§ 44 Abs. 7 der
Geschäftsordnung des Kreistages sieht vor, dass der Kreistag zweimal jähr-lich
über den Geschäftsverlauf der Energieagentur informiert wird.
Geschäftsführer Dr.
Willie Stiehler bzw. sein Vertreter werden in der Sitzung den Bericht
prä-sentieren.
Der Kreistag nimmt den Bericht über den Geschäftsverlauf der Energieagentur zur Kenntnis.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch den Bericht.