§ 44 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Kreistages sieht vor, dass der Kreistag zweimal jährlich über den Geschäftsverlauf der Energieagentur informiert wird.
Geschäftsführer Dr. Willie Stiehler bzw. sein Vertreter werden in der Sitzung den Bericht präsentieren.
Der
Kreistag nimmt den Bericht über den Geschäftsverlauf der Energieagentur zur
Kenntnis.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch den Bericht.