagen. Ab 2023 ff erfolgt ein Zuwachs von mind. 350 neuen
EOF-Wohnungen.
Die
hierfür erforderlichen Personalkapazitäten berechnen sich wie folgt:
Bearbeitung Wohnberechtigung: 836
Anträge * 2,5 Stunden/ Fall = 2.090
Stunden/Jahr.
durchschnittliche
Bearbeitungszeit für "EOF Bescheid
Erteilung, Einkommensüberprüfung, Anpassungen, Rückforderungen, Widerrufe/
Klagen": 5 Std./ Wohneinheit:
=>
957 WE * 5 Std./Jahr = 4.785
Stunden/Jahr
Gesamtaufwand: 6.875 Stunden/Jahr = 167,58
Stunden/Woche.
=>
Fehlende Stunden/Woche: 50,58 Stunden (=
1,3 VZÄ = 2 Stellen). Diese Zahlen stellen den Ist-Stand 2022 dar. Aufgrund
von Ukraine-Krieg wird mit einem weiteren Zuwachs von Anträgen sowie aufgrund
der Zunahme des Parteiverkehrs mit einem steigenden Bearbeitungsaufwand
gerechnet. Daher werden 2 Stellen
beantragt.
Für
die Besetzung der beiden Stellen müssen für 2024 Personalkosten in Höhe von 123.080 € für 2025 ganzjährig
135.400 € eingeplant werden.
1.1.6 Stellen 21.22 bis 21.28
„Sachbearbeitung Wohngeld (7 Stellen)“
Begründet
wir die Stellenmehrung mit der Erweiterung des Berechtigtenkreises aufgrund des
Wohngeld-Plus-Gesetzes. Die Fallzahlen stellen sich wie folgt dar:
Ist
2021: 2.063 Anträge;
Ist 2022: 2.202 Anträge;
Hochrechnung 2023: 2.886 Anträge
Plan 2024: 2.900 Anträge;
Pro VZÄ-Sachbearbeiter im Wohngeldbereich wird von 230 zu betreuenden Fällen
ausgegangen.
=>
2.900 Fälle./. 230 Fälle/ SB = 12,60 VZÄ;
Derzeit
bestehendes Personal: 5,17 VZÄ => Bedarf von 7,44 VZÄ um eine zumutbare
Bearbeitungszeit zu erreichen.
Zum Stand September 2023 liegt die
Bearbeitungszeit bei acht Monaten.
Stand 31.07.2023 waren 667 offene
Anträge zu verzeichnen.
Die
Besetzung der sieben Stellen ab 01.02.2023 verursacht im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 427.390 €, ganzjährig im Jahr 2025 ca. 473.910 €.
1.1.7 Stelle 21.29 „Teamleitung Fachbereich
EOF / Sozialwohnungen / Amt für Ausbildungsförderung / Pflegeversicherung / Rentenversicherung“
(1 Stelle)
Im Sachgebiet
21 sind derzeit neben Sachgebietsleitung und Teamleitung 20 Mitarbeiter
beschäftigt. Aufgrund von Aufgaben- und Mitarbeiterzuwachs (Anträge für 10
zusätzliche MA-Stellen) wird eine zweite Teamleiterstelle beantragt. Neben dem
Team "Bildung & Teilhabe/ Wohngeld" soll das Team "EOF/
Sozialwohnungen/ Amt für
Ausbildungsförderung/Pflegeversicherung/Rentenversicherung/
Wirtschaftsstrafrecht" mit 12 Mitarbeitern gebildet werden. Begründet wird
die Einrichtung einer zusätzlichen Teamleiterstelle auch mit der hohen Anzahl
an unterschiedlichen Aufgaben, die es anzuleiten gilt. Den bisher aufgelaufenen
hohen Überstunden- und Urlaubsstand der Sachgebietsleitung gilt es aus
Fürsorgegründen zu reduzieren. Ein Tätigwerden in der Funktion als
Sachbearbeiterin, Teamleiterin und Sachgebietsleiterin ist dieser nicht weiter
zuzumuten und nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit zu bewerkstelligen.
Die
Besetzung der Stelle ab 01.04.2024 bindet
in 2024 ca. 51.180 €, im Jahr 2025 ca. 67.700 €.
1.1.8 Stelle 22.29 „Hausmeister Asyl“
Aktuell sind 1408 Flüchtlinge in 80
Unterkünften staatlich untergebracht. Aufgrund von stetigen Zuweisungen sind
zusätzliche Unterkünfte in Vaterstetten, Markt Schwaben, mit insges. 200
Plätzen geplant. Aktuell sind beim Landkreis Ebersberg für die Betreuung von 80
Asylunterkünften vier Hausmeister in Vollzeit eingesetzt, davon ist ein
Hausmeister als Krankheitsvertretung befristet bis 31.01.2024. Diese Stelle
soll geschaffen werden, damit sie unbefristet besetzt werden kann. Im Vergleich
dazu beschäftigt das LRA Freising 10 Asylhausmeister zur Betreuung von 94
dezentralen Unterkünften.
Die
Besetzung der Stelle ab 01.02.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe
von ca. 52.820 €, im Jahr 2025 in Höhe
von ca. 58.040 €.
1.1.9 Stellen 22.30 und 22.31
„Sachbearbeitung Asylbewerberleistungsgesetz“ (2 Stellen)
Begründet wird der Antrag mit dem Aufwuchs
von Bedarfsgemeinschaften aufgrund steigender Flüchtlingszahlen. Zum Stand
1.8.2023 erhielten 563 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach AsylbLG
(Leistungsgewährung; Krankenhilfe; BuT, Rechtsbehelfe): Hierfür stehen derzeit
2,27 VZÄ zur Verfügung. Eine weitere Sachbearbeitungsstelle wird besetzt. Derzeit erfolgen regelmäßige Zuweisungen von
50 Personen alle 14 Tage => Bis 31.12.2023 sind wohl weitere 300 Personen zu
betreuen. Im Jahr 2024 ist mit einem
Aufwuchs von 750 Fällen im Leistungsbezug zu rechnen. Für die Betreuung von 250
Fällen wird 1 VZÄ MA erforderlich. Nach gut 5 Bussen ist daher durchschnittlich
zusätzlich 1 VZÄ zur Bearbeitung erforderlich.
Die Besetzung der Stellen ab 01.03.2024 und
01.08.2024 binden im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 88.550 €, 2025 ca. 138.690 €.
1.1.10 Stellen 22.32 und 22.33 „Soziale
Betreuung Asyl“ (2 Stellen)
Derzeit
stehen für 1.408 Flüchtlinge 3,54 VZÄ soziale Betreuung zur Verfügung, wobei
sich 1 VZÄ seit einem Jahr im Krankenstand befindet. => Faktisch stehen
damit nur 2,54 VZÄ zur Verfügung. Dies bedeutet, dass aktuell rechnerisch für
554 Flüchtlinge 1 VZÄ Sozialpädagoge zuständig wäre. Aufgrund der aktuellen
Arbeitsbelastung sowie der erwarteten Zuweisungen werden für die soziale
Betreuung 2,0 VZÄ beantragt.
Die
Besetzung der Stellen ab 01.03.2024 und 01.08.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 106.220 € in 2025 ca. 166.260 €.
1.1.11 Stelle JC.21 „Leistungssachbearbeiter
Jobcenter“ (1 Stelle)
Wie
bereits unter 1.1 beschrieben ergibt sich 2023 durch Rechtskreiswechsel der
geflüchteten Ukrainer/innen sowie der Reform des SGB II ein Anstieg auf die
Betreuung von durchschnittlich 1.614 Bedarfsgemeinschaften. Rückstände sind
aufgrund der hohen Arbeitsbelastung vorhanden; teilweise werden wichtige
Aufgaben wie Rückforderungen aufgeschoben. In der Trägerversammlung am
17.05.2023 wurde der Stellen- und Kapazitätsplan mit einem Stellenmehrbedarf
von insgesamt 10 Stellen beschlossen. Da bereits drei Stellen hiervon besetzt
sind, errechnet sich ein Mehrbedarf von 7 Stellen für 2024, von denen 4 Stellen
bei der Bundesagentur und 3 Stellen beim Landkreis geschaffen werden sollen. Da
die Stellen nur entsprechend des Kundenvolumens besetzt werden sollen, wurde im
Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Jobcenters vereinbart, eine feste Stelle zu beantragen und Bedarfe
der weiteren zwei Stellen aus den Reservestellen zu decken.
Die
Besetzung der Stelle ab 01.03.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 57.850 € in 2025 ca. 69.350 €.
1.1.12 Stelle 31.21 „Sachbearbeitung
Arbeitsmigration (1 Stelle)
Begründung
der fest zugeordneten Stelle wie unter Nr. 1.1. der Sitzungsvorlage zur
Reservestelle:
Begründet
wird der Stellenantrag u.a. mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen im
Bereich der Fachkräfteeinwanderung (u.a. Einführung einer sog. „Chancenkarte“,
Erweiterung des Familiennachzugs auf Eltern und Schwiegereltern von
Fachkräften; Erhöhung des Westbalkankontingents von 25.000 auf 50.000), die
überwiegend Auswirkung in 2024 haben, sowie mit einer erheblichen
Fallzahlensteigerung seit 2017. Diese sind:
01.01.2017 = 447 Fälle
04.07.2017 = 500 Fälle
01.01.2018 = 630 Fälle
18.09.2018 = 766 Fälle
26.07.2023= 1.383 Fälle
Aktuell werden ca. 1.500
Ausländerinnen und Ausländer im Bereich der Arbeitsmigration betreut, da
das zum 01.03.2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits zu
einer Fallzahlensteigerung um ca. 20 % führte. (1.088 Fälle im März 2020 zu
1.257 Fälle im September 2021). Zudem führen einige der damals einführten
Änderungen (z.B. beschleunigtes Verfahren) auch noch heute zu einer
Fallzahlensteigerung.
Darüber
hinaus wird nun das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu einer weiteren
Fallzahlensteigerung führen. Das Ausmaß der Mehrbelastung durch die jetzige
Gesetzesänderung ist aktuell nur schätzbar. Fest steht hierbei jedoch, dass mit
der aktuellen Personalausstattung (2,6 VZÄ; d.h. 576 Ausländer/ pro 1 VZÄ) die
derzeitigen Fälle nicht zeitgerecht bearbeitet werden können. Es wurde daher eine Vollzeitstelle in der Entgeltgruppe 9a (Sachbearbeitung) als sog. "fest zugeordnete" Stelle sowie eine Sachbearbeitungsstelle für
Ablehnungen (EG 9c) für den Stellenplan 2024 beantragt. Da das Ausmaß der
Mehrbelastung aktuell noch nicht berechenbar ist, soll für die
Sachbearbeitungsstelle (Ablehnungen)
eine Reservestelle verwendet werden.
Die
Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Arbeitsmigration“ ab 01.03.2024 mit 1 VZÄ
bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 56.480 €, in 2025 in
Höhe von ca. 67.700 €.
1.1.13 Stelle 31.22 „Sachbearbeitung Einbürgerung“ (1 Stelle)
Begründung
der fest zugeordneten Stelle wie unter Nr. 1.1. der Sitzungsvorlage zur
Reservestelle:
Begründet wurde der
Antrag auf 4 Stellen mit einer erheblichen Fallzahlensteigerung, verursacht
durch eine der gravierendsten Gesetzesänderungen. Die Fallzahlensteigerung wird
u.a. durch die generelle Hinnahme von Mehrstaatlichkeit sowie einer Verkürzung
der Voraufenthaltszeiten verursacht. Die Fallzahlenentwicklung stellt sich wie
folgt dar: 2020: 228 Anträge; 2021: 224 Anträge; 2022: 330 Anträge; 2023 (Stand
20.10.2023): 456 Anträge (Neuer Jahresrekord); Hochrechnung zum 31.12.2023: 572 Anträge. Aktuell
anhängig sind 353 Einbürgerungsverfahren. Das entspricht bei 3,15 VZÄ in etwa
112 Fälle pro Vollzeitkraft. Nach Mitteilung des Bay. Staatsministeriums des
Innern, ist mit einer Verdreifachung der Antragszahlen zu rechnen. Aktuell sind
3,15 VZÄ für die Einbürgerungssachbearbeitung eingesetzt. Bei einer
Verdreifachung der Anträge wird von einem Gesamtstellenbedarf von 9,45 Stellen
ausgegangen. Rechnerisch ergäbe sich bei dieser Prognose ein Mehrbedarf von 6
Stellen. Es wurden jedoch nur vier zusätzliche Stellen beantragt. Ein Vergleich
mit den Zahlen aus Erding zeigt, dass die beantragten 4 VZÄ auch im Vergleich
mit Nachbarlandkreisen gerechtfertigt sind. Erding hat aktuell 4,09 VZÄ und
beantragt 3 VZÄ. Wir haben derzeit 3,15 VZÄ, die allerdings noch nicht komplett
besetzt sind und es werden 4 VZÄ zusätzlich beantragt. Da der tatsächliche Stellenbedarf derzeit schwer prognostiziert werden
kann, sollen nur eine Stelle fest im Stellenplan eingeplant und drei Stellen als Reservestellen
eingeplant werden.
Die Besetzung der fest
zugeordneten Stelle ab 01.03.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 62.910 € in 2025 ca. 75.410 €.
1.1.14 Stelle 32.21 „Sachbearbeitung Fahrerlaubnisrecht“
(1 Stelle)
Aufgrund von mehreren Rechtsänderungen und
den Auswirkungen des Corona-Lockdowns auf die Fahrschulen haben sich die
Fallzahlen im Bereich der Fahreignungsüberprüfung und des Fahrlehrerwesens,
deutlich erhöht und können mit dem vorhandenen Personal nicht mehr abgedeckt
werden. Die Eignungsüberprüfung in der Fahrerlaubnisbehörde ist sicherheitsrelevant
und kann daher nicht über einen längeren Zeitraum unbearbeitet bleiben. Derzeit
ist ein Bearbeitungsrückstand von 200
unbearbeitete Fällen zu verzeichnen. Bei einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 Stunden pro Fall ergibt das 1200
fehlende Jahresarbeitsstunden. Die ältesten Fälle stammen aus dem Jahr
2021. Ein Vergleich der Personalausstattung aller oberbayerischen
Fahrerlaubnisbehörden hat ergeben, dass die Führerscheinstelle des
Landratsamtes Ebersberg mit 8,1 VZÄ auf 146.750 Einwohner, also einem
Verhältnis von 0,552 VZÄ je 10.000 Einwohnern, auf dem drittletzten Platz
(Platz 21 von 23) liegt und damit gerade mal den Durchschnitt der letzten
Erhebung (aus dem Jahr 2018) erreicht. Mit der beantragten neuen Stelle würde
sich ein Verhältnis von 0,620 ergeben. Am oberen Ende der Erhebung haben die
ersten drei Fahrerlaubnisbehörden Verhältnisse von 1,041, 0,953 und 0,941.
Selbst mit der beantragten neuen Stelle wird die durchschnittliche
Personalausstattung in Oberbayern von 0,753 nicht erreicht. Personal aus dem Bereich des
Pflichtumtausches kann für diese Aufgabe aufgrund fehlender Kapazitäten nicht
abgezogen werden.
Die Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Fahrerlaubnisrecht“ ab 01.03.2024
mit 1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 62.910 €, in 2025 in Höhe von ca. 75.410
€.
1.1.15 Stelle 33.21 „Sachbearbeitung Waffenrecht“
(1 Stelle)
Begründet
wird der Antrag mit neuen Auflagen durch das IMS vom 21.02.2023 sowie mit hohen
Arbeitsbelastungen durch diverse Waffenrechtsnovellen und der Einführung des
nationalen Waffenregisters. Die Unterschreitung der vorgeschriebenen Kontrollen
im LRA Ebersberg war bereits wiederholt in der Presse. Im IMS werden konkrete
Zahlen der pro Jahr durchzuführenden Kontrollen festgesetzt und angekündigt,
dass deren Unterschreiten gegenüber der Regierung bis spätestens Ende Januar
des Folgejahres unter Darlegung von Gründen anzuzeigen ist. Aus Sicht des StMI
kann eine ausreichende Zahl an Aufbewahrungskontrollen gewährleistet werden,
wenn für 1.000 bis 1.200 Erlaubnisinhaber eine Planstelle besetzt ist. Herr
Staatsminister Joachim Herrmann hat diese Grundsätze in einem persönlichen
Schreiben an Herrn Landrat Niedergesäß vom 13.06.2023 noch einmal bekräftigt.
Im Landkreis Ebersberg haben 3.064 Personen eine NWR-relevante Erlaubnis, was
gut 2,5 VZÄ ergibt, besetzt sind derzeit jedoch nur 1,5 VZÄ. Es wurde in der Vergangenheit bereits
versucht, eine externe Kraft auf geringfügiger Beschäftigungsbasis in diesem
Bereich einzusetzen. Dies scheiterte daran, dass die Eingruppierung für den
potentiellen Kandidaten nicht attraktiv war. Unabhängig davon, ist hier der
Einsatz externer Kräfte nicht zielführend. Die Kontrolle der Waffenaufbewahrung
vor Ort macht lediglich 50 % der Aufgabe aus, da umfangreiche Vor- und Nacharbeiten
zu erledigen sind. Eine Nichtumsetzung der Vorgaben des zuständigen
Ministeriums aufgrund mangelnder Personalausstattung im hochsensiblen und
sicherheitsrelevanten Bereich des Waffenrechts erscheint - gerade im Lichte
jüngster Vorfälle (Amoktat in Hamburg mit sechs Toten, Razzien in der
bewaffneten Reichsbürgerszene) und insbesondere nach ausdrücklicher
persönlicher Bekräftigung durch den Innenminister gegenüber Herrn Landrat nicht
verantwortbar.
Die Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Waffenrecht“
ab 01.03.2024 mit 1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 56.480 €, in 2025 in Höhe von ca. 67.700
€.
1.1.16 Stelle 44.18 „Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht“
(1 Stelle)
Begründet wird der Antrag mit bereits
erfolgter Fallzahlensteigerung und der damit einhergehenden bereits jetzt sehr
hohen Arbeitsbelastung des Personals.
Betrachtung der Fallzahlen:
Produkt |
Ist 2021 |
Ist 2022 |
Plan 2023 |
Plan 2024 |
Rückstände in 2023 |
4421 |
7 |
12 |
23 |
23 |
10 |
4422 |
26 |
39 |
50 |
50 |
20 |
4423 |
18 |
37 |
37 |
37 |
15 |
Summe |
51 |
88 |
110 |
110 |
45 |
Bei
allen Produkten haben sich die Zahlen von 2021 auf 2022 fast verdoppelt. In
2023 wird für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen eine nochmalige
nahezu Verdopplung der Anträge erwartet, so dass sich hier die Fallzahlen von
2021 auf 2023 verdreifachen. Hier ist besonders die starke Zunahme der
VERFAHREN ZUR ENERGIEWENDE (insbes. Windkraftanlagen) zu erwähnen. Dies hat
auch eine entsprechend steigende Zahl an zu überwachenden Anlagen zur Folge.
Darüber hinaus steigt die Komplexität der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung,
z.B. BMW in Parsdorf. Im Zusammenhang mit der 44. BImSchV und der Umsetzung der
neuen Technischen Anleitung zur Luftreinhaltung werden in 2023 zusätzlich vermehrt
Anordnungen erforderlich. Auch Ausnahmegenehmigungen nehmen zu. Insgesamt haben
sich hier die Zahlen von 2021 auf 2022 verdoppelt und in 2023 und auch 2024
werden die Zahlen ähnlich hoch wie in 2022 bleiben. Aufgeschobene
Schlussabnahmen und Regelüberwachungen und nicht eingeleitete/ nicht
geschlossene Verfahren, rückgestellte TA Luft-Sanierung und Umsetzung 42. und
44. BImSchV müssen aufgearbeitet und künftig fristgerecht erledigt werden.
Die
Personalsteigerung ist erforderlich, um die Verfahren rechtssicher und in der
gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist abarbeiten zu können. Zusätzlich
zu der bereits zu verzeichnenden Fallzahlensteigerung ist mit einer weiter
deutlich ansteigenden Zahl von Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen
zu rechnen, für die eine rechtzeitige Einarbeitung erforderlich ist. Bereits
jetzt in der Vorplanungsphase verursachen diese laut Bundesgesetz im
überragenden öffentlichen Interesse stehenden Projekte erhöhten
Beratungsaufwand in SG 44. Die Personalausstattung ist im Vergleich mit anderen
LRÄ wie folgt: Ebersberg: 2,0 VZÄ, Erding: 2,0 VZÄ:, Freising: 2,5 VZÄ.
Die
Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Immissionsschutzrecht“ ab 01.03.2024 mit
1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 67.020 €, in 2025 in Höhe von ca. 80.335
€.
1.1.17 Stelle 44.19 und 44.20
„Sachbearbeitung Wasserrecht“ (2 Stellen)
Begründet wurde der Antrag mit seit 2015
unerledigten Pflichtaufgaben (Überprüfung von Heizölanlagen in Überschwemmungs-
und Wasserschutzgebieten, von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten,
Überwachung von Grundwasserentnahmen, etc.) und den stark steigenden Fallzahlen:
Verfahren 2017: 158, 2022: 236, 2024: 500, 2025: 750; komplexe Verfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung 2017: 2, 2022: 8, 2023: 6 (Stand Oktober);
Überstunden seit 2015: Ø 251 h/Jahr). Im vergangenen Jahr hat die Abteilung 4
angesichts der Haushaltslage und der Bedürfnisse der Sachgebiete im sozialen
Bereich ihre Stellenanträge noch vor der Beratung im KSA zurückgezogen. Daher
wird dieses Jahr der tatsächliche Bedarf angemeldet. Die Bedeutung der Aufgaben
im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Gewässer als Teil
des Naturhaushalts, Trinkwasserschutz, Hochwasserschutz) wurde in der
Begründung dargestellt. Dafür ist es erforderlich, dass auch das notwendige
Personal zur Verfügung steht. Im Vergleich mit den Landratsämtern Erding (5,75
VZÄ) und Freising (8,5 VZÄ) zeigt sich, dass Ebersberg hier mit 3,62 VZÄ
deutlich Schlusslicht ist. Mangelnde Aufgabenerfüllung kann straf- und
haftungsrechtliche Folgen haben (Amtsträgerhaftung, Garantenstellung der
Behörde im Strafrecht vgl. §§324 ff StGB). Darüber hinaus führt sie zum Anstieg
der Fehlerquote und damit zum Anstieg von Rechtsstreitigkeiten,
Verfahrensverzögerungen und damit auch Wettbewerbsnachteilen für betroffene
Firmen. Unser Anspruch, in hohem Maße bürgerfreundlich und serviceorientiert zu
arbeiten, kann nicht erfüllt werden, was zur Demotivation von Mitarbeitern führt.
Folgen davon sind u. a auch, dass mangels Zeitkapazitäten die Digitalisierung
nicht in dem wünschenswerten Maß vorangetrieben werden kann. Aus o.g. Gründen
werden zwei Stellen (1x 3. QE und 1x 2. QE) beantragt.
Die Besetzung der beiden Sachbearbeitungsstellen „Wasserrecht“ ab
01.03.2024 mit 1 VZÄ (2. QE) und ab 01.04.2024 (3. QE) binden im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 113.480 € und in 2025 in Höhe von ca. 143.110 €.
1.1.18 Stelle 51.10 „Sachbearbeitung Infektionsschutz“ (1 Stelle)
Im Bereich Infektionsschutz, insbesondere
der Umsetzung des Masernschutzgesetzes und Bearbeitung von Corona-Fallzahlen
(bis August wurden bereits 1.100 Fälle gemeldet) laufen zum Ende 2023 insgesamt
Arbeitsverträge mit dem Freistaat Bayern von sieben CTT-Mitarbeitern mit 4,65
VZÄ aus. Hierzu gehört auch die Teamassistenz der Sachgebietsleitung. Um die
Aufgaben in diesen Bereichen weiterhin bearbeiten zu können, wird eine 1,0
Verwaltungskraft für das Sachgebiet 51 beantragt. Die Fallzahlen stellen sich
wie folgt dar: Als Vergleichsjahr wird 2019-vor
Corona- herangezogen. Hier hatten wir 2.861
Fälle (meldepflichtige Erkrankungen, Beratungen nach dem
Infektionsschutzgesetz, Fälle nach Asylgesetz). Das entspricht 2.861 pro 1,5 VZÄ,
d.h. 1.907 Fälle pro 1 VZÄ.
2024 wird
eine Fallzahlensteigerung auf 4.600
Fälle erwartet. Dies bedeutet bei weiterhin 1,5 VZÄ 3.067 Fälle pro VZÄ, da
§ 20 IfSG (Masernschutzgesetz) und § 36 IfSG (Ausschluss einer Tbc bei
Ukrainern) hinzugekommen sind. Besonders die Umsetzung des Masernschutzgesetzes
benötigt zusätzlichen Zeitaufwand für die Prüfung von Attesten und für
Beratungen.
Der
Aufwand pro Fall wird mit einer Stunde berechnet. Staatliche Vorgaben zur
Bearbeitungsdauer liegen nicht vor. Weitere Aufgaben dieser Stelle wären,
Aktenarchivierung, Umsetzung DSGVO, Kostenentscheide Gesundheitsamt, Zuarbeit
Haushalt, Vertragswesen und Umsetzung der Digitalisierung. Erding hat aktuell
für 2023 4.212 Fälle mit einer Personalausstattung von bei 2,0 Mitarbeitern
+3,5 CTT-Mitarbeitern, Ebersberg hat für 4.390 Fälle eine Personalausstattung
von 1,5 Mitarbeitern +3,7 CTT-Mitarbeitern. Die Arbeitsverträge der
CTT-Mitarbeiter laufen jedoch Ende 2023 aus.
Die Besetzung der Sachbearbeitungsstelle „Infektionsschutz“ ab 01.04.2024
mit 1 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 45.620 €, in 2025 in Höhe von ca. 60.160
€.
1.1.19 Stelle 52.9 „Teamassistenz
Schuleingangsuntersuchung“ (1 Stelle)
Für SG 52 wird der Antrag auf eine
Teamassistenz für die Schuleingangsuntersuchung gestellt. Die
Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird reformiert und die Prozesse ändern sich,
die Kinder werden schon vor dem ersten Vorschuljahr und umfangreicher
untersucht. Insbesondere die administrativen Aufgaben nehmen deutlich zu. Es
müssen über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren anstelle von 3.400 ca. 5.100 Kinder
untersucht werden. Die Fachkräfte der Sozialmedizin sowie die Schulärzte
benötigen daher Unterstützung durch eine Verwaltungskraft, die mit 0,5 VZÄ
besetzt werden soll.
Aktuell
sind pro Kind 0,9 Stunden für eine SEU angesetzt:
=>1.700 Schuleingangsuntersuchungen x 0,9 Std. =1.530 Std.,
d.h. bei einem Personaleinsatz von 2,96 MA 517 Std. pro MA
Zukünftig
werden pro Kind 1,64 Stunden für eine SEU angesetzt:
=>1.700 Schuleingangsuntersuchungen x
1,64Std.= 2.788 Stunden,
d.h. bei einem Personaleinsatz von 2,96 MA und
942 Std. pro MA
Die zeitliche Vorgaben ergeben sich aus Angaben im Evaluationsbericht
des LGL. Aufgrund der Zunahme der Fachaufgaben müssen administrative Aufgaben
abgegeben werden, die durch den Einsatz der Teamassistenz aufgefangen werden
soll. Daher wird eine zusätzliche Stelle für eine Besetzung von 0,5 VZÄ
beantragt.
Die
Besetzung der „Teamassistenzstelle Schuleingangsuntersuchungen“ ab 01.03.2024
mit 0,5 VZÄ bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 24.260 €, in 2025 in Höhe von ca. 29.020
€.
1.1.20 Stelle 61.62
„Verfahrenslotse“ (1 Stelle)
Nach § 10b Abs. 1 S. 1 SGB VIII, der zum
01.01.2024 in Kraft treten wird, haben junge Menschen, die Leistungen der
Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden
Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht
kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei
der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungsleistungen
nach dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX Anspruch auf Unterstützung und Begleitung
durch einen Verfahrenslotsen. Der Anspruch auf einen Verfahrenslotsen erweitert
den Beratungsanspruch gegenüber den Jugendämtern und nimmt auf die fachlichen
und verfahrensrechtlichen Herausforderungen aus dem Bereich der Leistungen der
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und § 35a SGB VIII besondere Rücksicht. Der
Verfahrenslotse ist in Abgrenzung zu Beratungsangeboten anderer
Sozialleistungssysteme explizit auf die Perspektive der Bedarfslagen von
Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Inhaltlich unterscheidet er sich somit
von bestehenden Angeboten durch die spezifische Ausrichtung auf die
Adressatengruppe „junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien“. Die
Leistungen des Verfahrenslotsen knüpfen ausdrücklich an behinderungsbedingte
Bedarfe, während der bisherige Beratungsanspruch grundsätzlich allen Familien
zur Verfügung steht und ein sehr viel offeneres Spektrum hat. Daraus folgt,
dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe verpflichtend ab 01.01.2024 einen
Verfahrenslotsen vorzuhalten hat.
Die
Besetzung der Stelle „Verfahrenslotse“ ab 01.03.2024 bindet im Jahr 2024 Personalkosten in Höhe von ca. 69.370 €, in 2025 in
Höhe von ca. 83.160 €.
1.1.21 Stellen 63.14 und 63.15 „Betreuung in
Einrichtungen der Jugendhilfe (Erzieher/-in/ bzw. Sozialpädagoge/-in) (2
Stellen)
Derzeit
werden 47 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) in den landkreiseigenen
Einrichtungen der Jugendhilfe nach den Standards der Kinder- und Jugendhilfe
betreut und begleitet. Zwei weitere umA sind dem Landkreis bereits zugewiesen
und treffen in den nächsten Tagen ein. Nach Mitteilung der Landesbeauftragten
des Freistaats Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge
und unerlaubt eingereister Ausländer (kurz: Labea) werden dem Landkreis Ebersberg
bis zum Jahresende voraussichtlich bis zu 14 weitere umA zugewiesen werden
müssen, so dass der Landkreis insgesamt bis zu 63 umA versorgen muss. Dies
bedeutet gegenüber dem letzten Jahr eine Steigerung um 152 % (!). Um alle umA
weiterhin nach den Standards der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern
versorgen zu können, sind neben der Anmietung neuer Liegenschaften vor allem
zusätzliche pädagogische Fachkräfte im Umfang von 1,27 VZÄ (vgl. Berechnung)
für die pädagogische Betreuung vorzuhalten, um den vorgeschriebenen
Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen erfüllen zu können. Der Personalbedarf
errechnet sich wie folgt:
Einrichtung /
vorgeschriebener Personalschlüssel:
EBE
I: 9,52 VZÄ
EBE II: 0,26 VZÄ
EBE III:
0,77 VZÄ
EBE IV: 0,575 VZÄ
EBE V: 0,575 VZÄ
EBE VI: 0,26 VZÄ
EBE VII: 0,77 VZÄ
EBE VIII: 0,77 VZÄ
EBE IX: 0,77 VZÄ
_______________________
Gesamt:
14,27 VZÄ
Aktuell: 13,00 VZÄ (lt.
Stellenplan)
_______________________
Bedarf:
1,27 VZÄ (=> 2 Stellen)
Die Stundenerhöhungen refinanzieren sich
vollumfänglich durch die Tagessätze der Einrichtungen und belasten den
Kreishaushalt nicht. Die
Besetzung der beiden Stellen zur Betreuung der umA in Einrichtungen der
Jugendhilfe mit 1,27 VZÄ ab 01.01.2024 binden im Jahr 2024 Personalkosten
in Höhe von ca. 95.720 € in 2025 in Höhe von ca. 97.710 €.
1.1.22
Stellen LGM.1, LGM.2, LGM.3 „Feste Stellen für leistungsgeminderte Mitarbeiter
(3 Stellen)
wird
in nichtöffentlicher Sitzung behandelt
1.1.23 Reservestellen
Da
die in 2023 besetzten acht Reservestelle mit dem Stellenplan 2024 als
„ordentliche Stellen“ beantragt werden, bleiben diese Reservestellen für den
Stellenplan 2024 erhalten.
Wie
aus Anlage 1 zur Sitzungsvorlage ersichtlich werden derzeit Bedarfe für 10
Reservestellen angemeldet (2 Stellen aus Beschlüssen des SFB-Ausschusses). Da
nicht davon auszugehen ist, dass alle Bedarf so eintreten, reicht die
Ausweisung von 8 Reservestellen aus Sicht des Personalservice aus um auf einen unterjährigen Anstieg von Fallzahlen oder
auf Rechtsänderungen adäquat reagieren zu können, ohne bestimmte Bereiche ab
Jahresbeginn mit zusätzlichen Stellen auszustatten. Diese Reservestellen sind
formal dem Personalservice zugeordnet und werden nur mit Zustimmung des
zentralen Controllings und der jeweiligen Abteilungsleitung vom Personalservice
der Amtsleitung zur Genehmigung und Freigabe vorgelegt.
Hierfür werden derzeit keine Haushaltsmittel
im Personalhaushalt eingeplant.
Bei
Genehmigung der 35 befürworteten neuen
Stellen, der acht in 2023 auf Reservestellen besetzten und nunmehr neu
beantragten Stellen sowie der Rückgabe
von 2 Stellen im Zensusbereich ergibt sich für den Landkreis ab 2024
folgende neue Stellensituation:
|
2023 |
2024 |
Differenz |
Erläuterung |
Beamte |
39 |
43 |
+4 |
|
Arbeitnehmer |
381 |
418 |
+37 |
|
insges. |
420 |
461 |
+ 41 |
|
1.2 Sonstige wichtige interne Änderungen gegenüber dem
Stellenplan 2023:
Stellenänderungen |
Beamten-stellen |
AN-Stellen |
Rückgabe der Stellen 1.5 und 1.6 (Zensus) |
|
-2 |
Ausweisung von drei Beamtenstellen A9 m.D Stellen
21.22, 22.23 und 21.24 |
|
+3 |
Ausweisung von einer Beamtenstellen A11 Stelle
16.12 |
|
+1 |
1.3 Rechtliche Bedeutung des Stellenplanes –
Auswirkung auf den Haushalt:
Der anliegende Entwurf
des haushaltsrechtlichen Stellenplans 2024, der Bestandteil des Haushaltsplanes 2024 wird, spiegelt
den organisatorischen Stellenplan 2024 wieder.
Der Stellenplan ist
rechtliche Voraussetzung für die Haushaltsplanung. Die Haushaltsplanung erfolgt
jedoch nach der tatsächlichen Besetzung der jeweiligen Stelle. Mit Ausnahme der
Reservestelle werden die 35 zusätzlich beantragten Stellen bei der Haushaltsplanung
2024 in der o.g. Besetzung eingeplant.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
1.
Die beantragten 43 neuen Stellen
Stellen |
Refinanzierung |
Haushalt 2024 |
Stelle 11.37 – „Digitale Poststelle - Scanstelle“ (1 Stelle) |
|
52.120 € |
Stelle 16.12
„Sachbearbeitung Controlling, Steuern, Buchführung“ (1 Stelle) |
51.590 € |
51.590 € |
Stelle R.5 „Sachbearbeitung Revisionsamt“
(1 Stelle) |
|
37.100 € |
Stelle 21.19 „Sachbearbeitung Bildung und
Teilhabe“ (1 Stelle) |
|
56.480 € |
Stellen 21.20 und
21.21 „Sachbearbeitung EOF-Förderung (einkommensorientierte Förderung“ (2
Stellen) |
|
123.080 € |
Stellen 21.22 bis 21.28 „Sachbearbeitung
Wohngeld“ (7 Stellen) |
|
427.390 € |
Stelle 21.29
„Teamleitung Fachbereich EOF / Sozialwohnungen / Amt für Ausbildungsförderung
/ Pflegeversicherung / Rentenversicherung“ (1 Stelle) |
|
51.180 € |
Stelle 22.29 „Hausmeister Asyl“ |
|
52.820 € |
Stellen 22.30 und 22.31 „Sachbearbeitung
Asylbewerberleistungsgesetz“ (2 Stellen) |
|
88.550 € |
Stellen 22.32
und 22.33 „Soziale Betreuung Asyl“ (2 Stellen) |
|
106.220 € |
Stelle JC.21 „Leistungssachbearbeiter
Jobcenter“ (1 Stelle) |
|
57.850 € |
Stelle 31.21
„Sachbearbeitung Arbeitsmigration (1 Stelle) |
|
56.480 € |
Stelle 31.22 „Sachbearbeitung Einbürgerung“
(1 Stelle) |
|
62.910 € |
Stelle 32.21 „Sachbearbeitung Fahrerlaubnisrecht“
(1 Stelle) |
|
62.910 € |
Stelle 33.21
„Sachbearbeitung Waffenrecht“ (1 Stelle) |
|
56.480 € |
Stelle 44.18 „Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht“
(1 Stelle) |
|
67.020 € |
Stelle 44.19 und 44.20 „Sachbearbeitung
Wasserrecht“ (2 Stellen) |
|
113.480 € |
Stelle 51.10 „Sachbearbeitung Infektionsschutz“
(1 Stelle) |
|
45.620 € |
Stelle 52.9 „Teamassistenz
Schuleingangsuntersuchung“ (1 Stelle) |
|
24.260 € |
Stelle 61.62 „Verfahrenslotse“ (1 Stelle) |
|
69.370 € |
Stellen 63.14
und 63.15 „Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe (Erzieher/-in/ bzw. Sozialpädagoge/-in)
(2 Stellen) |
95.720 € |
95.720 € |
Stellen LGM.1, LGM.2, LGM.3 „Feste Stellen
für leistungsgeminderte Mitarbeiter (3 Stellen) |
|
0 € |
8 Reservestellen 12.21, 12.22, 12.23,12.24,
12.25, 12.26, 12.27, 12.28 |
|
0 € |
Summe |
147.310 € |
1.758.630 € € |
werden genehmigt.
2. Es werden zwei Stellen (Zensus:1.5 und 1.6)
eingezogen.
3. Im Haushalt 2024 werden zusätzlich
Mittel in Höhe von 1.758.630 € bereitgestellt.
4. Der haushaltsrechtliche
Stellenplan 2024 des Landkreises wird auf Grundlage
des vorgelegten Entwurfes
verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber
erfolgt zusammen mit dem
Kreishaushalt 2024.
Im Haushalt 2024 sind nominal folgende
zusätzliche Personalkosten einzuplanen:
Stelle |
Personal-kosten 2024 |
Im Haushalt 2024 neu zu veranschlagen |
Personalkosten 2025 ff |
Digitale Poststelle - Scanstelle (1 Stelle) |
52.120 € |
52.120 € |
62.360 € |
Sachbearbeitung
Controlling, Steuern, Buchführung (1 Stelle) |
51.590 € |
51.590 € |
61.850 € |
Sachbearbeitung
Revisionsamt (1 Stelle) |
37.100 € |
37.100 € |
37.710 € |
Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe (1
Stelle) |
56.480 € |
56.480 € |
67.700 € |
Sachbearbeitung
EOF-Förderung (einkommensorientierte Förderung (2 Stellen) |
123.080 € |
123.080 € |
135.400 € |
Sachbearbeitung
Wohngeld (7 Stellen) |
427.390 € |
427.390 € |
473.910 € |
Teamleitung
Fachbereich EOF / Sozialwohnungen / Amt für Ausbildungsförderung /
Pflegeversicherung / Rentenversicherung (1 Stelle) |
51.180 € |
51.180 € |
67.700 €. |
Hausmeister Asyl |
52.820 € |
52.820 € |
58.040 € |
Sachbearbeitung
Asylbewerberleistungsgesetz (2 Stellen) |
88.550 € |
88.550 € |
138.690 € |
Soziale Betreuung Asyl (2 Stellen) |
106.220 € |
106.220 € |
166.260 € |
Leistungssachbearbeiter Jobcenter (1 Stelle) |
57.850 € |
57.850 € |
69.350 € |
Sachbearbeitung Arbeitsmigration (1 Stelle) |
56.480 € |
56.480 € |
67.700 € |
Sachbearbeitung Einbürgerung (1 Stelle) |
62.910 € |
62.910 € |
75.410 € |
Sachbearbeitung Fahrerlaubnisrecht (1
Stelle) |
62.910 € |
62.910 € |
75.410 € |
Sachbearbeitung Waffenrecht (1 Stelle) |
56.480 € |
56.480 € |
67.700 € |
Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht (1
Stelle) |
67.020 € |
67.020 € |
80.335 € |
Sachbearbeitung Wasserrecht (2 Stellen) |
113.480
€ |
113.480 € |
143.110 € |
Sachbearbeitung Infektionsschutz (1
Stelle) |
45.620 € |
45.620 € |
60.160 € |
Teamassistenz Schuleingangsuntersuchung (1
Stelle) |
24.260 € |
24.260 € |
29.020 € |
Verfahrenslotse (1 Stelle) |
69.370 € |
69.370 € |
83.160 € |
Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe
(Erzieher/-in/ bzw. Sozialpädagoge/-in) (2 Stellen) |
95.720 € |
95.720 € |
97.710 € |
Stellen LGM.1, LGM.2, LGM.3 „Feste Stellen
für leistungsgeminderte Mitarbeiter (3 Stellen) |
0 € |
0 € |
0 € |
8 Reservestellen |
0 € |
0 € |
0 € |
Brutto-Summe
zusätzliche |
1.758.630 € |
1.758.630 € |
2.050.985 € € |
abzüglich Refinanzierung |
|
147.310
€ |
159.560
€ |
Nettobelastung
Haushalt 2024 |
|
1.611.320 € |
1.891.425 € |
Wie aus obenstehender Aufstellung
ersichtlich, sind bei Genehmigung der 41 Stellen (35 neue Stellen + 8
Reservestellen abzüglich 2 Zensusstellen für den Haushalt 2024 nominal Personalkosten in Höhe von 1.611.320 € einzuplanen. 2025 steigen
die zusätzlichen Personalkosten auf einen Betrag von 1.891.425 €.
Für die in 2023 zurückgegebenen zwei Stellen
waren im Haushaltsplan 2023 Personalkosten in Höhe von insgesamt 11.240 € eingeplant. Die oben genannten
Stellenbesetzungen binden im Haushaltsjahr 2024 Personalkosten in Höhe von 1.758.630
€. Unter Berücksichtigung der Refinanzierung der Stellen „Sachbearbeitung
Controlling, Steuern, Buchführung“ (51.590 €) und „Betreuung in Einrichtungen
der Jugendhilfe (Erzieher/-in/ bzw. Sozialpädagoge/-in) (2 Stellen)“ (95.720 €)
belasten den Kreishaushalt in 2024 Kosten
in Höhe von 1.611.320 €. Die nominale
Haushaltsbelastung 2023 (unter Berücksichtigung der zurückgegebenen Stellen
Zensus) beträgt 1.600.080 €.
Ergänzung
der Finanzmanagerin:
Wie der Anlage 1 entnommen werden kann, ist
eine Stelle durch den Freistaat Bayern verursacht (= 56.480 Euro in 2023), 24
Stellen durch den Bund (1.338.400 Euro in 2023) und 6 Stellen durch
Kreisaufgaben (= 363.750 Euro in 2023). Hinzu kommen 8 Reservestellen, und drei
LGM-Stellen bei welchen eine Zuordnung der Aufgaben nicht möglich ist. Hier
sind jedoch auch keine Kosten hinterlegt.
Schon bisher ist der Kreishaushalt mit
Staatsaufgaben völlig überfrachtet und massiv unterfinanziert, wie der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann:
Ein ähnliches Bild wie in Ebersberg
zeigt sich auch bei anderen Landkreisen, was die untenstehende Auswertung
verdeutlicht. Für das Jahr 2022 stehen leider keine vergleichbaren Zahlen mehr
zur Verfügung, weil der Landkreistag das Berechnungsschema geändert hat.
Bedenklich ist, dass durch die massive Erhöhung der staatlichen Aufgaben im sozialen Bereich (Asyl, Wohngeld, Ausländeramt, Jobcenter) die Personalkosten, die der Landkreis dafür aufzuwenden hat (weil der Staat kein Personal zur Verfügung stellt), im Millionenbereich steigen werden – die Unterdeckung nimmt also weiter stark zu!
Um den Haushalt nicht ganz so stark zu belasten, könnte sich die Finanzmanagerin vorstellen, folgende Stellen in die Reservestellen aufzunehmen um diese Personalkosten 2024 noch nicht zu veranschlagen:
Stelle 11.37 – „Digitale
Poststelle - Scanstelle
Stelle R.5
„Sachbearbeitung Revisionsamt“ (1 Stelle)
Stelle 44.19 und
44.20 „Sachbearbeitung Wasserrecht“ (1 Stelle)
Stelle 51.10
„Sachbearbeitung Infektionsschutz“ (1 Stelle)
Stelle 52.9
„Teamassistenz Schuleingangsuntersuchung“ (1 Stelle)
Dies könnte den Haushalt 2024 noch mal um 230.330 € entlasten. Die Stellen würden dennoch zur Verfügung stehen, würden aber bei Besetzung noch mal das interne Genehmigungsverfahren nach Genehmigung des Haushalts durchlaufen.